„Wikipedia:Auskunft“ – Versionsunterschied

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:Gibt es in Addis Abeba einen Transitbereich? Wird dieser verlassen beim Aufenthalt, erfolgt also eine Einreise nach Äthiopien? Wird für Addis Abeba ein Transitvisum benötigt? --[[Benutzer:Chianti|Chianti]] ([[Benutzer Diskussion:Chianti|Diskussion]]) 12:39, 10. Apr. 2024 (CEST)
:Gibt es in Addis Abeba einen Transitbereich? Wird dieser verlassen beim Aufenthalt, erfolgt also eine Einreise nach Äthiopien? Wird für Addis Abeba ein Transitvisum benötigt? --[[Benutzer:Chianti|Chianti]] ([[Benutzer Diskussion:Chianti|Diskussion]]) 12:39, 10. Apr. 2024 (CEST)
:(BK)Wenn Du in Äthiopien lediglich umsteigst und den Transitbereich des Flughafens nicht verlässt, sollte das normalerweise kein Problem sein; ich nehme an, du hast dann auch ein durchgängig gebuchtes Ticket zum Vorzeigen. Die einschlägigen Websites beschreiben diese Situation (für die Einreise nach Kenia) nicht spezifisch. Hingegen haben einige andere Länder in ihren Einreisebestimmungen, die z.B. besagen: "Wer aus einem Land, das als Risikogebiet eingestuft ist, ankommt ODER über 12 Stunden im Transit in einem Land verbracht hat, das als Risikogebiet eingestuft ist". (Was darauf hindeutet, dass ein reiner Transit nicht unter "aus ... kommt" fällt). Allerdings kann es unangenehme Fälle geben, wenn z.B. Dein Flug von Addis Abeba ausfällt und Du erst 1 oder 2 Tage später weiter reisen kannst. Zur Not rufe bei einem kenianischen Konsulat in D an, um sicherzugehen. -- [[Spezial:Beiträge/79.91.113.116|79.91.113.116]] 12:47, 10. Apr. 2024 (CEST)

Version vom 10. April 2024, 12:47 Uhr

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30. März

Hausdurchsuchung wegen Aussage?

Kann wegen einer bloßen wiedergegebenen Behauptung, rechtlich problematische Bilder zu besitzen, eine Hausdurchsuchung angeordnet werden? --2A0A:A541:A0C:0:FD98:DBF1:CF04:1453 18:24, 30. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Übliche Antwort, "Kommt ganz auf die Umstände an". Aber ja, es ist möglich, dass Polizei und Staatsanwaltschaft auf Grundlage solcher Selbstbezichtigung gegenüber Dritten einen begründeten Anfangsverdacht sehen, und dass durch ein Gericht bestätigt wird. Das kann sowohl Kinderpornografie, Beweise für schwere Körperverletzungen oder die Darstellung von Tötungen betreffen, die ggf. im Land der Aufnahme nicht durch Behörden verfolgt werden, aber gegen das Völkerrecht verstoßen.Oliver S.Y. (Diskussion) 18:43, 30. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Zwar schon etwas älter aber ein interessanter Vortrag des RA Udo Vetter zum Thema... "23C3: Sie haben das Recht zu schweigen (de)"... wenn schon eine (Min. 12:48), bei einer Personenkontrolle gefundene unbeschriftete DVD als Anfangsverdacht ausreicht, kann man sich ausmalen, wie niedrig die Hürden ggf. sind. --Btr 19:32, 30. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Eine Hausdurchsuchung dient unter anderem dem Auffinden von Beweismitteln Rechtsgrundlage für eine Durchsuchung im Rahmen der Strafverfolgung sind die §§ 102 bis 110 der Strafprozessordnung (StPO). Wenn die „Behauptung, rechtlich problematische Bilder zu besitzen” von einer Person „wiedergegeben” wird, die vom eigenen Besitz dieser Bilder spricht, dann kommt es auch darauf an, wem gegenüber diese Behauptung aufgestellt wird und was mit „rechtlich problematische Bilder” genau gemeint ist, worin also die rechtliche Problematik tatsächlich liegt. (Es sei dabei OT hinsichtlich des Persönlichkeitsrechts und einer möglichen Verbreitungsabsicht von Bildern vorsorglich auch an die §§ 22, 23 KunstUrhG erinnert.)
Rechtliche Schranken gibt es ja, angefangen von Fragen des Persönlichkeitsschutzes, neben dem Verstoß gegen Bestimmungen des Urheberrechts und dem Verstoß gegen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes im Strafgesetzbuch in einer breiten Palette wie dem Verstoß gegen das Verbot des unerlaubten Fotografierens nach § 201a StGB, dem Verbot des Anfertigens von pornographischen Darstellungen einer minderjährigen Person gemäß § 207a StGB, dem Verbot von Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte gemäß § 184b und dem Verbot von Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte gemäß § 184c StGB. Auch die heimliche Aufnahme eines Nacktfotos ist strafbewehrt. Ebenso wurde der § 201 StGB mittlerweile um das Verbot des Fotografierens von Unfallopfern aus Sensationslust und um das Verbot von „Upskirting“ und „Downblousing“ erweitert. [1]
Es ist aber auch bei der „bloßen wiedergegebenen Behauptung” zu beachten, ob sie mit dem Vortäuschen einer Straftat nach § 145d StGB verbunden sein könnte oder - wenn nicht über sich selbst sondern eine andere Person etwas behauptet wird - der Verdacht einer falschen Verdächtigung nach § 164 StGB gegeben sein könnte.
Über eine Durchsuchung befindet in der Regel ein Richter und bei Gefahr im Verzug nach § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen. Eine „bloße wiedergegebene Behauptung, rechtlich problematische Bilder zu besitzen” müsste also den Strafverfolgungsbehörden zunächst einmal zur Kenntnis gelangen. Die StPO schränkt Durchsuchungen nicht auf bestimmte Straftaten ein und es ist kein qualifizierter Verdachtsgrad vorgesehen. Die Selbstbezichtigung begründet dann also möglicherweise bereits einen Anfangsverdacht, vorausgesetzt die sehr diffuse und allgemein gehaltene Formulierung „rechtlich problematische Bilder” ist präzisiert und konkretisiert und kann mit der Vermutung einer Straftat verbunden werden. Es könnte ja auch sein, dass die „Problematik” darin besteht, dass ich auf einer ausgelassenen Familienfeier spätnachts meinen sturzbetrunkenen Schwiegervater in peinlichen Situationen fotografiert habe und er nun die Herausgabe dieser Bilder verlangt und mit einem Rechtsanwalt droht. --92.72.90.111 06:43, 31. Mär. 2024 (CEST) Ergänzend: Nicht jedes Bild eines nackten Körpers ist als pornographisch zu bewerten. Hier gibt es eine rechtlich problematische Grauzone der Interpretation bis hin zu Konfliktbereichen hinsichtlich der Kunstfreiheit. Ich bemerke das, weil bei der Google-Bildersuche nach "picasso les demoiselles d'avignon" von den Websites Britannica [2], Alamy [3], Medium [4] und anderen interessanterweise die SafeSearch-Unkenntlichmachung aktiviert ist. --92.72.90.111 17:15, 31. Mär. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn sie einer Polizei seit einigen Tagen bekannt wäre, müsste dann schon eine Hausdurchsuchung stattgefunden haben? Wäre das Nichtstattfinden einer solchen ein Hinweis darauf, dass es doch keine Anzeige gegeben hat oder der Angezeigte noch nicht identifiziert wurde? --2A0A:A541:A0C:0:FD98:DBF1:CF04:1453 00:29, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist eine Frage des Inhalts der verdächtigten strafbaren Handlung, der Begleitumstände, der Verhältnismäigkeitsprüfung, des jeweiligen Landespolizeirechts und der Ermittlungstaktik. Daher ist deine Frage nie eindeutig zu beantworten. Ein sofortiges polizeiliches Handeln dient im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens meist der Gefahrenabwehr. Eine Durchsuchung soll Beweismittel auffinden und sicherzustellen. Wenn keiner kommt könnte es auch sein, dass gerade der Krankenstand zu hoch ist. Oder es steht ein Staatsbesuch, eine problematische Demonstration, ein Fußballspiel oder irgendetwas anderes an, das gerade zuviel Kräfte bindet. Oder der ermittelnde Staatsanwalt war zwei Tage krank. Oder die Verdachtsgründe für eine Durchsuchung reichen noch nicht aus (immerhin wird ja ein Grundrecht verletzt) und es wird erstmal weiter ermittelt. Dann könnte man abwägen, dass du, so ahnungslos wie du bist, in den paar Tagen das Beweismaterial nicht beseite schaffen wirst und die Strafverfolgung bei dir gegen andere Aufgaben abgewogen werden muss.
Wenn du aber in welcher Form auch immer bei einem Kinderpornoring mitmachst kann es auch sein, dass du erstmal überwacht wirst, um auch all die anderen Verbrecher zu finden und die Verhältnismäßigkeitsprüfung ergibt, dass die Chance, eine ganze Struktur zu ermitteln und zu verfolgen und damit vielleicht sogar Kinder zu retten einen höheren Wert hat als das sofortige unmittelbare Zuschlagen bei dir, das die anderen Verbrecher dann ja nur aufschreckt. Dann stehen deine Frage zur Identifizierung über die IP-Adresse unten und deine Beiträge als IP 109.43.243.192 und IP 82.176.126.34 inkusive des Threats über das Kultururheberrechtsgesetz im Cafe nochmal in einem ganz anderen Licht und vielleicht kommen sie dann erst in einem halben Jahr.
Was auch immer (falls du nicht hypothetisch fragst) deine vorgeblich „rechtlich problematischen Bilder” sind: vernichte sie einfach, wenn du schon erkannt hast, dass sie problematisch sind und mach das nicht mehr und überlege gegebenenfalls, ob dir eine Therapie dabei helfen könnte. Und wenn du das nicht machen willst lebst du eben weiter in Angst. So soll es bei „rechtlich problematischen Bildern” ja auch sein. --92.72.90.111 12:08, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich muss alle Bilder löschen, bei denen ich keine Genehmigung der Abgebildeten vorliegen habe? Die ich teilweise nicht einmal kenne? Können wenigstens die alten mit Verjährung bleiben? Ich wage es jetzt mal, den Ausgangspunkt zu nennen: Das alles wegen der einmaligen, dummen Nutzung eines Nudify-Programms, dessen schlechte Ergebnisse auch schon so weit als möglich aus dem Internet gelöscht sind? --2A0A:A541:A0C:0:FD98:DBF1:CF04:1453 13:20, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Gibt es denn Zeiträume, in denen man üblicherweise damit rechnen kann? --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 00:04, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn ich es richtig verstanden habe, hast du sogenannte „Deepnudes”, also synthetische, nicht-einvernehmliche, intime Bilder (NCII: synthetic non-consensual intimate imagery) produziert und im Internet verbreitet. Dass das dumm ist und einmalig mag vielleicht richtig sein. Erheblicher ist jedoch: Es ist strafbar. Denn nach § 201a StGB ist es „verboten, Bildaufnahmen zugänglich zu machen, die geeignet sind, das Ansehen einer Person erheblich zu gefährden“ Das ist strafbewehrt mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe. Zudem kann nach § 74a StGB die „Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten“ erfolgen - dein Computer und die Speichermedien sind dann also weg.
Dass du versucht hast, die von dir angefertigten und verbreiteten Bilder wieder zu löschen, löst kein Problem. Einerseits zeigt deine Formulierung „so weit als möglich”, dass dies nicht vollständig gelang. Andererseits ist es ohnehin durch die Möglichkeit, im Internet einfach und schnell Kopien zu erstellen, in der Praxis nicht nur für die Täter sondern auch für die Betroffenen nahezu unmöglich, bereits verbreitete Inhalte vollständig zu löschen. Das bedeutet für die Opfer, dass die Bilder von ihnen weiterhin zirkulieren und jederzeit in ihr Leben treten können.
Auch deine Formulierung „Die ich teilweise nicht einmal kenne” mildert nichts sondern verschärft möglicherweise deine Probleme. Es kann für die betroffenen Frauen sogar schlimmer sein, einfach nur so aus Spaß anonym öffentlich gedemütigt zu werden.
Wenn das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt wurde, dann erwachsen hieraus möglicherweise auch zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter. Das kann wesentlich mehr sein also du jetzt denkst, wenn z.B. durch dein Handeln entstandene psychische Beeinträchtigungen über lange Zeit therapeutisch behandelt werden müssen oder wenn ein Arbeitsvertrag nicht zustande kam und erhebliche soziale oder auch wirtschaftliche Konsequenzen entstanden sind. Glaube bloß nicht, sowas ließe sich ja nicht beweisen. Der Zufall spielt auch manchmal übel gegen dich. Und für die betroffenen Frauen gibt es ja keine Verjährung und es geht schließlich um den absolut geschützten Kern des Persönlichkeitsrechts, also die Intimsphäre und die schwere Verletzung der persönlichen Ehre.
Nudify-Programme gibt es seit 2019. Taten nach dem Straftatbestand des § 201 a StGB verjähren nach fünf Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB). Wenn du Bilder irgendwo hochgeladen hast und nicht mehr löschen kannst, machst du sie möglicherweis aber auch jetzt noch einer dritten Person zugänglich. Ich wäre mir da, was die Rechtslage angeht, überhaupt nicht sicher. Du solltest also nicht auf Verjährung setzen sondern alle sogenannten „rechtlich problematischen Bilder”, faktisch aber weniger abmildernd formuliert: strafrechtlich relevanten Bilder löschen, die sich noch in deinem Besitz befinden und deine Straftaten beweisen. Alle Bilder. Auch nicht hochgeladene Bilder könnten möglicherweise zur Würdigung des Tatkomplexes beitragen. Auch Unrechtsbewusstsein und die Einsicht in die Strafwürdigkeit des eigenen Handelns tragen zur juristischen Würdigung einer Tat bei. Und es kann jederzeit, auch jetzt noch, eine der betroffenen Frauen (aus meiner Sicht auch völlig zu Recht) Anzeige erstatten.
Im Internet kann man viel falsch machen und viel Schaden anrichten. Das Netz vergisst nicht. Und wie heißt es so schön im Zauberlehrling: „Herr, die Not ist groß! // Die ich rief, die Geister // Werd’ ich nun nicht los.” Wie ich schon schrub: vernichte alle Bilder, mach das nicht mehr und denke gebenenfalls über therapeutische Hilfe nach. Nach meinem Eindruck machst du dir mehr Sorgen um dich selbst und ob du erwischt wirst als um die betroffenen Frauen, die für immer mit deinen Bildern leben müssen. Und wenn du dich schon so sehr um dich sorgst, dann sollte die Frage doch sein: Warum hab ich so einen Mist gebaut und wie sollte ich mit den Gründen dafür umgehen? --92.72.90.111
Es gibt keinen Beweis dafür, dass diese Bilder noch unterwegs sind. Da, wo sie entstanden sind, sind sie gelöscht. Bildsuchprogramme zeigen sie nicht. --2A0A:A541:A0C:0:FD98:DBF1:CF04:1453 20:39, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Auch bei Bildern von angezogenen Leuten liegt häufig keine Genehmigung vor. --2A0A:A541:A0C:0:FD98:DBF1:CF04:1453 20:59, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Tu dir einen Gefallen: Nimm dir einen guten Strafverteidiger und besprich das mit dem. Was der dir sagen wird, sag ich dir auch schon mal: Wäge nicht ab, was du "schlimm" findest und was "gerade noch so geht". Das auch zu deiner Frage oben nach Verjährung und ob du nicht wenigstens ein paar Bilder behalten kannst. Nein, damit machst du es nur schlimmer, weil du dann Spielchen spielst mit der Justiz. Wenn es zur Hauptverhandlung kommt, dann will der Richter für ein mildes Urteil sehen, dass du dich ''komplett'' davon getrennt hast. Dass du die Verwerflichkeit eingesehen hast. Dass du einen Strich gezogen hast. Dass du es bereust und nie wieder tun wirst (das beweist du am besten dadurch, dass du alles wegwirfst). Und dass nicht du selbst dir leid tust, sondern vor allem die potentiellen Opfer deiner Taten (also die virtuell entkleideten Personen) dir leid tun. Denen wurde was angetan, nicht dir. Du hast ihnen was angetan. Und was Beweisbarkeit angeht, so könntest du ins Staunen kommen, was alles beweisbar ist. Wenn nicht nur dein Computer im Ermittlungsverfahren ausgewertet wird, sondern auch die Computer der Leute, die deine Bilder runtergeladen haben – woher willst du wissen, dass sich da keine Spuren finden, die direkt auf dich zeigen? Und bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verstehen die meisten Richter wirklich keinen Spaß. Überhaupt gar keinen. --2A01:599:740:E399:CDCB:8280:B85E:2B7B 09:56, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Und noch zur Frage, wann mit einer Durchsuchung zu rechnen ist: Nobody expects the Spanish Inquisition. Wenn deine Wohnung durchsucht wird, dann dann, wenn die Ermittler es sinnvoll finden. Das kann morgen sein oder in einem halben Jahr. Man will ja deine Mittäter nicht aufschrecken, wie andere schon richtig schrieben. Wenn ein Ermittlungsverfahren läuft (das wissen wir ja nicht), dann verschaffen die sich erstmal eine Übersicht, wie weit die Sache reicht. Wenn mehrere Täter beteiligt sind, wird man alle gleichzeitig besuchen, damit die sich nicht gegenseitig warnen können. Dir sollte klar sein, dass du oben (in deinen Posts ab 1. April, 13:20 Uhr) die Tat praktisch bereits eingeräumt hast und deine IP-Adresse mit Zeitstempel druntersteht. Rauszufinden, von welchem Internetzugang dieser Post abgeschickt wurde, ist für Ermittler eine leichte Übung. --2A01:599:740:E399:CDCB:8280:B85E:2B7B 10:07, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Woher nimmst du immer deine Mittäter? Und Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild sind Antragsdelikte, keine Offizialdelikte. --109.42.176.101 13:01, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Kann ich dadurch identifiziert werden, dass ich mich in ein Benutzerkonto einlogge?

Kann man so identifiziert werden? Wenn das Konto schon jemandem bekannt ist, und dieser dann eventuell durch meine IP-Adresse Rückschlüsse auf meinen Wohnort ziehen könnte, würde dann ein Einloggen zu meiner Identifizierung führen? Ist das möglich?

