Cyril Hegnauer

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Cyril Hegnauer (2011)

Cyril Hegnauer (* 29. Januar 1921 in London) ist ein Schweizer Rechtswissenschaftler und ehemaliger Professor für Zivilrecht.

Leben

Cyril Hegnauer wurde als mittleres von drei Kindern 1921 in der Nachkriegszeit in London als Sohn eines Schweizers und einer Engländerin geboren. Die Familie liess sich 1922 in Zürich nieder. An der Universität Zürich studierte Hegnauer ab 1939 Rechtswissenschaften. 1946 promovierte er zum Doktor in Rechtswissenschaften bei Zaccaria Giacometti mit einer Arbeit mit dem Titel „Das Sprachrecht in der Schweiz". Hegnauer war danach Auditor am Bezirksgericht Uster, ehe er ab 1948 als Obergerichtssekretär am Handelsgericht Zürich und später in der Zivilkammer III als Oberrichter sechs Jahre lang tätig war. Im selben Jahr heiratete er Magdalena Schwarz. Aus dieser Ehe gingen drei Kinder hervor.

Berufliche Tätigkeit

Hegnauer schlug nach dem absolvierten Studium der Rechtswissenschaften eine Gerichtslaufbahn ein. Hegnauer schrieb im Berner Kommentar zum Familienrecht das Kapitel „Die Verwandtschaft". 1969 wurde er in die Eidgenössische Expertenkommission für die Revision des Familienrechts berufen. 1970 schrieb er seine Habilitationsschrift an der Universität Zürich und wurde 1973 zum Ordinarius für Zivilrecht ernannt. Er unterrichtete 13 Jahre an der Universität Zürich, wo er von 1973 bis 1986 als ordentlicher Professor gewirkt hatte.[1]

Wirken

Hegnauer hatte Anteil an der weitläufigen Neugestaltung des Kindesrechts in den 1970er Jahren und des Eherechts in den achtziger Jahren.

Einzelnachweise

  1. Pressebericht NZZ 2011