Schutzbehauptung

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Eine Schutzbehauptung ist eine falsche Aussage mit dem Ziel, durch eine Lüge die eigene Schuld zu verbergen und einer Strafe zu entgehen.[1]

Ein juristisch Beschuldigter, der vor Gericht eine Schutzbehauptung äußert, macht sich dadurch nicht einer strafrechtlich relevanten Falschaussage schuldig, diese betrifft nur Zeugen und Sachverständige. Eine fälschliche Beschuldigung oder Verleumdung von anderen Personen ist davon nicht abgedeckt und möglicherweise strafbar.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wiktionary: Schutzbehauptung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Duden: Schutzbehauptung, abgerufen am 3. Dezember 2014.