--2A0A:A541:A0C:0:C431:F39E:1858:F65D 19:49, 30. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Ja, siehe Anonymität im Internet#Identifikation durch die IP-Adresse. --BlackEyedLion (Diskussion) 20:28, 30. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Dazu muss eine Verbindung zwischen Konto und IP erfolgen. Diese Informationen können sich in der Regel nur Admins der jeweiligen Dienste verschaffen. Eine dritte Person hat diese Information normalerweise nicht. --Erastophanes (Diskussion) 21:11, 30. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Es sei denn, sie ist Mitglied einer Strafverfolgungsbehörde oder eines Geheimdienstes. Wenn die Identifizierung über das Einloggen in irgendein Konto versucht wird gibt es Möglichkeiten, das zumindest zu erschweren. Wir haben daher auch einen Artikel Anonymizer.--92.72.90.111 04:27, 31. Mär. 2024 (CEST)Beantworten
Es gibt auch Online-Dienste, die allen anderen Nutzern die IP-Adresse eines Nutzers offenlegen, zum Beispiel Wikipedia und IRC-Chat. --BlackEyedLion (Diskussion) 09:05, 31. Mär. 2024 (CEST)Beantworten
Die allerdings paradoxerweise in der Wikipedia als anonym bezeichnet werden. --2A01:C23:90BF:2000:B913:7C0:8723:A720 10:31, 31. Mär. 2024 (CEST)Beantworten
Eine IP-Adresse ist kein Namen. Also ist die Bezeichnung anonym (ἀνώνυμος: „ohne Name“) korrekt. Allerdings ist eine IP-Adresse personenbezogenes Datum.--Rôtkæppchen₆₈ 11:09, 31. Mär. 2024 (CEST)Beantworten
Aber nicht bei allen diesen Diensten wird die IP-Adresse öffentlich mit dem Benutzerkonto verbunden. Und das war doch die Frage. --Erastophanes (Diskussion) 19:32, 31. Mär. 2024 (CEST)Beantworten
Die Frage war, ob durch das erneute Einloggen in ein bereits beobachtetes Konto die eigene Identität festgestellt werden kann. --2A0A:A541:A0C:0:FD98:DBF1:CF04:1453 00:26, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Strenggenommen lässt sich über die IP-Adresse zunächstmal nur der Computer identifizieren, von dem aus gearbeitet wurde. Am selben Computer können verschiedene Personen arbeiten — sogar gleichzeitig. Umgekehrt kann eine Person unterschiedliche Computer benutzen. Um eine Person eindeutig identifizieren zu können, benötigt man also weitere Hinweise. Ich hab ’ne Zeitlang in einem Büro gearbeitet, wo es keine festen Arbeitsplätze gab, man hat sich einfach an einen freien Rechner gesetzt. Identifikation wäre also allein anhand der IP nicht möglich gewesen. Der Benutzername wäre in Verbindung mit der IP und dem Datum allerdings eine Möglichkeit gewesen. --Duschgeldrache2 (Diskussion) 02:13, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Spielt es dafür eine Rolle, ob man sich erneut einloggt, oder reicht früheres Eingeloggtsein aus? --2A0A:A541:A0C:0:7CB4:356E:DFC9:3F2F 20:31, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich muss wissen, ob es keinen Unterschied machen würde, sich erneut einzuloggen, oder ob es zu einer bisher unmöglichen Identifizierung führen würde. --2A0A:A541:A0C:0:64AD:BEC6:37D8:B45D 00:07, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Melde dich halt per VPN an, das haben die meisten Browser inzwischen standardmäßig verfügbar. --Erastophanes (Diskussion) 08:16, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Noch strenger genommen lässt sich über die IP-Adresse alleine nicht einmal unbedingt ein Computer identifizieren - in einer Bibliothek können z.B. die Zugriffe von Dutzenden von Computern, die über denselben Internetzugang laufen, von der gleichen IP-Adresse kommen. Gestumblindi 21:48, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Aber wenn man ein Bild zum Benutzerkonto hätte, ginge auch das, oder? --109.42.179.217 03:52, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich weiss nicht, was du mit einem "Bild zum Benutzerkonto" meinst... Gestumblindi 12:54, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ein Profilbild? --2A0A:A541:CA89:0:8907:1B7A:9B48:27F9 19:00, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn du auf deiner Benutzerseite ein Bild von dir stehen hast, könnten Leute, die dich kennen (oder Gesichtserkennungssoftware), dich natürlich erkennen... - Ansonsten macht es keinen Unterschied ob mit oder ohne Bild. Das würde ja gleichermassen auf den Wikimedia-Servern liegen. Gestumblindi 19:07, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Du weißt/ihr alle wisst, dass hier Wp:Au und nicht Wp:FZW ist? Es geht nicht um die Wikipedia. (Gut, da könnten auch Identifizierungen stattfinden. )
Ein erfundener Beispielsfall für das Gemeinte: Ein Mann meldet der Polizei, dass "Toller Hecht 72" auf der "Furzzentrale" im Chat erzählt hat, gegen Bildrechte verstoßen zu haben (was meines Wissens ein Antragsdelikt ist). (Und sendet einen Link, wo es Beweise dafür geben könnte) Macht es nun für die mögliche Identifizierung einen Unterschied, ob "Toller Hecht 72" sich wieder einloggt oder nicht? Welche Mühen zur Identifizierung wären überhaupt zu erwarten? --2A0A:A541:CA89:0:8907:1B7A:9B48:27F9 19:33, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Sorry, ja, ich dachte gerade nur an die Wikipedia. Ich würde dann mal sagen: Es ist komplex, hängt davon ab, was der Server und der bzw. die Provider wie lange speichern, siehe auch Vorratsdatenspeicherung. Gestumblindi 14:50, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

1. April

Anzeige eines Antragsdeliktes

Was passiert, wenn jemand ein Antragsdelikt bei der Polizei anzeigt? Wohlgemerkt ein Dritter, nicht der Betroffene? (Zusatzfrage: Sind Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte nach der DSGVO immer noch Antragsdelikte?) Wird dies ignoriert? Oder wird versucht, die Betroffenen zu ermitteln und zu einem Strafantrag zu bewegen? --109.42.178.52 17:41, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

(Bei Antragsdelikten gibt es auch noch theoretisch die Möglichkeit, daß die Staatsanwaltschaft ausnahmsweise ein öffentliches Interesse bejaht und von Amts wegen tätig wird.) --95.112.29.251 19:19, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
§ 77 (1) StGB: "Ist die Tat nur auf Antrag verfolgbar, so kann, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Verletzte den Antrag stellen." --Chianti (Diskussion) 00:00, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
So, und wenn die Polizei von der Tat wüsste, aber es keinen Antrag gäbe, würde sie dann gar nichts tun oder die Antragsberechtigten aufsuchen? --2A0A:A541:A0C:0:FD98:DBF1:CF04:1453 00:41, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Weiß das hier niemand? --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 00:03, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
[5], [6], [7], [8], [9], [10] --92.72.90.111 23:49, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Was willst du erreichen? Dass hier nicht geantwortet wird und alle Leute, die diese Frage bewegt und die hier nach ihr suchen, für immer in Unsicherheit bangen müssen? --2A0A:A541:CA89:0:8907:1B7A:9B48:27F9 01:23, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Verstöße gegen die DSGVO sind Ordnungswidrigkeiten, keine Straftaten. Polizei und Staatsanwaltschaft sind unzuständig und verweisen auf Ordnungsämter und Datenschutzbeauftragte. --Rôtkæppchen₆₈ 00:49, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Bei irgendeinem Anwalt/dessen Online-Auftritt habe ich gelesen, wegen der DSGVO seien diverse Bestimmungen über Persönlichkeitsrechte bei Bildern nicht mehr relevant. --2A0A:A541:A0C:0:7CB4:356E:DFC9:3F2F 20:39, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

5. April

Wofür gab es in der Sowjetunion, DDR etc. diese vielen Amtsträger ...

... obwohl die ohnehin nichts zu melden hatten und alle wesentlichen Entscheidungen vom Politbüro getroffen wurden?

--2A0A:A541:A0C:0:B49C:30AD:428D:3398 03:03, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Wofür gibt es die hierzulande? --Dompfäffin (Diskussion) 03:09, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ah, schon wieder eine Frage aus Köln. Wir haben dazu die Artikel Verwaltung, Öffentliche Verwaltung (als der administrative Teil der vollziehenden Gewalt des Staates gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern) und Öffentliches Recht. Diese Grundstrukturen der Organisation großer und komplexer sozialer Systeme existieren bereits seit der sogenannten Neolithische Revolution vor 10.000 bis 7.000 Jahren und der mit der Sesshaftigkeit verbundenen Enstehung von Städten und Reichen. Grundlage dafür waren damals - beispielsweise in Ägypten oder Mesopotamien (s.a. Frühdynastische Zeit (Mesopotamien)) - neben der Entwicklung von Schrift, Buchhaltung (vgl. auch in Ermangelung eines de.wp-Artikels hier) und ersten Rechtsordnungen die Herausbildung einer hierarchischen Priesterkaste, die mit der Umsetzung der Staatsorganisation betraut war. Vielleicht symbohaft für eine Kodifikation von Rechtssprüchen steht der erst im 18. Jahrhundert v. Chr. entstandene Codex Hammurapi.
Bereits am Schicksal des altägyptischern Pharaos Echnaton (Amenophis IV.) während der 18. Dynastie (Neues Reich) um ca. 1351–1334 v. Chr. oder 1340–1324 v. Chr. lässt sich ablesen, dass es durchaus ein Spannungsfeld zwischen dem gottgleichen Herrscher und seiner Priesterschaft gab, obwohl der Pharao formal alle wesentlichen Entscheidungen traf. Die Behauptung in der Fragestellung: „obwohl die ohnehin nichts zu melden hatten und alle wesentlichen Entscheidungen vom Politbüro getroffen wurden” entbehrt also (falls die Frage tatsächlich ernst gemeint sein sollte) nicht nur zeitgeschichtlich sondern auch historisch einer differenzierenden Kenntnis und einem tieferen Verständnis der inhärenten Widersprüche in komplexen sozialen Herrschaftsformen, mit denen sich nicht nur Staaten herumschlagen sondern auch hierarchisch geprägte Organisationen oder Religionen wie z.B. die katholische Kirche mit einem unfehlbaren Papst als Oberhaupt und mit sich entgegen der hierarchischen Ordnung verselbständigenden Substrukturen.
In einer Fragestellung bereits eine falsche Behauptung zu formulieren, wie es hier bei den Warum/Wofür-Fragen sehr beliebt ist, führt statt zu Analyse und Substanz dann eher nur zum Austausch von gehegten groben Vorurteilen, Scheuklappendiskursen und Zeitverschwendung. Wieviel und bei welchen Inhalten eine Verwaltung was „zu melden hat” wäre dann im konkreten Fall zu untersuchen. Tatsächlich kann auch heutzutage bei uns kein Minister deutlich und auf Dauer gegen sein Ministerium regieren. Wenn es also, wie der Tenor der Fragestellung imho bereits befürchten lässt, nur um Bürokratenbashing und Herumjammern über sesselfurzende Nichtsnutze geht, dann ist das Cafe der angemessene Ort für einen weiteren Disput und ich würde dann für einen Umzug dorthin sorgen. --92.72.90.111 04:53, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Anders als in der Vorstellung mancher Zeitgenossen waren diese Regime keine "Planwirtschaften" (Zitat eines Firmenangehörigen aus dem ehemaligen "Ostblock", der 1990/91 ein Unternehmen in D besuchte: "hier wird ja viel, viel mehr geplant als in unserer Planwirtschaft") und auch keine totalen Überwachungsstaaten. Erst das heutige Russland hat einen Grad der - auch technischen - Überwachung seiner Bürger und Unterwanderung der Wirtschaft durch den Geheimdienst erreicht, von dem Mielke, Heydrich und Berija nicht einmal in ihren feuchtesten Träumen phantasiert hätten.
Solche Diktaturen brauchen also die Ministerial- und sonstige regionale und lokale Bürokratie 1. als Informationsquelle dafür, was wo getan werden sollte und 2. als Macht- und Repressionsapparat. Der wirkt nämlich am besten direkt beim Bürger - das wussten schon die Nazis, als sie ihre Blockwarte einsetzten. Zufriedene und unzufriedene, aber eingeschüchterte Bürger lassen sich nämlich reibungsloser regieren und ausnehmen. Und das ist selbst im Putin-Regime noch so. --Chianti (Diskussion) 09:50, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die Planwirtschaft hiess aber nicht deshalb so, weil ueberhaupt geplant wurde, sondern - und das ist der entscheidende Unterschied zur freien kapitalistischen Wirtschaft - zentral geplant wurde. Wenn dieses Konzept funktioniert haette, haette man dadurch die Nachteile der dezentralen Planung, naemlich Ueberproduktion und Verschwendung durch unverkaeufliche Produkte, vermeiden koennen. Dass es nicht funktioniert hat und statt dessen eine rueckstaendige Mangelwirtschaft entstanden ist, weil man den Fortschritt dadurch ausgebremst hat, ist allgemein bekannt. Aber es handelte sich trotzdem um Planwirtschaften, eben in diesem Sinne.
Die allgegenwaertige technische Ueberwachung scheint mir uebrigens in China deutlich weiter ausgebaut zu sein als in Russland. -- Juergen 86.111.153.241 11:01, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Der Papst entscheidet doch auch alle Fragen der Katholischen Kirche und doch gibt es in Köln einen Erzbischof! sуrcrо.педія 09:42, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Diese Frage beantworten (teilweise) die Artikel Parkinsonsche Gesetze und Bürokratiewachstum. In totalitären Systemen (z.B. DDR) kommt noch dazu, dass diese Systeme bei freien (und fairen) Wahlen die Mehrheit der Bevölkerung gegen sich hätten. Sie benötigen also zum Überleben grundsätzlich einen ausreichend hohen Anteil vom Regime privilegierter Einwohner, also Funktionäre, Beamte und öffentliche Angestellte. --2A01:C23:B83F:2A00:3446:E1A:5D4F:A1DB 11:41, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Kleiner Service: Laut Hannah Arendt: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft zeichnet sich der Totalitarismus gerade durch eine besonders hohe, vollkomme ehrliche und komplett irrationale Zustimmung der Bevölkerung zum Regime aus: Hitler und Stalin hatten tatsächlich den Großteil der Bevölkerung in Form von Millionen fanatischer Anhänger hinter sich. Unmut wurde von der Bevölkerung ganz automatisch auf externe Sündenböcke, Minderheiten usw. projiziert; die große innenpolitische Stabilität beider Regime bedurfte nur zum kleineren Teil einer sich auf diese authentischen und eigentlich originären Massenstimmungen (vrgl. hier auch den Begriff des irrationalen, autoritären freudianischen Sozialcharakters bzw. des pathischen Wahns der schon im lange vorpolitischen Raum, vor allen staatlichen Maßnahmen gesellschaftlich zugerichteten Individuen in der Faschismustheorie Adornos und der Kritischen Theorie, der wiederum auf Marx' Begriff der Charaktermaske und des das Bewußtsein bestimmenden gesellschaftlichen Seins zurückgeht) stützende und eher zur Einigkeit zwischen Volk und Führung durch besondere Volkstümlichkeit beitragende Propaganda, und der Widerstand war in beiden Regimen jederzeit marginal. Anders sind z. B. auch nicht die fanatischen deutschen Endphaseverbrechen zu erklären, wo in den letzten Wochen und Monaten im Grunde schon klar war, daß der Krieg verloren war. Alles schon bei Arendt aufgeführte Gründe, weshalb man stark zwischen der SU bzw. dem Ostblock vor und nach 1953 unterscheiden muß bzw. warum der arendtsche Totalitarismusbegriff für die Zeit nach 1953 ausdrücklich nicht taugt und auch nie taugen sollte. Wo ein nennenswerter Widerstand existiert, weil die Mehrheit der einfachen Massen eben nicht über die eigene Führung begeistert ist, ist es kein Totalitarismus. --79.254.97.105 05:06, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Gibt es denn eine systemvergleichende Untersuchung, wieviel „Amtsträger” (im Verständnis des Fragestellers) es pro Kopf der Bevölkerung in der BRD und der DDR vor der sogenannten Wende gab? Ich lese zur DDR beispielsweise: „Drittens müssen einige Bemerkungen zum Leitungs- und Verwaltungspersonal (LVP) gemacht werden. Diese Beschäftigtenkategorie wurde Ende 1974 in Verbindung mit der Rahmenrichtlinie für die neue Gliederung der Beschäftigten geboren und 1975 (erstmalige Erfassung) bzw. 1976 (Beginn der Gültigkeit der Rahmenrichtlinie lt. Gesetz) schrittweise in allen Bereichen der Volkswirtschaft eingeführt. Zunehmend nun setzte sich die Erkenntnis durch, daß der Anteil des LVP an den Gesamtbeschäftigten zu hoch sei. Die gelegentlich anzutreffende Auffassung, es handele sich dabei lediglich um die Folgen der Planungsbürokratie, war nicht stichhaltig (so betrug 1988 in den Unternehmen der Industrieministerien der Anteil des im Arbeitsbereich Planung tätigen Verwaltungspersonals am Verwaltungspersonal insgesamt nur 5,8 Prozent). Das Problem war komplexer. Offensichtlich war die Produktivitätsentwicklung in der Verwaltung wesentlich langsamer verlaufen, als in der materiellen Produktion. Zudem waren die Leitungsstrukturen auf ihre Rationalität hin zu überprüfen. Ziel war in der Endkonsequenz die Freisetzung von (fälschlicherweise als unproduktiv bezeichnetem) LVP zugunsten des Einsatzes in der unmittelbaren Produktion.” (Wolfgang Fritz: Die amtliche Erwerbstätigenstatistik in der DDR. Historical Social Research, 22 (3/4 1997), https://doi.org/10.12759/hsr.22.1997.3/4.300-357S. S. 310f.) Dies berührt aber nicht die öffentlichen Verwaltungen auf Landes-, Bezirks- und kommunaler Ebene, weist jedoch auf die volkswirtschaftliche Problemstellung der fehlenden Arbeitskräfte hin.
Für die BRD finde ich auf die Schnelle keine frühen Statistiken. Aber: „Laut Statistischen Bundesamt waren 2021 rund 2,8 Millionen Erwerbstätige im Bereich der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung beschäftigt. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Anzahl der Erwerbstätigen in der öffentlichen Verwaltung um rund 2,4 Prozent.” [11] Der froheste Wert von 2008 liegt bei 2,789 Millionen Beschäftigten, wobei die Bundeswehr noch rausgerechnet werden müsste. Das Institut der deutschen Wirtschaft schreibt: „Im Jahr 2022 waren in Deutschland insgesamt 4,83 Millionen Menschen für Bund, Länder und Kommunen tätig – rund 584.000 oder 14 Prozent mehr als 2012.” [12] Das passt für einen Systemvergleich schon ganz gut, (obwohl offen bleibt, ob hier auch öffentliche Dienste wie Polizei, Gefängnispersonal und Feuerwehr etc. eingerechnet sind) und eine ähnliche Aussage wäre für die DDR hilfreich. --92.72.90.111 11:57, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Hier wird jetzt dauernd von der Gesamtzahl der Staatsbediensteten gesprochen.
Sind das Amtsträger? Ich würde da eher an die vielen Minister, die exekutiven Räte auf allen Ebenen bis hinunter zur Gemeinde, die diesen gegenüberstehen vielen Parlamentarier oder Angehörigen vergleichbarer Vertretungen auf niederen Ebenen. Staatspräsidien wie den Staatsrat der DDR. Die vielen Angehörigen beispielsweise des Zentralkomitees der SED außerhalb des Politbüros. Und ähnliches auf allen Ebenen bis hinunter zur Gemeinde. --2A0A:A541:CA89:0:8907:1B7A:9B48:27F9 23:35, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Man möge dem Frageersteller angesichts der Behauptung eigentlich mit Dieter Nuhr antworten. Jedes Gemeinwesen braucht Amtsträger, Leute die Verantwortung übernehmen, wobei Amtsträger erstmal zu definieren wären. Und ja, auch wenn es außerhalb der Vorstellungskraft liegt, in der DDR musste ein Ortsbürgermeister nicht gleich das Politbüro rufen. Ein westlicher Unterschied bestand darin, das es neben der kommunalen Verwaltung mit Rat des Kreises, Bezirkes, der Gemeinde parallel Parteistrukturen gab, die in Gestalt der SED merklich auch in die Kommunalverwaltung eingriff. Grundsätzlich hatte alle Parteien in der DDR sowie die Massenorganisationen den gleichen organisatorischen Aubau gemäß den Verwaltungsstrukturen. Lediglich der SED wurden auch Strukturen in öffentlichen Einrichtungen und Betrieben zugestanden, der bekannte Parteisekretär. Ob der aber immer das Politbüro anrufen mußten, das ist totaler Unfug. Die Dichte an Parteifunktionären diente zur Herrschaftssicherung, Punkt. Das haben solche scheinbaren Einparteiensysteme an sich. --scif (Diskussion) 00:04, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn es tatsächlich nur um die SED-Strukturen geht, die in die Verwaltungen hineinwirken, dann würde sich vielleicht systemvergleichend der Ansatz der Parteienfinanzierung anbieten und die spannende Frage über den Anteil des (schwer zu beziffenrden) vorwiegend nicht sachpolitisch sondern parteipolitisch dominierten Handelns. Ich denke, da hat "der Westen" auch einige (vielleicht weniger offenkundige) Überraschungen zu bieten, beispielsweise den Austausch des Personals der Administrationen in der USA nach einem Präsidentenwechsel oder die Beauftragung von Gutachtern durch Ministerien und andere Verwaltungen. Mein Paradebeispiel ist da immer gerne wieder der Atomlobbyist Gerald Hennenhöfer. Wenn die Atomindustrie (zugespitzt formuliert) den Atomausstieg mit sich selbst verhandelt hat sind ja die daraus entstanden Steuerlasten und die Sozialisierung des Mülls, den die erwirtschafteten Renditen zurücklassen nicht mehr besonders überraschend. Und ob der Staat durch eine politische Agenda oder eine ökonomische Agenda gekapert wird macht ja für die betroffenen Steuerzahlenden keinen großen Unterschied. Ebenso, ob der Einfluß auf den Staat über Amtsträgerschaften (i.S.d. Fragestellers) finanziert wird oder über die Preisgestaltung der Konsumgüter. Bei der SED hatte ich keine Wahl (außer der Revolte, wenn die Zeit dafür günstig ist). Bei vier Großkonzernen, die den Strommarkt unter sich aufgeteilt haben und ihn kontrollieren habe ich auch keine Wahl. Oder gibt es eine signifikanten Unterschied zwischen Vattenfall und REW?
Das Oberthema der Frage ist aus meiner Sicht die wirkmächtige Belastung des Staates über Partialinteressen. Und was dies die Menschen kostet (von den Entscheidungsrichtungen mal abgesehen). Das demokratische Grundmodell, dass das Wahlvolk sich Vertreter*innen wählt und diese dann im Interesse des gesamten Landes agieren gibt, so gut der Ansatz auch vom Prinzip ist, keine befriedigende Antwort, dass beispielsweise die Automobilindistrie in den Behörden einflußreicher ist als Organisationen für Bahn- und Radfahrende, ÖPNV-Nutzende und Menschen, die lieber zu Fuß unterwegs sind. Vorteilsgeleiteter Einfluß auf den Staat jenseits der Wahlentscheidung ist zwar Teil unserer Freiheiten, aber nicht für alle gleich gegeben und die Einflußnahme wird oft über Umwege finanziert, wenn sich keine staatliche Förderung abräumen lässt. Im Extremfall finanzieren diejenigen meine Agenda, gegen die ich mit meiner Agenda vorgehe. So gesehen waren die großen und kleinen Parteibonzen ungeachtet der lächerlichen Vorstellung, man könne von oben und mit Zwang ein kritisches politisches Bewußtsein erzwingen, vielleicht irgendwie doch ehrlicher, denn die Sache und das Label waren klar und deutlich sichtbar. Andererseits sind die oligarchischen Eliten, die heute die Russische Förderation oder die Volksrepublik China ausplündern, auch deutlich sichtbar. (Wenn man dem Journalismus des eigenen Landes nicht mehr traut und mit anderen, seriöseren Quellen vergleicht, also nicht mit KI-gespeisten Internetblasen sondern mit internationaler Presse und namentlich zugeordnetem Journalismus.) Ich denke, das Problem betrifft demokratische, scheindemokratische und autoritäre Staatsstrukturen gleichermaßen. Es unterscheiden sich nur die Methoden und Seilschaften. Und Trittbretfahrer, die den demokratischen Gedanken pervertieren und sich Vorteile ausrechnen, indem Teile des Gemeinschaftlichen wieder herausgelöst und dem eigenen Nutzen, dem Nutzen einer Partei, dem Nutzen eines Interessenverbandes oder einer mafiösen Struktur zugeführt werden, gibt es ja überall, ob das ein mickriger kleiner SED-Karrierist in einer DDR-Kleinstadt ist oder ein auftragshoffender FDP-Bauunternehmer im Ortsbeirat einer Gemeinde. --92.72.90.111 02:08, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Tut mir leid, aber diese pseudoakademischen Auslassungen zeugen nicht von großer DDR-Kenntnis. Es ging um sozial. Staaten, da greifen Vergleiche mit demokrat. gewählten Volksvertretern eher nicht. In der DDR wurde oft auf ideologischer Basis gehandelt, Lobbyismus spielte kaum die Rolle wie in westlichen Demokratien. ZUdem geht auch der Vergleich mit der Parteifinanzierung fehl, um den Einfluß von Parteien anzuführen. In den 50ern wurden SED-Mitglieder, denen Parteiverfahren angehängt wurden, von Bezirksgerichten zu Haftstrafen verurteilt. Soviel zu den Unterschieden von Parteieinfluß. Außerdem waren SED-Mitglieder eher selten Selbständige. Handwerker hatten keine Probleme , Aufträge zu bekommen, die hatten eher Materialprobleme... --scif (Diskussion) 23:11, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Systemvergleich ist eine akzeptierte politologische Disziplin. Ein Hauptdissens zwischen uns ist imho, dass ich der Ansicht bin, dass auch demokratisch gewählte Volksvertreter*innen und BRD-Ministerien oft auf ideologischer Basis gehandelt haben und handeln. Das ist hier aber nicht zu diskutieren, auch wenn du hier in Anspruch nimmst, zwischen akademischen und pseudoakademischen Auslassungen urteilen zu können. Der Fragesteller hat mittlerweile präzisiert, was er mit dem Wort Amtsträger in der DDR meint und hier gibt es durchaus westliche Entsprechungen, die einen Vergleich zulassen, um die Behauptung „diese vielen” zu quantifizieren. Und wenn man über die BRD hinaus sich im demokratischen Europa oder anderen demokratischen Staaten in der Welt (wie z.B. Indien) umschaut und hier einen Bezug zu der Fragestellung herstellt wird sich meiner Ansicht nach der in der Frage behauptete Unterschied ohnehin nochmals relativieren. Und da betrifft nicht nur die demokratischen Staaten, die bereits von einer dominierenden Partei weitgehend gekapert wurden. --92.72.90.111 06:11, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
War mit Präzisierung das gemeint? Sind das Amtsträger? Ich würde da eher an die vielen Minister, die exekutiven Räte auf allen Ebenen bis hinunter zur Gemeinde, die diesen gegenüberstehen vielen Parlamentarier oder Angehörigen vergleichbarer Vertretungen auf niederen Ebenen. Staatspräsidien wie den Staatsrat der DDR. Die vielen Angehörigen beispielsweise des Zentralkomitees der SED außerhalb des Politbüros. Und ähnliches auf allen Ebenen bis hinunter zur Gemeinde Ich wiederhole mich gern, hier wird zu viel durcheinander geworfen. Natürlich kann man Systeme vergleichen. Vergleichen kann man alles, viele begehen aber den Fehler, Vergleich mit Gleichsetzung zu verwechseln. Vom reinen Verwaltungsapparat nahm sich die DDR im Vergleich zur BRD nicht viel, außer das der Ministerrat ausuferte. Statt 16 Länderregierungen gab es 14 Räte der Bezirke +Magistrat. Dann wird die SED-Struktur wieder in einen Topf geschmissen. Das ZK hatte erstmal gewählte Mitglieder und Sekretäre, dazu noch einen hauptamtlichen Apparat mit zuletzt über 2000 Mitarbeitern. Die ZK-Sekretäre hatten nach heutigem Verständnis Richtlinienkompetenz für Regierungshandeln, nicht selten kuschte ein Minister vor dem ZK. Dies gibt es so zumindest in der Bundesrepublik nicht, und die steht für Otto Normal im Systemvergleich zuförderst. Ich glaube kaum, dass Otto Normal die ministeriellen Feinheiten von F,GB, USA oder Indien kennt. Zudem, derzeit ja live zu erleben, haben wir in Demokratien neben Lobbyismus Koalitions- und Parteienstreit. Auch den gab es so in der DDR nicht. Was du zu ideologischem Handeln in der BRD meinst, sei dir unbenommen, war aber nicht die Frage. ich habe hier nur dargestellt, wie die Machtverteilung grob in der DDR lief. --scif (Diskussion) 10:21, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Mietkaution als Vermieter

