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Krankentransportwagen

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Fahrzeugdaten KTW
Besatzung: Rettungssanitäter, ein weiterer Mitarbeiter
Einsatz: qualifizierter Krankentransport
Ausstattung: DIN EN 1789 Typ A: Ambulance Cars DIN EN 1789 Typ B: Emergency Ambulance

Ein Krankentransportwagen (KTW) ist im Rettungsdienst und im Sanitätsdienst ein Transportfahrzeug für nicht-akute Transporte von verletzten oder erkrankten Personen unter geeigneten Transportbedingungen einschließlich einer Betreuung durch qualifiziertes Personal. Weitere umgangssprachliche Namen sind Krankenwagen, Sanitätskraftwagen und Sanka. Die Bezeichnung Krankenwagen wird darüber hinaus auch häufig für Rettungswagen verwendet, obwohl dies aufgrund von Unterschieden hinsichtlich ihrer Ausstattung und ihres Einsatzzweckes nicht korrekt ist.

Aufgaben

Ein Krankenwagen wird hauptsächlich zum Durchführen von qualifizierten Krankentransporten verwendet. Häufige Krankentransportarten sind:

  • Transport ins Krankenhaus (Einweisung durch Hausarzt bzw. im Rahmen eines Sanitätsdienstes bei Großveranstaltungen)
  • Transport zu einem Facharzt (Ordination, Ärztezentrum)
  • Transport vom Krankenhaus oder Facharzt zurück nach Hause (Wohnung, Seniorenheim)
  • Verlegungen zwischen Krankenhäusern
  • Ambulanzfahrten, z.B. zur Dialyse oder zum Katheterwechsel – der Patient wird zur Behandlung gebracht und anschließend wieder zurück gefahren
  • Durchführung des Transports von Blutkonserven, wenn keine anderen Fahrzeuge zur Verfügung stehen

Da ein Krankentransportwagen üblicherweise keine Rettungseinsätze durchführt, fährt er selten mit Sondersignal ("Blaulicht"), ist aber für den Notfall damit ausgerüstet. Die Besatzung hat eine entsprechende Ausbildung und kann auch im Notfall eine Erstversorgung durchführen. In der Regel wird für die Notfallrettung aber ein Rettungswagen bzw. ein Notarztwagen eingesetzt.

In folgenden Fällen kann ein Krankentransportwagen Rettungseinsätze durchführen:

  • Akute Verschlechterung des derzeitigen Patienten
  • Nähestes Fahrzeug am Einsatzort, siehe First Responder bzw. Ersthelfer
  • Kein Rettungswagen frei, da diese bereits alle im Einsatz sind
  • Entsendung eines Rettungswagens erscheint aufgrund der Notrufinformation ungerechtfertigt

Sollte sich im Zuge eines Einsatzes herausstellen, dass der Krankentransportwagen mit den gegebenen technischen Mitteln keine ausreichende Versorgung gewährleisten kann, wird das Sanitätspersonal einen Rettungswagen oder einen Notarzt nachfordern.

Besatzung

Da beim Krankentransport der Patient gehoben und getragen sowie während Fahrt durchgehend betreut werden muss, besteht die Besatzung immer aus mindestens zwei Personen.

In Deutschland ist die erforderliche Besatzung eines KTW durch die Rettungsdienstgesetze der einzelnen Bundesländer vorgegeben. Es handelt sich immer um mindestens zwei Personen, von denen der fachlich besser Ausgebildete in den meisten Ländern ein Rettungssanitäter sein muss, in Schleswig-Holstein und Thüringen ein Rettungsassistent und in Niedersachsen "geeignet und zuverlässig" (§10 NRettDG). Oftmals werden Zivildienstleistende, FSJler und Ehrenamtliche mit Ausbildung zum Rettungshelfer als Fahrer eingesetzt.

In Österreich muss ein KTW mit mindestens zwei Rettungssanitätern besetzt sein, oft werden jedoch auch besser ausgebildete Notfallsanitäter am Krankentransportwagen eingesetzt. Eine übliche Besatzung im österreichischen Krankentransportwesen ist ein hauptberuflicher oder ehrenamtlicher Fahrer, sowie ein zum Rettungssanitäter ausgebildeter Zivildiener, der den/die Patienten betreut. In manchen Bundesländern werden jedoch auch länger dienende Zivildiener als Lenker eingesetzt.

