Institutionelle Anleger
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Als institutionelle Anleger werden diejenigen Kapitalmarktteilnehmer bezeichnet, die als Institutionen Gelder (eigene oder die ihrer Kunden) verwalten, und die in der Regel über hohe Investitionsvolumen verfügen, z. B. zählen dazu Kreditinstitute, Investmentgesellschaften, Versicherungen, Investmentfonds, aber auch Institutionen und Organe der öffentlichen Hand (z.B. Bund oder Länder).
Den institutionellen Anlegern stehen die privaten Anleger gegenüber, oder manchmal auch Kleinanleger genannt. Da diese Anlegergruppe nur begrenzte Beträge investiert und in der Regel auch einen Informationsnachteil hat (im Sinne, dass der Privatanleger nicht ganztägig die Kapitalmärkte verfolgt und daher meist nur mit zeitlicher Verzögerung Zugang zu marktbewegenden Informationen bekommt), werden die Märkte im Normalfall von den institutionellen Anlegern bewegt.
Da bei institutionelle Anlegern über vergleichsweise größere Erfahrung über die Chancen und Risiken der verschiedenen Anlageprodukte vorausgesetzt wird, haben sie auch Zugang zu Investionsmöglichkeiten, die dem Publikum oft verwehrt sind (aus rechtlichen oder haftungstechnischen Gründen, oder aber einfach auch, weil gewisse Investmentprodukte aus Kostengründen nicht an Kleinanleger vertrieben werden können).
Große Bedeutung kommt den institutionellen Anlegern in der Corporate Governance börsennotierter Unternehmen zu, d.h. in der Überwachung der Geschäftsleitung, da Kleinanleger hierzu in der Regel nicht die Mittel haben, bzw einzeln nicht genügend Einflussmöglichkeiten besitzen.

