Fischgeschwänzt

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Der Begriff fischgeschwänzt ist ein Fachausdruck in der Heraldik und wird bei der Wappenbeschreibung verwendet, wenn Menschen oder Wappentiere von der Hüfte abwärts mit einem Fischschwanz im Wappen dargestellt werden, der auch gespalten sein kann, wie es bei der Meerfrau vorkommt.

Zu den fischgeschwänzten Gestalten sind Tritonen, Seepferde, Fischgreif, Seelöwe, Meerfrau, Wasserfrau und andere Phantasiegestalten hinzuzurechnen. In älteren heraldischen Schriften werden Tiere mit Fischschwanz auch Mörwurm genannt.[1]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. VEB Bibliographisches Institut, Leipzig 1984.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. VEB Bibliographisches Institut, Leipzig 1984, S. 276.
  2. a b c Christian Samuel Theodor Bernd: Die Hauptstücke der Wappenwissenschaft. Band 2: Die allgemeine Wappenwissenschaft in Lehre und Anwendung. Beim Verfasser und Eduard Weber, Bonn 1849, S. 214.