Der KTW wird im Gegensatz zum RTW eher selten mit drei Personen besetzt, da aus Sicht der mit dem Krankentransport beauftragten Organisationen der geringe Mehrwert die höheren Personalkosten nicht rechtfertigt. Am häufigsten kommt es zu Dreiermannschaften, wenn ein neuer Mitarbeiter eingeschult wird.

Technik

Fahrzeugtypen

Da in einem Krankentransportwagen weniger Ausrüstung als in einem Rettungswagen mittransportiert wird und seltener ein Notarzt mitfährt, können oft kompaktere und billigere Fahrzeuge eingesetzt werden. Am weitesten verbreitet sind Kleintransporter des Typs VW Transporter, teilweise mit Hochdachkonstruktion. Seltener anzutreffen sind Fahrzeuge der Typen Mercedes Sprinter, Opel Vivaro oder Ford Transit.

Ausstattung

Innenraum eines österreichischen KTW

Die Abmessungen und die Ausstattungsmerkmale von Krankentransportwagen sind europaweit genormt. Im Wesentlichen besteht die konkrete Mindestausstattung aus Trage, Tragestuhl, Sauerstoffanlage, Absaugpumpe, einer tragbaren Notfallausrüstung sowie Verbandmaterial. Weiteres medizinisches Gerät ist eine freiwillige Leistung des Rettungsdienstträgers oder aufgrund örtlicher Regelungen vorhanden und variiert daher stark.

Grundsätzlich sind in der als Richtlinie dienenen Euronorm DIN EN 1789 vier Typen von Krankentransportwagen definiert, wobei sich von Typ zu Typ die Mindestausrüstung erhöht.

  • A1 - Patient Transport Ambulance (für einen Patienten)
  • A2 - Patient Transport Ambulance (für einen oder mehrere Patienten)
  • B - Emergency Ambulance
  • C - Mobile Intensive Care Unit

Im deutschsprachigen Raum kommt bei qualifizierten Krankentransport der Typ A1 wegen zu geringer Anforderungen an die Ausrüstung praktisch nicht zum Einsatz. Zeitgemäß sind heute Fahrzeuge zumindest der Kategorie A2, immer häufiger jedoch Kategorie-B Fahrzeuge, die auch mit wichtigen Hilfsmitteln wie einem Defibrillator oder einer Vakuummatratze ausgestattet sind. In diesen Fahrzeugen dürfen laut Normung - sollte es erforderlich sein - auch notfalls zwei Patienten zugleich befördert werden. Der oben der Vollständigkeit halber angeführte Typ C entspricht von der Ausstattung her nicht mehr den üblichen Krankentransportwagen, sondern dem verwandten Rettungswagen.

Farbgebung

Ebenso wie beim Rettungswagen sind die Farben die Farben weiß, rot und beige (RAL 1014) als Grundfarben am weitesten verbreitet. Oft werden die Fahrzeuge mit umlaufenden konträrfarbigen Streifen oder Folien-Beklebung (z.B. „Tagesleuchtrot“ nach RAL 3024) Reflexmaterial ergänzt. Zu besseren Identifizierung sind die Fahrzeuge weiters mit Logos der Betreiber-Organisationen und ihren Funkwagennummern beklebt.

Kommunikation

Fahrerzelle eines österreichischen KTW mit Datenfunk

Der Krankentransportwagen ist ständig per Funk mit der Leitstelle verbunden, in Deutschland im öffentlichen Rettungsdienst über den BOS-Funk. In Österreich wird zur Zeit an einem bundesweit einheitlichen Funksystem für Einsatzorganisationen gearbeitet (siehe Funksystem der BOS in Österreich). Zur Verfügung stehen einerseits der klassische Sprechfunk als auch teilweise ein spezieller Datenfunk (Deutschland: POCSAG), über den von der Rettungsleitstelle die Transportinformationen wie Berufungsort, Abgabeort, Patientenname und ähnliches übermittelt werden können. Über den Datenfunk ist es dem Rettungspersonal auch möglich, einfache Angaben über die Position und Einsatzbereitschaft („Status“) des eigenen Fahrzeugs zu machen, in einigen Gegenden besitzen die Fahrzeuge auch GPS-Sender, sodass alle Standorte der Fahrzeuge in Echtzeit an die Leitstelle vermittelt werden. Eine mitunter oft genutze alternative Kommunikationsmöglichkeit sind handelsübliche GSM-Handys, die vor allem in Fällen von Überlastung oder Ausfällen des Funksystems zum Einsatz kommen.

