„Bildtafel der Verkehrszeichen in Österreich“ – Versionsunterschied
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{{österreichbezogen}}{{Veraltet|2=Seit 2020 gelten neue Sinnbilder; ferner ist auf einigen Verkehrszeichen noch die alte Schrift dargestellt|seit=2020}} |
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{{Veraltet|2=Seit 2020 gelten neue Sinnbilder; ferner ist auf einigen Verkehrszeichen noch die alte Schrift dargestellt|seit=2020}} |
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Die '''Bildtafel der Verkehrszeichen in Österreich''' zeigt eine Auswahl wichtiger in Österreich verankerter [[Verkehrszeichen]]. Sie sind in der [[Straßenverkehrsordnung 1960|Straßenverkehrsordnung]] (StVO) im Abschnitt „D. Straßenverkehrszeichen“ in den Paragrafen 48 bis 54 geregelt. Gültig ist die am 1. Jänner 1960 eingeführte StVO mit ihren zahlreichen Novellen.<ref>''Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO. 1960)''. In: ''Bundesgesetzblatt'', 48, 1960, S. 1944 ff.</ref> Die allgemeine Beschaffenheit sowie Farben, [[Retroreflektor|Rückstrahlwirkung]], Abmessung, Schrift etc. werden in der [[Straßenverkehrszeichenverordnung|Straßenverkehrszeichenverordnung 1998]] (StVZVO 1998) vorgeschrieben. |
Die '''Bildtafel der Verkehrszeichen in Österreich''' zeigt eine Auswahl wichtiger in Österreich verankerter [[Verkehrszeichen]]. Sie sind in der [[Straßenverkehrsordnung 1960|Straßenverkehrsordnung]] (StVO) im Abschnitt „D. Straßenverkehrszeichen“ in den Paragrafen 48 bis 54 geregelt. Gültig ist die am 1. Jänner 1960 eingeführte StVO mit ihren zahlreichen Novellen.<ref>''Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO. 1960)''. In: ''Bundesgesetzblatt'', 48, 1960, S. 1944 ff.</ref> Die allgemeine Beschaffenheit sowie Farben, [[Retroreflektor|Rückstrahlwirkung]], Abmessung, Schrift etc. werden in der [[Straßenverkehrszeichenverordnung|Straßenverkehrszeichenverordnung 1998]] (StVZVO 1998) vorgeschrieben. |
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|+Überholen von mehrspurigen KFZ verboten |
|+Überholen von mehrspurigen KFZ verboten |
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In Österreich gibt es kein (amtliches) Nummernsystem der Verkehrszeichen.<ref>Und damit auch keinen „Verkehrszeichenkatalog“ wie in Deutschland.</ref> Im Rechts- und Sprachgebrauch ist es daher nicht üblich, die Straßenverkehrszeichen über eine Zahl zu benennen, vielmehr werden die Zeichen bei ihrem Namen benannt. |
In Österreich gibt es kein (amtliches) Nummernsystem der Verkehrszeichen.<ref>Und damit auch keinen „Verkehrszeichenkatalog“ wie in Deutschland.</ref> Im Rechts- und Sprachgebrauch ist es daher nicht üblich, die Straßenverkehrszeichen über eine Zahl zu benennen, vielmehr werden die Zeichen bei ihrem Namen benannt. |
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=== lit. a) Verbots- oder Beschränkungszeichen === |
=== lit. a) Verbots- oder Beschränkungszeichen === |
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Vorschriftszeichen 1.svg|1: Fahrverbot (in beiden Richtungen) |
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Vorschriftszeichen 2.svg|2: Einfahrt verboten |
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Vorschriftszeichen 3a.svg|3a: Einbiegen nach links verboten |
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Vorschriftszeichen 3b.svg|3b: Einbiegen nach rechts verboten |
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Vorschriftszeichen 3c.svg|3c: Umkehren verboten |
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Vorschriftszeichen 4a.svg|4a: Überholen von mehrspurigen KFZ verboten |
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Vorschriftszeichen 4b.svg|4b: Ende des Überholverbotes |
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Vorschriftszeichen 4c.svg|4c: Überholen für Lastkraftfahrzeuge verboten |
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Vorschriftszeichen 4d.svg|4d: Ende des Überholverbotes für Lastkraftfahrzeuge |
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Vorschriftszeichen 5.svg|5: Wartepflicht bei Gegenverkehr |
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Vorschriftszeichen 6a.svg|6a: Fahrverbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge |
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Vorschriftszeichen 6b.svg|6b: Fahrverbot für Motorräder |
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Vorschriftszeichen 6c.svg|6c: Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge |
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Vorschriftszeichen 6d.svg|6d: Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger |
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Vorschriftszeichen 7a.svg|7a: Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge |
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Vorschriftszeichen 7a Gewicht (2010).svg|7a: Fahrverbot für Last­kraftfahrzeuge bzw. Anhänger mit mehr als ... Tonnen höchst­zu­lässigem Gesamtgewicht |
