Diskussion:Glühlampe

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Sorbas 48 in Abschnitt Lichtmodulation
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Gesundheitl. Auswirkungen

Dieser Teil der Überschrift weiter oben erinnert mich an Glühlampen, die in Wärmeschränken zu heiltherapeutischen Zwecken verwendet wurden, oben ragt der Kopf des Patienten aus dem runden Schrank. Leider habe ich kein Bild.

Ein lustiger Widerspruch besteht auch zwischen der „Energieeinsparung“ mit ihrem faktischen Verbot der Glühlampe und dem häufig verteiltem Werbematerial für Elektroheizungen. Einseitige Betrachtungen sind da wohl eher nicht förderlich. -- wefo (Diskussion) 18:25, 9. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Wärmehaube für den Kopf zu Behandlung von schleimverstopften Infektionen in den Stirnhöhlen: Aus 4 mm Sperrholz auf Leisten im Kanteninneren geschraubt, geschätzt 60 cm breit wie die Ordinationsliege, 50 hoch und lang. Innen etwa 6 Glühbirnen, vermutlich durch Hintereinanderschaltung jeweils mit halber Netzspannung betrieben, dennoch relativ hell, ewen man mit geschlossenen Augenlidern mit dem Kopf in dem Kasten lag, den Hals in der bogenförmigen Ausnahme einer Breitseite. Wirkte seinerzeit winters wunderbar befreiend, Hauptsächlich durch Wärmestrahlung und das Eindringen der Wärmewirkung während etwa 20 min Dauer. Um 1965 beim praktischen Arzt in Wels erlebt. --Helium4 (Diskussion) 10:24, 5. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Lichtmodulation

hab ein quellenbapperl bei "langsame Helligkeitszunahme gegenüber LED ist sicherheitsrelevant" eingefügt, weil ich das nicht nachvollziehen kann. Die Quelle für diese Aussage konnte ich nicht recherchieren.--Ulfbastel (Diskussion) 11:42, 5. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

habs herausgenommen. --Jbergner (Diskussion) 09:06, 3. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Die von Benutzer 1-1111 in der Version vom 17. Februar 2009, 08:03 Uhr erstmals eingefügte Behauptung: „Allerdings werden abrupte Helligkeitswechsel als auch die bei schneller Augen- oder Kopfbewegung sichtbare Helligkeitsmodulation von Verkehrsteilnehmern als unangenehm empfunden.“ Mutierte wohl über die Zeit hinweg zu „sicherheitsrelevant“ und war zu keiner Zeit belegt. Allerdings haben mittlerweile an die 60 WEB-Seiten diese Darstellung übernommen (wodurch sie allerdings auch nicht belegt wird). Ein schönes Beispiel wie sich ein Gerücht entwickeln kann. -- Sorbas 48 (Diskussion) 09:56, 3. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Vielleicht wurde dabei an die Gefahr gedacht, dass schnelle (wiederholte) Helligkeitswechsel epileptische Anfälle auslösen können. Diese Warnung findet man deshalb auf vielen Computerspielen usw. Ob da allerdings die Trägheit der Glühbirne viel helfen würde? --Wosch21149 (Diskussion) 13:58, 3. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Der beschriebene Effekt ist nicht der LED geschuldet, sondern der verlustarmen PWM-Ansteuerung per Leistungsschalttransistor. Mit einer Längsregelung wäre ein beliebiger Helligkeitanstieg realisierbar. Das würde einen fetten Längstransistor mit Kühlkörper notwendig machen. Aus Kosten- und Energieeffizienzgründen wird das nicht getan. --Rôtkæppchen₆₈ 20:37, 3. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Ich weiss nicht, wie man auf das dünne Brett "Behauptung" kommen kann. Eine einfache Selbstprüfung bestätigt die Beobachtung bei nicht wenigen Fahrzeugen. Nicht wenige empfibnden so vorbeifahrende Fahrzeuge mit LED-PWM-"Dimmung" einfach als störend. Vielleicht mag es damit zusammenhängen, das unnötige Reizüberflutung der im Straäenverkehr allen Teilnehmern abverlangte, stetige Vorsicht und Rücksicht (§1 der StVO) entgegenseht. Allein das wahrnehmbare Flackern widerspricht der Forderung dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. --1-1111 (Diskussion) 15:01, 9. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Die Frage ist hier, was ein Problem bei der LED und auch da nur wenn für die PWM eine viel zu geringe Frequenz angesetzt wird, bei der Glühlampe verloren hat. Da müsste man ja den stroboskopischen Effekt den wir von der Leuchtstofflampe kennen auch hier beschreiben. Abgesehen davon, bei einer Modulationsfrequenz von 10 kHz merkt das Auge nichts. Aufgabe der Zulassungsstellen könnte es sein, eventuell für den Straßenverkehr ungeeignete Lichtquellen zurück zu weisen. -- Sorbas 48 (Diskussion) 16:36, 9. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Verbot

Ich bin etwas irritiert. Beim hiesigen Karstadt gibt es Halogenlampen der Effizienzklasse D, 57 W Leistungsaufnahme. Wenn ich diesen Artikel hier lese, heißt das, dass solch eine Lampe seit 2 Jahren im Regal/auf Lager liegt? --92.76.137.255 21:53, 28. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Das Verbot bezieht sich nicht auf Reflektorlampen, Punktlichtquellen oder Spezialleuchtmittel. Deswegen fallen viele Halogenglühlampen nicht darunter. --Rôtkæppchen₆₈ 09:54, 3. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Im Text steht es anders ("seit September 2012: Energieeffizienzklasse C für alle"), deshalb meine Frage 92.76.130.96 13:39, 7. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Siehe Glühlampe#Europäische Union, letzter Absatz. --Rôtkæppchen₆₈ 13:55, 7. Sep. 2014 (CEST)Beantworten