Hallo, ich würde gerne Rückmeldung zu folgendem Fall: Mein Vater vermietet Wohnungen, zum 31.12.2022 zog Familie X aus einer Wohnung aus, die Übergabe war am 30.12.2022 es würde im Protokoll festgehalten, dass nicht gestrichen wurde und die Malerkosten von der Kaution abgezogen werden sollen, die Kaution waren 2000,00 €. Mein Vater hat dann einen Maler beauftragt für 1500,00 € die Bude zu streichen. Später nach der Übergabe fielen meinem Vater diverse Mängel auf, die etwa 2000,00 € in der Instandsetzung gekostet haben, im April 2023 erlitt er einen Infarkt alles blieb liegen, danach war er stur und erst im März 2024 habe ich die Vermietungen der Wohnungen angefangen zu verwalten. Jetzt meldet sich der ehemalige Mieter und will Kaution und die 60,00 € Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung zurück haben. Im BGB habe ich gelesen dass nach 6 Monaten der Vermieter keine Anspreche mehr stellen kann, muss ich die 600,00 € auszahlen?--12:12, 5. Apr. 2024 (CEST) (unvollständig signierter Beitrag von Theo 2024 Kiel (Diskussion | Beiträge) )

Nebenkosten verjähren nach 3 Jahren --2001:16B8:B8B2:F000:108E:E9C0:9161:D168 12:25, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die restliche Kaution muss mMn ausgezahlt werden: Zunächst mal gibt es ein Übergabeprotokoll, in dem von den später gefundenen Mängeln keine Rede ist. Dass Monate nach Ende der Mietzeit ein Mangel gefunden wird, heißt nicht, dass er während der Mietzeit verursacht wurde. Das kann sein, muss aber nicht; beweispflichtig ist der Vermieter. Offensichtliche Mängel sind eh nicht mehr durchsetzbar, denn die sind ja offensichtlich und laut Protokoll lagen die ja bei Rückgabe der Wohnung nicht vor (abgesehen von den nicht gestrichenen Wänden). Anders mag das bei verborgenen Mängeln sein; bei denen kommt es drauf an - und ob das so welche sind, hast du ja nicht gesagt. In dem Fall (falls es verborgene Mängel wären und nicht solche, die bei der Rückgabe hätten auffallen müssen, so dass man sich jetzt eh nicht mehr darauf berufen kann), stellt sich zusätzlich folgende Frage: Wer sagt denn, dass diese Mängel nicht bei Einzug schon da gewesen sind? Es kommt also auch darauf an, ob es ein ordnungsgemäßes Übergabeprotokoll vom Einzugszeitpunkt gibt, in dem diese Mängel nicht aufgeführt sind. In dem Fall wird der Mieter sich (wenn er nicht auf den Kopf gefallen ist) darauf berufen, dass es ja gerade verborgene Mängel sind, die natürlich nicht im Übergabeprotokoll des Einzugszeitpunkts stehen, weil sie ja verborgen sind. Deswegen stehen sie ja auch nicht im Protokoll des Auszugszeitpunktes. Dass diese Mängel bei Einzug noch nicht vorgelegen haben, müsste der Vermieter nachweisen. Das alles werdet ihr, mit Verlaub, nur in den seltensten Fällen gerichtsfest nachweisen können. Und selbst wenn es verdeckte Mängel wären und ihr nachweisen könntet, dass sie beim Einzug noch nicht da waren und dass sie auch nicht erst nach Auszug entstanden sind, dann würde sich immer noch die Frage stellen, ob nicht einfach vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache vorliegt. --2001:9E8:49FF:EB00:6D08:562F:4A14:3C1F 13:18, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Haus und Grund 2001:9E8:E464:2C00:6D67:64A:6E02:81C1 13:21, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Grundsätzlich ja, § 548 BGB. Die Verjährung (Deutschland) ist aber kein Automatismus, sie muss vom Schuldner als Einrede geltend gemacht werden, siehe § 214 BGB. Der Vermieter kann den Ex-Mieter die Rechnungskopien der Instandsetzung zusenden und ihn um eine Bestätigung bitten, dass er diese Forderungen als noch von ihm zu bezahlen anerkennt. Tut er das, kann der Vermieter den Betrag eintreiben, macht der Ex-Mieter dagegen Verjährung geltend, muss die Differenz zwischen Kaution und Malerkosten ausgezahlt werden.--Chianti (Diskussion) 13:48, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn mir als ehemaligem Mieter Kosten, die nicht im Übergabeprotokoll gestanden haben in Rechnung gestellt worden wären, hätte mein ehemaliger Vermieter erst einmal ein abschlägiges Schreiben erhalten und, wenn es weiterhin eine Forderung gegeben hätte, ein Schreiben eines Anwalts. Die restlichen 500 € Kaution, zzgl. der mittlerweile aufgelaufenen Zinesen daraus und die (wenn sie noch nicht verjährt ist) Rückzahlung der Nebenkosten hätte ich zur Not dann eingeklagt. --Elrond (Diskussion) 13:54, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
So einfach ist das nicht: versteckte, vom Mieter verursachte Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, können durchaus im Rahmen des § 548 BGB geltend gemacht werden. Darüber, ob es sich um solche Schäden handelt und über deren Höhe kann man sich natürlich streiten, auch mit anwaltlicher Unterstützung.
Wenn der Vermieter wegen eines Herzinfarkts im Krankenhaus liegt, ist er "aufgrund höherer Gewalt an der Rechtsverfolgung gehindert" ("alles blieb liegen"). Die Verjährungsfrist verlängert sich in diesem Fall (§ 206 BGB), allerdings nur um die Zeitspanne, während der die "höhere Gewalt" einwirkt. Die ist im geschilderten Fall ("danach war er stur") freilich längst abgelaufen. --Chianti (Diskussion) 16:13, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Dass versteckte Mängel aufgetaucht seien, sollte dann aber in der Forderung des Vermieters stehen, Das so einfach Mal so zu behaupten ist nicht möglich, das muss belegt werden. --Elrond (Diskussion) 00:08, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Es ist nicht erforderlich, dass (alle) Mängel bei der Übergabe entdeckt werden. Eine abgeschlossene Übergabe bedeutet noch lange nicht, dass der Vermieter die Mängelfreiheit bestätigt hat. Denn sonst müsste man ja bei der Übergabe jeden Rolladen runter lassen, alle Fensterfunktionen durch probieren, jedes Türschloss testen, alle Steckdosen überprüfen usw. Da wäre man ja einen Tag beschäftigt. Alternativ müsste der Mieter unterschreiben, dass keine Mängel bestehen. Was er wohl auch nicht machen wird. --2001:16B8:B889:3800:E267:3239:ED4E:1FED 11:30, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das stimmt bzgl. offener Mängel so nicht. Wenn der Vermieter auf die pflichtgemäße Kontrolle der Mietsache bei Übergabe verzichtet, ist das sein Problem, nicht das des Mieters. Auf Mängel, die erkennbar waren, kann er sich dann nicht mehr berufen. Zu den diversen Beweisproblemen siehe schon oben den sehr guten Beitrag vom 5. Apr. 2024, 13:21. (nicht signierter Beitrag von 2001:9E8:49CB:1600:C4E4:1035:8C58:3F2F (Diskussion) 11:50, 6. Apr. 2024 (CEST))Beantworten
Einer meiner ehemaligen Vermieter hat bei der Uebergabe tatsaechlich an allen Steckdosen gezogen. Vielleicht hatte er zuvor schlechte Erfahrungen gemacht mit einem Mieter, der diese rausgerissen und locker hinterlassen hatte ... -- Juergen 185.205.127.13 16:37, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das steht auf vielen Internetseiten so, ist aber juristischer Unsinn. Das ist nichts anderes wie bei anderen Mietsachen auch, wie z.B. bei einem Mietwagen. Da kann der Mieter auch nicht sagen: "ich habe euch den Wagen vor zwei Tagen übergeben, ihr habt keine Mängel festgestellt. Da braucht ihr heute nicht mehr damit kommen, dass das Ersatzrad fehlt". Dafür müsste das Übergabeprotokoll entsprechende Klauseln enthalten, die beide Parteien utnerschreiben. Dann wären diese Klauseln natürlich gültig. Ansonsten hat eine Übergabe oder das Anfertigen eines Protokolls zur Übergabe keine rechtliche Wirkung. --2001:16B8:B896:6400:7DE7:3CDF:379A:5082 23:32, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Natürlich komt es darauf an, was im Übergabeprotokoll drinsteht. Das Übergabeprotokoll dient aber nunmal der Dokumentation der bestehenden Mängel und Schäden. Durch ihre Unterschrift erkennen sowohl der Mieter als auch der Vermieter das Übergabeprotokoll als wirksam an. Ein Übergabeprotokoll in dem nichts drinsteht, kann man sich auch sparen.
Dazu kommt die Beweiswirkung des Übergabeprotokolls, die ja den im Übergabezeitpunkt vorgelegenen Zustand, den beide Vertragsparteien einheitlich festgehalten haben, nachweisbar dokumentiert. Dass so etwas nötig ist, zeigt ja schon diese Diskussion hier, wo es anfangs ja sogar soweit ging, dass fälschlich behauptet wurde, der Vermieter müsse gar nichts kontrollieren und könne irgendwann später alles mögliche geltend machen - egal, ob der Mangel bei Übergabe da war oder nicht. Das mag Wunschdenken einiger Vermieter sein - in der Realität schieben Gerichte dieser Form der Willkür ganz schnell einen Riegel vor - und das auch richtigerweise. Es kann ja nicht sein, dass der Mieter für Mängel einstehen muss, die er gar nicht verursacht hat. --2001:9E8:49CB:1600:C4E4:1035:8C58:3F2F 00:37, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Also in meinen Übergabeprotokollen steht garantiert nicht drin, dass damit alle Ansprüche des Vermieters abgegolten sind. Da wäre ich ja schön blöd. Warum sollte man sowas als Vermieter unterschreiben? --2001:16B8:B8A0:7C00:CF2B:300:69BE:E2C1 16:29, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Dass deine Ansprüche abgegolten seien, wenn du dich pflchtiwidrig verhältst, habe ich nirgends behauptet, ist auch falsch. Das musst du auch nicht ins Protokoll schreiben. Dass du Mängel nicht mehr durchgesetzt bekommst, wenn du dir selbst gegenüber pflichtwidrig handelst, ist ja dein eigenes Problem. Dass du die Protokollierung des Ist-Zustands nicht vorgenommen hast und dass du deswegen gar nicht nachweisen kannst, dass der Mangel nicht schon vor Einzug vorgelegen hat, und dass er auch nicht erst nach Auszug verursacht wurde, das sagt dir dann schon das zuständige Gericht. Aber alles das weißt du ja schon. Wir drehen uns hier im Kreis. Wenn dein Übergabeprotokoll keine Übergabe protokollieren soll, dann bitte. Sinn und Zweck eines Übergabeprotokolls ist es aber nunmal, die relevanten Mängel festzuhalten - oder eben die Mangelfreiheit. Natürlich kann der Vermieter auch darauf verzichten, den Ist-Zustand im Übergabezeitpunkt nachweisbar festzuhalten. Er trägt dann halt das Risiko, dass er Schäden halt nicht mehr dem Mieter zuordnen kann und er sie daher im Ergebnis auch nicht mehr gegenüber dem Mieter geltend machen kann. Bzgl. der verdeckten Mängel findest du ja oben schon eine ganze Menge an Details - hier wird der Nachweis noch schwieriger. --2001:9E8:49E6:3A00:2940:52FC:83BF:707B 21:22, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Browserdaten löschen …