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Vorschriftszeichen 7a Länge (2010).svg|7a: Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge (bzw. inklusive Anhänger) über ... Meter Gesamtlänge |
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Vorschriftszeichen 7b.svg|7b: Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit Anhänger |
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Vorschriftszeichen 7c.svg|7c: Fahrverbot für Fuhrwerke |
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Vorschriftszeichen 7e.svg|7e: Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern |
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Vorschriftszeichen 7f.svg|7f: Fahrverbot für Autobusse |
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Vorschriftszeichen 8a.svg|8a: Fahrverbot für Fahrräder und Motorfahrräder |
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Vorschriftszeichen 8b.svg|8b: Fahrverbot für Motorfahrräder |
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Vorschriftszeichen 8c.svg|8c: Fahrverbot für Fahrräder |
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Vorschriftszeichen 9a (2010).svg|9a: Fahrverbot für über ... Meter breite Fahrzeuge |
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Vorschriftszeichen 9b (2010).svg|9b: Fahrverbot für über ... Meter hohe Fahrzeuge |
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Vorschriftszeichen 9c (2010).svg|9c: Fahrverbot für Fahrzeuge mit über ... Tonnen Gesamtgewicht |
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Vorschriftszeichen 9d (2010).svg|9d: Fahrverbot für alle Fahrzeuge mit über ... Tonnen Achslast |
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Vorschriftszeichen 10a (2010).svg|10a: Geschwindigkeits<br />beschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit) |
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Vorschriftszeichen 10b (2010).svg|10b: Ende der Geschwindigkeits-<br />beschränkung |
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Vorschriftszeichen 11.svg|11: Ende von Überhol­verboten und Geschwindigkeits­beschränkungen |
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Vorschriftszeichen 11a (2010).svg|11a: Zonenbeschränkung |
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Vorschriftszeichen 11b (2010).svg|11b: Ende der Zonenbeschränkung |
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Vorschriftszeichen 12 (2010).svg|12: Halt Zoll |
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Vorschriftszeichen 13a.svg|13a: Parken verboten |
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Vorschriftszeichen 13b.svg|13b: Halten und Parken verboten |
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Vorschriftszeichen 13c-a.svg|13c/a: Wechselseitiges Parkverbot (ungerade Tage) |
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Vorschriftszeichen 13c-b.svg|13c/b: Wechselseitiges Parkverbot (gerade Tage) |
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Vorschriftszeichen 13d.svg|13d: Beginn einer [[Kurzparkzone]] |
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Vorschriftszeichen 13e.svg|13e: Ende der Kurzparkzone |
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Vorschriftszeichen 14.svg|14: Hupverbot |
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Vorschriftszeichen 14a.svg|14a: Reitverbot |
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Vorschriftszeichen 14b.svg|14b: Verbot für Fußgänger |
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== § 53. Die Hinweiszeichen == |
== § 53. Die Hinweiszeichen == |
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Hinweiszeichen 1a (2010).svg|1a: Parken |
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Hinweiszeichen 1b (2010).svg|1b: Zum Parkplatz |
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Hinweiszeichen 1c (2010).svg|1c: Pannenbucht |
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Hinweiszeichen 2 (2010).svg|2: Spital |
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Hinweiszeichen 2a (2010).svg|2a: Kennzeichnung eines [[Schutzweg (Österreich)|Schutzweges]] |
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Hinweiszeichen 2b (2010).svg|2b: Kennzeichnung einer Radfahrerüberfahrt |
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Hinweiszeichen 2c-b (2010).svg|2c: Kennzeichnung eines Schutzweges und einer Radfahrerüberfahrt |
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Hinweiszeichen 2c-a (2010).svg|2c: Kennzeichnung einer Radfahrerüberfahrt und eines Schutzweges |
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Hinweiszeichen 3 (2010).svg|3: Erste Hilfe |
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Hinweiszeichen 3a (2010).svg|3a: Gottesdienste |
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Hinweiszeichen 4.svg|4: Pannenhilfe |
