„Schulenburg (Itzehoe)“ – Versionsunterschied

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Die '''Schulenburg''' in [[Itzehoe]] war ein urkundlich erstmals 1335 erwähnter Hof (lat. ''curia ... Sculenborch'') der [[Schulenburg (Adelsgeschlecht)|Adelsfamilie Schulenburg]] ([[Niederdeutsche Sprache|nd.]] ''Schulenborch'').
Die '''Schulenburg''' in [[Itzehoe]] war ein urkundlich erstmals 1335 erwähnter Hof (lat. ''curia ... Sculenborch'') der [[Schulenburg (Adelsgeschlecht)|Adelsfamilie Schulenburg]] ([[Niederdeutsche Sprache|nd.]] ''Schulenborch'').


Der Hof befand sich südlich der [[Burg Itzehoe]] auf der [[Stör (Fluss)|Störinsel]], gehörte aber weder zum Burgbezirk, in dem Burgrecht galt, noch zum Stadtrechtsgebiet, das unter Stadtjurisdiktion stand.
Der Hof befand sich südlich der [[Burg Itzehoe]] auf der [[Stör (Fluss)|Störinsel]], gehörte aber weder zum Burgbezirk, in dem Burgrecht galt, noch zum Stadtrechtsgebiet, das unter Stadtjurisdiktion stand. Hierdurch kam es immer wieder zu Problemen bei der Verfolgung von Straftaten. 1358 konnte der Rat der Stadt Itzehoe den Hof erwerben, womit er unter Stadtjurisdiktion kam.

Nicht zu verwechseln ist der Hof mit dem nordöstlich der Störinsel gelegenen Helle-Hof, der im 14. Jahrhundert dem Ritter Johannes Schulenburg gehörte. Der Helle-Hof unterfiel ebenfalls nicht der Stadtjurisdiktion. Als das [[Kloster Itzehoe]] den Hof 1368 von Johannes Schulenburg erwarb, erwarb es damit zugleich eigene Jurisdiktion.


== Quellen ==
== Quellen ==

Version vom 15. März 2010, 23:11 Uhr

Die Schulenburg in Itzehoe war ein urkundlich erstmals 1335 erwähnter Hof (lat. curia ... Sculenborch) der Adelsfamilie Schulenburg (nd. Schulenborch).

Der Hof befand sich südlich der Burg Itzehoe auf der Störinsel, gehörte aber weder zum Burgbezirk, in dem Burgrecht galt, noch zum Stadtrechtsgebiet, das unter Stadtjurisdiktion stand. Hierdurch kam es immer wieder zu Problemen bei der Verfolgung von Straftaten. 1358 konnte der Rat der Stadt Itzehoe den Hof erwerben, womit er unter Stadtjurisdiktion kam.

Nicht zu verwechseln ist der Hof mit dem nordöstlich der Störinsel gelegenen Helle-Hof, der im 14. Jahrhundert dem Ritter Johannes Schulenburg gehörte. Der Helle-Hof unterfiel ebenfalls nicht der Stadtjurisdiktion. Als das Kloster Itzehoe den Hof 1368 von Johannes Schulenburg erwarb, erwarb es damit zugleich eigene Jurisdiktion.

Quellen

  • Elke Imberger, in: Stadt Itzehoe (Hrsg.): Itzehoe. Geschichte einer Stadt in Schleswig-Holstein, Bd. 1: Von der Frühgeschichte bis 1814, S. 28, 31 und 33.
  • Ortwin Pelc, in: Stadt Itzehoe (Hrsg.): Itzehoe. Geschichte einer Stadt in Schleswig-Holstein, Bd. 1: Von der Frühgeschichte bis 1814, S. 49.
  • Wolfgang Laur: Historisches Ortsnamenlexikon von Schleswig-Holstein, 2. Aufl., Neumünster 1992, S. 587.