Polykratie

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Polykratie (von griechisch poly ‚viele‘ und kratéin ‚herrschen‘) bezeichnet das Nebeneinanderbestehen von konkurrierenden Herrschaftsinstitutionen mit gleichen oder ähnlichen Kompetenzen.

Der Begriff wurde von der Geschichtswissenschaft geprägt und charakterisiert nicht klar abzugrenzende, ineinandergreifende Machtstrukturen. Besonders ausgeprägte Polykratie war im Herrschaftssystem des Nationalsozialismus zu finden, in dem Instanzen der NSDAP miteinander und mit staatlichen Einrichtungen rivalisierten.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Klaus Hildebrand: Monokratie oder Polykratie? Hitlers Herrschaft und das Dritte Reich. In: Karl Dietrich Bracher, Manfred Funke, Hans-Adolf Jacobsen (Hrsg.): Nationalsozialistische Diktatur. 1933–1945. Eine Bilanz (= Bonner Schriften zur Politik und Zeitgeschichte. Bd. 21). Droste, Düsseldorf 1983, ISBN 3-7700-0630-5, S. 73–96.
  • Peter Hüttenberger: Nationalsozialistische Polykratie. In: Geschichte und Gesellschaft. Jg. 2, Heft 4, 1976, ISSN 0340-613X, S. 417–442.
  • Michael Ruck: Führerabsolutismus und polykratisches Herrschaftsgefüge. Verfassungsstrukturen des NS-Staates. In: Karl-Dietrich Bracher, Manfred Funke, Hans-Adolf Jacobsen (Hrsg.): Deutschland 1933–1945. Neue Studien zur Politik und Zeitgeschichte (= Bonner Schriften zur Politik und Zeitgeschichte. Bd. 23). 2., ergänzte Auflage. Droste, Düsseldorf 1993, ISBN 3-7700-0993-2, S. 32–56.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]