Peer-Beratung

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Peer-Beratung bezeichnet die Beratung durch gleichartige Menschen.[1] Im deutschen Sprachraum wird der Begriff u.a. in Verbindung mit Behinderten,[2] Homosexuellen,[3] Jugendlichen,[4] und Studierenden[5] verwendet.

Bei Menschen mit Behinderung

Seit 1994 werden vom Bildungs- und Forschungsinstitut zum Selbstbestimmten Leben Behinderter (bifos) kontinuierlich Weiterbildungen zum „Peer Counselor/in ISL“ durchgeführt.

In Artikel 26 der seit 26. März 2009 für Deutschland gültigen UN-Behindertenrechtskonvention wird Peer Support und damit die Methode des Peer Counseling gefordert [6].

Verband

1998 wurde der Berufsverband Peer Counseling e.V. (BVP) von Absolventen und Trainern der Peer-Counseling-Weiterbildung gegründet. Der BVP organisiert Fachtagungen und Seminare und berät Peer Councelor. Zudem betreibt der Verein Lobbyarbeit zur Berufsanerkennung.

Im BBPV können behinderte Menschen Mitglied werden, die als Peer Counselor hauptberuflich oder ehrenamtlich tätig sind. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Weiterbildung zum Peer Counselor. Daneben kann die Arbeit des BVP durch eine Fördermitgliedschaft unterstützt werden.

Der BVP arbeitet eng mit der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL e.V.) zusammen.

Einzelnachweise

  1. Verein Schmetterlinge: Peer-Beratung (Peer Counseling)
  2. Berufsverband Peer-Counseling
  3. RosaLila PantherInnen: Peer-Beratung für Lesben, Schwule, Bisexuelle und deren Angehörige
  4. Stadt Freiburg im Breisgau: Was ist „Peer-Beratung“?
  5. Westfälische Wilhelms-Universität Münster: Peerberatung
  6. Institut für Menschenrechte.de: UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen seit 26. März für Deutschland verbindlich, S.1437