Stadt- und Gemeindewerke

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Ein Heizkraftwerk der Karlsruher Stadtwerke

Ein Stadtwerk ist ein kommunales Unternehmen oder ein gemeindenaher Betrieb, das die Grundversorgung der Bevölkerung mit Strom, Wasser und Gas sowie oft auch die Abwasser-Entsorgung abdeckt. Die Bezeichnung Stadtwerk ist kein stehender Rechtsbegriff, wobei im Körperschaftsteuerrecht diese Tätigkeiten als die eines „Versorgungsbetriebes“ definiert werden.

Oft wird statt „Stadtwerk“ auch von „Kommunalbetrieb“ oder „Gemeindewerk“ gesprochen. In der Schweiz verwendet man, vor allem bei kleineren und mittleren Gemeinden, die Bezeichnung „Technischer Betrieb“.

Funktion und Aufgaben

In Deutschland und Österreich sind Stadtwerke im Regelfall privatwirtschaftlich organisierte Betriebe in der Rechtsform einer AG oder GmbH. Manche wie etwa die Stadtwerke Köln sind eine reine Beteiligungsgesellschaft. Vielfach wurden Stadtwerke in Teilen oder als Ganzes an privatwirtschaftliche Unternehmen und Investorengruppen veräußert.

Typische Leistungen von Stadtwerken sind u. a.:

Die bundesweite Interessenvertretung findet u. a. über den Verband kommunaler Unternehmen (VKU) statt und die GEODE, Groupement Européen des entreprises et Organismes de Distribution d’Energie, dt.: Europäischer Verband der unabhängigen Strom- und Gasverteilunternehmen. Auf regionaler Ebene organisieren sich einzelne Stadtwerke z. B. im local-energy-Verbund.

Verbünde

8KU

Acht große Stadtwerke und und kommunale Unternehmen haben sich unter dem Namen 8KU kooperierend verbündet. Ziel ist es, gemeinsam energiepolitsch aufzutreten und besonders auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien Projekte zu entwickeln. Damit positionieren sich diese Unternehmen gemeinsam gegen die vier in Deutschland dominierenden Energieunternehmen EnBW, e.ON, RWE und Vattenfall. Sitz des Verbindungsbüros ist Berlin.

Zum Kooperationsverbund 8KU gehören:

Quellen