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Hinweiszeichen 4a.svg|4a: Verkehrsfunk |
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Hinweiszeichen 5.svg|5: Telefon |
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Hinweiszeichen 6.svg|6: Tankstelle |
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Hinweiszeichen 6a.svg|6a: Taxistandplatz |
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Hinweiszeichen 7.svg|7: Ende des Gegenverkehrs |
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Hinweiszeichen 7a.svg|7a: Wartepflicht für Gegenverkehr |
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Hinweiszeichen 8a.svg|8a: Autobahn |
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Hinweiszeichen 8b.svg|8b: Ende der Autobahn |
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Hinweiszeichen 8c.svg|8c: Autostraße |
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Hinweiszeichen 8d.svg|8d: Ende der Autostraße |
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Hinweiszeichen 9a (2010).svg|9a: Fußgängerzone |
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Hinweiszeichen 9b (2010).svg|9b: Ende einer Fußgängerzone |
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Hinweiszeichen 9c.svg|9c: Wohnstraße |
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Hinweiszeichen 9d.svg|9d: Ende einer Wohnstraße |
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Hinweiszeichen 9e new.svg|9e: [[Begegnungszone]] |
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Hinweiszeichen 9f.svg|9f: Ende einer Begegnungszone |
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Hinweiszeichen 9g.svg|9g: Tunnel |
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Hinweiszeichen 10 links (2010).svg|10: [[Einbahn]]straße (Fahrtrichtung links) |
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Hinweiszeichen 10 rechts (2010).svg|10: Einbahnstraße (Fahrtrichtung rechts) |
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Hinweiszeichen 10a.svg|10a: Straßenbahn biegt bei gelb oder rot ein |
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Hinweiszeichen 11 (2010).svg|11: Sackgasse |
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Hinweiszeichen 12.svg|12: Laternen, die nicht die ganze Nacht über leuchten |
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Hinweiszeichen 13a groß (2010).svg|13a groß: Vorwegweiser |
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Hinweiszeichen 13a klein (2010).svg|13a klein: Vorwegweiser |
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Hinweiszeichen 13b mit Nr. geradeaus (2010).svg|13b: Wegweiser |
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Hinweiszeichen 13b ohne Nr. geradeaus (2010).svg|13b: Wegweiser |
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Hinweiszeichen 13b mit Nr. rechts (2010).svg|13b: Wegweiser |
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Hinweiszeichen 13c links (2010).svg|13c: Wegweiser zu anderen Verkehrseinrichtungen |
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Hinweiszeichen 13d links (2010).svg|13d: Wegweiser zu Lokal- oder Bereichszielen |
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Hinweiszeichen 14a (2010).svg|14a: Vorwegweiser zur Autobahn oder Autostraße |
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Hinweiszeichen 14b rechts (2010).svg|14b: Wegweiser zur Autobahn oder Autostraße (rechts) |
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Hinweiszeichen 14b schräg rechts (2010).svg|14b: Wegweiser zur Autobahn oder Auto­straße (schräg rechts) |
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Hinweiszeichen 15a-a.svg|15a-a: Vorwegweiser – Autobahn oder Autostraße |
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Hinweiszeichen 15a-b.svg|15a-b: Vorwegweiser – Autobahn oder Autostraße |
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Hinweiszeichen 15a-c.svg|15a-c: Vorwegweiser – Autobahn oder Autostraße |
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Hinweiszeichen 15a-d.svg|15a-d: Vorwegweiser – Autobahn oder Autostraße |
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Hinweiszeichen 15b-a.svg|15b-a: Ausfahrts­wegweiser – Autobahn oder Autostraße |
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Hinweiszeichen 15b-b hoch.svg|15b-b hoch: Ausfahrts­wegweiser – Autobahn oder Autostraße |
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Hinweiszeichen 15b-b quer.svg|15b-b quer: Ausfahrts­wegweiser – Autobahn oder Autostraße |
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Hinweiszeichen 15c.svg|15c: Orientierungstafel – Autobahn oder Autostraße |
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Hinweiszeichen 16a.svg|16a: Vorankündigung einer Umleitung |
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Hinweiszeichen 16b geradeaus.svg|16b: Umleitung |
