Auswertungsangriff

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 26. März 2023 um 17:31 Uhr durch Vfb1893 (Diskussion | Beiträge) (BKL Straftat aufgelöst).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Auswertungsangriff ist in der Kriminalistik der zweite Teil des Ersten Angriffes. Er schließt sich nach der Tatortübergabe (überwiegend durch Kräfte der Schutzpolizei) dem Sicherungsangriff an.

Es beschreibt die Tätigkeit der Sachbearbeiter der Kriminal- oder Schutzpolizei, die mit der Auswertungsarbeit befasst sind. Ziel ist die Erforschung aller Tatsachen und Indizien eines Ereignisses, zum Beispiel eines Unglückes oder einer Straftat.

Typische Tätigkeiten sind: Spurensicherung, Einholung von Gutachten, Ermittlungen aller Art (zum Beispiel Umfeld, Telefonüberwachung, Ortungen, Vergangenheit des Tatverdächtigen), Tatrekonstruktion, Ortsbegehung, Einvernahme von Zeugen und Auskunftspersonen, Sofortfahndung, Täterfestnahme, Sicherstellung von Gegenständen, Fahrzeugen und Gebäuden, Auswertung von Dateien und Akten (zum Beispiel KAN) usw.