Staatsorganisationsrecht

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Das Staatsorganisationsrecht bezeichnet in Deutschland ein Teilgebiet des Staatsrechts. Es regelt Aufbau und Funktionsweise der Staatsorgane.

Neben den Grundrechten ist das Staatsorganisationsrecht üblicherweise der zweite Hauptteil moderner Verfassungen (siehe auch: Staatsorganisation).

Zum Staatsorganisationsrecht gehören:

sowie weitere Gesetze.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]