Amtsgericht Schlawe

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 18. Mai 2024 um 14:28 Uhr durch Karsten11 (Diskussion | Beiträge) (AZ: Die Seite wurde neu angelegt: Das '''Amtsgericht Schlawe''' war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Schlawe, Provinz Pommern. == Geschichte == Das königlich preußische Amtsgericht Schlawe wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von sieben Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Stolp im Bezirk des Oberlandesgerichtes Stettin ge…).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Amtsgericht Schlawe war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Schlawe, Provinz Pommern.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das königlich preußische Amtsgericht Schlawe wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von sieben Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Stolp im Bezirk des Oberlandesgerichtes Stettin gebildet. Der Sitz des Gerichts war Schlawe.

Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Schlawe ohne die Teile die den Amtsgerichten Pollnow, Rügenwalde, Stolp und Zanow zugeordnet waren. Aus dem Kreis Rummelsburg der Amtsbezirk Bartin.[1]

Am Gericht bestanden 1880 drei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

1945 wurde der größte Teil Pommerns, darunter der Sprengel des Amtsgerichtes Schlawe unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Bewohner vertrieben. Damit endete die Geschichte des Amtsgerichts Schlawe. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Sławnie (1950–1975: Sąd Powiatowy w Sławnie).

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 431 f., Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 466 online