… habe ich bei Chrome auf dem Pixel 7pro nun mehrfach hintereinander gemacht. Dennoch fragt er immer wieder, ob ich "grappelity.com" und "theproxy.to" wirklich löschen will. Ich kenne diese Seiten nicht einmal. Wie bekomme ich diese Einträge weg? --2A01:C23:90CE:200:EFFB:D154:E2F8:960E 14:27, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Werden evtl. Cookies angelegt von Apps die intern den Browser verwenden um etwas abzuwickeln? --2A02:8108:280:6120:88F1:BAF3:3B3E:D18C 02:28, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die Browserdaten werden auf jeden Fall gelöscht. Er fragt aber nach (angeblich) häufig benutzten Seiten, ob man deren Daten wirklich auch löschen möchte. Bei mir z.B. die Webseite der Airline, mit der ich letztes Jahr im Urlaub war und die ich damals 2x besucht habe. Die Auswahl scheint also willkürlich. Man kann sie einfach ignorieren, wenn man die Browserdaten sowieso löschen möchte. Wenn man dabei auch den Verlauf löscht (mache ich persönlich nie - nur Cache und eventl. Cookies der letzten Stunde), dürfte auch diese Frage nicht mehr auftauchen. Zumindest nicht mit den alten Websites. --GrandmasterA (Diskussion) 10:41, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

6. April

FS-Theorie - Warum kann ich nur unwesentlich schneller als die Radfahrer fahren? (zum Überholen)

https://www.fuehrerscheintest-online.de/fuehrerscheintest-fragen/frage-1.1.06-201-M --,176.1.132.218 01:25, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

--Rôtkæppchen₆₈ 01:44, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Tacho zeigt 25 km/h. Sieht nach Landstraße aus; ist aber nicht explizit "innerorts" angegeben. --,176.1.132.218 02:00, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn man auf die Antwort klickt, steht da "Führerscheinklassen: G, Mofa". Mofa ist langsam. G gibt es überhaupt nur bei der Bundeswehr, für gepanzerte Radfahrzeuge. Die würden wohl teilweise auch 100 km/h erreichen (und fahren dürfen), wenn auch möglicherweise mit sehr schwacher Beschleunigung. Insoweit scheint mir für Klasse G die Antwort "Weil ich nur unwesentlich schneller als die Radfahrer fahren kann" in dieser Allgemeinheit falsch zu sein. --37.49.29.95 02:32, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wir ham da mal was vorbereitet Fragenkatalog der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung#Vorgaben zur Beantwortung der Fragen: Fragen, die zum Grundstoff gehören, sind mit einem „G“ gekennzeichnet und für alle Führerscheinklassen außer Mofa zu verwenden. Für die Mofa-Prüfbescheinigung wird nur ein Teil an Grundstofffragen (236) angewendet, die einschränkend mit „G, Mofa“ gekennzeichnet sind. --2003:E1:6F4A:A961:9567:119A:6647:5CDA 04:31, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe nicht gefunden, was der Buchstabe M in der Nummer der Frage bedeutet. Hat das etwas mit einer Frage nur für Mofa-Bewerber zu tun? --BlackEyedLion (Diskussion) 10:19, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Was das M bedeutet, habe ich nicnt gefunden, aber: auch Fragen ohne M können zur Mofa-Kategorie gehören, z.B. 1.4.41-147. Fragen, die nicht zur zur Mofa-Kat gehören, können M enthalten, z.B. 2.4.41-004-M. Also besteht wohl kein Zusammenhang zwischen dem M und der Mofa-Kat. Neben M gibt es auch B , welches anscheinend veraltete Fragen kennzeichnet, die ein Gültig-bis-Datum haben. --2003:E1:6F4A:A9BE:E08E:7954:2FDE:82DB 15:58, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
...und das Cockpit - gibt es im Universum ein Mofa mit solchem Cockpit? Und warum ist am hellichten Tag das Abblendlicht an? --176.7.144.202 17:05, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die Frage ist schon seltsam. Die mögliche Geschwindigkeit ist schon eingeschränkt wg. Sichtweite, aber mir scheint die offensichtliche Antwort "Weil der vorgeschriebene Überholabstand nicht eingehalten werden kann" zu fehlen. Grüße Dumbox (Diskussion) 10:39, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich finde vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat einen Beschluss vom 29. Oktober 2014 auf der Basis der Empfehlung des Vorstandsausschusses Verkehrstechnik über Höchstgeschwindigkeiten auf Landstraßen und Überholverbote den Gefährdungen anpassen: „Als zulässige Höchstgeschwindigkeit auf schmalen Landstraßen mit einer Fahrbahnbreite bis einschließlich sechs Metern sollte 80 km/h gelten.” [13]' Ob das nach 10 Jahren mittlerweile auch bereits ins Verkehrsrecht eingeflossen ist entzieht sich meiner Kenntnis. Aber selbst ohne Rechtsgrundlage über den § 1 StVO hinaus und nur mit verantwortungsvoller Vernunft: Die fünf Radfahrenden (eine Überholstrecke von mindestens 10 bis 12 m) bewegen sich ja bereits mit 22,5 km/h. Der Überholvorgang mit maximal 80 km/h würde angesichts der Tatsache, dass der Überholweg nicht einsehbar ist und auch zusätzlich Zeit für die eigene Beschleunigung berücksichtigt werden muss zu lange dauern. Zudem wäre es bei dieser schmalen Straßenbreite im Sinne von § 1 StVO auch fragwürdig, an den Radfahrenden mit 100 Sachen so dicht vorbeizubrettern. Diese Erwägung verstärkt also den Hauptaskpekt der unübersehbaren Verkehrslage (die ja eine spontane Bremsung bei überraschendem Gegenverkehr mit einer möglicherweise irrtierenden Wirkung auf die Überholten als schwächere Verkehrsteilnemer erzwingt). --92.72.90.111 02:52, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Smartphone induktiv aufladen

Ich bekam einen Ladeteller geschenkt. Ich muss da jetzt nur noch mein Smartphone drauf legen und es lädt sich auf. Das finde ich sehr praktisch. Muss ich irgendwas beachten, weil mein Smartphone in einer Hülle steckt, in der auch noch meine Bankkarte und weitere Karten sind?

--2A02:810C:1C0:468B:89A7:587A:AFA6:F97B 08:54, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Ja. Die RFID-Karten können dabei kaputtgehen, weil die durch Qi (induktive Energieübertragung) induzierten Ströme die RFID-Elektronik überlasten können. --Rôtkæppchen₆₈ 10:14, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Hier ist davon die Rede, dass Kreditkarten geschädigt werden können. [14] --Doc Schneyder Disk. 16:57, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Das ist jetzt natürlich sehr schade für mich; ich hatte mich schon so gefreut. Trotzdem vielen Dank für die Information. (nicht signierter Beitrag von 2A02:810C:1C0:468B:7C33:C980:1E13:379E (Diskussion) 16:50, 6. Apr. 2024 (CEST))Beantworten

Sonst: Es ist nicht wirklich sehr sinnvoll, RFID-Karten in der Mobiltelefonhülle mit sich herumzutragen. Wenn die Karten nicht durch böswillige Angreifer auslesbar sein sollen, verwendet man ohnehin eine HF-dichte Hülle für Handy und/oder Karten. Da man aber die RFID/NFC-Funktionalität des Mobiltelefons zum sehr schnellen Bezahlen in Einzelhandelsgeschäften verwenden will, verbietet sich ein RFID/NFC-dichtes Verpacken des Mobilgerätes. Einzig bei häufiger Anwendung der AusweisApp ist es sinnvoll, Mobilgerät und RFID-Personalausweis in derselben Hülle aufzubewahren. Persönlich verwende ich nach dem vierten Totalabsturz der Mobiles-Bezahlen-App einer deutschlandweiten Geldinstitutkette aus einem Nachbarkaff wieder Google Pay. Das ist schmerzfrei und funktioniert fast überall. Da kann ich meine RFID- und NFC-fähigen Karten wie Elektronische Gesundheitskarte, eID und Girocard sicher aufbewahren und profitieren von der prozeduralen Sicherheit von Google Pay. --Rôtkæppchen₆₈ 01:34, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Virtuelle Werbung in der ARD nach 20 Uhr

Laut Rundfunkstaatsvertrag ist Werbung nach 20 Uhr im oeffentlich-rechtlichen TV unzulaessig. Ist es trotzdem legal, dass, wie z. B. gestern um 20:15 in der ARD geschehen, ein Fussballspiel mit virtueller Werbung gezeigt wird ? Die Einblendung eines entsprechenden Hinweises am Anfang und am Ende der Sendung kann doch das abendliche Werbeverbot nicht umgehen. -- Juergen 185.205.127.13 22:35, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Für Großveranstaltungen wie deutsche Fußballländerspiele gelten gemäß Para. 16 Abs. 6 2. Halbsatz in Verbindung mit Para. 4 Abs. 2 Ausnahmen vom abendlichen und sonntäglichen Werbeverbot. --BlackEyedLion (Diskussion) 22:43, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Paragraph 16 Abs. 6 Satz 2 erlaubt das Sponsoring nach 20 Uhr. Ueber virtuelle Werbung steht dort nichts. -- Juergen 185.205.127.13 23:17, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wie wäre es, wenn Du zunächst die erforderlichen Informationen mitteilst? Erstens um welche Sendung und zweitens um welche Werbung es sich handelt. Nach meinem Verständnis handelte es sich um Sponsoring, was nach der von mir genannten Regelung in diesem Fall ausnahmsweise auch nach 20 Uhr erlaubt war. Woher weißt Du, dass es sich bei der Werbung nicht um Sponsoring handelt? --BlackEyedLion (Diskussion) 23:30, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
„gestern um 20:15 in der ARD geschehen, ein Fussballspiel“ ist offensichtlich das unter dem Etikett der Sportschau des Westdeutschen Rundfunks ausgestrahlte Qualifikationsspiel zur Fußball-Europameisterschaft der Frauen 2025/Qualifikation. --Rôtkæppchen₆₈ 01:02, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das weiß ich schon. Ich habe ja schon selbst von einem Fußballländerspiel als Großveranstaltung mit besonderen Regelungen für abendliche Fernsehwerbung geschrieben. Das hätte der Fragesteller aber selbst beitragen sollen. Ich musste erst prüfen, ob es sich nicht vielleicht um ein Bundesligaspiel, für das das abendliche Werbeverbot gilt, handelt. --BlackEyedLion (Diskussion) 08:06, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Im Rundfunkstaatsvertrag finde ich keine besonderen Regelungen für abendliche Fernsehwerbung bei Grossveranstaltungen. Und die Art der Werbung, bei der es sich eben nicht um Sponsoring handelt, hatte ich ja oben verlinkt: Die im Stadion vorhandene Bandenwerbung wurde durch kuenstlich generierte ersetzt, was man z. B. hinter dem Tornetz erkennen konnte. Juergen 86.111.153.182 09:52, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Woher weißt Du, dass es sich bei dieser Werbung nicht um Sponsoring handelte? Sponsoring ist die Förderung einer Veranstaltung oder Fernsehübertragung zum Zwecke der Werbung, also eine Form von Werbung. Siehe Sponsoring, insbesondere die erste Abbildung. Es würde helfen, wenn Du endlich mitteiltest, wofür geworben wurde. --BlackEyedLion (Diskussion) 10:20, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wofuer geworben wurde, weiss ich jetzt natuerlich nicht mehr. Ich weiss nur, dass es sich um dynamische, also bewegliche und daher besonders stoerende Bandenwerbung fuer alles Moegliche gehandelt hat. Wahrscheinlich waren mindestens Sportwetten, Autos und Solaranlagen dabei. Das Uebliche eben. -- Juergen 185.205.124.240 21:12, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn nach Lektüre des von Dir verlinkten Artikels und dessen Quellen noch Fragen offen sind, darfst Du sie gerne dem Rundfunkrat des übertragenden Senders stellen. --Rôtkæppchen₆₈ 22:45, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe den Teil des Rundfunkstaatsvertrages, der sich mit Werbung beschaeftigt, gelesen. Wenn ich hier keine Antwort bekomme, werde ich es dort versuchen, habe allerdings Zweifel, ob man sich dort genoetigt sieht, Fragen von Nichtjuristen und Nichtjournalisten mit mehr als nichtssagenden Textbausteinen zu beantworten. -- Juergen 185.205.127.13 23:17, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Der Rundfunkstaatsvertrag wurde vor mehreren Jahren durch den Medienstaatsvertrag abgelöst. Aber von den Regeln für Werbung/Sponsoring für Grossereignisse nach 20 Uhr scheint er sich wohl nicht wesentlich zu unterscheiden. --Karotte Zwo (Diskussion) 10:20, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Und dort steht eine eigene Regelung zur virtuellen Werbung (§ 8 Abs. 6). Die zeitliche Einschränkung nach § 39 gilt für Werbesendungen und Sponsoring (außer bei der Übertragung von Großereignissen). 91.54.33.169 14:54, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich beziehe mich auf Paragraph 16, Abs. 1: Nach 20.00 Uhr sowie an Sonntagen und im ganzen Bundesgebiet anerkannten Feiertagen dürfen Werbesendungen nicht ausgestrahlt werden.
Aus Paragraph 7 Abs. 4 glaube ich ausserdem erkennen zu koennen, dass Werbung auch dann als Werbung gilt, wenn gleichzeitig auch noch Inhalt zu sehen ist: Eine Teilbelegung des ausgestrahlten Bildes mit Werbung ist zulässig, wenn die Werbung vom übrigen Programm eindeutig optisch getrennt und als solche gekennzeichnet ist. Diese Werbung wird auf die Dauer der Spotwerbung nach §§ 16 und 45 angerechnet.
Und wenn die eingeblendete virtuelle Werbung als Werbung zaehlt, wovon ich ausgehe, dann zaehlt sie eben nicht nur unter die im Paragraph 16 formulierte stuendliche Grenze von 20 min, sondern auch unter die abendliche Beschraenkung. -- Juergen 185.205.124.240 21:24, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

7. April

Kubakrise

Über einen Satz in Kubakrise bin ich gestolpert: "Die Schweizer Botschaft als Vertreterin der USA informierte die Kubaner, dass auch nächtliche Aufklärungsflüge stattfinden würden und die dafür nötige Beleuchtung kein militärischer Angriff sei."

Was ist mit dieser Beleuchtung gemeint? Was wurde beleuchtet? Und was ist mit dem darauf folgenden Satz: " „Kein kubanisches Feuer zu befürchten“ meldete die Schweizer Botschaft zurück nach Washington" gemeint? Was für ein Feuer?