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Hinweiszeichen 16c-a.svg|16c-a: Wechsel der Richtungsfahrbahn – Gegenverkehrsbereich beginnt in 500 m |
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Hinweiszeichen 16c-b.svg|16c-b: Wechsel der Richtungsfahrbahn – Gegenverkehrsbereich endet in 500 m |
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Austria, Hinweiszeichen 17a (2010).svg|17a: [[Ortstafel]] |
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Hinweiszeichen 17b (2010).svg|17b: Ortsende |
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Hinweiszeichen 18.svg|18: Internationaler Hauptverkehrsweg |
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Hinweiszeichen 19.svg|19: Straße mit Vorrang |
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Hinweiszeichen 21.svg|21: Straße ohne Vorrang |
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Allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung Österreich §53-22.svg|22: Allgemeine Geschwindigkeits­beschränkung |
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Hinweiszeichen 23.svg|23: Bodenmarkierungen / Voranzeiger für Einordnen |
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Hinweiszeichen 23a rllg.svg|23a: Voranzeiger für Einbiegen |
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Hinweiszeichen 23a grrrg.svg|23a: Voranzeiger für Einbiegen |
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Hinweiszeichen 23b 1+2-1.svg|23b: Voranzeiger für Fahrstreifenverlauf |
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Hinweiszeichen 23b 1+2 in ... m.svg|23b: Voranzeiger für Fahrstreifenverlauf |
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Hinweiszeichen 23c.svg|23c: Fahrstreifen­verminderung |
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Hinweiszeichen 24.svg|24: Straße für Omnibusse |
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Hinweiszeichen 25.svg|25: Fahrstreifen für Omnibusse |
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Hinweiszeichen 26.svg|26: [[Fahrradstraße]] |
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Hinweiszeichen 27.svg|27: Radweg ohne Benützungspflicht |
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Hinweiszeichen 28a.svg|28a: Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht (gemeinsam) |
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Hinweiszeichen 28b.svg|28b: Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht (getrennt) |
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== Historische Zeichen == |
== Historische Zeichen == |
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Gefahrenzeichen 16 (old).svg|16: Sonstige Gefahr |
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RomanianTrafficSign 30-Stop 1970.svg|24: Stop |
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Hinweiszeichen 10 links (old).svg|10: Einbahn (links) |
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Hinweiszeichen 10 rechts (old).svg|10: Einbahn (rechts) |
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Hinweiszeichen 13b mit Nr. rechts.svg|13b: Wegweiser |
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Hinweiszeichen 14b rechts.svg|14b: Wegweiser zur Autobahn oder Autostraße (rechts) |
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Hinweiszeichen 15a-d.svg|15a-d: Vorwegweiser – Autobahn oder Autostraße |
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Hinweiszeichen 15b-a.svg|15b-a: Ausfahrts­wegweiser – Autobahn oder Autostraße |
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Hinweiszeichen 16b rechts LKW.svg|16b: Umleitung |
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Hinweiszeichen 16b rechts.svg|16b: Umleitung |
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Hinweiszeichen 20.svg|20: Bundesstraße ohne Vorrang |
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</gallery><ref>{{Internetquelle |url=https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012793 |titel=RIS - Straßenverkehrszeichenverordnung 1998 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 03.11.2023 |abruf=2023-11-03}}</ref> |
</gallery><ref>{{Internetquelle |url=https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012793 |titel=RIS - Straßenverkehrszeichenverordnung 1998 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 03.11.2023 |abruf=2023-11-03}}</ref> |
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Version vom 4. Mai 2024, 08:01 Uhr
Die Bildtafel der Verkehrszeichen in Österreich zeigt eine Auswahl wichtiger in Österreich verankerter Verkehrszeichen. Sie sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Abschnitt „D. Straßenverkehrszeichen“ in den Paragrafen 48 bis 54 geregelt. Gültig ist die am 1. Jänner 1960 eingeführte StVO mit ihren zahlreichen Novellen.[1] Die allgemeine Beschaffenheit sowie Farben, Rückstrahlwirkung, Abmessung, Schrift etc. werden in der Straßenverkehrszeichenverordnung 1998 (StVZVO 1998) vorgeschrieben.
