„Diskussion:Alles für Deutschland“ – Versionsunterschied

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Letzter Kommentar: vor 14 Tagen von Bernd Rohlfs in Abschnitt Tippfehler?
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::Das "E" steht für Dortmund. Das alles ist ein bisschen schwierig, OpenJur anonymisiert den Wortlaut der Urteile.--[[Benutzer:Bernd Rohlfs|Bernd Rohlfs]] ([[Benutzer Diskussion:Bernd Rohlfs|Diskussion]]) 15:07, 17. Mai 2024 (CEST)
::Das "E" steht für Dortmund. Das alles ist ein bisschen schwierig, OpenJur anonymisiert den Wortlaut der Urteile.--[[Benutzer:Bernd Rohlfs|Bernd Rohlfs]] ([[Benutzer Diskussion:Bernd Rohlfs|Diskussion]]) 15:07, 17. Mai 2024 (CEST)

::: Dann sollte das nicht wörtlich zitiert werden. --[[Benutzer:Phi|Φ]] ([[Benutzer Diskussion:Phi|Diskussion]]) 15:38, 17. Mai 2024 (CEST)
::: Dann sollte das nicht wörtlich zitiert werden. --[[Benutzer:Phi|Φ]] ([[Benutzer Diskussion:Phi|Diskussion]]) 15:38, 17. Mai 2024 (CEST)

::::In diesem Falle ist so auch die anonymisierte Fassung aus der Rechtssprechungsdatenbank NRW [https://www.justiz.nrw.de/static/pdfdownload/downloadEntscheidung.php?entscheidung=/nrwe/olgs/hamm/j2006/1_Ss_432_05urteil20060201.html].--[[Benutzer:Bernd Rohlfs|Bernd Rohlfs]] ([[Benutzer Diskussion:Bernd Rohlfs|Diskussion]]) 20:13, 17. Mai 2024 (CEST)

Version vom 17. Mai 2024, 20:13 Uhr

Ergänzung wurde rückgängig gemacht

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe gesehen, dass meine letzte Änderung an dem Artikel mit der Begründung “sinnentstellend verkürzter Artikel” zurückgenommen wurde. Ich bin etwas verwirrt, da der Artikel tatsächlich erweitert wurde und keine Verkürzung stattgefunden hat. Es wurden zusätzliche Informationen hinzugefügt. Könnten Sie bitte die Überprüfung meiner Änderung erneut in Betracht ziehen? Wenn etwas als “sinnentstellend” empfunden wurde, bin ich gerne bereit, es zu ergänzen oder zu korrigieren. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen, Rinderzüchterhannes --Rinderzüchterhannes (Diskussion) 13:35, 13. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Nur Stichpunkte in Form von Namen war ein wenig zu knapp.--Bernd Rohlfs (Diskussion) 12:13, 17. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Es fehlen jegliche Angaben zur Verwendung der Losung durch die SA

Tatsächlich erfährt man in diesem Artikel mehr über Ludwig I. als die Bedeutung der Losung im Dritten Reich. In welchen Zusammenhängen wurde sie verbreitet, wie wurde sie rezeptiert - nichts dergleichen wird erläutert. Erstaunlich wenn man bedenkt, welche Bedeutung man der Losung heute zumisst. Da würde ich doch gern ein wenig über die geschichtlichen Hintergründe erfahren. --2001:9E8:72CA:FE00:AA8C:244E:DD6A:CF30 12:52, 16. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Es ist literally ein SA-Dolch mit der Losung im Artikel abgebildet. --Emergency doc (D) 15:34, 16. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Wenn der Spruch nur auf 'nem Deko-Messer eingestanzt wäre, würden wir heute vermutlich nicht drüber diskutieren. Gibt es vielleicht noch andere Fälle, wo dieser Spruch markant, überlegensgroß in der Propaganda eingesetzt wurde, vielleicht zu einem bedeutenden Anlass oder bei einer bedeutenden Rede der damaligen Bewegung? --Chris Retro (Diskussion) 17:49, 16. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Eine Abbildung soll reichen? Sind wir hier in einem Bilderlexikon für Kinder? Das Bild sagt noch nichts über die allgemeine Bedeutung und die Rezeption der Losung. Interessanterweise befindet sich im Artikel ein Link auf einen Text von Ansgar Neuhof. Aus diesem geht hervor, dass eine besondere Bedeutung des Spruchs nicht nachweisbar ist. nicht einmal innerhalb der SA.--2A01:599:713:DAF0:42A7:4915:60D0:65DC 21:08, 16. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Gründlich recherchiert zu dieser Parole hat lediglich der Achse des Guten-Autor Ansgar Neuhof: Auch Sozialdemokraten riefen „Alles für Deutschland”. Eine gute Grundlage, diesen unterirdischen Artikel zu überarbeiten. --Stobaios 02:15, 17. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Der Artikel ist im Mai 2024 erstellt worden, wahrscheinlich aus rein tagespolitischen Gründen. Zuvor gab es eine Erwähnung in einem anderen Artikel, allerdings ohne Quellenangabe (Lemma: Sturmabteilung): Nach der Machtübernahme im Januar 1933 waren nur noch die Kurzbezeichnungen (Akronyme) „SA“ und „SS“ in Gebrauch. SA und SS bestanden bis zur Ausschaltung der SA-Führung Mitte 1934 als nominell separate Organisationen. Als Parole wählte die SA den Ausspruch Alles für Deutschland. --212.51.23.54 09:12, 17. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Auch im Artikel Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen wurde "Alles für Deutschland" schon vorher genannt, mit Belegen für die Einordnung als Kennzeichen im Sinne dieser Strafvorschrift. --Pistazienfresser (Diskussion) 12:31, 17. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Dorothee Bär