--176.199.210.236 01:02, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Als Feuer würde ich hier das Abgeben von Schüssen/Abschießen von Waffen verstehen. --2A0A:A541:CA89:0:8907:1B7A:9B48:27F9 01:10, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Gefechtsfeldbeleuchtung für eine Aufklärung durch Lockheed U-2. --Rôtkæppchen₆₈ 01:12, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wie Rotkaeppchen68, auch ich verstehe das so, dass zur Anfertigen der Kontrollfotos auch Leuchtkörpern eingesetzt werden können. Eine Gefechtsfeldbeleuchtung muss keine aktive Kampfhadlung sein. gerade wenn sie angekündigt wird. -Bobo11 (Diskussion) 13:20, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Deutsch-russischer Krieg

Deutsch-russischer Krieg, was soll das? Es war der 2. Weltkrieg! Historische Tatsachen sollten nicht verändert werden!

--2003:F1:C706:700:CCE3:FF:55EE:3050 07:49, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Wir haben ein Lemma für Zweiter Weltkrieg, aber keinen Artikel zu Deutsch-russischer Krieg. Ohne weitere Angaben kann die Anfrage nicht beantwortet werden. --77.119.204.213 09:02, 7. Apr. 2024 (CEST) P.S.: Sollte Deutsch-Sowjetischer Krieg gemeint sein, da steht in der ersten Zeile: Der Deutsch-Sowjetische Krieg war Teil des Zweiten Weltkrieges (...).Beantworten

Gilt die Unverletzlichkeit des Botschaftsgebäudes auch für Drittstaaten?

Nach internationalem Übereinkommen sind die Räumlichkeiten der diplomatischen Mission (Botschaft) unverletzlich. Vertreter des Empfangsstaats dürfen das Grundstück und die Räumlichkeiten nur mit Zustimmung des Missionschefs betreten. Außerdem muss der Empfangsstaat die Botschaft vor jeglichem Angriff durch Privatpersonen zu schützen. Gilt diese Unverletzlichkeit des Botschaftsgebäudes auch für Drittstaaten? Oder wäre ein Angriff auf eine Botschaft durch einen Drittstaat vergleichbar mit einem Angriff auf ein beliebiges anderes Ziel in dem betroffenen Land? --2003:FC:8F3A:9458:F507:8EAB:548D:5E9 11:45, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

zu 1.: nein, der Empfangsstaat kann nur seine eigene Rechtsordnung gestalten (in dem Fall auf die Durchsetzung seiner Hoheitsrechte verzichten). Die Immunität des Diplomaten gilt nur gegenüber dem Empfangsstaat, der ihn akkreditiert (Ausnahme: An- und Abreise der Diplomaten, § 40 (1) WÜD). Siehe hier S. 4 Punkt XI.
zu 2. Ja.
--Chianti (Diskussion) 13:40, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ergänzung zu 1: Andere Staaten haben normalerweise keine Hoheitsrechte im Empfangsstaat, die eingeschränkt werden müßten.
Ergänzung zu 2: Es kommt auch darauf an, wie der Staat einen Angriff bewerten will. 91.54.33.169 13:50, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Zur 1. Ergänzung: richtig, aber um die ging es nie - immer nur um die Hoheitsrechte des Empfangsstaates. Bitte meinen Beitrag sorgfältig lesen.
Zur 2. Ergänzung: Angriff bleibt Angriff. Befinden sich beide Staaten im Krieg (wie Syrien und Israel seit 1973), sind Angriffe auf militärische Ziele legitim - und ein Kommandeur einer (para)militärischen Einheit, die Angriffe auf den eigenen Staat ausübt oder finanziert, ist ein legitimes militärisches Ziel. --Chianti (Diskussion) 18:11, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich vermute, es geht um die derzeit beliebte Verschwörungstheorie von angeblichen russischen: "Fernschallwaffen" auf amerikanische Botschaften in Süd- bzw. Mittelamerika, weil ein paar Botschaftsmitarbeiter wegen Überarbeitung Kopfschmerzen und Übelkeit verspürt haben. Machen wir's also konkret: Wäre ein solcher gezielter Angriff durch den russischen Geheimdienst, der von hunderten Metern oder sogar mehreren Kilometern Entfernung aus vorgenommen werden soll, ein Angriff auf die Unverletzlichkeit der US-Botschaft in süd- bzw. mittelamerikanischem Staaten, zumal diese Unverletzlichkeit offenbar nur für den gastgebenden Staat gelten soll? Sollte was wahres dran sein, käme aber auf jedenfall der Straftatbestand Körperverletzung in Betracht. --79.254.97.105 04:48, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn wir schon bei Vermutungen sind: die Frage kam mir eher als verklausulierte Frage danach vor, inwieweit Israel völkerrechtlich zu Angriffen auf die iranische Botschaft in Damaskus berechtigt ist. --Chianti (Diskussion) 13:29, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Diesen Kontext sah ich eigentlich von Beginn an.. Unabhängig davon macht sich Israel zunehmend wenig Freunde , andererseits, so man Zeitungsmeldungen glauben mag, war der Angriff hocheffektiv, denn es wurden wohl keine kleinen Lichter getötet. Was weiter zu der Frage führen kann, ob ein israelischer Bus in D, den man gestern so plakativ in der Tagesschau gezeigt hat, israelisches Hoheitsgebiet ist und wie ein Angriff auf diesen Bus in D dann von D gehandhabt wird. Iran hat ja Anschläge auf israelische Einrichtungen angekündigt... --scif (Diskussion) 14:21, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ist Israel eigentlich offiziell im Kriegszustand mit dem Iran? Laut Arabisch-israelische Kriege wohl nicht (ich weiß, der Iran gehört nicht zu Arabien). --2003:E9:970A:A509:1F4:7BD:79FA:2BDE 22:30, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
israel ist auch nicht offiziell imn kriegszustand mit syrien. insofern ist halt die frage ob einangriff auf die botschaft gleich legitim oder illegitim is wie ein angriff auf die gebäude daneben, die nicht botschaft sind mit ja zu beantworten. ist das gleiche. --Future-Trunks (Diskussion) 14:52, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Sanders, Rino

Ist das Todesjahr von Sanders, Rino (* 1921) ermittelbar? --Fritz Krischen (Diskussion) 11:47, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Weißt du denn schon sicher, dass er tot ist? Ein 102- oder 103-Jähriger könnte ja immerhin noch leben, ohne dass es gleich im Internet auffindbar ist. Jedenfalls scheint er (laut S. 47 in [15]) aus Osnabrück zu stammen und ab 1962 lange (mindestens bis 1998) im Anwesen "La Pioppa" in Cecina am Gardasee zwischen Gargnano und Maderno gewohnt zu haben, dort könnte man vielleicht nachforschen. --37.49.29.95 12:35, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Sicherung von Handy gegen Diebstahl, bei dem Dieb das Handy sofort ausschaltet

Es gibt verschiedene Apps, die Sicherungen gegen Handydiebstahl versprechen (Tracking, heimlich Dieb fotografieren...). Aber professionelle Handydiebe schalten ein gestohlenes Handy sofort aus. Dann wird es schnellstmöglich zurückgesetzt, SIM-Karte entfernt, alle Daten gelöscht und es weiterverkauft. Gibt es irgend etwas, das das Handy zumindest ein wenig gegen diese Form von Handydiebstahl absichert? Gibt es etwa ein Tracking auf die Hardware des Handys? Eines, das durch das Zurücksetzen des Handys nicht einfach gelöscht wird? --AF (Diskussion) 16:23, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Hallo,
ich verstehe die Frage nicht. "Tracking auf die Hardware"?
Viele Grüße --2003:C6:1735:ED4F:CD91:1FEA:7AB3:AE11 16:31, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Sowas wie ein eigenständiger Sender im Gehäuse bzw in die Hardware eingearbeitet wohl gemeint. 176.7.162.60 16:52, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Achso, ja, und Viele Grüße zurück bzw von mir auch 🤪 -176.7.162.60 16:54, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Es gibt die IMEI, die gesperrt werden kann. Leider auch nicht unveränderbar, aber nur mit spezieller Software. --Chianti (Diskussion) 18:17, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Nimm einen AirTag, entferne Gehäuse, Piepser und Batterie, verstecke das Teil im Handy und verbinde es mit dem Handyakku. --Rôtkæppchen₆₈ 00:36, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wieviele Handys kennst Du, in denen genug Platz für einen solchen Umbau wäre? Und wie lange lebt der Airtag wohl, wenn er mit 4,2V statt 3V betrieben wird? Flossenträger 07:56, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wie schalten die Diebe das Handy denn aus? Meins muss man zum Ausschalten entsperren. Also wenn es mir nicht gerade entsperrt aus der Hand gerissen wird, geht das nicht. --2003:E1:6F4A:A904:B9BA:12:E68D:DFEF 20:09, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Bei meinem Androiden nimmt man einfach den Akku raus. --Rôtkæppchen₆₈ 20:19, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Bei meinem Androiden kann man zwar den Akku nicht rausnehmen, aber das Menu mit Poweroff etc. erscheint beim Druecken des Einschaltknopfes auch ohne vorheriges Entsperren. -- Juergen 185.205.124.240 21:30, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Bei manchen Geräten lässt sich das konfigurieren: Bei manchen Samsung-Androiden lässt sich bei längerem Druck auf die Ausschalttaste der Bixby-Assistent aktivieren. Dann muss das Gerät über das Schnelleinstellungsmenü abgeschaltet werden. --Rôtkæppchen₆₈ 22:04, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das Ausschalten/Neustart/Notruf-Menue erscheint bei mir auch, aber wenn man Ausschalten wählt, muss man danach erst noch entsperren, sonst passiert nichts. Demnach gibt es einige Handys, deren Diebstahl-Apps zumindest so lange funktionieren, bis der Akku leer/weg ist. Damit ist die Frage wohl beantwortet: Ja bei Samsung gibts Handys, die eine selbstverständliche Sicherung enthalten, alle anderen sind anscheinend zu blöd dazu. ;) --2003:E1:6F4A:A904:B9BA:12:E68D:DFEF 10:07, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Ukraïne schlägt trotz Munitionsknappheit täglich zahllose Angriffe zurück?

[lt liveblog] ... zu Boden an der Front (Durchbruchsversuche der Russen), und Drohnen und Raketenangriffe aus der Luft. Wie geht das zusammen, was geschieht da? Machen die Ukrainer das allein mit Drohnen und rationierter Munition? --.176.7.162.60 16:51, 7. Apr. 2024 (CEST)--Beantworten

Die schreien einfach laut: "Peng! Peng!", um den Feind abzuschrecken. --79.254.97.105 03:38, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Hömma, IP, wir sinn' hier nich' im Caffée, jah!? 176.6.200.224 16:22, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Munitionsmangel heißt ja nicht, dass sie gar keine Munition haben. Und als Verteidiger ist man zudem immer in der vorteilhafteren Situation. Eine dichte Linie aus gut befestigten Stellungen zu durchbrechen erfordert eine immense zahlenmäßige Überlegenheit (je nach Quelle zwischen 1:3 und gar 1:10). Zwar ist Russland zahlenmäßig an vielen Frontabschnitten überlegen, aber nicht in ausreichendem Ausmaß. Deshalb versucht Russland (ähnlich wie im Ersten Weltkrieg beide Seiten an der Westfront) eine Abnutzungsstrategie, die eben u. a. auch beinhaltet, die ukrainischen Stellungen ohne Rücksicht auf eigene Verluste ständig wiederkehrend anzugreifen in der Hoffnung, die Verteidigung so nach und nach zu schwächen. Diese menschenverachtende Taktik ist sehr mühsam und langwierig, funktioniert aber leider zumindest an einigen Stellen der Front in bisher sehr begrenztem Umfang, da Russland die eigenen Verlust an Material und Soldat*innen schneller ausgleichen kann als die Ukraine (und eben keinerlei Rücksicht auf das Leben der eigenen Soldat*innen nimmt).
Und in der Praxis bedeutet das eben, dass die Ukraine somit täglich zahllose solcher (von Anfang an bewusst zum Scheitern verurteilter) russischer Angriffe erfolgreich abwehrt, dabei aber natürlich dann auch selbst Verluste hat und viel Munition verbraucht. Wenn der Westen (insbesondere die USA) nicht bald wieder in deutlich größerem Umfang Munition liefert, wird die Ukraine die Front im Osten aber vermutlich nicht mehr dauerhaft halten können.
Die Ukraine hatte bei ihrer Offensive letztes Jahr übrigens ein ähnliches Problem: Auch ihr gelang es letztlich nicht, die tief gestaffelten und gut befestigten russischen Verteidigungslinien zu durchbrechen und sie erlitt dabei hohe Verluste. Anders als Russland setzte sie dann aber nicht darauf, immer wieder stumpf anzurennen, bis die Verteidigung vielleicht irgendwann doch mal nachgibt (das wäre auch gar nicht möglich gewesen, da die Ukraine eben auch damals schon einen Mangel an Ausrüstung hatte). -- Chaddy · D 04:16, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Hm. Danke. Grauenhaft. 176.7.165.58 16:32, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Was ist eine Betriebsgefahr bei der Bahn?

Den Artikel habe ich gefunden, einzig er hilft mir nicht weiter... Kann mir jemand konkrete Beispiele für Betriebsgefahren bei der Bahn nennen? --2001:9E8:49D8:D900:E55E:F691:5916:4E32 18:08, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Welchen Artikel? Betriebsgefahr oder Nothaltauftrag? --Chianti (Diskussion) 18:19, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Betriebsgefahr war der erste, den ich gefunden hatte. Was mir fehlt sind konkrete Beispiele, sowas wie Person auf Gleis. Oder beschädigte Oberleitung (wenn ich mal unterstelle, dass das beides Betriebsgefahren sind)?... --2001:9E8:49D8:D900:E55E:F691:5916:4E32 18:24, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Im Artikel Betriebsgefahr geht es nicht um einzelne Gefahren, sondern um die allgemeine Gefahr beim Betrieb einer Eisenbahn. Die ergibt sich nicht aus Ursachen, sondern aus Folgen: "Wird nach § 1 Abs. 1 HaftPflG bei dem Betrieb einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Betriebsunternehmer dem Geschädigten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." --BlackEyedLion (Diskussion) 18:32, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die Norm habe ich gelesen. Kann man also folgendes sagen: Eine Person im Gleis ist demnach (ganz anders als nach dem allgemeinen Menschenverstand) keine Betriebsgefahr, sondern es wird erst eine, wenn sie tatsächlch überfahren wurde?
Demnach ist man also beim Begriff "Betriebsgefahr" in Wahrheit gar nicht mehr bei einer Gefahr, sondern man ist schon weit über eine Gefahr hinaus, nämlich an der Stelle, an der die Gefahr sich bereits realisiert hat? Man könnte also sagen: Die Betriebsgefahr besteht eigentlich gar nicht mehr, wenn von "Betriebsgefahr" im Bahnsprech die Rede ist, denn der Schaden ist dann schon längst eingetreten. Schlimmer kann es dann auch nicht mehr werden. Die genannte Gefahr liegt in dem Moment also gar nicht mehr vor. --2001:9E8:49D8:D900:ADF0:FB16:E27D:EB85 23:03, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die Betriebsgefahr ist das unvermeidbare Risiko, dass durch den Betrieb ungewollt Personen oder Sachen zu Schaden kommen können. --Rôtkæppchen₆₈ 00:30, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
So ist es. Und als Konsequenz besteht eine Gefährdungshaftung, die anders als bei der "konventionellen" Haftpflicht (§ 823 BGB) nicht von einem Verschulden (des Bahnunternehmers) abhängig ist. --Chianti (Diskussion) 13:12, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die aber natuerlich nicht greift, wenn sich ein Selbstmoerder vor den Zug stellt. Dessen Angehoerige koennen also jedenfalls dann, wenn er einen Abschiedsbrief hinterlassen oder den Selbstmord anderweitig angekuendigt hat, keine Entschaedigung erwarten. Wenn er aber beim Ueberqueren der Gleise ungluecklich gestolpert und dann vor dem Zug liegengeblieben ist, vielleicht schon ... -- Juergen 185.205.124.240 21:35, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

USA - Einreise Nachfrage nach politischer Tätigkeit

Hallo! Gibt es heute eigentlich noch die Fragen bei der Einreise, ob man Mitglied, Funktionär oder Mandatsträger einer kommunistische/sozialistischen Partei ist oder war? Lügen da die Mitglieder der Linken und anderer europäischer Parteien oder ist das unwesentlich für die Einreise? Gibt ja keine offenen Mitgliedsdatenbanken, aber bei Mandatsträger von Gemeinde, Kreis, Bezirk oder Bundesland reicht Google oder Wikipedia.Oliver S.Y. (Diskussion) 19:53, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Bei meiner letzten Einreise 2017 per Bahn von Canada aus wurde ich noch sowas gefragt. --Ralf Roletschek (Diskussion) 20:05, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Gibt es noch die Frage, ob man in den USA einen Terroranschlag verüben will? --Expressis verbis (Diskussion) 21:19, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Aus der Reihe "Haben Sie aufgehört, Ihre Frau zu schlagen?". Die Frage gab es noch nie und die Frage nach der Nazi-Affiliation wurde vor ein paar Jahren gestrichen. Es wurde auch noch nie gefragt, ob man in den USA einen Terroranschlag verüben will, sondern "Do you seek to engage in or have you ever engaged in terrorist activities, espionage, sabotage, or genocide?" --Studmult (Diskussion) 09:52, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

In Wikipedia aufgelistet übrigens hier: Electronic System for Travel Authorization#Anzugebende Daten. --Karotte Zwo (Diskussion) 16:47, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Amtszeit deutsche Botschafter

Gibt es eine offizielle Regel oder zumindest Richtlinie, wielange deutsche Botschafter bei ein und demselben Land akkreditiert sein dürfen? Bei Betrachtung der Liste der amtierenden deutschen Botschafter und Ständigen Vertreter fällt auf, dass die längste aktuelle Amtszeit 7 Jahre sind, die meisten aber deutlich kürzer. Ich vermute mal, kurze Amtzseiten sollen zu große Nähe zum Gastland, Bestechlichkeit, etc. vorbeugen? 194.39.218.21 20:14, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Auswärtigen Dienst enthält keine derartige Regelung. Üblich ist aber der Wechsel alle paar Jahre von Auslandsposten zu solchen im Auswärtigen Amt (hier ein kindgerechte Begründung). --Chianti (Diskussion) 13:25, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Nicht speziell für Botschafter, aber in diesem zusammenhang wohl relevant: Teilnehmende Beobachtung --2003:E1:6F4A:A904:B9BA:12:E68D:DFEF 20:37, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Wieso haben fast alle E-Mountainbikes keine Schutzbleche?

