Heiratsregeln

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Heiratsregeln oder Heiratsordnungen sind soziale Normen, mit denen (ethnische) Gemeinschaften oder Gesellschaften festlegen, zwischen welchen Personengruppen eine Eheschließung erwünscht ist. Sie werden zusammen mit der Heiratspraxis von der Ethnosoziologie erforscht, einem Fachbereich der Ethnologie (Völkerkunde). Heiratsregeln sind immer mit sozialen Abstammungsregeln (Deszendenz) und ehelichen Wohnsitzregeln (Residenz) verbunden, gemeinsam bilden sie wesentliche Grundlagen der sozialen Organisation vieler Gesellschaften.

Heiratsregeln sind im Allgemeinen traditionell, moralisch, religiös oder rechtlich verankert. Sie können sowohl positiv (als Gebote) als auch negativ (als Verbote) wirken,[1] dabei betreffen Gebote die als Ehepartner erwünschten oder empfohlenen Personengruppen (beispielsweise die Kreuzcousinenheirat), Verbote hingegen die Personengruppen, mit denen eine Heirat ausgeschlossen wird (zum Beispiel Eheverbote aufgrund des Inzesttabus).

Zusätzlich mögliche Unterscheidungen sind präferentielle (empfehlende) und präskriptive (vorschreibende) Regelungen[2] oder auch nach „innen“ gerichtete (Ge- bzw. Verbote für die eigene soziale Gruppe) und nach „außen“ gerichtete Regeln („Einheiraten“ von Angehörigen anderer sozialer Gruppen in die eigene).

Bei der Agamie (altgriechisch a „ohne/nicht“, gamos „Hochzeit“) existieren in einer Gemeinschaft keine besonderen Heiratsregeln und es spielt keine wichtige Rolle, welcher sozialen Gruppe die Ehepartner angehören.[3] Das grundlegende exogame Hinausheiraten aus der eigenen Kernfamilie gemäß der Inzestschranke gegenüber leiblichen Eltern und Geschwistern stellt jedoch keine eigenständige Heiratsregel dar.

Bei der Endogamie („Innenheirat“) sollen Ehepartner vorzugsweise innerhalb der eigenen sozialen Gruppe oder Gemeinschaft gesucht werden, zusätzlich ist es möglich, dass eine Exogamie explizit verboten wird. Dagegen sollen bei der Exogamie („Außenheirat“) Ehepartner analog zur Endogamie vorzugsweise außerhalb der eigenen Gruppe oder Gemeinschaft gesucht werden, ebenfalls analog ist hier auch ein explizites Verbot der Endogamie möglich.

Allgemein bestehen in den meisten Gesellschaften mit Heiratsregeln gleichzeitig endo- und exogame Regeln auf unterschiedlichen Ebenen, beispielsweise soll ein Ehepartner in der Regel zwar aus derselben sprachlichen, religiösen oder ethnischen Gemeinschaft kommen, aber nicht aus derselben Abstammungsgruppe (Großfamilie, Clan, Lineage).[4]

Iso-/Anisogamie

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Isogamie ist eine „Heirat unter Gleichgestellten“, d. h. die Ehepartner sollen den gleichen sozialen Status haben und derselben Schicht, Klasse oder Kaste angehören. Im Gegenzug dazu besteht bei der Anisogamie („Heirat unter Ungleichen“) die Forderung, dass Ehepartner einer höheren oder einer niedrigeren Schicht, Klasse oder Kaste angehören können/sollen.

Zwei gängige Formen der Anisogamie sind die Hyper- beziehungsweise Hypogamie: Bei der Hypergamie besitzt in der Regel der Mann einen höheren sozialen Status und die Frau heiratet in seine Gruppe „hinauf“[5]. Im Gegenzug dazu ist bei der Hypogamie der soziale Status der Frau höher. Dabei heiratet die Frau in patrilinearen Gesellschaften in der Regel „hinunter“ und verliert damit oft ihre ursprünglich höhere gesellschaftliche Stellung, in matrilinearen Gesellschaften heiratet der Mann „hinauf“ und Kinder erlangen den höheren sozialen Status der Frau.[6]

Funktionen der Heirat

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Heiratsbeziehungen erfüllen grundsätzlich mehrere unterschiedliche Aufgaben, vor allem dienen sie:[7][8]

  • Lukas, Schindler, Stockinger: Regulierung der Heirat. In: Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie. Institut für Kultur- und Sozialanthropologie, Universität Wien, 1997; (vertiefende Anmerkungen, mit Quellenangaben).
  • Gabriele Rasuly-Paleczek: Affinalverwandte und Heiratsbeziehungen. (PDF: 853 kB) In: Einführung in die Formen der sozialen Organisation. Teil 3/5, Institut für Kultur- und Sozialanthropologie, Universität Wien, 2011, S. 97–111, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 17. Oktober 2013; (52 Seiten; Unterlagen zu ihrer Vorlesung im Sommersemester 2011).
  • Brian Schwimmer: Marriage Systems. In: Tutorial: Kinship and Social Organization. Department of Anthropology, University of Manitoba, Kanada, 2003; (englisch, umfangreiches Verwandtschaftstutorial).
  • Dennis O’Neil: Sex and Marriage. Behavioral Sciences Department, Palomar College, San Marcos California, 2009 (englisch, umfangreiches Studientutorial zur Heirat und ihrer Regulierung, mit anschaulichen Abbildungen).

