„Superintendent“ – Versionsunterschied

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Zweifelhafte Einfügung zu Württemberg entfernt: Unklare Zeitangabe; was heisst "früher"? Als Quelle wurde eine Gesetzessammlung von 1835 angegeben. Zu der Zeit war Württemberg aber schon lange kein Herzogtum mehr, sondern ein Königreich.
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Die Superintendenten visitieren die Kirchenkreise und dabei auch die haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiter der Kirchenkreise. Zu ihren Aufgaben gehört die Dienstaufsicht über die Pfarrer, Pastoren sowie die Repräsentation des Kirchenkreises in der Öffentlichkeit. Zudem sollen sie Seelsorger der Seelsorger sein.
Die Superintendenten visitieren die Kirchenkreise und dabei auch die haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiter der Kirchenkreise. Zu ihren Aufgaben gehört die Dienstaufsicht über die Pfarrer, Pastoren sowie die Repräsentation des Kirchenkreises in der Öffentlichkeit. Zudem sollen sie Seelsorger der Seelsorger sein.

Im [[Herzogtum Württemberg]] gab es früher zwischen den Generalsuperintendenten und den Superintendenten noch die Ebene der ''Spezialsuperintendenten''. Sie waren höhere Bezirksaufsichtsbeamten, die die Beschlüsse des Konsistoriums sowie des Staates gegenüber den Geistlichen ihres Bezirks durchzusetzen hatten. Sie wurden teilweise auch als Dekane bezeichnet.<ref>[[August Ludwig Reyscher]]: ''Vollständige, historisch und kritisch bearbeitete Sammlung der württembergischen Gesetze'', Band 9, Teil 2, Fues, Tübingen 1835, S. 198 f.</ref>


In der [[Römisch-katholische Kirche|römisch-katholischen Kirche]] hat das Amt keine direkte Entsprechung, da es Zuständigkeiten von [[Dekan (Kirche)|Dekan]]/Dechant, [[Regionaldekan]] und [[Bischof]] vereint. Faktisch wird in Deutschland der Superintendent meist als Pendant zum Dekan/Dechanten oder Regionaldekan gesehen, da sie für einen Teil des Bistums, der von seiner Größe her einem Kirchenkreis entspricht, zuständig sind. In Österreich wird das Amt aufgrund der weitgehenden Übereinstimmung der Grenzen der Superintendenzen (die dort auch „[[Diözese#Evangelische Kirche|Diözesen]]“ genannt werden) mit den Grenzen der römisch-katholischen Diözesen mit der Funktion eines Diözesanbischofs verglichen und der Superintendent etwa im gleichen Rang wie ein katholischer Bischof gesehen.
In der [[Römisch-katholische Kirche|römisch-katholischen Kirche]] hat das Amt keine direkte Entsprechung, da es Zuständigkeiten von [[Dekan (Kirche)|Dekan]]/Dechant, [[Regionaldekan]] und [[Bischof]] vereint. Faktisch wird in Deutschland der Superintendent meist als Pendant zum Dekan/Dechanten oder Regionaldekan gesehen, da sie für einen Teil des Bistums, der von seiner Größe her einem Kirchenkreis entspricht, zuständig sind. In Österreich wird das Amt aufgrund der weitgehenden Übereinstimmung der Grenzen der Superintendenzen (die dort auch „[[Diözese#Evangelische Kirche|Diözesen]]“ genannt werden) mit den Grenzen der römisch-katholischen Diözesen mit der Funktion eines Diözesanbischofs verglichen und der Superintendent etwa im gleichen Rang wie ein katholischer Bischof gesehen.

Version vom 16. Januar 2020, 17:34 Uhr

Ein Superintendent (lateinisch superintendens, wörtlich ‚Aufseher‘, Lehnübersetzung von altgriechisch ἐπίσκοπος episkopos) ist der Inhaber eines Leitungsamtes in evangelischen Kirchen, insbesondere in Deutschland und Österreich.

Aufgaben und Amtsbezeichnungen

In einigen deutschen evangelischen Landeskirchen, in der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich, in vielen methodistischen Kirchen und in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche ist der Superintendent der leitende Geistliche eines Kirchenkreises, einer Diözese (Superintendentur oder Superintendenz in Österreich) bzw. eines Kirchenbezirks, also eines Zusammenschlusses mehrerer Kirchengemeinden. Die Bezeichnungen für vergleichbare Ämter in anderen evangelischen Landeskirchen in Deutschland lauten in der Regel Kreispfarrer, Kreisoberpfarrer, Dekan, Inspektor oder Propst.

