„Wikipedia:Begriffsklärung“ – Versionsunterschied

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== Richtlinien ==
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== Inhalt ==

Es werden nur diejenigen Begriffe aufgenommen, die auch mit dem entsprechenden Wort bezeichnet werden. Ähnlich geschriebene oder verwandte Worte sollten nicht in die Liste aufgenommen werden, können aber bei erheblicher Verwechslungsgefahr (wie z.B. bei [[Lichtenstein]] / [[Liechtenstein (Begriffsklärung)]]) als Siehe-Auch-Verweis eingetragen werden.


=== Reihenfolge ===
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=== Verlinkung ===
=== Verlinkung ===


Es ist nicht sinnvoll, wenn Links aus verschiedenen Artikeln auf Begriffsklärungsseiten zeigen (ausgenommen der Rückverweis aus dem Sachartikel gemäß Modell II: ''zu anderen Bedeutungen siehe X (Begriffsklärung)''). Stattdessen sollten die Verweise immer direkt auf die Bedeutung zeigen, die auch tatsächlich gemeint ist. Wer eine Begriffsklärungsseite anlegt, sollte sich mit der Funktion „Links auf diese Seite“ alle Artikel anzeigen lassen, die auf die Seite verlinken und die Links in diesen Artikeln korrigieren, sodass sie den Leser direkt auf ihr Ziel führen. Beispiel: Wenn im Artikel Abitur das Wort Note verlinkt wird, sollte dies direkt durch einen Verweis auf Schulnote mit <nowiki>[[Schulnote]]</nowiki> geschehen, sodass der Leser nicht erst auf der Begriffsklärungsseite [[Note]], sondern direkt am Ziel der Verlinkung landet.
Es ist nicht sinnvoll, wenn ein Link aus einem Artikel auf eine Begriffsklärungsseite zeigt, und der Leser dort herausfinden muss, was gemeint ist (ausgenommen ist der Rückverweis ''zu anderen Bedeutungen siehe X (Begriffsklärung)'' aus dem Sachartikel). Stattdessen sollten die Verweise immer direkt auf die Bedeutung zeigen, die auch tatsächlich gemeint ist. Wer eine Begriffsklärungsseite anlegt, sollte sich mit der Funktion „Links auf diese Seite“ alle Artikel anzeigen lassen, die auf die Seite verlinken und die Links in diesen Artikeln korrigieren, sodass sie den Leser direkt auf ihr Ziel führen. Beispiel: Wenn im Artikel Abitur das Wort „Note“ verlinkt wird, sollte dies direkt durch einen Verweis auf „Schulnote“ mit <code><nowiki>[[Schulnote]]</nowiki></code> geschehen, sodass der Leser nicht erst auf der Begriffsklärungsseite [[Note]], sondern direkt am Ziel der Verlinkung landet.


Externe Links (Weblinks) werden auf Begriffsklärungsseiten nicht aufgeführt.
Externe Links (Weblinks) werden auf Begriffsklärungsseiten nicht aufgeführt.
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=== Anlegen von Artikeln mit Klammerzusätzen ===
=== Anlegen von Artikeln mit Klammerzusätzen ===


Artikel, die im Titel einen Klammerzusatz tragen, dürfen erst angelegt werden, ''nachdem'' der entsprechende Artikel ohne Klammerzusatz erstellt wurde. Anderernfalls sind sie von den Benutzer schwer zu finden und es besteht die Gefahr, dass falsch auf sie gelinkt wird oder dass sie sogar ein zweites Mal angelegt werden.
Bei der Wahl des Lemmas gelten die allgemeinen [[Wikipedia:Namenskonventionen|Namenskonventionen]]. Artikel, die im Titel einen Klammerzusatz tragen, dürfen erst angelegt werden, ''nachdem'' der entsprechende Artikel ohne Klammerzusatz erstellt wurde. Anderernfalls sind sie schwer zu finden und es besteht die Gefahr, dass falsch auf sie gelinkt wird oder dass sie sogar ein zweites Mal angelegt werden.
<!-- Wartungsseite: [[Benutzer:SirJective/Klammerzusatz]] -->
<!-- Wartungsseite: [[Benutzer:SirJective/Klammerzusatz]] -->



Version vom 28. August 2006, 16:40 Uhr

Abkürzung: WP:BKL

Eine Begriffsklärung (nicht „Begriffserklärung“) wird notwendig, wenn ein Wort (homograph) mehrere Begriffe bezeichnet.

In der Wikipedia werden Artikel allein über ihren Titel (ihr Lemma oder Stichwort) identifiziert und verlinkt. Wenn zwei völlig unterschiedliche Themen mit dem gleichen Wort beschrieben werden, müssen mehrere Artikel angelegt werden, die über einen separaten Artikel, die Begriffsklärung, gefunden und richtig verlinkt werden. Sinnvolle Namenskonventionen helfen dabei.

Faustregel für die Notwendigkeit einer Begriffsklärung:

  • Wenn ein Wort mehrere grundlegend verschiedene Bedeutungen hat, benötigt man mehrere Artikel. Nur wenn keiner davon weit häufiger gesucht wird als alle anderen, braucht man eine Begriffsklärungsseite.
  • Wenn ein Wort dieselbe Bedeutung in verschiedenen Zusammenhängen hat, gehören diese in einen Artikel, und man braucht keine Begriffsklärungsseite.

Für den Fall mehrerer Artikel haben sich drei Modelle für Begriffsklärungen herausgebildet:

Die unterschiedlichen Modelle

Modell I: Stichwort führt auf Begriffsklärungsseite

Wenn es zu einem Stichwort zwei oder mehr Artikel gibt oder geben sollte und man nicht vorhersehen kann, dass einer dieser Artikel viel mehr Leser anziehen wird als alle anderen zusammen, dann führt das Stichwort auf eine Begriffsklärungsseite.

Ein gutes Beispiel ist der Artikel Note. Die Begriffsklärungsseite verweist weiter auf die einzelnen Sachartikel. Die Sachartikel haben Titel, in denen das gemeinsame Stichwort um einen eingeklammerten Zusatz ergänzt wurde (z. B. Note (Schriftstück) und Note (Musik)) oder auf andere Weise präzisiert wurde (z. B. Fußnote, Schulnote und Banknote).

Alle Einträge verweisen tatsächlich auf einen weiteren Artikel (der auch ein roter Link sein kann) und dürfen keinesfalls in eine Sammlung von Wörterbuchdefinitionen oder eine Assoziationsliste aller möglichen Wortzusammensetzungen ausarten. Notenbank kann etwa auch im unmittelbaren Kontext nie durch Note ersetzt werden und wurde deshalb nicht in die Begriffsklärung mit aufgenommen.

Um den Leser nicht zu verwirren, wird jeweils nur das weiterführende Stichwort, nicht aber Teile der Erklärungen verlinkt. Eine Begriffsklärungsseite enthält auch keine Weblinks oder Numerierungen.

Begriffsklärung am Beispiel Note:

Vorlage:Highlight2 | Eingabe Vorlage:Highlight2 | Ergebnis
'''Note''' (von [[latein|lat.]] ''nota'') steht für


* [[Diplomatische Note]], ein Schriftstück, meist im diplomatischen Umfeld beim Schriftverkehr zwischen Staaten oder Regierungen
* [[Schulnote]], eine Leistungsbeurteilung in der Schule
* [[Note (Musik)]], ein Symbol zur schriftlichen Aufzeichnung eines Tones in der Musik

{{Begriffsklärung}}

Note (von lat. nota) steht für
  • Diplomatische Note, ein Schriftstück, meist im diplomatischen Umfeld beim Schriftverkehr zwischen Staaten oder Regierungen
  • Schulnote, eine Leistungsbeurteilung in der Schule
  • Note (Musik), ein Symbol zur schriftlichen Aufzeichnung eines Tones in der Musik

Weitere Vorlagen für die Gestaltung solcher Begriffsklärungsseiten finden sich unter Formatvorlage Begriffsklärung. Am Ende muss jeweils der Baustein {{Begriffsklärung}} eingefügt werden, der den Artikel automatisch in die Kategorie:Begriffsklärung einträgt und einen einheitlichen Hinweis in die Seite einfügt.

Modell II: Stichwort führt auf geläufigsten Sachartikel

Etwas anders geht man bei Wörtern vor, bei denen eine Bedeutung geläufiger ist als die anderen. „Prestige“ im Sinne von Ansehen ist beispielsweise die Hauptbedeutung des Wortes, der untergegangene Öltanker Prestige wurde nach dieser Bedeutung benannt.

Beim Einrichten einer Begriffsklärungsseite nach Modell II sollte nicht rein nach Gefühl vorgegangen werden, die meisten Schweizer denken etwa bei Montana zunächst an die Gemeinde Montana im Kanton Wallis und nicht an den US-Bundesstaat. Es sollte auch berücksichtigt werden, wie viele Links auf die entsprechende Seite jeweils welche Bedeutung haben bzw. auf welche Unterseite gehen. Ungefähr ab einem Verhältnis von 1:10 ist im Allgemeinen Modell II angebracht. In anderen Fällen ist Modell I vorzuziehen.

Zu Beginn des Artikels muss mit einem der Bausteine {{Dieser Artikel|…}} oder {{Begriffsklärungshinweis|…}} auf die abweichenden Bedeutungen verwiesen werden. Kopiere dazu eines der folgenden Beispiele und ersetze die konkreten Begriffe durch die von dir benötigten.