Historisch gesehen hat sich die Kommunikation und somit die gesamte Einsatzabwicklung durch die neuen technischen Möglichkeiten enorm verbessert. Mitte des 20. Jahrhunderts verfügten die meisten Rettungsdienste aus technischen und finanziellen Gründen noch über kein Funksystem und ausgerückte Fahrzeuge waren bei der Kommunikation auf Telefonanlagen in Krankenhäusern, Polizeiwachen und örtliche Telefonzellen angewiesen. Später begann dann der Einsatz von simplen Sprechfunksystemen ähnlich dem CB-Funk. Die nächste technische Neuerung war die stufenweise Einführung des analogen Datenfunks Ende der Achtziger- und Anfang der Neunziger-Jahre. Seit der Jahrtausendwende findet billig gewordene GSM- und GPS-Technologie mehr und mehr Einzug in das Kommunikations- und Koordinationsgeschehen. Die letzte technische Weiterentwicklung stellen abhörsichere und leistungsfähige digitale Funksysteme dar, die im Katastrophenfall behördenübergreifend eingesetzt werden können. Dennoch gibt es noch Verbesserungsmöglichkeiten, vor allem beim Datenaustausch zwischen Rettungsdienst und Krankenhäusern, der vielerorts noch über eigene Transportscheine händisch durchgeführt wird.

Spezialformen

Es gibt einige Variationen von KTWs, die auf bestimmte Einsatzzwecke spezialisiert und daher eine gute Ergänzung zu den herkömmlichen Fahrzeugen sind. Dazu zählen insbesondere folgende Fahrzeugtypen:

KrKW des Sanitätsdienst der Bundeswehr
  • 4-Tragen-KTW (KTW-4): Sonderform des KTWs mit vier Tragen; je zwei übereinander links und rechts. Dieser Fahrzeugtyp wird im Katastrophenschutz und in Schnelleinsatzgruppen sowie von der Bundeswehr (hier unter der Bezeichnung KrKW gl auf Basis des Daimler-Benz Unimog) verwendet und hat den Zweck, Verletzte von der Schadensstelle zu weiter entfernt gelegenen Behandlungsplätzen zu transportieren, bei extremen Schadenslagen auch den Rettungsdienst zu unterstützen und mit seiner Transportkapazität zu entlasten. Eine adäquate Betreuung der Patienten ist in diesem Fahrzeug bei voller Beladung nicht mehr möglich, so dass nur Leichtverletzte transportiert werden sollten. Es ist jedoch auch ein Fahrzeugbetrieb mit nur einer, zwei oder drei Tragen möglich. Die nicht benötigten Tragetische können dann zur Platzersparnis an die Wand geklappt werden.
  • Notfall-Krankentransportwagen (N-KTW): eine durch die neue europäische DIN EN 1789 eingeführte Fahrzeugklasse (Typ B: Emergency Ambulance (EA)); hierzu gehören zumeist Kasten-RTWs, die aber im Vergleich zur neuen RTW-Generation mit Koffer-Aufbau weniger Platz bieten, aber trotzdem mit einer umfangreichen Notfallausrüstung beladen sind.
  • 8-Tragen (KTW-8) und Großraum-KTW (GKTW): für noch mehr Patienten. Diese Bauformen eignen sich kaum noch für einen Transport von ernsthaft verletzten Patienten, selbst im Katastrophenschutz. Ein GKTW kann aber auch sehr gut als erste Sitzgelegenheit und Sammelstelle für Unverletzte verwendet werden (z.B. für Bewohner eines brennenden Hauses).
Ein amerikanischer USMC Hummer Sanitätskraftwagen
  • Infektions-KTW: für Patienten mit ansteckenden Krankheiten (wie z.B. MRSA oder Tuberkulose; siehe Artikel "Infektion"). Die Innenausstattung ist auf das notwendigste reduziert, um eine anschließende Desinfektion zu erleichtern. Zum Teil ist auch der Patientenraum so gestaltet, dass er sich ideal säubern lässt (keine Rillen, glatte Oberflächen etc.).
  • Neugeborenen-KTW: ein KTW mit spezieller Ausstattung für den Transport von Neugeborenen oder Säuglingen, dazu gehört z. B. ein Inkubator, eine Baby-Notfallausrüstung und entsprechend erfahrenes Personal wie z.B. Kinderkrankenschwester oder Kinderarzt. Steht kein eigener Neugeborenen-KTW zur Verfügung, können viele KTWs auch für den Inkubatortransport umgerüstet werden, indem die fahrzeugeigene Trage durch einen Inkubator mit passendem Fahrgestell ersetzt wird.
  • Sanitätskraftwagen (Militär): Bezeichnung für militärische Krankentransportfahrzeuge (engl. military ambulance oder field ambulance), die hauptsächlich für die Evakuierung von Verletzten aus unsicheren Gebieten verwendet werden. Es handelt sich um meist gepanzerte und robuste Militärfahrzeuge mit Allradantrieb, die anhand ihrer olivgrünen Farbgebung und eines großen Roten Kreuzes erkennbar sind. Sie unterscheiden sich daher stark von zivilen Krankentransportwagen.

