Arbeitsgericht Trier

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Das Arbeitsgericht Trier, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der fünf rheinland-pfälzischen Arbeitsgerichte.

Gerichtssitz und -bezirk

Das Gericht hat seinen Sitz in Trier in der Dietrichstraße 13. Es hält Gerichtstage in Bernkastel-Kues und Gerolstein ab.

Das Arbeitsgericht Trier ist örtlich für Rechtsstreitigkeiten aus der Stadt Trier, dem Landkreis Bernkastel-Wittlich, dem Landkreis Bitburg-Prüm, dem Landkreis Vulkaneifel und dem Landkreis Trier-Saarburg zuständig. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.

Gerichtsgebäude

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BW

Das Arbeitsgericht Trier befindet sich gemeinsam mit dem Sozialgericht Trier in der Dietrichstraße 13.

Übergeordnete Gerichte

Dem Arbeitsgericht Trier sind das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht in Erfurt übergeordnet.

Siehe auch

Koordinaten: 49° 45′ 26,8″ N, 6° 38′ 18,2″ O