Vorlage:Highlight2 | Eingabe Vorlage:Highlight2 | Ergebnis
{{Dieser Artikel|erläutert den Kontinent Europa; zu anderen Bedeutungen siehe [[Europa (Begriffsklärung)]].}}
{{Begriffsklärungshinweis|Eine Beschreibung des Theaterstücks von Max Frisch findet sich unter [[Andorra (Drama)]].}}
{{Begriffsklärungshinweis}}

Falls der Zielartikel eine Begriffsklärungsseite mit dem Zusatz „ (Begriffsklärung)“ im Titel ist, bietet sich besonders die Verwendung des simplen Bausteins {{Begriffsklärungshinweis}}, also der dritten Methode, an. Der Name des Zielartikels wird dann immer aus dem aktuellen Artikelnamen und dem Zusatz „ (Begriffsklärung)“ gebildet. Dieser sollte dann auch existieren, also nicht rot sondern blau sein.

Hinweis: Die Formulierung „Für ... siehe ...“ sollte vermieden werden, da sie von vielen als sprachlich unschöne Entlehnung aus dem Englischen („For ... see ...“) angesehen wird.

Modell III: Stichwort führt auf Redirect

Wer „Bismarck“ eingibt, meint in aller Regel Otto von Bismarck. Deshalb ist die Seite Bismarck als ein Redirect angelegt. Da es aber auch andere Namensträger und Wortbedeutungen gibt, brauchen wir überdies eine Seite Bismarck (Begriffsklärung). Diese Begriffsklärungsseite ist zugänglich über einen Rückverweis zu Beginn des Artikels Otto von Bismarck. Das gilt natürlich nur, wenn es mehr als einen anderen Artikel gibt, auf den zu verweisen ist, sonst tut es auch ein direkter Link am Anfang des Artikels wie bei Modell II.

Bitte vor dem Anlegen einer solchen Seite sehr sorgfältig anhand von „Links auf diese Seite“ nachprüfen, ob die Vermutung über die gemeinte Hauptbedeutung wirklich richtig ist. Im Zweifelsfall eine Begriffsklärung nach Modell I einrichten, da nichts lästiger ist als fehlgeleitete Links.

Richtlinien

Inhalt

Es werden nur diejenigen Begriffe aufgenommen, die auch mit dem entsprechenden Wort bezeichnet werden. Ähnlich geschriebene oder verwandte Worte sollten nicht in die Liste aufgenommen werden, können aber bei erheblicher Verwechslungsgefahr (wie z.B. bei Lichtenstein / Liechtenstein (Begriffsklärung)) als Siehe-Auch-Verweis eingetragen werden.

Reihenfolge

Die Elemente werden nach ihrer Relevanz geordnet, wobei das bedeutendste Objekt an erster Stelle steht. Wenn insgesamt keine Relevanzunterschiede bestehen, ist zunächst alphabetisch zu ordnen, sekundär chronologisch. Geschichtliche Ereignisse sollten chronologisch sortiert werden.

Verlinkung

Es ist nicht sinnvoll, wenn ein Link aus einem Artikel auf eine Begriffsklärungsseite zeigt, und der Leser dort herausfinden muss, was gemeint ist (ausgenommen ist der Rückverweis zu anderen Bedeutungen siehe X (Begriffsklärung) aus dem Sachartikel). Stattdessen sollten die Verweise immer direkt auf die Bedeutung zeigen, die auch tatsächlich gemeint ist. Wer eine Begriffsklärungsseite anlegt, sollte sich mit der Funktion „Links auf diese Seite“ alle Artikel anzeigen lassen, die auf die Seite verlinken und die Links in diesen Artikeln korrigieren, sodass sie den Leser direkt auf ihr Ziel führen. Beispiel: Wenn im Artikel Abitur das Wort „Note“ verlinkt wird, sollte dies direkt durch einen Verweis auf „Schulnote“ mit [[Schulnote]] geschehen, sodass der Leser nicht erst auf der Begriffsklärungsseite Note, sondern direkt am Ziel der Verlinkung landet.

Externe Links (Weblinks) werden auf Begriffsklärungsseiten nicht aufgeführt.

Kategorien

Aus den gleichen Gründen, aus denen nicht auf eine Begriffsklärungsseite gelinkt werden sollte, sollte eine solche Seite auch nicht in Kategorien eingefügt werden (mit Ausnahme der Kategorie:Begriffsklärung, die automatisch durch den obigen Baustein vergeben wird). In den Kategorien sollten immer nur die Artikel aufgelistet werden, die tatsächlich eine Bedeutung erklären, die zu der Kategorie gehört.

Anlegen von Artikeln mit Klammerzusätzen

Bei der Wahl des Lemmas gelten die allgemeinen Namenskonventionen. Artikel, die im Titel einen Klammerzusatz tragen, dürfen erst angelegt werden, nachdem der entsprechende Artikel ohne Klammerzusatz erstellt wurde. Anderernfalls sind sie schwer zu finden und es besteht die Gefahr, dass falsch auf sie gelinkt wird oder dass sie sogar ein zweites Mal angelegt werden.