Einzelnachweise

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  1. Gabriele Rasuly-Paleczek: Heiratsregeln. (PDF; 853 kB) In: Einführung in die Formen der sozialen Organisation. Teil 3/5, Universität Wien, 2011, S. 99, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 17. Oktober 2013; abgerufen am 12. März 2020: „LEVI-STRAUSS spricht in diesem Zusammenhang auch von positiven (legt genau fest wer geheiratet werden muss) und negativen Regeln (legt fest, wer nicht geheiratet werden kann).“
  2. Gabriele Rasuly-Paleczek: Präferentielle Heiratsordnung. (PDF; 853 kB) In: Einführung in die Formen der sozialen Organisation. Teil 3/5, Universität Wien, 2011, S. 100, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 17. Oktober 2013; abgerufen am 12. März 2020: „Unter einer präferentiellen Heiratsordnung versteht man eine Heiratsregelung, bei der die Regeln angeben, welche Kategorie oder Kategorien von Personen ein Individuum heiraten soll, d. h. welchen der Vorzug gegeben wird. (VIVELO 1981: S. 239, FN 5) […] Bei einem präskriptiven Heiratssystem bestimmen die Regeln somit, wen ein Individuum heiraten muss. (vgl. VIVELO 1981: S. 238f, FN 5)“.
    Vergleiche dazu auch die vertiefenden Anmerkungen zu präferentielle Heiratsregel und präskriptive Heiratsregel. In: Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie. Universität Wien, 1997.
  3. Lukas, Schindler, Stockinger: Agamie. In: Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie. Universität Wien, 1997, abgerufen am 12. März 2020: „Agamie – Definition: Das Fehlen einer Heiratsregel. Es handelt sich also um ein System, das weder endogam noch exogam ist.“
    Sowie: Gabriele Rasuly-Paleczek: Einführung in die Formen der sozialen Organisation. Teil 3/5, Universität Wien, 2011, S. 100: „Liegen keine Heiratsregeln vor, die festlegen würden wie geheiratet werden muß bzw. soll (z. B. endogam oder exogam), so spricht man von Agamie. (vgl. SEYMOUR-SMITH 1986: S.6 und BARNARD/SPENCER 1997: S.594)“.
  4. Gabriele Rasuly-Paleczek: Endogamie und Exogamie müssen genau spezifiziert werden. (PDF; 853 kB) In: Einführung in die Formen der sozialen Organisation. Teil 3/5, Universität Wien, 2011, S. 105, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 17. Oktober 2013; abgerufen am 12. März 2020: „Vielfach bestehen in einer Gesellschaft somit gleichzeitig Endogamie- und Exogamieregelungen und jedes Individuum gehört gleichzeitig einer Reihe von endogamen und exogamen Gruppen an. (vgl. HARRIS 1971: S. 284 und BARNARD/SPENCER 1997: S. 350)“
  5. Gabriele Rasuly-Paleczek: Hypergamie, Hypogamie. (PDF; 853 kB) In: Einführung in die Formen der sozialen Organisation. Teil 3/5, Universität Wien, 2011, S. 101, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 17. Oktober 2013; abgerufen am 12. März 2020: „Bei der Hypergamie handelt es sich […] um eine Heiratsform, bei der eine Frau einen Mann höheren Statuses heiraten soll oder muß. Die Frau heiratet hier sozusagen »hinauf«. […] Bei der Hypergamie ist es einer Frau somit untersagt eine Ehe mit einem Partner aus einer niedrigeren gesellschaftlichen Schicht (Kaste, Klasse) einzugehen. Sie muß sich statt dessen mit einem Mann höheren sozialen Ranges vermählen. Die einer solchen Verbindung entstammenden Kinder erhalten den Status des Vaters, und erhöhen das Ansehen der Gruppe welcher die Frau angehört. Für den Mann stellt die Hypergamie keinen Prestigeverlust dar, weil die Nachkommen seiner sozialen Schicht zugezählt werden.“
  6. Gabriele Rasuly-Paleczek: Hypergamie, Hypogamie. (PDF; 853 kB) In: Einführung in die Formen der sozialen Organisation. Teil 3/5, Universität Wien, 2011, S. 102, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 17. Oktober 2013; abgerufen am 12. März 2020: „Im Gegensatz zur Hypergamie, wo der Ehemann einer höheren Schicht als die Ehefrau angehört, handelt es sich bei der Hypogamie um eine Heiratsbeziehung, wo die Frau einer höheren Schicht bzw. Statusgruppe als der Ehemann angehört […]. Hier heiratet die Frau sozusagen "nach unten" bzw. umgekehrt aus der Sicht eines Mann niedriger Statuszugehörigkeit erfolgt bei der Hypogamie nun eine Hinaufheirat des Mann in die statushöhere Gruppe seiner Frau.“
  7. Lukas, Schindler, Stockinger: Ehe. In: Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie. Universität Wien, 1997, abgerufen am 12. März 2020 (umfangreiche Darstellung der verschiedenen Aspekte von Heiratsbeziehungen).
  8. Gabriele Rasuly-Paleczek: Definitionsversuche von Heirat und Ehe in der Ethnosoziologie. (PDF; 853 kB) In: Einführung in die Formen der sozialen Organisation. Teil 3/5, Universität Wien, 2011, S. 97–99, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 17. Oktober 2013; abgerufen am 12. März 2020.