Volksbegehren „Nein zu Studiengebühren in Bayern“

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Datei:Volksbegehren 003a.jpg
Plakat der Initiatoren des Volksbegehrens, München
Anstehen für das Volksbegehren gegen Studiengebühren in München (2013)

Das Volksbegehren „Nein zu Studiengebühren in Bayern“ (Langbezeichnung „Grundrecht auf Bildung ernst nehmen – Studienbeiträge abschaffen!“) ist ein rechtsgültiges Volksbegehren in Bayern. Ziel des Volksbegehrens ist die Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes zur Abschaffung der Studiengebühren in Bayern. Während der Eintragungsfrist vom 17. bis 30. Januar 2013 haben sich 14,3 Prozent der Stimmberechtigten in die Unterschriftenlisten eingetragen. Damit muss es dem Bayerischen Landtag vorgelegt werden.

Initiiert wurde das Volksbegehren von den Freien Wählern Bayern. Unterstützt wird es von SPD und Grünen, den beiden anderen Oppositionsparteien im Bayerischen Landtag, sowie der Partei Die Linke, der Piratenpartei, der ÖDP, dem DGB Bayern, dem Bayerischen Jugendring (BJR), weiteren Schüler-, Lehrer-, Eltern-, Studierenden- und Jugendverbänden sowie den Gewerkschaften ver.di, IG Metall und GEW.

Verfahren

Antrag und Zulassung

Das Volksbegehren wurde am 12. Juni 2012 beim Bayerischen Staatsministerium des Innern beantragt. Die Prüfung des Innenministeriums ergab, dass mit 27.048 Unterschriften die notwendige Anzahl von 25.000 Unterzeichnern erreicht wurde, das Volksbegehren aber nicht zulässig sei, da nach Art. 73 der bayerischen Verfassung Volksbegehren über den Staatshaushalt ausgeschlossen sind. Gemäß dem Landeswahlgesetz wurde der Antrag zur Entscheidung dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorgelegt.[1] Am 22. Oktober 2012 entschied der Verfassungsgerichtshof, dass das Volksbegehren zulässig sei, da die Studiengebühren nicht dem Staatshaushalt, sondern den Körperschaftshaushalten der Hochschulen zuzurechnen seien, und daher Art. 73 BV dem Volksbegehren nicht entgegenstehe.[2]

Am 12. November 2012 wurde schließlich die Zulassung des Volksbegehrens vom Innenministerium bekanntgemacht. Daraufhin unterstützten auch die bayerischen Piraten, die bereits vor den Freien Wählern eine Initiative für ein Volksbegehren gegen die bayerischen Studiengebühren gestartet hatten,[3] dieses Volksbegehren. Die Webseite volksbegehren-studiengebuehren.de, die zuvor für die Initiative der Piraten geworben hatte, wurde zur Bündniswebseite umgestaltet.

Eintragung

Als Eintragungsfrist wurde der Zeitraum vom 17. bis 30. Januar 2013 festgesetzt, stimmberechtigt waren 9.438.854 Bürger. Es trugen sich 1.352.618 Menschen in die amtlichen Listen ein (14,3 % der Stimmberechtigten).[4] Die erforderliche Zahl von 943.866 Unterschriften (10 % der Stimmberechtigten) wurde somit um 408.732 Unterschriften übertroffen. Das Volksbegehren ist damit rechtsgültig und der Bayerische Ministerpräsident muss es dem Landtag unterbreiten.[5]

Behandlung im Landtag

Ende Februar einigten sich CSU und FDP darauf, die Abstimmung im Landtag über die Studiengebühren freizugeben. Zuvor hatte es in der Koalition heftigen Streit gegeben, da sich die CSU nach dem Erreichen des Quorums des Volksbegehrens entgegen dem Koalitionsvertrag entschlossen hatte, die Studiengebühren abschaffen zu wollen. Damit gilt nun eine breite Mehrheit von CSU und Opposition für die Abschaffung als sicher. Die Studiengebühren sollen nun voraussichtlich zum Wintersemester 2013 aufgehoben werden.[6]

Einzelnachweise

  1. Bayerisches Staatsministerium des Inneren: Pressemitteilung Nr. 259/12 vom 24. Juli 2012 (abgerufen am 19. November 2012)
  2. Bayerischer Verfassungsgerichtshof: Entscheidung vom 22. Oktober 2012, Aktenzeichen Vf. 57-IX-12 (abgerufen am 19. November 2012)
  3. Sebastian Krass: Allein gegen die "Campusmaut". sueddeutsche.de, abgerufen am 23. Januar 2013.
  4. Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: Endgültiges Ergebnis (abgerufen am 23. Februar 2013)
  5. Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: Pressemitteilung 3/VoB/StudGeb/14/B-VII vom 20. Februar 2013 (abgerufen am 23. Februar 2013)
  6. CSU und FDP finden Kompromiss Auch Bayern schafft die Studiengebühren ab . In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23. Februar 2013. Abgerufen am 23. Februar 2013.