Im Rechtsgebrauch findet fast ausschließlich die amtliche Bezeichnung nach StVO Verwendung, im Sprachgebrauch haben sich vereinzelt auch Verkürzungen oder verkürzend anders lautende Bezeichnungen eingebürgert (zum Beispiel „Nachrangtafel“ anstelle von amtlich „Vorrang geben“; „Stopptafel“ anstelle von „Halt“).
- Hinweise
mini|hochkant=0.4|StVO 1960 | mini|hochkant=0.4|zulässig (VwGH 2015)[2] |
In Österreich gibt es kein (amtliches) Nummernsystem der Verkehrszeichen.[3] Im Rechts- und Sprachgebrauch ist es daher nicht üblich, die Straßenverkehrszeichen über eine Zahl zu benennen, vielmehr werden die Zeichen bei ihrem Namen benannt.
Die jeweiligen Ziffern (als Rechtsbegriff) oder Ziffern-Buchstaben-Kombinationen entsprechen innerhalb eines Absatzes eines Paragrafen entweder einer eingefügten Ziffer (wie „6a.“) oder eine weitere Unterteilung der Ziffer in Buchstaben (wie lit. „a)“) innerhalb des Absatzes des Paragrafen. Nachstehende Ziffern-Buchstaben-Kombinationen unter den Abbildungen können daher eine der beiden Möglichkeiten darstellen. Die nachstehenden Bezeichnungen zu den Verkehrszeichen entsprechen ebenfalls nicht immer dem Wortlaut der StVO, im Zweifel ist daher diese zu beachten (siehe Weblinks).
2015 entschied der Verwaltungsgerichtshof, dass die Beschilderungen nicht „genau den in der StVO 1960 gegebenen Tafeln entsprechen müssen“, entscheidend sei, dass „kein Zweifel“ bestehe, dass ein betreffendes Verkehrszeichen erkannt würde, um ordnungsgemäß kundgemacht worden zu sein.[2]
In Österreich wird die Schriftart Tern als Verkehrsschrift verwendet, welche die vorher verwendete Schriftart Austria ablöst. Seit 2019 werden neue Sinnbilder, welche zusammen mit Tern entworfen wurden, auf den Autobahnen Österreichs eingesetzt.[4] Seit 2020 gelten diese Sinnbilder auch auf den restlichen Straßen Österreichs.[5][6]
§ 50. Die Gefahrenzeichen
-
1: Querrinne oder Aufwölbung
-
2a: Gefährliche Kurve (Rechtskurve)
-
2b: Gefährliche Kurve (Linkskurve)
-
2c: Gefährliche Kurven (Doppelkurve rechts beginnend)
-
2d: Gefährliche Kurven (Doppelkurve links beginnend)
-
3: Kreuzung
-
3a: Kreuzung mit Kreisverkehr
-
4: Kreuzung mit Straße ohne Vorrang
-
6a: Bahnübergang mit Schranken
-
6b: Bahnübergang ohne Schranken
-
6c: Bake links mit drei Balken – Entfernung zum Bahnübergang ca. 240 m
-
6c: Bake rechts mit drei Balken – Entfernung zum Bahnübergang ca. 240 m
-
6c: Bake links mit zwei Balken – Entfernung zum Bahnübergang ca. 160 m
-
6c: Bake rechts mit zwei Balken – Entfernung zum Bahnübergang ca. 160 m
-
6c: Bake links mit einem Balken – Entfernung zum Bahnübergang ca. 80 m
-
6c: Bake rechts mit einem Balken – Entfernung zum Bahnübergang ca. 80 m
-
6d: Andreaskreuz als Tafelschild (eingleisig)
-
6d: Andreaskreuz als Doppeltafel (mehrgleisig)
-
6d: Andreaskreuz (eingleisig)
-
6d: Andreaskreuz doppelt (mehrgleisig)
-
6d: Andreaskreuz liegend (eingleisig)
-
6d: Andreaskreuz doppelt, liegend (mehrgleisig)
-
7: Gefährliches Gefälle
-
7a: Starke Steigung
-
8a: Fahrbahnverengung (beidseitig)
-
8b: Fahrbahnverengung (linksseitig)
-
8c: Fahrbahnverengung (rechtsseitig)
-
9: Baustelle
-
10: Schleudergefahr
-
10a: Seitenwind
-
10b: Steinschlag
-
10c: Flugbetrieb
-
11: Fußgängerübergang
-
11a: Radfahrerüberfahrt
-
12: Kinder
-
13a: Achtung Tiere
-
13b: Achtung Wildwechsel
-
14: Achtung Gegenverkehr
-
14a: Achtung Falschfahrer
-
15: Vorankündigung eines Lichtzeichens
-
16: Andere Gefahren
§ 52. Die Vorschriftszeichen
lit. a) Verbots- oder Beschränkungszeichen
-
1: Fahrverbot (in beiden Richtungen)
-
2: Einfahrt verboten
-
3a: Einbiegen nach links verboten
-
3b: Einbiegen nach rechts verboten
-
3c: Umkehren verboten
-
4a: Überholen von mehrspurigen KFZ verboten
-
4b: Ende des Überholverbotes
-
4c: Überholen für Lastkraftfahrzeuge verboten
-
4d: Ende des Überholverbotes für Lastkraftfahrzeuge
-
5: Wartepflicht bei Gegenverkehr
-