Die Superintendenten visitieren die Kirchenkreise und dabei auch die haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiter der Kirchenkreise. Zu ihren Aufgaben gehört die Dienstaufsicht über die Pfarrer, Pastoren sowie die Repräsentation des Kirchenkreises in der Öffentlichkeit. Zudem sollen sie Seelsorger der Seelsorger sein.

In der römisch-katholischen Kirche hat das Amt keine direkte Entsprechung, da es Zuständigkeiten von Dekan/Dechant, Regionaldekan und Bischof vereint. Faktisch wird in Deutschland der Superintendent meist als Pendant zum Dekan/Dechanten oder Regionaldekan gesehen, da sie für einen Teil des Bistums, der von seiner Größe her einem Kirchenkreis entspricht, zuständig sind. In Österreich wird das Amt aufgrund der weitgehenden Übereinstimmung der Grenzen der Superintendenzen (die dort auch „Diözesen“ genannt werden) mit den Grenzen der römisch-katholischen Diözesen mit der Funktion eines Diözesanbischofs verglichen und der Superintendent etwa im gleichen Rang wie ein katholischer Bischof gesehen.

Landessuperintendent und Generalsuperintendent

Das übergeordnete Leitungsamt wird in Deutschland mit Bischof, Landesbischof, Präses oder Landessuperintendent (früher auch: Generalsuperintendent) bezeichnet.

In einigen evangelischen Landeskirchen und in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche existiert dazwischen eine Regionalebene, deren leitender Geistlicher als Regionalbischof, Propst, Prälat oder Generalsuperintendent bezeichnet wird. Ihr Wirkungsbereich trägt oft die Bezeichnung Sprengel. Zu den Aufgaben der leitenden Geistlichen auf der Regionalebene gehören die klassisch bischöflichen Aufgaben Ordination und Visitation der Superintendenten[1] (sofern sie nicht dem ihm übergeordneten Bischof vorbehalten ist); hinzu kommt die Dienstaufsicht über die Kirchenkreise.

Superintendenten in Deutschland

Landeskirchen mit Landessuperintendent als leitendem Amt

Landeskirchen mit Superintendenten auf Sprengelebene

Altkonfessionelle lutherische Kirche mit einem Superintendenten als Leiter

Landeskirchen mit Superintendenten auf Kirchenkreisebene

Altkonfessionelle lutherische Kirche mit Superintendenten

Methodistische Kirchen mit Superintendenten

Kirchen, in denen früher ein leitendes Superintendentenamt bestand

Auf Landeskirchenebene

Auf Sprengelebene

Generalsuperintendenturen altpreußischer Kirchenprovinzen

Auf Kirchenkreisebene

Superintendenten in Österreich

In Österreich sind in der Evangelischen Kirche A.B. die Superintendenten die geistlichen Leiter der sieben Superintendenturen (Diözesen), wie der Bischof der geistliche Leiter der österreichischen Gesamtkirche ist. Bei der reformierten Kirche (H.B.), die nur aus neun Gemeinden besteht, gibt es nur einen Landessuperintendenten (bis 1949 ebenfalls Superintendent) als gesamtösterreichischen geistlichen Leiter. Die Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich, eine Untergliederung der Zentralkonferenz Mittel- und Südeuropa der weltweiten Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK), wird ebenfalls von einem Superintendenten geleitet.

Siehe Liste der evangelischen Superintendenten in Österreich mit Verweisen auf die betreffenden Kirchen

Siehe auch

Literatur

  • Helmut Geck (Hrsg.): Kirchenkreise – Kreissynoden – Superintendenten. Recklinghäuser Forum zur Geschichte von Kirchenkreisen 1, LIT-Verlag, Münster 2004.
  • Isolde Karle: Artikel Superintendent. In: RGG4, Bd. 7, Mohr (Siebeck), Tübingen 2004.
  • Beatus Brenner: Artikel Superintendent. In LThK3, Bd. 9, Herder, Freiburg u. a. 2000, Sp. 1135f.

Anmerkungen

  1. Zum Beispiel § 1 Abs. 1 Satz 2 des Superintendentengesetzes der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens vom 10. April 2016 (ABl. S. A 87 (Memento des Originals vom 27. Mai 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.evlks.de, PDF, 220 KB).
  2. Für die Amtsträger siehe die Einträge zu den einzelnen Generaldiözesen Alfeld, Bockenem, Bremen-Verden, Calenberg, Göttingen, Grubenhagen und auf dem Harz, Harburg, Hildesheim, Hoya-Diepholz, Lüneburg-Celle.