Sehr geehrte Damen und Herren, ich verstehe nicht, weshalb die Ergänzung zu Dorothee Bär rückgängig gemacht wurde. Sie ist eine wichtige Politikerin und hat einen Spruch verwendet, für dessen Verwendung man in Deutschland verurteilt werden kann. Das ist wichtig. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen, Rinderzüchterhannes --Rinderzüchterhannes (Diskussion) 10:23, 17. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Es wurde von allen zitierfähigen Medien ignoriert. Deshalb ist es unwichtig. Gern geschehen --Φ (Diskussion) 10:33, 17. Mai 2024 (CEST)Beantworten
+1 --Savange (Diskussion) 10:36, 17. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Belege sind nicht vom Feinsten

Es wäre schön, wenn der Artikel nicht auf irgendwelchen Internetlinks, sondern auf der einschlägigen Literatur fußen würde. --Teutschmann (Diskussion) 11:46, 17. Mai 2024 (CEST)Beantworten

In der einschlägigen Literatur zur SA kommt die angebliche Parole nicht vor. --Φ (Diskussion) 11:48, 17. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Ich weiß. --Teutschmann (Diskussion) 12:12, 17. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Fakt ist: der Satz gilt als so sehr mit der SA verwoben, daß er als Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gilt und die Verbreitung unter Strafe steht. Was wird das ganze hier jetzt? Soll hier mit der auch von Herrn Höcke vor Gericht verwendeten Verteidigungsstrategie agiert und aus der Wikipedia heraus unseren Verfassungsorganen "nachgewiesen" werden, daß man sich 75 Jahre geirrt und den Spruch nur versehentlich der SA zugeschrieben habe? Wir bilden die Realität ab, wir formen sie nicht. --Emergency doc (D) 13:38, 17. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Ich verstehe den Beitrag nicht. Soll die Realität nun abgebildet werden, oder doch nicht? --Teutschmann (Diskussion) 13:40, 17. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Ja. Die Realität ist, der Spruch gilt als so sehr mit der SA verwoben, daß die Verbreitung strafbar ist. --Emergency doc (D) 13:45, 17. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Wenn der Spruch tatsächlich nicht die Losung der SA war, wie der hier angeführte Beleg (OLG Hamm, Urteil vom 1. Februar 2006, Az. 1 Ss 432/05, NStZ 2007, S. 45) behauptet, dann ist auch dies Teil der „Realität“ und gehört ohne Wenn und Aber in den Artikel. Die Frage nach der Strafbarkeit wird dadurch nicht unmittelbar berührt, da damit keine normative Argumentation verbunden ist. Für die Geschichtswissenschaft ist es ziemlich egal, was Juristen hier (ohne einen geeigneten Nachweis) behaupten. Sowohl die Verwendung wie auch die Nichtverwendung als Losung der SA bedarf eines geeigneten Belegs. --Teutschmann (Diskussion) 14:04, 17. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe gerade eben erst die Diskussion unter dem Artikel zur SA bemerkt. Ich denke, dass dort alles gesagt ist. Mein Vorschlag wäre es, hier vor allem darzulegen, wann und weswegen die Parole strafbar wurde. Natürlich muss noch herausgefunden werden, wann und in welchem Rahmen der Spruch von der SA verwendet worden ist. Die Internetbelege im Artikel können diese Frage derzeit überhaupt nicht klären, und es muss auch nicht jedes NS-Banner aufgeführt werden, auf dem der Spruch irgendwann mal zu sehen war (scheint auch schlechte originäre Forschung (TF) zu sein). Zwischenzeitlich sollte man vielleicht eine distanzierte Formulierung wählen: „gilt in der deutschen Rechtsprechung als Losung der SA“. Obwohl ich kein Werk kenne, das sich mit dem Spruch in angemessener Weise auseinandergesetzt hat, kann ich mir schon aufgrund der bloßen Masse der Publikationen zur NS-Sprache kaum vorstellen, dass dazu überhaupt keine geeignete Literatur existiert. Die Verwendung vor der Nationalen Revolution erscheint mir einer Art Brainstorming mit anschließender Google-Suche zu ähneln. --Teutschmann (Diskussion) 13:34, 17. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Tippfehler?

Was soll "E" bedeuten?

"anlässlich einer Veranstaltung des ‚rechten Spektrums‘ in E eine Rede gehalten"

--Real jago (Diskussion) 14:40, 17. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Steht so in der angegebenen Quelle. --Φ (Diskussion) 14:43, 17. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Das "E" steht für Dortmund. Das alles ist ein bisschen schwierig, OpenJur anonymisiert den Wortlaut der Urteile.--Bernd Rohlfs (Diskussion) 15:07, 17. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Dann sollte das nicht wörtlich zitiert werden. --Φ (Diskussion) 15:38, 17. Mai 2024 (CEST)Beantworten
In diesem Falle ist so auch die anonymisierte Fassung aus der Rechtssprechungsdatenbank NRW [1].--Bernd Rohlfs (Diskussion) 20:13, 17. Mai 2024 (CEST)Beantworten