„Bundestagswahl 1949“ – Versionsunterschied

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== Die Wahl ==
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[[Bild:RSF Bundestagwahlzettel 1949.jpg|thumb|Bundestagsstimmzettel 1949]]
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Nach der Niederlage im [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] und der darauf folgenden [[Deutsche Teilung|Teilung Deutschlands]], fand die Wahl nur in der neu gegründeten [[Deutschland|Bundesrepublik]] statt, deren [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz]] am 23. Mai 1949 verkündet worden war. Der [[Parlamentarischer Rat|Parlamentarische Rat]] hatte sich nicht darauf verständigen können, Grundlagen für das Wahlverfahren in die Verfassung aufzunehmen. Er hatte stattdessen ein ''Wahlgesetz zum ersten Bundestag und zur ersten [[Bundesversammlung (Deutschland)|Bundesversammlung]] der Bundesrepublik Deutschland'' beschlossen, das die Ministerpräsidenten der Bundesländer mit den von den [[Militärgouverneur]]en vorgenommenen Änderungen ausgefertigt hatten.
Nach der Niederlage im [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] und der darauf folgenden [[Deutsche Teilung|Teilung Deutschlands]] fand die Wahl nur in der neu gegründeten [[BRD|Bundesrepublik]] statt, deren [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz]] am 23. Mai 1949 verkündet worden war. Der [[Parlamentarischer Rat|Parlamentarische Rat]] hatte sich nicht darauf verständigen können, Grundlagen für das Wahlverfahren in die Verfassung aufzunehmen. Er hatte stattdessen ein ''Wahlgesetz zum ersten Bundestag und zur ersten [[Bundesversammlung (Deutschland)|Bundesversammlung]] der Bundesrepublik Deutschland'' beschlossen, das die Ministerpräsidenten der Bundesländer mit den von den [[Militärgouverneur]]en vorgenommenen Änderungen ausgefertigt hatten.


Nach diesem Wahlgesetz wurden die [[Mandat (Politik)|Mandate]] auf Länderebene verteilt. Die [[Fünf-Prozent-Hürde]] galt nur landesweit, was deren Wirkung erheblich begrenzte. Um in den Bundestag einzuziehen, brauchte eine Partei nur in einem [[Land (Deutschland)|Land]] fünf Prozent der Stimmen zu erzielen oder einen [[Wahlkreis]] direkt zu gewinnen. Das spätere System der [[Erststimme|Erst]]- und [[Zweitstimme]]n gab es 1949 noch nicht. So waren im ersten Bundestag neun Parteien mit Abgeordneten vertreten; dazu gehörten Hermann Claussen als Vertreter der [[Südschleswigscher Wählerverband|Südschleswigschen Wählervereinigung]] und drei unabhängige Abgeordnete an. Bei letzteren handelte es sich um [[Eduard Edert]] in Flensburg, [[Richard Freudenberg]] in Mannheim-Land und [[Franz Ott]] in Esslingen am Neckar; die CDU hatte zugunsten Ederts, die DVP zugunsten Freudenbergs auf einen Kandidaten verzichtet. Ott schließlich war als [[Vertreibung|Vertriebenen]]<nowiki/>vertreter aufgetreten, die von den Alliierten jedoch keine Parteilizenz erhalten hatten.
Nach diesem Wahlgesetz wurden die [[Mandat (Politik)|Mandate]] auf Länderebene verteilt. Die [[Fünf-Prozent-Hürde]] galt nur landesweit, was deren Wirkung erheblich begrenzte. Um in den Bundestag einzuziehen, brauchte eine Partei nur in einem [[Land (Deutschland)|Land]] fünf Prozent der Stimmen zu erzielen oder einen [[Wahlkreis]] direkt zu gewinnen. Das spätere System der [[Erststimme|Erst]]- und [[Zweitstimme]]n gab es 1949 noch nicht. So waren im ersten Bundestag neun Parteien mit Abgeordneten vertreten; dazu gehörten Hermann Claussen als Vertreter der [[Südschleswigscher Wählerverband|Südschleswigschen Wählervereinigung]] und drei unabhängige Abgeordnete an. Bei letzteren handelte es sich um [[Eduard Edert]] in Flensburg, [[Richard Freudenberg]] in Mannheim-Land und [[Franz Ott]] in Esslingen am Neckar; die CDU hatte zugunsten Ederts, die DVP zugunsten Freudenbergs auf einen Kandidaten verzichtet. Ott schließlich war als [[Vertreibung|Vertriebenen]]<nowiki/>vertreter aufgetreten, die von den Alliierten jedoch keine Parteilizenz erhalten hatten.

Version vom 7. Mai 2009, 06:49 Uhr

Stimmenverteilung 1949

Die Bundestagswahl 1949 fand am 14. August 1949 statt. Sie war die erste Bundestagswahl überhaupt und – nach den Wahlen zu den Landtagen in den Jahren seit 1946 – die erste freie Wahl auf deutschem Boden seit 1932.

Die Wahl

Bundestagsstimmzettel 1949

Nach der Niederlage im Zweiten Weltkrieg und der darauf folgenden Teilung Deutschlands fand die Wahl nur in der neu gegründeten Bundesrepublik statt, deren Grundgesetz am 23. Mai 1949 verkündet worden war. Der Parlamentarische Rat hatte sich nicht darauf verständigen können, Grundlagen für das Wahlverfahren in die Verfassung aufzunehmen. Er hatte stattdessen ein Wahlgesetz zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland beschlossen, das die Ministerpräsidenten der Bundesländer mit den von den Militärgouverneuren vorgenommenen Änderungen ausgefertigt hatten.

