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Datei:Bild 17c - Kraftfahrstraße, StVO 1956.svg

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Beschreibung

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Deutsch: Bild 17c: Gebot für Kraftfahrzeuge, Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer, den bezeichneten Weg oder Straßenteil zu nutzen. Das Zeichen wurde mit der überarbeiteten Fassung der StVO vom 29. März 1956 erstmals eingeführt und in dieser Form bis 1971 hergestellt. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 357. Tag der Ausgabe: Bonn, 30. April 1956. Das 600x600 mm große Schild besaß eine 10 mm breite Lichtkante.
Datum 24. Juli 2013 (Hochladedatum)
Quelle Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 357.
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Public domain Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).

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Public domain Diese Abbildung eines historischen Verkehrszeichens ist gemeinfrei. Sie war Teil der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit 1934 oder einer älteren staatlichen Regulierung. Quellen für die historischen Verkehrszeichen sind alte Verkehrszeichenkataloge (VzKat) oder andere offizielle Verlautbarungen wie das Reichsgesetzblatt, das Bundesgesetzblatt, das Verkehrsblatt, das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik oder ein für die Abbildungen wichtiges Normblatt nach DIN oder TGL. (§ 5 Abs. 1 UrhG).

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