„Diskussion:Hauptsacheverfahren“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 77.10.212.190 in Abschnitt Nur Zivilrecht?
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
K ?
Neuer Abschnitt →‎Nur Zivilrecht?
 
Zeile 4: Zeile 4:


In Österreich scheint dieser Begriff rechtlich nicht definiert zu sein. Oder handelt es sich um einen rechtskundlichen Terminus ohne gesetzliche Festschreibung? Wie ist die Situation in der Schweiz? Im Artikel wird scheint's nur auf Deutschland Bezug genommen, darauf wird aber nicht hingewiesen. -- ''[[Benutzer:Peter Gröbner|Peter Gröbner]]'' -- 11:36, 3. Sep. 2018 (CEST)
In Österreich scheint dieser Begriff rechtlich nicht definiert zu sein. Oder handelt es sich um einen rechtskundlichen Terminus ohne gesetzliche Festschreibung? Wie ist die Situation in der Schweiz? Im Artikel wird scheint's nur auf Deutschland Bezug genommen, darauf wird aber nicht hingewiesen. -- ''[[Benutzer:Peter Gröbner|Peter Gröbner]]'' -- 11:36, 3. Sep. 2018 (CEST)

== Nur Zivilrecht? ==

In anderen Rechtsgebieten nicht? --[[Spezial:Beiträge/77.10.212.190|77.10.212.190]] 23:14, 11. Jun. 2019 (CEST)

Aktuelle Version vom 11. Juni 2019, 23:14 Uhr

nur in der Bundesrepublik?[Quelltext bearbeiten]

In Österreich scheint dieser Begriff rechtlich nicht definiert zu sein. Oder handelt es sich um einen rechtskundlichen Terminus ohne gesetzliche Festschreibung? Wie ist die Situation in der Schweiz? Im Artikel wird scheint's nur auf Deutschland Bezug genommen, darauf wird aber nicht hingewiesen. -- Peter Gröbner -- 11:36, 3. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Nur Zivilrecht?[Quelltext bearbeiten]

In anderen Rechtsgebieten nicht? --77.10.212.190 23:14, 11. Jun. 2019 (CEST)Beantworten