Instandhaltung

Die Besatzung eines Krankentransportwagens ist selbst für die Instandhaltung des Fahrzeuges verantwortlich. Zur Instandhaltung zählen die folgenden Tätigkeiten:

  • Überprüfung des Fahrzeuges auf Einsatzbereitschaft
Diese Tätigkeit wird zumindest vor jedem Dienstbeginn durchgeführt. Sie ist von großer Bedeutung, da sich die Besatzung nicht darauf verlassen kann, das Fahrzeug im selben Zustand wie beim letztem Dienstende vorzufinden. Unter Umständen hat ein Wagenwechsel stattgefunden hat oder der Wagen wurde in der Nachtschicht benutzt.
Notwendig ist sowohl die Überprüfung des Kraftfahrzeugs auf Fahrtüchtigkeit und die Überprüfung der Signalanlagen, als auch die Überprüfung aller sich an Bord befindlichen medizinischen Geräte. Weiters muss überprüft werden, ob ausreichende Mengen Verbrauchsmaterial für den gesamten Diensttag zur Verfügung stehen. Grund dafür ist, dass im Unterschied zum Rettungswagen eine Rückkehr zum Stützpunkt bei hohen Auftragslagen meist erst wieder zu Dienstende von der Leitstelle angeordnet wird.
  • Laufendes Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft
Die Besatzung sorgt nach jedem Transport dafür, dass das Fahrzeug dem nächsten Patienten zumutbar ist und stellt die Einsatzbereitschaft wieder her. Zur Erhaltung der Hygiene müssen zwischenzeitlich immer wieder Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten im Patientenraum durchgeführt werden. Unvorhergesehe Engpässe bei wichtigem Verbrauchsmaterial wie etwa Sauerstoff werden der Leitstelle gemeldet.
  • Reinigung des Fahrzeuges zu Dienstende
Zu Dienstende wird das Fahrzeug, falls notwendig, einer Außenwäsche unterzogen, sowie der Innenraum von witterungsbedingter Verschmutzung befreit. Ebenso wird das verwendete Verbrauchsmaterial entsorgt und wenn notwendig ergänzt.

In regelmäßigen Abständen kann die Leitstelle eine sogennante Intensivpflege des Krankentransportwagens anordnen. Diese umfasst die ganzheitliche Inventur und Überprüfung aller sich an Bord befindlichen Gegenstände sowie die komplette Reinigung und Desinfektion des Fahrzeuges und muss vollständig dokumentiert werden. Da eine gewissenhafte Durchführung mehrere Stunden benötigt, wird die Intensivpflege immer nur einzelnen Fahrzeugen zu auftragsschwachen Zeiten angeordnet.

Diese Intensivpflege wird, je nach örtlichen und organisationsinternen Vorgaben, teilweise selbstständig monatlich durchgeführt, um ablaufende Medikamente und Sterilmaterialien (z.B. Verbandpäckchen oder Venenverweilkanülen) auswechseln zu können.
Einmal wöchentlich ist eine komplette Desinfektion des Wagens durchzuführen (zusätzlich zur gegebenenfalls notwendigen Desinfektion nach einem Einsatz), um eine Keimverschleppung zu verhindern.

Siehe auch

Ähnliche Fahrzeuge: Rettungswagen, Notarztwagen, Intensivtransportwagen