Schutznormtheorie

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Die Schutznormtheorie ist aus der von Artikel 19. Abs. 4 des Grundgesetzes mitgeprägte Gesamtansicht des Grundgesetzes vom Verhältnis des Einzelnen zum Staat entwickelt worden.

Alle Gesetze sehen im Normalfall drittschützende Regelungen vor. Sollte in einem Fall keine ausdrückliche Regelung vorhanden sein, so muss nach der Schutznormtheorie das subjektive Recht verletzt sein. Dieses Recht liegt dann vor, wenn das Vorhaben nicht nur den öffentlichen, sondern auch den privaten Interessen entgegensteht.

Literatur

  • Große-Suchsdorf/ Lindorf/ Schmaltz/ Wiechert, Kommentar zur Niedersächsischen Bauordnung in der 7. Auflage, ISBN 3-87870-354-6