Nach diesem Wahlgesetz wurden die Mandate auf Länderebene verteilt. Die Fünf-Prozent-Hürde galt nur landesweit, was deren Wirkung erheblich begrenzte. Um in den Bundestag einzuziehen, brauchte eine Partei nur in einem Land fünf Prozent der Stimmen zu erzielen oder einen Wahlkreis direkt zu gewinnen. Das spätere System der Erst- und Zweitstimmen gab es 1949 noch nicht. So waren im ersten Bundestag neun Parteien mit Abgeordneten vertreten; dazu gehörten Hermann Claussen als Vertreter der Südschleswigschen Wählervereinigung und drei unabhängige Abgeordnete an. Bei letzteren handelte es sich um Eduard Edert in Flensburg, Richard Freudenberg in Mannheim-Land und Franz Ott in Esslingen am Neckar; die CDU hatte zugunsten Ederts, die DVP zugunsten Freudenbergs auf einen Kandidaten verzichtet. Ott schließlich war als Vertriebenenvertreter aufgetreten, die von den Alliierten jedoch keine Parteilizenz erhalten hatten.

Insgesamt gehörten dem ersten Bundestag (einschließlich der Berliner) 410 Abgeordnete an. Da die Berliner Abgeordneten nur eingeschränktes Stimmrecht besaßen, werden diese häufig nicht als Parlamentarier mitgezählt. In diesem Fall kommt man auf 402 Abgeordnete. Die hohe Wahlbeteiligung von 78,5 % wurde politisch auch als Zustimmung des Wahlvolkes zum Grundgesetz gewertet, über das nur die Landtage abgestimmt hatten.

Endergebnis

139

31,0%

131

29,2%

52

11,9%

15

5,7%

17

4,2%

17

4,0%

10

3,1%

12

2,9%

5

1,8%

0,9%
1

0,3%

0,1%
0,1%
3

4,8%

CDU/CSU SPD FDP KPD BP DP Zentrum WAV DKP-DRP RSF SSW EVD RWVP Unabhängige

obere Zahl = Sitze; untere Zahl = Stimmenanteil; fett hervorgehobene Parteien = Regierungsparteien

Die Fünfprozentklausel kam erst bei der zweiten Bundestagswahl hinzu. CDU/CSU, FDP und DP bildeten eine Koalition. Das Ergebnis (nach den Angaben des Bundeswahlleiters) lautete wie folgt (Einzelergebnisse in den Ländern sind nur angegeben, wenn die Partei bundesweit zwar weniger als fünf Prozent der Stimmen erhielt, aufgrund der nur landesweiten Fünfprozentklausel aber dennoch in den Bundestag einzog):

Partei Stimmen Prozent Sitze¹ Wahlkreise Überhangmandate Bemerkungen
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 6.934.975 29,2 131 (9) 96 1
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 5.978.636 25,2 115 (5) 91 1
Freie Demokratische Partei (FDP/DVP/BDV) 2.829.920 11,9 52 (5) 12
Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU) 1.380.448 5,8 24 24
Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1.361.706 5,7 15
Bayernpartei (BP) 986.478 4,2 17 11 20,9 % in Bayern
Deutsche Partei (DP) 939.934 4,0 17 5 in vier Bundesländern über 5 % (12,1 % in Schleswig-Holstein, 13,1 % in Hamburg, 17,8 % in Niedersachsen und 18,0 % in Bremen)
Deutsche Zentrumspartei (Zentrum) 727.505 3,1 10 8,9 % in Nordrhein-Westfalen
Wirtschaftliche Aufbau-Vereinigung (WAV) 681.888 2,9 12 14,4 % in Bayern
Deutsche Konservative Partei – Deutsche Rechtspartei (DKP-DRP) 429.031 1,8 5 8,1 % in Niedersachsen
Radikalsoziale Freiheitspartei (RSF) 216.749 0,9
Südschleswigscher Wählerverband (SSW) 75.388 0,3 1 5,4 % in Schleswig-Holstein
Europäische Volksbewegung Deutschlands (EVD) 26.162 0,1
Rheinisch-Westfälische Volkspartei (RWVP) 21.931 0,1
Unabhängige 1.141.647 4,8 3 3 jeweils per Direktmandat gewählt

¹in Klammern: Zahl der am selben Tag von der Stadtverordnetenversammlung von Berlin gewählten, nicht stimmberechtigten Berliner Bundestagsabgeordneten

Die unabhängigen Abgeordneten waren Eduard Edert im Wahlkreis Flensburg, Richard Freudenberg im Wahlkreis Mannheim-Land und Franz Ott im Wahlkreis Esslingen.

Durch Übertritte und Nachwahlen verschoben sich Fraktionsstärken im Laufe der Legislaturperiode. Bereits am Tag der Kanzlerwahl, dem 15. September 1949, waren zwei der Unabhängigen Fraktionen beigetreten (einer der CDU/CSU, einer der FDP). Die FDP verlor allerdings einen Abgeordneten an die DRP-Fraktion.

Folgen

Konrad Adenauer, zuvor Präsident des Parlamentarischen Rates, gewählt im Wahlkreis Bonn Stadt und Land, wurde von einer Koalition aus CDU/CSU, FDP und DP zum ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Kurt Schumacher, Vorsitzender der SPD, gewählt im Wahlkreis Hannover-Süd, übernahm den Vorsitz der SPD-Fraktion und führte die stärkste Oppositionsfraktion.

Weblinks