Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg

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Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
(SPSG)
Rechtsform Stiftung
Gründung 1. Januar 1995
Gründer Berlin, Brandenburg
Sitz Potsdam
Zweck Pflege, wissenschaftliche Erforschung und Vermittlung von Kultur
Vorsitz Christoph Martin Vogtherr
Umsatz 85.200.000 Euro (2022)
Beschäftigte 594 (2022)
Website www.spsg.de

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, kurz SPSG, wurde nach der Wiedervereinigung Deutschlands mit Staatsvertrag vom 23. August 1994 zwischen den Bundesländern Berlin und Brandenburg als Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Am 1. Januar 1995 trat der Vertrag in Kraft. Die Stiftung ist unabhängig von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz.

Geschichte

Die SPSG ist ein Zusammenschluss der durch die Teilung Deutschlands entstandenen Verwaltungen der „Staatlichen Schlösser und Gärten Potsdam-Sanssouci“ (DDR) und der „Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten Berlin“ (West-Berlin). Diese Institutionen sind aus der preußischen „Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten“ hervorgegangen, die nach der Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Haus Hohenzollern und dem preußischen Staat am 1. April 1927 gegründet worden war und 1945 aufgelöst wurde.

Die Stiftung hat ihren Sitz in Potsdam. Träger sind die Bundesländer Berlin (21,35 %) und Brandenburg (36,60 %) sowie der Bund (42,05 %) (Stand: 2007). Weitere Unterstützung erhält die Stiftung durch zahlreiche Fördervereine und private Sponsoren.

Die Stiftung wurde in das im Jahr 2001 erschienene Blaubuch aufgenommen. Das Blaubuch ist eine Liste national bedeutsamer Kultureinrichtungen in Ostdeutschland und umfasst zurzeit 20 sogenannte kulturelle Leuchttürme. Die Auswahl der Kulturstätten erfolgte auf Initiative des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Abstimmung mit den ostdeutschen Kultusministern.

Die Aufgaben der Stiftung

In über dreihundertjähriger Bautätigkeit entstanden durch die brandenburg-preußischen Herrscher Schlösser und Gartenanlagen von internationaler Bedeutung. 1990 wurden die Schlösser und Gärten in Potsdam, die auf Berliner Gebiet liegende Pfaueninsel sowie Schloss und Park Glienicke als Welterbestätte unter den Schutz der UNESCO gestellt.

Um die kulturhistorisch bedeutenden Anlagen und Gebäude zu erhalten, ist die SPSG nach dem Gesetz zum Staatsvertrag, Artikel 2 (1), verpflichtet, „die ihr übergebenen Kulturgüter zu bewahren, unter Berücksichtigung historischer, kunst- und gartenhistorischer und denkmalpflegerischer Belange zu pflegen, ihr Inventar zu ergänzen, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und die Auswertung dieses Kulturbesitzes für die Interessen der Allgemeinheit insbesondere in Wissenschaft und Bildung zu ermöglichen.“[1]

Neben der denkmalpflegerischen Aufgabe und der Öffnung der Schlossanlagen für Besichtigungen werden jährlich Sonderveranstaltungen und Sonderausstellungen, vor allem zu Themen der preußischen Kulturgeschichte, durchgeführt. Konzerte, wie die „Potsdamer Schlössernacht“ in Potsdam-Sanssouci oder das Internationale Opernfestival junger Sänger „Kammeroper“ im Schloss Rheinsberg, gehören seit Jahren zu den gut besuchten Veranstaltungen in den Schlossanlagen.

Liegenschaften

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten betreut und verwaltet mit etwa 550 Angestellten rund 30 Museumsschlösser und andere Museen, 800 Hektar denkmalgeschützte Parkanlagen, 100.000 Einzelkunstwerke, 150 Denkmäler und 300 bauliche Anlagen. Im Mai 2018 wurde südöstlich des Potsdamer Hauptbahnhofs das Zentrale Kunstgutdepot der Stiftung bezogen.[2][3]

Potsdam

Schloss Sanssouci
Orangerieschloss
Belvedere auf dem Pfingstberg
Schloss Sacrow

Berlin

Schloss Charlottenburg

Ländlicher Raum

Schloss Caputh

Direktoren

Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten

  • Paul Hübner, 1927–1929
  • Ernst Gall, seit Ende 1929 kommissarisch, 1930–1946 (zwischen 1933 und 1934 kurzzeitig vom Amt suspendiert)

Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten Berlin (West-Berlin)

Staatliche Schlösser und Gärten Potsdam-Sanssouci (DDR)

Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg

Die Vermögensauseinandersetzung

Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Ende der Monarchie wurde im November 1918 das Vermögen, der Grundbesitz und die Immobilien des Hauses Hohenzollern von der neuen Regierung beschlagnahmt. Nach achtjähriger Verhandlung zwischen dem ehemaligen Königshaus und dem preußischen Staat mit dem Ziel eines Vergleichs wurde am 26. Oktober 1926 ein „Gesetz über die Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Preußischen Staat und den Mitgliedern des vormals regierenden Preußischen Königshauses“ verabschiedet.

