Kurienkardinal

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 5. Mai 2024 um 21:20 Uhr durch Echtner (Diskussion | Beiträge).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als Kurienkardinal bezeichnet man die obersten Mitarbeiter der Zentralverwaltung der römisch-katholischen Kirche (römische Kurie), die den Rang eines Kardinals bekleiden, insbesondere die Vorsteher der verschiedenen Kongregationen, die Kardinalpräfekten und den Kardinalstaatssekretär.[1][2]

In can. 354 CIC ist geregelt, dass „Kardinäle, die Dikasterien oder anderen ständigen Einrichtungen der Römischen Kurie oder des Vatikanstaates vorstehen“ mit Vollendung des fünfundsiebzigsten Lebensjahres gebeten sind, dem Papst den Amtsverzicht anzubieten. Das entspricht der Regelung für Bischöfe mit diözesanen Aufgaben.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Andreas Englisch: Mit roten Socken zum Papst Welt am Sonntag, 4. Februar 2001.
  2. Kirche von A–Z: Kardinal dbk.de