Liberalisierung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 23. Mai 2023 um 08:35 Uhr durch Regi51 (Diskussion | Beiträge) (Änderungen von 78.94.83.42 (Diskussion) rückgängig gemacht (HG) (3.4.12)).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Liberalisierung (lateinisch libertas ‚Freiheit‘ bzw. liberalis ‚frei‘, ‚freigebig‘) bedeutet den Abbau staatlicher oder gesellschaftlicher Eingriffe und Vorschriften.

Formen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Politische Liberalisierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Abbau von repressiven Funktionen des Staates wird politische Liberalisierung genannt; oft im Kontext von Minderheitenschutz, Menschenrechten, Verboten und der Umwandlung bzw. Abschwächung von Strafmaßnahmen gebraucht.

Wirtschaftliche Liberalisierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Begriff der Liberalisierung im wirtschaftlichen Kontext wurde nach dem Zweiten Weltkrieg durch die OECD wieder aufgegriffen. Anfangs drückte Liberalisierung lediglich den Abbau von mengenmäßigen Handelsbeschränkungen aus, primär im damaligen Raum der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Heute steht der Begriff allgemein für Deregulierung und Privatisierung, beispielsweise für die Liberalisierung der Energiemärkte oder des Telekommunikationsmarktes.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]