6a: Fahrverbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge
-
6b: Fahrverbot für Motorräder
-
6c: Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge
-
6d: Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger
-
7a: Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge
-
7a: Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge bzw. Anhänger mit mehr als ... Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht
-
7a: Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge (bzw. inklusive Anhänger) über ... Meter Gesamtlänge
-
7b: Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit Anhänger
-
7c: Fahrverbot für Fuhrwerke
-
7e: Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
-
7f: Fahrverbot für Autobusse
-
8a: Fahrverbot für Fahrräder und Motorfahrräder
-
8b: Fahrverbot für Motorfahrräder
-
8c: Fahrverbot für Fahrräder
-
9a: Fahrverbot für über ... Meter breite Fahrzeuge
-
9b: Fahrverbot für über ... Meter hohe Fahrzeuge
-
9c: Fahrverbot für Fahrzeuge mit über ... Tonnen Gesamtgewicht
-
9d: Fahrverbot für alle Fahrzeuge mit über ... Tonnen Achslast
-
10a: Geschwindigkeits
beschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit) -
10b: Ende der Geschwindigkeits-
beschränkung -
11: Ende von Überholverboten und Geschwindigkeitsbeschränkungen
-
11a: Zonenbeschränkung
-
11b: Ende der Zonenbeschränkung
-
12: Halt Zoll
-
13a: Parken verboten
-
13b: Halten und Parken verboten
-
13c/a: Wechselseitiges Parkverbot (ungerade Tage)
-
13c/b: Wechselseitiges Parkverbot (gerade Tage)
-
13d: Beginn einer Kurzparkzone
-
13e: Ende der Kurzparkzone
-
14: Hupverbot
-
14a: Reitverbot
-
14b: Verbot für Fußgänger
lit. b) Gebotszeichen
-
15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Links
-
15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Rechts
-
15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Geradeaus
-
15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Links abbiegen
-
15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Rechts abbiegen
-
15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Geradeaus fahren oder links abbiegen
-
15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Geradeaus fahren oder rechts abbiegen
-
15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Links oder rechts abbiegen
-
15: Den zu benützenden Fahrstreifen: Links
-
15: Den zu benützenden Fahrstreifen: Rechts
-
15a: Vorgeschriebene Fahrtrichtung für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern: Rechts abbiegen
-
16: Radweg
-
16a: Ende des Radweges
-
17: Gehweg
-
17a: Geh- und Radweg (gemeinsam geführter Weg)
-
17a-b: Geh- und Radweg (getrennt geführter Weg)
-
17a-c: Ende des Geh- und Radweges (gemeinsam geführter Weg)
-
17a-d: Ende des Geh- und Radweges (getrennt geführter Weg)
-
17b: Reitweg
-
17c: Ende des Gehweges
-
18: Unterführung
-
19: Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit
-
19a: Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit
-
21: Umkehrgebot
-
22: Schneeketten vorgeschrieben
-
22a: Ende der Schneekettenpflicht
lit. c) Vorrangzeichen
-
23: Vorrang geben
-
24: Halt
-
25a: Beginn der Vorrangstraße
-
25b: Ende der Vorrangstraße
§ 53. Die Hinweiszeichen
-
1a: Parken
-
1b: Zum Parkplatz
-
1c: Pannenbucht
-
2: Spital
-
2a: Kennzeichnung eines Schutzweges
-
2b: Kennzeichnung einer Radfahrerüberfahrt
-
2c: Kennzeichnung eines Schutzweges und einer Radfahrerüberfahrt
-
2c: Kennzeichnung einer Radfahrerüberfahrt und eines Schutzweges
-
3: Erste Hilfe
-
3a: Gottesdienste
-
4: Pannenhilfe
-
4a: Verkehrsfunk
-
5: Telefon
-
6: Tankstelle
-
6a: Taxistandplatz
-
7: Ende des Gegenverkehrs
-
7a: Wartepflicht für Gegenverkehr
-
8a: Autobahn
-
8b: Ende der Autobahn
-
8c: Autostraße
-
8d: Ende der Autostraße
-
9a: Fußgängerzone
-
9b: Ende einer Fußgängerzone
-
9c: Wohnstraße
-
9d: Ende einer Wohnstraße
-
9e: Begegnungszone
-
9f: Ende einer Begegnungszone
-
9g: Tunnel
-
10: Einbahnstraße (Fahrtrichtung links)
-
