Volksbegehren „Nein zu Studiengebühren in Bayern“

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Datei:Volksbegehren 003a.jpg
Plakat der Initiatoren des Volksbegehrens, München

Das Volksbegehren „Nein zu Studiengebühren in Bayern“ (Langbezeichnung „Grundrecht auf Bildung ernst nehmen – Studienbeiträge abschaffen!“) ist ein Volksbegehren in Bayern. Ziel des Volksbegehrens ist die Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes zur Abschaffung der Studiengebühren in Bayern. Während der Eintragungsfrist war vom 17. bis 30. Januar 2013 haben sich nach dem vorläufigen Ergebnis 14,4% der Stimmberechtigten eingetragen. Vorbehaltlich dem endgültigen Ergebnis wird das Volksbegehren damit rechtsgültig und muss dem Bayerischen Landtag vorgelegt werden.

Initiiert wurde das Volksbegehren von den Freien Wählern Bayern. Unterstützt wird es von SPD und Grünen, den beiden anderen Oppositionsparteien im Bayerischen Landtag, sowie der Partei Die Linke, der Piratenpartei, der ÖDP, dem DGB Bayern, dem Bayerischen Jugendring (BJR), weiteren Schüler-, Lehrer-, Eltern-, Studierenden- und Jugendverbänden sowie den Gewerkschaften ver.di und GEW.

Verfahren

Antrag und Zulassung

Das Volksbegehren wurde am 12. Juni 2012 beim Bayerischen Staatsministerium des Innern beantragt. Die Prüfung des Innenministeriums ergab, dass mit 27.048 Unterschriften die notwendige Anzahl von 25.000 Unterzeichnern erreicht wurde, das Volksbegehren aber nicht zulässig sei, da nach Art. 73 der bayerischen Verfassung Volksbegehren über den Staatshaushalt ausgeschlossen sind. Gemäß dem Landeswahlgesetz wurde der Antrag zur Entscheidung dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorgelegt.[1] Am 22. Oktober 2012 entschied der Verfassungsgerichtshof, dass das Volksbegehren zulässig sei, da die Studiengebühren nicht dem Staatshaushalt, sondern den Körperschaftshaushalten der Hochschulen zuzurechnen seien, und daher Art. 73 BV dem Volksbegehren nicht entgegenstehe.[2]

Am 12. November 2012 wurde schließlich die Zulassung des Volksbegehrens vom Innenministerium bekanntgemacht. Daraufhin unterstützten auch die bayerischen Piraten, die bereits vor den Freien Wählern eine Initiative für ein Volksbegehren gegen die bayerischen Studiengebühren gestartet hatten,[3] dieses Volksbegehren. Die Webseite volksbegehren-studiengebuehren.de, die zuvor für die Initiative der Piraten geworben hatte, wurde zur Bündniswebseite umgestaltet.

Eintragung

Die Eintragungsfrist wurde vom 17. bis 30. Januar 2013 festgesetzt. In diesem Zeitraum haben sich 1 354 984 der Stimmberechtigten in die amtlichen Listen eingetragen. Dies entspricht 14,4% aller Stimmberechtigten.[4] Damit wurde das vorgeschriebene Quorum von 10% (entspricht ca. 940.000 Stimmberechtigten) erreicht. Vorbehaltlich dem endgültigen Ergebnis wird das Volksbegehren damit rechtsgültig und der Gesetzesvorschlag muss dem Landtag vorgelegt werden.

Einzelnachweise

  1. Bayerisches Staatsministerium des Inneren: Pressemitteilung Nr. 259/12 vom 24. Juli 2012 (abgerufen am 19. November 2012)
  2. Bayerischer Verfassungsgerichtshof: Entscheidung vom 22. Oktober 2012, Aktenzeichen Vf. 57-IX-12 (abgerufen am 19. November 2012)
  3. Sebastian Krass: Allein gegen die "Campusmaut". sueddeutsche.de, abgerufen am 23. Januar 2013.
  4. Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung: Vorläufiges Ergebnis (abgerufen am 31. Januar 2013)