Dem voraus ging ein von sozialdemokratischen und kommunistischen Parteien angestrebter Volksentscheid mit dem Ziel der entschädigungslosen Enteignung aller zweiundzwanzig Fürstenhäuser des Deutschen Reichs. Die am 20. Juni 1926 durchgeführte Abstimmung, die erste in der Weimarer Republik, brachte 14,5 Millionen Wahlstimmen, die einem „Gesetz zur Enteignung des Fürstenvermögens“ zusagten. Eine für die Durchführung erforderliche Stimmenzahl von mindestens 20 Millionen wurde jedoch nicht erreicht.

Infolge weiterer Zugeständnisse vonseiten des Hauses Hohenzollern konnte im Oktober 1926 ein Vertrag zwischen dem ehemaligen Königshaus und der preußischen Regierung ratifiziert werden. Der als Eigentum verbliebene Immobilien- und Grundbesitz, der hauptsächlich im Osten des ehemaligen Deutschen Reichs lag, ging jedoch durch Zerstörung und Enteignung während und nach dem Zweiten Weltkrieg verloren. Nur ein Bruchteil des durch den Vertrag zugesprochenen Besitzes blieb erhalten. Heute ist nur noch die Burg Hohenzollern bei Hechingen (Baden-Württemberg) Eigentum des Hauses Hohenzollern.

Zur Verwaltung und Instandhaltung der in Staatsbesitz gekommenen Gebäude und Gartenanlagen wurde am 1. April 1927 die preußische „Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten“ gegründet, die die Schlossanlagen als Museen der Öffentlichkeit zugänglich machten. Auch hier gab es durch Kriegseinwirkung, Gebietsverlust und Beutenahme von Kulturgut durch die Sowjetarmee erhebliche Verluste. Obwohl 1955 und 1957/58 Kunstschätze aus der Sowjetunion nach Deutschland zurückkamen, fehlen in den Schlössern der SPSG bis heute mehr als 3000 Ölgemälde, circa 1000 Skulpturen, Tausende von Porzellanen, Möbel, 80.000 Bände aus den königlichen Bibliotheken und mehrere tausend Grafiken.

Bildrechte

Parkordnung an einem Tor von Sanssouci

Im Jahre 2010 gewann die Stiftung einen Rechtsstreit um die Verwertung von Fotografien ihrer Liegenschaften vor dem Bundesgerichtshof.[4] Das viel kritisierte Urteil wurde in einem zweiten Revisionsverfahren 2013 vom Bundesgerichtshof bestätigt.[5] Die in diesem Prozess vertretene Position der Stiftung zur Panoramafreiheit wurde vom Deutschen Journalisten-Verband scharf kritisiert, der dadurch die Pressefreiheit verletzt sieht.[6] In ihren Richtlinien über Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen erklärt die SPSG sämtliche Aufnahmen für zustimmungspflichtig. Ausgenommen sind nur „Aufnahmen von Gebäuden und Anlagen, die sich an öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen befinden (§ 59 UrhG) und Außenaufnahmen zu privaten Zwecken von geringem Umfang“.[7]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Staatsvertrag, Artikel 2 (1)
  2. Holger Catenhusen: Depot der Schlösserstiftung: 28 000 Kunstschätze beziehen neues Gebäude. In: Potsdamer Neueste Nachrichten. 10. Mai 2018 (pnn.de [abgerufen am 8. Juli 2018]).
  3. MAZ: Ein Depot für 1700 wertvolle Gemälde. Abgerufen am 10. März 2017.
  4. BGH, Urteil vom 17. 12. 2010 - V ZR 44/10 - Sanssouci I = GRUR 2011, S. 323 mit ablehnender Anmerkung Lehment
  5. BGH, Urteil vom 1. 3. 2013 – V ZR 14/12 - Sanssouci II = GRUR 2013, S. 623 mit ablehnender Anmerkung Elmenhorst
  6. Deutscher Journalisten-Verband: Details zum Sanssouci-Urteil
  7. Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG): Richtlinien: Stiftung Preußische Schlösser und Gärten. In: www.spsg.de. Abgerufen am 24. August 2015.

Koordinaten: 52° 24′ 1,3″ N, 13° 2′ 40,7″ O