Bundesstadt
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Bundesstadt ist in den föderativen Staaten Schweiz und Deutschland jeweils der Titel einer Stadt, die eine besondere Rolle in der Föderation spielt, aber nicht die Bundeshauptstadt ist.
[Bearbeiten] Schweiz
Die Bundesverfassung der Schweiz kennt keine „Bundeshauptstadt“, der Titel der faktischen Bundeshauptstadt Bern als Sitz von Bundesrat und Bundesversammlung ist „Bundesstadt“.
Zu den Hintergründen hierzu siehe Hauptstadtfrage der Schweiz.
[Bearbeiten] Deutschland
In Deutschland trägt seit dem 26. April 1994 die Stadt Bonn – welche bis 1990 Bundeshauptstadt gewesen ist – den Titel „Bundesstadt“. Dies gehört zu den Zugeständnissen an Bonn, die mit der Verlagerung der Bundeshauptstadt nach Berlin verbunden sind.
Mit diesem Titel sind im Rahmen des Berlin/Bonn-Gesetzes verschiedene Privilegien verknüpft. So müssen in den Bonner Bundesministerien mehr Menschen beschäftigt sein als in denen Berlins. Außerdem gibt es in der Bundesstadt sechs Erstsitze der Ministerien sowie Zweitsitze der anderen. Obwohl Deutschland de facto also zwei Regierungssitze besitzt, ist seit Abschluss des „Umzugs“ 1999 nur Berlin de jure Sitz des Verfassungsorgans Bundesregierung.
Zusätzlich wurden in Bonn Dienstsitze von drei der sieben Verfassungsorgane belassen: Bundespräsident, Bundesrat sowie durch die Bundesministerien auch von der Bundesregierung; die Eigenschaft des Bundesrechnungshofes als Verfassungsorgan ist umstritten. Zudem wird der Titel durch mehrere Bundesbehörden, wie der Bundesnetzagentur, dem Bundeskartellamt, dem Bundesrechnungshof sowie zahlreichen weiteren Bundesinstitutionen gerechtfertigt.
[Bearbeiten] Weblinks
- Artikel Bundesstadt im Historischen Lexikon der Schweiz
-
Wiktionary: Bundesstadt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik

