„Waldfrevel“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[gesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Zeile 11: Zeile 11:
[[Kategorie:Forstwirtschaft]]
[[Kategorie:Forstwirtschaft]]
[[Kategorie:Rechtsgeschichte (Deutschland)]]
[[Kategorie:Rechtsgeschichte (Deutschland)]]
[[Kategorie:Rechtsgeschichte (Österreich)]]

Version vom 19. März 2010, 11:53 Uhr

Der Begriff Waldfrevel wurde in Österreich und Deutschland das Betreten, die Wilderei und die Holzernte durch nicht berechtigte Personen in einem in Privatbesitz stehenden Waldes bezeichnet, der meist durch Strafgelder geahndet wurde. Historisch war der Waldfrevel Bestandteil des grundherrlich-bäuerlichen Konflikts, da ein Straftatbestand eingeführt wurde, der der besitzenden Klasse eine Repressionsmöglichkeit durch die Staatsgewalt in die Hand gab. Der Waldfrevel wurde erst während der Regierungszeit von Bundeskanzler Bruno Kreisky durch die Öffnung aller Wälder für die Bevölkerung in Österreich abgeschafft.

Literatur

  • Franz Anton Schmidt: Chronologisch-systematische Sammlung der Berggesetze der österreichischen Monarchie, 19. Band, Wien 1837
  • Carl Joseph Anton Mittermaier: Grundsätze des gemeinen deutschen Privatrechts, Band 1, Regensburg 1842