Null-Eins-Gesetz

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Als Null-Eins-Gesetze werden in der Wahrscheinlichkeitstheorie solche Sätze bezeichnet, die besagen, dass die Wahrscheinlichkeit von Ereignissen eines bestimmten Typs entweder 0 oder 1 ist. Das heißt: Sie treten entweder fast sicher ein oder sind fast unmöglich.[1]

Im Einzelnen werden als Null-Eins-Gesetz bezeichnet:

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Heinz Bauer: Wahrscheinlichkeitstheorie. 5. Auflage, de Gruyter, ISBN 3-11-017236-4, § 11.