Herkömmliche Mountainbikes (zum Selbertreten) sind Sportgeräte, bei denen im Wettkampf wohl jedes Gramm zählt; deshalb wird vermutlich alles nicht unbedingt Notwendige - wie Schutzbleche, Fahrradständer, Beleuchtung und Gepäckträger - weggelassen. Soweit ich weiß, sind bei Rennveranstaltungen elektrisch angetriebene Fahrräder gar nicht zulässig. Aus welchen Gründen werden dann bei fast allen E-Mountainbikes Schutzbleche weggelassen? --2A01:C22:7B8C:FE00:2028:4D96:D2AA:9EBB 20:18, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Weil das ein Kennzeichen von Mountainbikes ist, verfängt sich weniger drin, das hat mit oder ohne E nichts zu tun. --RAL1028 (Diskussion) 20:45, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
ist eine Win-Win Situation: Der Kunde meint, dass das cool ist, der Verkäufer spart sich das Geld. --134.19.39.241 20:54, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Es gibt diese leicht selbstmontierbare Kunststoffkotflügel, die zwischen die Gabelscheiden bzw Hinterbaustreben geklemmt werden. --Rôtkæppchen₆₈ 00:23, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Mit Rennveranstaltungen hat das nichts zu tun. Man kann auch privat damit fahren. Im Gelände stören die Schutzbleche nur. --2.173.132.249 03:31, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wieso sollten die Schutzbleche im Gelände nur stören? Flossenträger 07:48, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Weil der Matsch vom Boden durch die Stollenreifen nach oben unter das Schutzblech befördert wird und dann dort den Zwischenraum zwischen Reifen und Schutzblech verstopft und weil sich auch Äste von Gebüsch dazwischen verklemmen - und weil die Schutzbleche den braunen "Mountaunbike-Rückenstreifen" verhindern (der beweist, dass man ein Geländefahrer ist und nicht nur Stadtradler)... Gruss, --Markus (Diskussion) 08:40, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hab auch in der Stadt bei Nässe braune Streifen auf dem Rücken bekommen, weil auch Stadtstraßen manchmal sandig sind. Die Abhilfe war so ein selbstmontierter Kunststoffkotflügel. --Rôtkæppchen₆₈ 09:38, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Fragen sind das: Zunächst wäre diese Behauptung erstmal zu prüfen: Aus welchen Gründen werden dann bei fast allen E-Mountainbikes Schutzbleche weggelassen? Diese E-Bikes sind dann aber auch nicht für die Straße zugelassen, da oft die StVO-vorgebenen Dinge fehlen. Aus leidvoller Erfahrung als Wanderer im Pfälzerwald weiß ich, das es da mit der Klingel schon losgeht. Und die Sportler sauen sich halt auch ein, da brauchts dann auch kein Schutzblech, wenn paar Grammm gespart werden. Die herkömmlichen StVo-gerechten Bio-Mountainbikes werden in der Regel auch mit Schutzblechen geliefert, keiner brauch auf der Straße nen braunen Streifen. --scif (Diskussion) 10:32, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
... und E-MTB Rennen gibt es selbstverständlich auch, inklusive WM. E-Motocross (mit Schutzblechen) gibts auch, WM eventuell ab 2026. Und natürlich gibts überall Leute die das toll finden oder nicht, die Kommerzialisierung beklagen, das sportliche Ethos gefährdet sehen oder über den Sinn von Schutzblechen philosophieren. Googeln ist gar nicht schwer. --2003:E1:6F4A:A904:B9BA:12:E68D:DFEF 21:11, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

8. April

Inkludiert der Begriff \\"staatlich\\" in Deutschland auch Betriebe, Einrichtungen, Fabriken, Konzerne oder Jeweils die von Bundesländern oder Städten besessen werden?

Inkludiert der Begriff \\"staatlich\\" in Deutschland auch Betriebe, Einrichtungen, Fabriken, Konzerne oder Jeweils die von Bundesländern oder Städten besessen werden? --2001:871:22B:4F49:F9DF:9CE0:DA8F:A1DE 02:25, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Kommt natürlich darauf an. In welchem Kontext? Steuern? Politische Diskussion? Arbeitsrecht? Informelle Diskussion über Arbeitgeber? -- southpark 07:44, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Zu den Bundesländern: Ja, beispielsweise die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Die Stadtstaaten haben die Staatseigenschaft schon im Namen. --Rôtkæppchen₆₈ 08:25, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Es gibt drei Bundesländer, die sich Freistaat nennen, daher gibt es zumindest dort als Landesbehörden staatliche Bauämter oder z.B. eine Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen. --Chianti (Diskussion) 13:37, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
So etwas ähnliches gibt es auch in anderen Bundesländern, unabhängig, ob sie Stadtstaat sind oder das Wort Staat im Namen haben: Staatliche Schlösser und Gärten Hessen, Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen oder die Staatlichen Anlagen und Gärten Baden-Württembergs. --Rôtkæppchen₆₈ 17:51, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Und oft ist sogar "staatlich" der Gegensatz zu "bundeseigen, Bundes-" etc., wenn es um die Bundesländer statt Deutschland geht. Bei Städten dagegen: nein.--Hachinger62 (Diskussion) 15:24, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Mash-Up-Song mit Pink Floyd gesucht

Irgendwann zwischen ca. 2000-2010 gab es von einer italienischen Band einen Mash-Up-Song aus einem Pink-Floyd-Song (Umma Gumma? Another Brick in the Wall? Time? Wish you were here?) mit einem Song aus den späten 70ern (entweder Saturday Night Fever, Stayin' Alive, Eye in the Sky oder was von Jean-Michel Jarre), der ein relativer (lokaler?) Charterfolg war und der insgesamt auch etwas nach Italodisco klang. Jetzt finde ich das Teil aber einfach nicht mehr wieder.

Anlaß ist die Tatsache, daß ich nun kürzlich im Deutschlandfunk ein Feature über die niederländischen Band Yin Yin (s. Youtube & Bandcamp) mit ganz ähnlicher Musik gehört habe, die für sich in Anspruch nimmt, Disco der 70er mit vagen asiatischen Anklängen als Musik in bzw. aus einem fiktiven asiatischen Land zu verbinden. Wie gesagt, beim Hören im DLF fiel mir sofort die Ähnlichkeit zu diesem älteren Pink-Floyd-Mash-Up auf, das quasi ein Vorläufer dieser Musikrichtung sein könnte, die Yin Yin selber halb im Scherz Taikedelics nennt. --79.254.101.228 03:31, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

OMG, gefunden! Pink Project - Disco Project --79.254.97.105 04:26, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Daten zu Schnittmengen visualisieren

Zugehörigkeit: Ich habe Daten über Gruppen, über diesen Gruppen zugehörige Personen, und über Regionen zu denen die Gruppen gehören. Beispiel: Gemeinde, (Land)Kreis | Sportverein, politische Partei, Elternbeirat, FanbLab | Person A bis Z. Wobei die Region eine Teilmenge ist (Gemeinde von Kreis), eine Person in keiner, einer oder mehreren Gruppen sein kann (0:n), und nicht in jeder Region gibt es alle Gruppen (0:n).

Aufwand: Zusätzlich habe ich auch noch den Aufwand jeder Person für die jeweilige Tätigkeit in den einzelnen Gruppen und Regionen (Stunden pro Jahr).

Interessant wäre, potentielle Synergien intuitiv zu entdecken...

Wie kann ich das visualisieren? Beispiele? ggf. auch in mehrere Grafiken aufgeteilt oder in einer mehrdimenionalen Grafik (x/y mit Bubbles oder so). Was wären geeignete freie Tools? Gruss, --Markus (Diskussion) 09:55, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

en:Category:Free data visualization software, https://hevodata.com/learn/tableau-open-source/ . Bei Tableau Software gibt es zwar das kostenlose "Tableau Public", das ist aber nicht für private Daten geeignet. --Chianti (Diskussion) 13:51, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Ryan Davenport

Zweimaliger Skeleton-Weltmeister und wir haben kein Geburtsdatum. Der Mann ist bissl ein Mysterium. Ich würde virtuell ein Bier ausgeben... Ich kann aber die Wissensfrage auch nochmal präzisieren: wann wurde Ryan Davenport geboren? --scif (Diskussion) 11:34, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Grob könnte das usatoday.com (Archivkopie) einengen, das sagte am 24.02.2002 er sei 37 Jahre alt. --Windharp (Diskussion) 13:50, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich sehe gerade, das ist auch die Quelle die pl:Ryan_Davenport für 1965 verwendet. --Windharp (Diskussion) 13:53, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn man nicht mehr hat als das, kann er aber auch 1964 geboren worden sein (und nach dem 24. Februar) --GrandmasterA (Diskussion) 14:06, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Im Granville Sentinel vom 9.1.2003 stand, er sei 38 Jahre. Das würde ebenfalls zu 1964/65 passen. Was übrigens in beiden Wikipediaartikeln fehlt, ist, dass Lea Ann Parsley und Ryan Davenport seit dem 13.6.2018 verheiratet sind, sie heißt jetzt wohl Parsley-Davenport (oder das ist nur ein namenstechnischer Kunstgriff ihrer Alma Mater). Befreundet waren sie aber laut Granville Sentinel schon mindestens seit 2003. --37.49.29.95 18:18, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Aber grundsätzlich doch ein absoluter Wahnsinn, das ein Mann mit solchen Meriten nirgendwo gescheit vermerkt ist. Für Olympia 2002 war er wohl schon zu alt. In der WP-Library hab ich über proquest und newspaperarchive bisher nix Gescheites gefunden, aber vielleicht suche ich auch nur schlecht.--scif (Diskussion) 14:13, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Vielleicht legt er auch einfach nur Wert auf seine Privatsphaere: Nicht jedem ist es recht, wenn alle Welt den Geburtstag kennt. -- Juergen 185.205.124.240 21:43, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Für viele (ältere?) Menschen ist es im Gegenteil sogar toll, dass es sowas gibt. --Hachinger62 (Diskussion) 15:27, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ach Leutz, euer POV in allen Ehren. Weltmeister in einer mittlerweile olympischen Sportart, mir fällt da Person der Zeitgeschichte ein. Ich beklage mich eher über die Ignoranz der Journaille und der damaligen schreibenden Zunft, das es da aus den 90ern keine Infos gibt. Über manchen Pharao wissen wir mehr...--scif (Diskussion) 16:46, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Bilder oder Grafiken von Seismische Aktivitäten

Gibt es freie oder kostenlos Bilder oder Grafiken von seismische Aktivitäten (Erdbeben oder Erdbebenschwarm), die man herunterladen kann? Ich meine sowas, sowas oder dieses hier. --कार (Diskussion) 12:05, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Wir haben auf commons Category:Earthquakes, was zu finden ist aber oft schwierig. Vielleicht commons:Category:Earthquake_maps --Windharp (Diskussion) 12:23, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Speziell geht es um den Artikel Erdbebenschwärme im Vogtland oder die Erdbeben oder Erdbebenschwärme die gerade aktuell sind. --कार (Diskussion) 12:30, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich bin zwar kein Jurist, aber mir scheint, dass die angegebenen Beispiele keine Schoepfungshoehe aufweisen und daher auch nicht urheberrechtlich geschuetzt sind. Weil nicht die gesamte Datenbasis uebernommen wird, greift auch nicht der Schutz fuer Datenbankwerke und gewerbliche Schutzrechte sind fuer WP auch nicht relevant, weshalb hierzuwiki z. B. auch geschuetzte Logos von Firmen oder Warenzeichen abgebildet werden duerfen.
Daher schlage ich vor, diese Beispielbilder bei Commons hochzuladen und dann dort mit Quellenangabe als urheberrechtsfrei zu kennzeichnen. Hier kann man auch fragen, ob das OK ist. Bei der Landkarte, die sehr nach OpenStreetMap aussieht, sollte sich an der Quelle eine Copyright- und Quellenangabe finden, die man uebernehmen kann. Siehe dazu auch hier. -- Juergen 185.205.124.240 21:49, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Weltmeister Formel 1 ermitteln

Könnte rein theoretisch

Ein Formel 1 Rennfahrer, der in allen Rennen nur den 3 Platz erreicht hat, Weltmeister der Formel 1 werden?

Wie lautet der Algorithmus nach dem der Gesamtsieger = Weltmeister ermittelt wird?

Wie wird der Titel errechnet?

(Gleiches gilt für den Weltmeistertitel im Tennis…)

MfG

--Falkg27 (Diskussion) 15:22, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Was ist denn ein Tennis-Weltmeister?
Und bei der F1 ist derjenige am Ende Weltmeister, der die meisten Punkte hat. Dafür muss man natürlich nicht siegen, wenn sich ansonsten die Punkte gut verteilen. --Magnus (Diskussion) 15:29, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Formel 1#Punktesystem zeigt: Für den dritten Platz gibt's 15 Punkte, für einen ersten 25. Wird nun Fahrer A immer dritter, Fahrer B und C in jedem zweiten Rennen erster, fallen aber in jedem anderen zweiten Rennen aus, machen sie im Schnitt nur 12,5 Punkte und damit weniger als A macht. Ein hypothetischer Fahrer, der fast immer zweiter wird (18 Punkte) und in einer Saison von 23 Rennen (nur) 4 mal ausfällt (oder halt aus den Punkterängen) rutscht, macht insgesamt auch weniger Punkte als A (342 statt 345), und alle anderen natürlich sowieso, weil sie praktisch immer hinter A liegen. Damit ist A Weltmeister, Gratulation! (Den Bonuspunkt für die schnellste Rennrunde haben wir ignoriert, aber gehen wir einfach mal davon aus, den holen sich in der Regel B oder C - denen nützt er für die WM aber nichts). --Karotte Zwo (Diskussion) 15:53, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Tennisweltmeister = Sieger des ATP Finals. Da diese WM in einem einzigen Turnier ausgetragen wird, wird definitiv nie der Drittplatzierte, sonder immer der Erstpatzierte Weltmeister. --217.149.163.186 17:10, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Korrekte Rechtschreibung

Warum schreibt man hier z.B. RhB ABe 4/4 und nicht RhB-ABe 4/4? Gemäss Duden muss bei Zusammensetzungen mit Buchstaben, Ziffern oder Abkürzungen ein Bindestrich gesetzt werden.

--195.65.26.61 16:32, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Weil es keine Zusammensetzung ist sonder zwei einzelne, unabhängige Begriffe sind. --217.149.163.186 17:06, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Wull geschpeißam! (Bedeutung)

Was bedeutet (schlesisch) Wull geschpeißam!? - Ist das Wohl gespeist zu haben!? --Dompfäffin (Diskussion) 23:41, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Das klingt plausibel, aber genauer weiß ich es leider auch nicht. Es dürfte hilfreich sein, das Schlesische Wörterbuch zu konsultieren. @Wietek: hast du eine Idee dazu? Schöne Grüße --FordPrefect42 (Diskussion) 09:00, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
@ Benutzer:FordPrefect42: nein, leider nicht. Meine Mundartkenntnisse beschränken sich auf bayrisch. Viele Grüße aus BY --Wietek (Diskussion) 12:50, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
PS: das Schlesische Wörterbuch gibt es online in der Wikipedia Library. --FordPrefect42 (Diskussion) 09:12, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hatte hier mit anmeldungsloser Info gerechnet. --Dompfäffin (Diskussion) 15:04, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Eine Anleitung findest du hier, die formalen Voraussetzungen dürftest du mittlerweile erfüllen. Wie dem auch sei, im Wörterbuch wird man tatsächlich fündig: gespeißam „wünsche wohl gespeist zu haben“ [...] gewöhnlich wohl gespeissam (Bd. 1, S. 412); speisam „guten Appetit“ (Bd. 3, S. 1297), aber: Wohlgespeisam steht auch für ein Kleidungsstück: „Gottstischrock“, „Bratenrock“ (Bd. 3, S. 1503), --FordPrefect42 (Diskussion) 00:18, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Danke, hab's eingebaut (s.a. Wohl gespeist zu haben!) --Dompfäffin (Diskussion) 00:36, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

9. April

Kann eine transsexuelle Person in der kath. Kirche Pfarrer werden

Kann eine transsexuelle Person in der kath. Kirche Pfarrer werden, wenn sie rechtlich gesehen als Mann gilt. --2001:871:22B:85AE:3833:3EC2:5B40:48 01:25, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Wenn ein Jesuit Papst werden kann, geht das bestimmt auch. --Dompfäffin (Diskussion) 01:42, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die neuste Wasserstandsmeldung aus Rom: „Vatikan lehnt Leihmutterschaft und Geschlechtsumwandlungen ab“. Es kommt also drauf an. --Heletz (Diskussion) 07:02, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Kann denn eine Ordensmitgliedschaft bei der Wahl hinderlich sein ? Unter Konklave 2013 steht nichts darueber. -- Juergen 185.205.124.81 08:24, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Zumindest kann eine solche Person kein Polizist werden, weil das Vorhandensein von Hoden Voraussetzung für den Eintritt in die Polizeilaufbahn ist. (Und nein, das ist leider kein Scherz, das wurde wirklich so entschieden.) Würde mich wundern, wenn man bei der katholischen Kirche nicht eine ähnliche Begründung findet. -- 2A02:908:122:55C0:468A:5BFF:FECC:62BA 08:29, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ist Alexandra Rietz demnach ein Mann? --Magnus (Diskussion) 08:42, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die Kirche folgt bei solchen Entscheidungen nicht dem bürgerlichen, sondern dem kanonischen Recht. Ob sich da was geändert hätte, habe ich nix gehört. Vor ein (weltliches) Gericht käme das, wenn sich ein Trans-Mann um eine Pfarrstelle bewerben sollte und mit dieser Begründung abgelehnt würde. Bis zu einem solchen Urteil ist es Lesen im Kaffeesatz.--Meloe (Diskussion) 09:01, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Nach can. 1024 CIC „Weihbewerber“ kann nur ein Mann die (Priester-)Weihe empfangen. Auch wenn es im CIC nicht ausdrücklich ausgeführt ist, ist davon auszugehen, dass darunter tatsächlich nur eine Person zu verstehen ist, die von Geburt an das männliche Geschlecht hat. Welche Gleichstellungen einzelne Staaten im weltlichen Recht für transsexuelle Menschen vorsehen, ist für das kanonische Kirchenrecht erstmal unerheblich. --FordPrefect42 (Diskussion) 09:27, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
PS @Meloe: Die Frage käme nicht erst bei der Bewerbung um eine Pfarrstelle auf. Aktuell würde ein Transmann weder zur Ausbildung im Priesterseminar noch zur Weihe zugelassen werden. --FordPrefect42 (Diskussion) 09:41, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Stimmt wohl. Er könnte auch dagegen klagen. Oder er hat sich eingeschmuggelt und erst später geoutet. Es bleibt aber beim Kaffeesatz.--Meloe (Diskussion) 09:46, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich weiß nicht, ob allgemein bekannt ist, dass im Katholizismus nur der Ortsgeistliche mit eigener Pfarre ein Pfarrer ist. Erstens haben wohl die wenigsten Leute Kontakt mit anderen katholischen Priestern, und zweitens sind die Begrifflichkeiten beispielsweise im Protestantismus anders. --109.42.178.115 10:08, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist richtig, aber die Priesterweihe ist notwendige Voraussetzung für einen röm.-kath. Pfarrer. Wenn ein Transmann nicht zum Priester geweiht werden kann, kann er folglich auch nicht Pfarrer werden. --FordPrefect42 (Diskussion) 10:13, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Bei welcher Polizei soll das so sein? --109.42.178.115 15:18, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Voicemail wird transkribiert