10: Einbahnstraße (Fahrtrichtung rechts)
-
10a: Straßenbahn biegt bei gelb oder rot ein
-
11: Sackgasse
-
12: Laternen, die nicht die ganze Nacht über leuchten
-
13a groß: Vorwegweiser
-
13a klein: Vorwegweiser
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13b: Wegweiser
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13b: Wegweiser
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13b: Wegweiser
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13c: Wegweiser zu anderen Verkehrseinrichtungen
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13d: Wegweiser zu Lokal- oder Bereichszielen
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14a: Vorwegweiser zur Autobahn oder Autostraße
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14b: Wegweiser zur Autobahn oder Autostraße (rechts)
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14b: Wegweiser zur Autobahn oder Autostraße (schräg rechts)
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15a-a: Vorwegweiser – Autobahn oder Autostraße
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15a-b: Vorwegweiser – Autobahn oder Autostraße
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15a-c: Vorwegweiser – Autobahn oder Autostraße
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15a-d: Vorwegweiser – Autobahn oder Autostraße
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15b-a: Ausfahrtswegweiser – Autobahn oder Autostraße
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15b-b hoch: Ausfahrtswegweiser – Autobahn oder Autostraße
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15b-b quer: Ausfahrtswegweiser – Autobahn oder Autostraße
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15c: Orientierungstafel – Autobahn oder Autostraße
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16a: Vorankündigung einer Umleitung
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16b: Umleitung
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16c-a: Wechsel der Richtungsfahrbahn – Gegenverkehrsbereich beginnt in 500 m
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16c-b: Wechsel der Richtungsfahrbahn – Gegenverkehrsbereich endet in 500 m
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17a: Ortstafel
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17b: Ortsende
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18: Internationaler Hauptverkehrsweg
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19: Straße mit Vorrang
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21: Straße ohne Vorrang
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22: Allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung
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23: Bodenmarkierungen / Voranzeiger für Einordnen
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23a: Voranzeiger für Einbiegen
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23a: Voranzeiger für Einbiegen
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23b: Voranzeiger für Fahrstreifenverlauf
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23b: Voranzeiger für Fahrstreifenverlauf
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23c: Fahrstreifenverminderung
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24: Straße für Omnibusse
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25: Fahrstreifen für Omnibusse
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26: Fahrradstraße
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27: Radweg ohne Benützungspflicht
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28a: Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht (gemeinsam)
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28b: Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht (getrennt)
§ 54. Zusatztafeln
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a: Entfernung
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b: Länge
