Gruppe (Bundestag)
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Eine Gruppe ist der Zusammenschluss mehrerer Abgeordneter des Deutschen Bundestages, die weniger Rechte als eine Fraktion besitzt.
Parteien, die im Bundestag mit mindestens drei Abgeordneten vertreten sind, aber nicht mindestens fünf Prozent der Abgeordneten stellen, können sich zu einer Gruppe zusammenschließen.
Eine Gruppe im Bundestag hat zwar nicht die gleichen Rechte wie eine Fraktion (so stellen Gruppen grundsätzlich keinen stellvertretenden Bundestagspräsidenten), aber sie hat doch erheblich mehr Rechte (z. B. Antrags-, Mitgliedschafts- und Rederechte v. a. in den Ausschüssen), als es fraktionslose Abgeordnete haben.
Im 12. Deutschen Bundestag (1990–94) bildeten Bündnis 90/Grüne mit acht Sitzen und die PDS mit 17 Sitzen jeweils eine Gruppe. Letztere bildete im 13. Deutschen Bundestag (1994–98) mit 30 Sitzen wiederum eine Gruppe.
Den beiden bei der Bundestagswahl 2002 direkt in den Bundestag gewählten PDS-Abgeordneten Petra Pau und Gesine Lötzsch wurde die Anerkennung des Gruppenstatus unter dem Hinweis darauf, dass dafür laut der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages mindestens drei Abgeordnete erforderlich seien, verweigert.