Hallo, ich lebe technisch so ein bisschen hinterm Mond. Gestern leitete mir eine Kollegin ein Voicemail von mir weiter, die das System automatisch transkribiert hatte. Das war mir neu, dass es das gibt und ich war von dem Kauderwelsch so unangenehm berührt, dass ich die Kollegin gebeten habe, die Mail sowohl im Ein- als auch im Ausgang zu löschen. Kurze anschließende Recherche dazu: Einige Voicemail-Systeme bieten die Funktion, die Audiodateien in Textform transkribieren zu lassen. Voicemails können so von unterwegs nicht nur gehört, sondern gelesen werden, ohne eine Audiodatei anzuhören. Die Qualität der Transkription hängt in der Regel von der Qualität der Aufnahme ab. Als Anrufer habe ich keine Chance, zu erfahren, ob der Angerufene diese Funktion aktiviert hat, oder? D.h. wenn ich das nicht will, dass ein Automat meine Sprachnachrichten transkribiert, muss ich auf Nachrichten in Zukunft verzichten? Fiele mir jedenfalls nicht schwer, wäre eine schöne Ausrede, keine ABs mehr bequatschen zu müssen. --Krächz (Diskussion) 08:10, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Ich verstehe die zugrundeliegende Frage irgendwie nicht. Bei nichts was Du an jemand anders schickst, hast Du einen Einfluss darauf was der Empfänger damit macht. Ob ich jeden eingehenden Brief scannen und mir per OCR als Text-Mail zustellen lasse, ob ich jede eingehende Mail von einer AI zu einem Video aufarbeiten lasse und das dann anschaue, oder ob ich eine Sprachnachricht zu Text wandeln lasse. Nichts davon kannst Du als Absender beeinflussen, und nicht davon ist aus meiner Sicht eine Sache die den Absender überhaupt etwas angeht. Wie ich eingehende Nachrichten konsumieren möchte, ist meine Sache. Solange Datenschutz etc. weiterhin gewährleistet sind, aber das stand ja gar nicht zur Debatte. Wenn die dafür verwendeten Tools Defizite haben, ist das ebenfalls nur ein Problem desjenigen der sie einsetzt. --Windharp (Diskussion) 10:19, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Sicher vieles richtig. Wenn mir die Kollegin signalisiert, dass sie meine Sprachnachricht transkribieren (lässt) und mir das unangenehm ist, dann geht mich das aber freilich etwas an. Dass sie meine Nachricht auch händisch abtippen und dabei nach Belieben absichtlich oder unabsichtlich Fehler einbauen könnte, ist eine theoretische Überlegung und touchiert meine Hemmnisschwelle anders, als wenn ich davon ausgehen muss, dass mein Geschwafel von einer automatischen Funktion standardmäßig in Prosa umgesetzt wird. Das macht auch etwas mit meiner Spontaneität in der Kommunikation. --Krächz (Diskussion) 11:16, 9. Apr. 2024 (CEST) PS: Die Kollegin fand das übrigens auch seltsam und will die Funktion nun deaktivieren. Dabei berichtete sie mir, dass ihr das Transkript einer 1,5 stündigen Teamsbesprechung im Nachgang zuging, von dessen Erstellung zuvor niemand in Kenntnis gesetzt war. Findest du das auch normal? Geht sie das nicht an?Beantworten
Es gibt viele Situationen, in denen man gesprochene Nachrichten nicht empfangen kann. Wenn ich wüßte, wie es geht, würde ich das standardmäßig aktivieren. Und es geht niemenden etwas an. --Ralf Roletschek (Diskussion) 11:24, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wir reden aneinander vorbei. Niemand verpflichtet dich (offenbar), bekanntzugeben, mit welchen Funktionen du Nachrichten entgegennimmst und weiterbearbeitest, solange du dich innerhalb der Gesetze bewegst. Keine Ahnung, was da alles betroffen sein könnte (Brief- und Kommunikationsgeheimnis? Datenschutz?). Sicher wärest du verantwortlich dafür, dass die von deiner Voicemailbox transkribierten Sprachnachrichten nicht in irgendeinen Umlauf geraten. usw. usf. Betrifft alle Kanäle, eine defizitäre unverständliche Transkription aber womöglich insbesondere. Meine Frage zielte aber eher darauf ab, ob ich es irgendwie ahnen oder wissen kann, ob mein Gesprächspartner, an den ich mich wende, diese Funktionen aktiviert hat, um dann informiert entscheiden zu können, auf welchen Kanälen ich zukünftig mit ihm kommuniziere.
Bei Teamsbesprechungen hingegen würde ich schon erwarten, dass mich die Teilnehmer darüber vorab informieren, dass sie das Meeting (egal ob als Audio oder als Transkription) aufzeichnen wollen. Andere Baustelle. --Krächz (Diskussion) 12:22, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Im Zug, beim Arzt im Wartezimmer, im Supermarkt usw. kann ich keine Sprachnachrichten empfangen, es wäre eine Hilfe, sich das als Text schicken zu lassen. Ob dein Empfänger sowas macht, kannst du natürlich nicht wissen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 19:44, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Rein Interessehalber: Warum ist es Dir unangenehm, wenn die Voicemail transkribiert wird? Kann ich gerade nicht nachvollziehen, daher meine ernstgemeinte Frage. Wegen eventueller Fehler aufgrund von Unverständlichkeit? Ich selbst nuschle und spreche sehr schnell. Daher käme da sicherlich auch viel Unsinn dabei raus, aber das wäre am Ende das Problem des Empfängers und nicht meins. :)
Eine Voicemail ist übrigens immer eine Aufzeichnung. Wer das nicht will, muss anrufen. --GrandmasterA (Diskussion) 08:58, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe ja angerufen und im Glauben, da laufe ein Tonband, auf den AB gequatscht. Welche Technik dahinter steht, ist mir im ersten Moment mal unbekannt. In der mündliche Kommunikation formuliere ich anders als in der schriftlichen. Wenn ich will, dass mein Adressat etwas von mir liest, dann schreibe ich ihm. Denk dir eine Nachricht an deinen Kumpel: "Servus, altes Haus, nimm mal die Hand vom Gemächt und geh ans Telefon, ich hab mit dir zu reden!" wäre auf einem AB zumindest denkbar. Verschriftlicht wollte ich das nicht wissen. Ich bin bass erstaunt, dass ich der einzige mit Störfgefühl bin. --Krächz (Diskussion) 11:01, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Wer ist Eddy Woolan?

Via Das war morgen habe ich das Hörspiel Fangista, Borosti Asa! von Ekkes Frank aus dem Jahr 1986 kennengelernt. Es gibt darin eine Art Alternativweltgeschichte, und zwar wortwörtlich, bei der auf einem fremden Planeten die historischen Geschehnisse sehr ähnlich wie auf der Erde, dann aber eben doch anders verlaufen. So regiert im dortigen Jahr 1987 in der Offset-Union ein gewisser Mistrael Bortschakow und die Unierten Staaten haben einen Präsident names Lonnie Leagan. Dann gewinnt jedoch bei der nächsten Wahl vollkommen überraschend Leagans Gegenkandidat Eddy Woolan (Ady Woolen?). Die Charaktere im Hörspiel, die von unserer Erde auf den fremden Planeten kommen, erkennen alle Personen sofort, weil sie mit ihren Gegenstücken auf unserer Erde eine große Ähnlichkeit haben, nicht nur in Punkto Verhalten und politische Standpunkte, sondern sogar äußerlich. Als die Erdenbewohner*innen ein Bild von Eddy Woolan sehen, reagieren sie stark („Ey, kuck mal, das ist doch …“). Aber wer soll Eddy Woolan sein? Zentrale Punkte seines politischen Programms, sicherlich stark übersteigert dargestellt, sind Abrüstung, wirtschaftlicher und kultureller Austausch mit der Gegenseite, in Konsequenz Beendigung des Kalten Krieges, und nach innen verstärkte Demokratisierung. Wer ist gemeint? --91.221.58.21 09:47, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Woody Allen? --Hareinhardt (Diskussion) 10:13, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Siehe auch Verlan und Spoonerismus (Offset - Soffjet, Bortschakow - Gorbatschow). --Chianti (Diskussion) 10:46, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Suche nach Bauwerk in Dortmund

Ich wurde in Dortmund vor längerer Zeit in den ungewöhnlich größeren Innenhof eines Bauwerks geführt, bei dem die den Innenhof umgebenden Fassaden so gestaltet waren, dass sie den in Städten ansonsten üblichen Lärm durch Straßenverkehr und anderen Stadtlärm weitestgehend abgedämpft haben. Dunkel habe ich in Erinnerung, dass die Fassaden vom Boden bis zum Dach durch den Innenraum erweiternde spitze Wandvorlagen (?) gestaltet waren. Der Effekt war sehr beeindruckend. Leider habe ich mir die Adresse nicht gemerkt und auf der Suche nach diesem ungewöhnlichen Bau bin ich an Grenzen gestoßen. Kann jemand helfen? --92.72.90.111 12:15, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Mansarddach

Warum mauert man bei einem Mansarddachnicht den steilen Teil, sondern bildet ihn als Dach aus? Wäre es nicht einfacher, den 2. Stock hochzumauern und ein normales Dach drauf zu setzen? --2001:16B8:B88D:DF00:7611:FDBC:6303:36AE 12:26, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Hier steht, daß es bei Prunkbauten in Paris populär wurde und im Barock eine modische Dachform war: Mansarddach#Bezeichnung und Entstehungsgeschichte. 91.54.33.169 12:35, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das war/ist oft dem Baureglement geschuldet. Ein Mansardendach wurde nicht als volle Etage betrachtet und bot/bietet so bei gleicher, bauordnungsbegrenzter Bauhöhe fast eine Wohnetage mehr. --RAL1028 (Diskussion) 12:36, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Oh ja, mein Cousin hat sein Haus deshalb so gebaut. Und das ist ziemlich jung. --2A0A:A541:CA89:0:7480:98AE:C078:A015 19:43, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Kein Wissen, nur Gedanken: Entweder würde man gerade mauern und damit Platz verschwenden, oder man setzt die Ziegel versetzt aufeinander, dann könnnte es weiter oben instabil werden. --Magnus (Diskussion) 12:37, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Mansarddach beantwortet Deine Frage sicher noch nicht umfassend. Deshalb hier eine spekulative Antwort von mir: Ortsbildästhetik. Die Optik zwischen Geschosshöhen und Dach ist einfach gefälliger. Beim von Dir verlinkten Bild, könnte es eine örtliche Bausatzung sein, die gewisse Geschosshöhen vorschreiben. Beim ursprünglichen Mansardendach waren die Raumhöhen auch unterschiedlich. In den "normalen" Geschossen hohe Räume für die "Herrschaften. Unterm Dach wohnten die Dienstboten. Da bot die Mansarde, selbst bei geringeren Zimmerhöhen, immer noch etwas mehr Wohnkomfort und Stellhöhe, als eine Unterkunft unter einer Dachschräge. --Wuselig (Diskussion) 12:38, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Neben den Geschosshöhen kann auch die Traufhöhe durch das Ortsrecht vorgegeben sein. Mit einem Mansarddach kann diese eingehalten werden, das Dachgeschoss ist aber dennoch nahezu ein Vollgeschoss.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 13:00, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Zudem sind und waren Zimmererarbeiten deutlich günstiger als gemauerte Wände.--ocd→ parlons 13:15, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das mit den Kosten dürfte nicht stimmen, da ja noch ein kompletter Innenausbau folgen muss, der bei Ziegel vermutlich günstiger ist. Auch die Windsteifigkeit eines zweigeschossigen Dachwerks ist aufwendiger als bei einem eingeschossigen mit Ziegelmauerwerk unten. Aber Ästhetik und vor allem Bauvorschriften sind die Stichworte der Wahl. --Hachinger62 (Diskussion) 15:45, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Glaube es einfach einem Fachmann. Ein Dachstuhl mit Sprengwerk ist steif genug und tatsächlich nur für den Laien kompliziert. Der Innenausbau ist zudem trocken deutlich günstiger und belastet auch die Geschossdecke weniger. Massivbau ist immer teurer, solange man moderne Anforderungen wie Wärme- oder Schallschutz nicht berücksichtigen muss. Gruß.--ocd→ parlons 19:54, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ergänzung zu Gedanken weiter oben. Die Geschosshöhe eines Mansardgeschosses muss nicht niedriger sein als ein Normalgeschoss. Sie ist oft höher. Die (historisch) fehlende Qualität ist der Innenausbau (Wärmedämmung seitlich und oben, Winddämmung, Geräusche durch Dachbewegungen, fehlende Infrastruktur, fehlender Brandschutz etc.). --Hachinger62 (Diskussion) 15:45, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Da das vom Fragesteller verlinkte Beispielbild einen modernen Neubau und keinen historischen Bau mit Mansarddach zeigt, dürfte neben möglichen Bauvorschriften der gefälligere optische Eindruck ausschlaggebend sein. Das dort abgebildete Gebäude ist zwar ästhetisch auch nicht gerade ein Knaller, aber mit zwei Normalgeschossen und Flachdach wäre es einfach nur ein Klotz. --Jossi (Diskussion) 17:08, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das wird teilweise auch gemacht, siehe Zwerchhaus. --Rôtkæppchen₆₈ 20:42, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Meine Frage bezieht sich auf einen Neubau hier in der Stadt und die Lösung kommt wohl von dem orangefarbenen Benutzer oben: man trickst damit die Bauvorschriften aus. --2001:16B8:B88D:DF00:7611:FDBC:6303:36AE 23:50, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Händi-Verlust

Hallo an Alle! Ich hatte vor einigen Wochen mein Händi beim Motorradfahren aus meiner Jackentasche heraus verloren und es dank der eingeschalteten GPS-Ortung nach einer Stunde zum Glück wiedergefunden. Dabei fiel mir ein, dass ich vor Jahren auf einem früheren Händi eine App hatte, über die man auch Front- und Backfotos machen konnte, um so auch die Umgebung des verlorenen Händis besser erkennen zu können. Ich habe mir also gestern einige Apps ergoogelt, installiert ... aber auf keiner einzigen bestand die o.g. Fotomöglichkeit, obwohl es der Google-Kurztext suggerierte. Da es hier in dieser illustren Runde bestimmt viele technik-affine Fachleute gibt, bitte ich herzlich um die Benennung einer App, die ich verwenden könnte. Klar: Daten löschen, Sirene einschalten, Händi ausschalten geht auch mit anderen Apps. Danke euch. Gruenschuh (Diskussion) 12:52, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Um Missbrauch vorzubeugen, dürfen Apps in neueren Versionen von Android und iOS nicht mehr auf Kamera und Mikrofon zugreifen, solange der Bildschirm ausgeschaltet oder die App nicht im Vordergrund ist. Wer nur heimlich Videos aufnehmen will, der kann das umgehen, weil es Apps gibt, die die Kamera nutzen, aber halt einen schwarzen Bildschirm, das App-Menü oder ein statisches Hintergrundbild anzeigen. Aber wer die Kamera eines Handys anzapfen will, das im Standby-Modus irgendwo herumliegt, der hat Pech gehabt. --Karotte Zwo (Diskussion) 13:45, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wäre ja schön gewesen. Aber da war nix mit heimlich Videos aufnehmen. Mein Händi lag auf dem Rücken unter einem Baum neben einer Hütte. Die GPS-Ortung gab mir einen Suchkreis von 20 m Durchmesser an. In diesem unübersichtlichen Gelände (hohes Gras, Holzabfälle etc.) suchte ich ca. 20 min, bis ich es fand. Ein Foto von der Frontkamera hätte mir viel geholfen. Und anrufen war zwecklos, da auf stumm geschaltet. Dennoch danke.
Aber da fällt mir ein: Da gibts/gabs doch was, dass sich die Kamera durch Bewegungsmelder einschaltet und während Bewegungen alle x Minuten ein Foto via Email schickt? Na ja, ich werde wahrscheinlich als Hellseher solch eine App immer einschalten, wenn ich weiß, dass ich demnächst mein Händi verliere. --Gruenschuh (Diskussion) 15:48, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wie hast du denn gesucht? Google selber bietet eine Handyortung an, wo das Gerät dann auch (selbst bei Stummschaltung) laute Töne von sich gibt. --Magnus (Diskussion) 15:59, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
https://myaccount.google.com/find-your-phone --Ralf Roletschek (Diskussion) 16:06, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Bei einem verlorenen iPhone könnte man auch über ein zweites iPhone und die "Find My iPhone"-Funktion das verlorene auf ca. 3 Meter genau lokalisieren. Google ist jetzt gerade dabei, eine sehr ähnliche Funktion ("Find My Device") auch für Androiden auszurollen, allerdings ist das gerade erst (also wirklich gerade erst: gestern) gestartet und bislang auf die USA begrenzt. --Karotte Zwo (Diskussion) 16:04, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, ich hatte die Google-Ortung benutzt, aber in der Aufregung NICHT an die Sirene gedacht. Peinlich für mich. --Gruenschuh (Diskussion) 16:11, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Wassersparend duschen?

Seit der Installation einer neuen Badewannen-Armatur eines bekannten Herstellers kann ich nicht mehr wassersparend duschen (nicht in der Duschkabine, sondern in der Badewanne mit Duschabtrennung). Vorn am Wasserhahn hebt man einen Zapfen, der das Wasser in die Handbrause umleitet. Bei meiner neuen Armatur muss man das Wasser ganz schön weit aufdrehen, damit der Zapfen zuverlässig oben bleibt (die notwendigen Liter pro Minute habe ich nicht gemessen). Bei meiner alten Armatur war das nicht so, da konnte man das Wasser zurückdrehen bis zum Tröpfeln, bevor der Zapfen wieder herunterfiel. Ist so etwas genormt oder geregelt? Ist das ein Reklamationsfall, wenn man das Wasser zu weit aufdrehen muss? Wie weit ist es noch hinzunehmen, ab wann ist es ein Reklamationsfall?

Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen und Geschirrspüler werden konstruiert, mit möglichst wenig Wasser auszukommen, und als wassersparend beworben. Und Badewannen-Armaturen?--Ratzer (Diskussion) 12:58, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Die Frage ist doch, was aus dem Duschkopf rauskommt. Hier wird die Wassermenge bestimmt, nicht am Hebel von der Armatur. Und man kann es an fast jedem modernen Duschkopf auch noch individuell einstellen. --Hachinger62 (Diskussion) 15:48, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Es muss aber ein gewisser Druck im Brauseschlauch herrschen, damit der Umschaltschieber oben bleibt und nicht wieder zurückfällt. Das wird gemacht, dass beim Abdrehen der Dusche die Handbrause deaktiviert wird, damit es beim nächsten Aufdrehen nicht unkontrolliert spritzt. Manchmal hilft Kalk ;-). --Rôtkæppchen₆₈ 18:37, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das mit Wasser sparen ist auch ein zweischneidiges Schwert. Man braucht eine gewisse Menge Wasser, um Duschbad, Shampoo usw. abzuspülen. Wird aus der Brause wenig Wasser abgegeben, braucht man halt länger. Ob das dann Wasser spart, ist fraglich. --Ralf Roletschek (Diskussion) 19:51, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Und da viele Kosten des Wasserwerks Fixkosten unabhängig von der abgesetzten Wassermenge sind, steigt dafür der Grundpreis des Wassers, damit das Wasserwerk weiterhin kostendeckend arbeiten kann. Vor Jahren hat mal ein Experte gesagt, dass Wasser sparen in wasserreichen Gegenden Mitteleuropas sinnlos ist. Dort, wo der Grundwasserspiegel niedrig und die Trnkwassergewinnung aufwendig ist, ist Wassersparen angezeigt. --Rôtkæppchen₆₈ 20:37, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Fixkosten sind nicht wirklich fix sondern nur für eine bestimmte Zeitperiode. Ein Wasserwerk kann ich in groß und klein bauen; je mehr Wasser ich brauche (Abwasser oder Trinkwassergewinnung; läuft aufs selbe raus) desto größer das Werk, desto höher die "Fix"-Kosten. ... und für einen persönlich ist der Preis ja pro Liter. Wenn ich weniger als mein Nachbar verbrauche, zahle ich also definitiv weniger ;o) ...Sicherlich Post 21:01, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die meines Erachtens effektivste Maßnahme um wassersparend zu duschen ist es, die Dusche während des Einseifvorgangs abzustellen. --Doc Schneyder Disk. 21:05, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
So lange der Knopf noch nicht verkalkt ist und von alleine oben bleibt, kannst Du da eine Wäscheklammer oder etwas Ähnliches drunter klemmen. --176.4.148.217 06:47, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Um den noetigen Druck zum Obenbleiben des Zapfens aufrecht zu erhalten, koennte es helfen, den (verstellbaren) Duschkopf so einzustellen, dass nur moeglichst wenige Duesen offen sind. Dadurch steigt bei gegebenem Durchfluss der Druck im Schlauch und damit auch im Auslauf der Armatur (am Zapfen). -- Juergen 185.205.127.109 09:07, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Wikipedia:Auskunft/Archiv/2024/Woche_14#1+1 will für eine Webseite immer wieder zusätzliches Geld

Ich bin der ursprüngliche Poster. Leider kann ich erst heute auf die oben genannten Antworten reagieren, da ich erst jetzt in einer Bibliothek mit Internet bin.

Was nützt eine Webseite mit HTML, wenn 1+1 mit mich nicht betreffenden Abschaltankündigungen ankommt, deren Fachchinesisch ich nicht verstehe. Wenn ich nicht reagiere, und die Konfiguration in meinem Account nicht so abändere, dass die abzuschaltenden Teile für mich abgeschaltet werden, dann muss ich für den verlängerten Support bezahlen, obwohl ich das Feature gar nicht in Gebrauch habe. Daher die Frage, ob man bei anderen Webseitenanbietern auch so unverständliche Mails bekommt, bei denen man nicht versteht, wie ich zu reagieren habe? Wenn ja: Dann werde ich versuchen, die Webseite selbst auf einem Raspi zu hopsten. Traffic habe ich nicht viel. — 31.150.158.52 13:40, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Du hast keinen eigenen Internetzugang, willst aber selber eine Website hosten?
Die Ankündigungen kommen m.E. auch nur, wenn du tatsächlich PHP etc. nutzt, so kenne ich das zumindest von Strato (die ebenfalls zu United Internet gehören). --Magnus (Diskussion) 13:52, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn du reines HTML benutzt, kannst du alle derartigen Ankündigungen ignorieren. Ein eventuelles neues HTML6 wird wohl frühestens 2035 oder so kommen und dabei die heutige Sprache weiter unterstützen. Von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen funktionieren Seiten in reinem HTML etliche Jahrzehnte lang. --Ralf Roletschek (Diskussion) 15:08, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Bei nahezu allem außer reinem HTML kann das passieren. Jedes CMS benötigt eine serverseitige Scriptsprache (meist PHP) und fast immer auch eine Datenbank. Diese beiden Sachen entwickeln sich ständig weiter, so dass Updates notwendig werden und Kompatibilitätsprobleme entstehen können. Wenn man auf Dienstleistungen wie Baukästen angewiesen ist, muss man die i.d.R. auch bezahlen. Das ist das, was Dich an 1&1 offenbar stört. Das wird auch bei anderen Anbietern ähnlich sein. Ich selbst bin bei All-Inkl (Neue Medien Münnich). Dort sind die Kosten recht übersichtlich und es gibt auch einen Baukasten, den ich aber nicht nutze. Kostentechnisch würde sich dort wohl nichts ändern, aber Updates muss man dort sicherlich auch machen. Und wenn irgenwann die alten PHP-Versionen nicht mehr unterstützt werden, hat man auch dort Handlungsbedarf. Das wird aber überall so sein. --GrandmasterA (Diskussion) 08:43, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Spiricort

suche Medikament Spiricort 20 --80.218.50.148 14:41, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Prednisolon --Geist, der stets verneint (Diskussion|meine Beiträge) 14:43, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Geh zum Arzt. --Magnus (Diskussion) 14:43, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Viele wav Dateien in mp3 umwandeln mit Lame

In einem Windows10 Ordner mit dem Pfad xy1\Hoerbuch befinden sich Unterordner und deren Unterordner, die Dateien teilweise mit mp3- und teilweise mit wav Format beinhalten. Alle wav Dateien sollen mit Lame in mp3 Dateien umgewandelt und mit demselben Namen in den Quellordner gelegt werden. Nachdem das von Hand überprüft wurde, sollen die wav Dateien gelöscht werden. Für beide Aufgaben soll der gesamte Unterbaum von Hoerbuch bis zum tiefsten Unterordner nach wav Dateien durchsucht werden. Welche Parameter Lamé haben muss, ist bekannt. Man kann bei Exact Audio Copy per GUI seine Konvertierungswünsche angeben und bekommt die Parameter angezeigt. Lamé befindet sich im Pfad xy2\lame.exe . Gibt es eine Möglichkeit solch eine Massenkonvertierung anzustoßen?

--31.150.158.52 14:52, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Was du suchst, nennt man Stapelverarbeitung, und man macht es am flexibelsten mit einem Shellskript. Ich kann dir sagen, wie es in der Linux-Shell geht, aber das hilft dir wohl nicht weiter. Alternativ gibt es Windows-Software wie foobar2000, die das auch klickibunti kann. Ob du da deine Parameter übergeben kannst, weiß ich nicht. Es gibt inzwischen übrigens bessere Audiocodecs als das 35 Jahre alte MP3, aber das musst du selbst wissen. --2A02:908:1980:C700:15AD:40:F0A3:BAD5 18:16, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Der Hinweis auf bessere Codecs nützt nichts, wenn das bevorzugte Abspielgerät nur mp3 kann. --176.4.148.217 08:10, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich nutze dazu seit Jahren for %%t in (%*) do start "" lame -b 320 -q 2 -t %%t in einer Batchdatei. Das transcodiert alle per drag n drop abgeladenen wav-Dateien auf einmal mit 100 % CPU, wenn es mehr Dateien sind als die CPU Kerne hat. Die Bitrate nach Wunsch anpassen. --Rôtkæppchen₆₈ 18:30, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Nur aus Neugier: Warum nicht cmd oder powershell? --Ralf Roletschek (Diskussion) 19:13, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hatte eine Zeitlang immer viele WAV-Daten auf einmal zum Konvertieren. Ohne start "" lief das auf einem von acht CPU-Kernen sequentiell, was ewig dauerte. --Rôtkæppchen₆₈ 20:31, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
*.cmd und Batchdatei *.bat sind dasselbe.
Mit for /R xy1\Hoerbuch %%t in (*.wav) do xy2\lame.exe ... %%t in einer Batchdatei (oder *.cmd) erreicht man das vom Fragesteller gewuenschte Einbeziehen der Unterordner.
Und analog kann man die Dateien dann auch loeschen.
Wenn es zu viele Dateien sind, fuehrt die Parallelisierung durch start "" ... zum Verstopfen des Systems, also besser seriell (= sequentiell) ueber Nacht laufen lassen. -- Juergen 185.205.127.109 08:58, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hab mir mal vor jahren die Software dBpoweramp gekauft und wandle music Datein nur damit um. Nachteil, sie ist nicht Kostenlos.--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 18:56, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Kann die SW denn auch Stapelverarbeitung, wie angefragt? --176.4.148.217 08:07, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Gibt es kannibalistische Völker, die Menschen zum Verzehr züchten?

Gibt bzw. gab es kannibalistische Völker, die Menschen speziell zum Verzehr gezüchtet haben? --2001:871:22B:6BE7:1971:2C09:88A0:DBDD 20:08, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

"Menschensteaks"? --Dompfäffin (Diskussion) 23:55, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wer nach Dolcett und Gynophagia googelt, findet fiktive Geschichten über Gesellschaften, in denen regelmäßig alle unabhängig ihrer Herkunft zum Nahrungsmittel gemacht werden können --109.42.178.73 01:01, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Soylent Green - Na prost Mahlzeit! --Dompfäffin (Diskussion) 01:23, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Da wird das Menschenfleisch ja noch versteckt. Und es werden wohl auch primär Tote verarbeitet, keine neu Getöteten. (Die dortige Gesellschaft fände ich auch viel interessanter und erschreckender als das Menschenfleisch selber.) --2A0A:A541:CA89:0:7480:98AE:C078:A015 01:38, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Gibt es einen gebildeteren Diskurs!? Ah, wir Wilde haben schon auch unsere Kultur. --Dompfäffin (Diskussion) 01:49, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Als Erweiterung der Frage: Zum Verzehr gab es eher keine Menschenzucht. Aber von Schwarzafrikanern durch Weiße zur Arbeit und zum Verkauf, siehe dazu Reproduktive Bäuche (Artikel auf Spiegel Online). Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 01:56, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Kam Sklavenzucht anderswo nicht vor? --109.42.178.19 10:38, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Gezielt zur Gewinnerzielung meines Wissens nach nicht. Natürliche Vermehrung wurde von Sklavenhaltern jedoch meistens begrüsst (Cato der Ältere schrieb dazu meiner Einnerung nach etwas in de agri cultura). Kommerziele Zucht funktioniert nicht - dazu braucht der menschliche Nachwuchs zu lang zur Entwicklung bei einer gleichzeitig recht niedrigen Vermehrungsrate. Das Produkt wäre historisch im Vergleich zum Angebot von Sklavenhändlern (Kriegsgefangenen oder Versklavten) schlichtweg nicht konkurrenzfähig gewesen.--Auf Maloche (Diskussion) 10:54, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Nein. Wie der Artikel Kannibalismus schon zu Beginn anmerkt ist in fast allen menschlichen Gesellschaften (...) Kannibalismus mit einem Nahrungstabu belegt. Zudem würde das Züchten von Menschen als Nahrungsmittel eine Sklavenhaltergesellschaft voraussetzen und wäre rein ökonomisch gesehen (Aufzucht, Fütterung, Gefangenenlager) mindestens so dumm wie die Fragestellung. Seit der Neolithischen Revolution hat die Menschheit mit der Tierhaltung da wesentlich sinnvollere und ertragreichere Nahrungsquellen entwickelt. Dezidiert als Nahrung dient Menschenfleisch nur wie z.B. nach dem Absturz des Fuerza-Aérea-Uruguaya-Flug 571 in Notsituationen (zu denen auch psychische Not und ethische Verelendung gehören kann, vgl. den Kriminalfall Armin Meiwes). Ansonsten ist mit dem ritualisierten Essen von bestimmten menschlichen Körperteilen die Vorstellung verbunden, dass dadurch irgendetwas Erstrebenswertes auf den Essenden übergeht. Das ist vergleichbar mit Mythen, dass Haifischflossen und Finnen Potenz steigernde Inhaltsstoffe enthielten oder dass gemahlene Stoßzähne von Elefanten durch die Einnahme Krankheiten heilen und Potenz und Fruchtbarkeit steigern würden. Das Lesen des Artikels hätte die Frage bereits obsolet werden lassen. Zugespitzt erscheinen die kannibalistischen Rituale und Mythen eigentlich menschlicher als die (meines Erachtens europäisch geprägte und kulturell entkoppelte) Vorstellung der gewohnheitsmäßigen Tötung von Menschen als Nahrungsmittel, prominent und vielfach als stereotyper Topos in dem lächerlichen, aber auch ekelhaft rassistischen Bild veranschaulicht, dass ein weißer "Forscher" in "Afrika" (und egal wo dort, die Diversität des Kontinents wird als Einheit verkauft) in einem großen Kessel sitzt und gekocht wird und den drumherumstehenden Schwarzen in ihren Baströckchen und Speeren und Knochen im Haar das Wasser im Mund zusammenläuft. Auch wenn das Grundmuster vordergründig zum Witzereißen dient entkommt es doch im Gedankengut nicht dem zugrundegelegten widerlichen Kolonialismus: [16], [17][18], [19], [20], [21], [22],[23] --92.72.90.111 03:04, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn du suchst, findest du auch viele (hoffentlich fiktive) Bilder und Geschichten, wo Weiße in Geheimsekten dasselbe tun, was in diesen "rassistischen Bildern" den Schwarzen unterstellt wird. Allerdings ist das dann oft in einer Art von pornografischem Zusammenhang.
Und das wäre auch ein Grund, warum man es sich theoretisch vorstellen könnte, dass jemand Menschen züchtet, um sie zu töten und zu essen: Weil er es gerne tut, es ihm Vergnügen bereitet. --109.42.178.113 06:47, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Kinder essen und ihr Blut trinken ist ein uraltes antisemitisches Narrativ. Diesen rechtsextremen und christlichen Idioten fällt ja nichts neues ein. Und was der Fragesteller erfragt sind Symptome von Fehlsozialisation und Krankheit. In unserer Kultur töten wir Menschen gewöhnlich nicht aus Hunger sondern weil sie nicht so sind wie wir und nicht so denken und handeln wie wir. Dahinter steht der Irrtum, dass sich dadurch irgendetwas verändern würde. Das wird oft für weniger fehlsozialisiert und krank gehalten und wir geben in diesem Zusammenhang viel Geld für Waffen aus und diskutieren (als Realsatire, bei der die Formulierung "als human geltende Hinrichtungsart" benutzt wird) lieber darüber, dass bei der staatlichen Tötung eines Menschen ein bestimmtes todbringendes Medikament nicht benutzt werden sollte, weil der Hingerichtete dann zuviel leidet, bis er stirbt. [24] Ich denke, du hast auch über den Prozess des Züchtens nicht tiefer nachgedacht, was das eigentlich ganz praktisch bedeutet.--92.72.90.111 10:37, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Man muss Menschen lange genug lebendig aufbewahren, sie aber gleichzeitig so lange für ihren eigentlichen Zweck im Unklaren lassen, dass sie nicht revoltieren. Da wären wir bei Die Insel (2005). --L47 (Diskussion) 08:17, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Zum Thema Afrika und Kulturvergleich nachstehend ein Beitrag von Charles Nguela: Schweizerdeutsch mit Untertiteln. --Khatschaturjan (Diskussion) 08:34, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Danke für den Link! --92.72.90.111 10:29, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Mir fällt dazu Soylent Green ein. --Rôtkæppchen₆₈ 10:59, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

10. April

Gelbfieberimpfung bei Einreise nach Kenia

Hallo! Ich wurde relativ kurzfristig eingeladen, am Samstag nach Kenia zu fliegen und bin nicht gegen Gelbfieber geimpft. Laut Auswärtigem Amt und der Website des kenianischen Gesundheitsministeriums braucht man bei Einreisen aus Europa keinen Gelbfieberausweis. Ich habe aber von Frankfurt einen Zwischenstopp in Addis Abeba in Äthiopien. Weiß jemand, ob das ein Problem darstellen kann oder gilt "Einreise" hier dann trotzdem aus Deutschland? Besten Dank im Voraus! --2003:F0:AF13:F800:5430:F243:2B26:3CBB 12:02, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Gibt es in Addis Abeba einen Transitbereich? Wird dieser verlassen beim Aufenthalt, erfolgt also eine Einreise nach Äthiopien? Wird für Addis Abeba ein Transitvisum benötigt? --Chianti (Diskussion) 12:39, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
(BK)Wenn Du in Äthiopien lediglich umsteigst und den Transitbereich des Flughafens nicht verlässt, sollte das normalerweise kein Problem sein; ich nehme an, du hast dann auch ein durchgängig gebuchtes Ticket zum Vorzeigen. Die einschlägigen Websites beschreiben diese Situation (für die Einreise nach Kenia) nicht spezifisch. Hingegen haben einige andere Länder in ihren Einreisebestimmungen, die z.B. besagen: "Wer aus einem Land, das als Risikogebiet eingestuft ist, ankommt ODER über 12 Stunden im Transit in einem Land verbracht hat, das als Risikogebiet eingestuft ist". (Was darauf hindeutet, dass ein reiner Transit nicht unter "aus ... kommt" fällt). Allerdings kann es unangenehme Fälle geben, wenn z.B. Dein Flug von Addis Abeba ausfällt und Du erst 1 oder 2 Tage später weiter reisen kannst. Zur Not rufe bei einem kenianischen Konsulat in D an, um sicherzugehen. -- 79.91.113.116 12:47, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

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