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c: Ankündigung des Zeichens Halt
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d: Querstraße ist Vorrangstraße
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e: besonderer Verlauf der Straße mit Vorrang
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f: bei Schneelage oder Eisbildung
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g: bei nasser Fahrbahn
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h: außer dargestellte Fahrzeuge (hier: Behinderte)
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i: Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge dürfen überholt werden
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j: Abschleppzone
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k: nur für diesen Fahrstreifen
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l: nur für den Fahrstreifen, der links an der Trennungseinrichtung vorbeiführt
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m: ausgenommen Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs
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n: rechtsabbiegen bzw. geradeausfahren (bei T-Kreuzungen) für Fahrräder trotz roter Ampel
Verkehrszeichen nach der Eisenbahnkreuzungsverordnung
Folgendes Verkehrszeichen findet sich in der Eisenbahnkreuzungsverordnung[7], nicht jedoch in StVO und StVZVO.
Historische Zeichen
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16: Sonstige Gefahr
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24: Stop
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10: Einbahn (links)
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10: Einbahn (rechts)
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13b: Wegweiser
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14b: Wegweiser zur Autobahn oder Autostraße (rechts)
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15a-d: Vorwegweiser – Autobahn oder Autostraße
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15b-a: Ausfahrtswegweiser – Autobahn oder Autostraße
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16b: Umleitung
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16b: Umleitung
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20: Bundesstraße ohne Vorrang
Weblinks
- Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960 in der geltenden Fassung im Rechtsinformationssystem (RIS) des BKA
- Straßenverkehrszeichenverordnung 1998 - StVZVO 1998 in der geltenden Fassung im Rechtsinformationssystem (RIS) des BKA
Anmerkungen
- ↑ Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO. 1960). In: Bundesgesetzblatt, 48, 1960, S. 1944 ff.
- ↑ a b Erkenntnis Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Gfz. o 2015/02/0022 vom 20. November 2015 (online, ris.bka);
Falsche Verkehrsschilder sind laut Höchstgericht gültig. In: Salzburger Nachrichten. 5. Januar 2016, Lokalteil Stadt und Land, S. 4 (Zitate ebenda).
Abbildung zeigt ungefähres Erscheinungsbild der behandelten Tafel nach Artikel in Salzburger Nachrichten (hier gezeigt das entsprechende tschechische Zeichen). - ↑ Und damit auch keinen „Verkehrszeichenkatalog“ wie in Deutschland.
- ↑ RVS 05.02.13 Beschilderung und Wegweisung auf Autobahnen. August 2019, abgerufen am 25. Februar 2023.
- ↑ RVS 05.02.12 Beschilderung und Wegweisung im untergeordneten Straßennetz. April 2020, abgerufen am 25. Februar 2023.
- ↑ Tern Symbols. Abgerufen am 25. Februar 2023.
- ↑ Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über die Sicherung von Eisenbahnkreuzungen und das Verhalten bei der Annäherung an und beim Übersetzen von Eisenbahnkreuzungen (Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 – EisbKrV), BGBl. II Nr. 216/2012.
- ↑ RIS - Straßenverkehrszeichenverordnung 1998 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 03.11.2023. Abgerufen am 3. November 2023.