„Reerdigung“ – Versionsunterschied

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== Akzeptanz und Rechtslage in Deutschland ==
== Akzeptanz und Rechtslage in Deutschland ==
Die erste deutsche Reerdigung im Februar 2022 statt.<ref>{{Internetquelle |autor=Jörn Straehler-Pohl |url=https://www.deutschlandfunkkultur.de/reerding-bestattung-100.html |titel=Bestattungsform Reerdigung – Auf einem Bett aus Stroh zu Erde werden |hrsg=deutschlandfunkkultur.de |datum=2022-03-17 |sprache=de |abruf=2022-10-26}}</ref> Im Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts erscheint die Reerdigung seit 2021 als Gattungsbegriff.<ref>{{Literatur |Hrsg=Jürgen Gaedke, Bearbeitung: Torsten F. Barthel |Titel=Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts |Auflage=13. |Verlag=Carl Heymanns |Ort=Köln |Datum=2021 |ISBN=978-3-452-29697-9 |Seiten=207 f.}}</ref>
Die erste deutsche Reerdigung im Februar 2022 statt.<ref>{{Internetquelle |autor=Jörn Straehler-Pohl |url=https://www.deutschlandfunkkultur.de/reerding-bestattung-100.html |titel=Bestattungsform Reerdigung – Auf einem Bett aus Stroh zu Erde werden |hrsg=deutschlandfunkkultur.de |datum=2022-03-17 |sprache=de |abruf=2022-10-26}}</ref> Im Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts erscheint die Reerdigung seit 2021 als Gattungsbegriff.<ref>{{Literatur |Hrsg=Jürgen Gaedke, Bearbeitung: Torsten F. Barthel |Titel=Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts |Auflage=13. |Verlag=Carl Heymanns |Ort=Köln |Datum=2021 |ISBN=978-3-452-29697-9 |Seiten=207 f.}}</ref>



Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat in einer Rundmail vom August 2023 an die Bezirksregierungen klargestellt, dass die Reerdigung gemäß dem Bestattungsgesetz NRW aktuell keine zulässige Bestattungsart ist.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.erzbistum-paderborn.de/wp-content/uploads/sites/6/2023/08/Kirchliches-Amtblatt-08-23.pdf |titel=Kirchliches Amtsblatt des Erzbistums Paderborn 2023, Stück 8, Nr. 88 (S. 103) |datum=2023-08-18 |format=PDF |abruf=2023-09-17}}</ref>
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat in einer Rundmail vom August 2023 an die Bezirksregierungen klargestellt, dass die Reerdigung gemäß dem Bestattungsgesetz NRW aktuell keine zulässige Bestattungsart ist.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.erzbistum-paderborn.de/wp-content/uploads/sites/6/2023/08/Kirchliches-Amtblatt-08-23.pdf |titel=Kirchliches Amtsblatt des Erzbistums Paderborn 2023, Stück 8, Nr. 88 (S. 103) |datum=2023-08-18 |format=PDF |abruf=2023-09-17}}</ref>
Im Oktober 2023 untersagte auch der bayerische Gesundheitsminister [[Klaus Holetschek]] in einem Schreiben an den Bestatterverband Bayern das Verfahren.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.spiegel.de/panorama/bestattungen-reerdigung-verboten-a-3ed18748-49f8-4c8e-bdcb-8e5085cdb4ce?sara_ref=re-so-app-sh |titel=Reerdigung verboten |hrsg=Spiegel Online |datum=2023-10-27 |abruf=2023-10-27}}</ref>
Im Oktober 2023 untersagte auch der bayerische Gesundheitsminister [[Klaus Holetschek]] in einem Schreiben an den Bestatterverband Bayern das Verfahren.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.spiegel.de/panorama/bestattungen-reerdigung-verboten-a-3ed18748-49f8-4c8e-bdcb-8e5085cdb4ce?sara_ref=re-so-app-sh |titel=Reerdigung verboten |hrsg=Spiegel Online |datum=2023-10-27 |abruf=2023-10-27}}</ref>

Laut Medienberichten hat die Stadt Kiel die Beisetzung aus einer Reerdigung stammenden Erde auf kommunalen Friedhöfen untersagt.<ref>{{Literatur |Titel=Kompostierung von Leichen: Auch Kiel stoppt alternatives Bestattungsangebot einer Berliner Firma |Sammelwerk=Der Tagesspiegel Online |Datum=2023-11-03 |ISSN=1865-2263 |Online=https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/kompostierung-von-leichen-nach-nrw-stoppt-auch-kiel-alternative-bestattungsform-10727284.html |Abruf=2023-11-08}}</ref> Das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein widersprach der medialen Berichterstattung in einer Pressemitteilung am 15. November 2023; “Die Stadt Kiel hat auf ihren städtischen Friedhöfen bislang keine Bestattungen dieser neuen Art durchgeführt und somit auch nicht gestoppt”. Auf kirchlichen Friedhöfen in Kiel ist die Beisetzung weiter möglich.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/II/Presse/PI/2023/Gesundheit/231115_reerdigung.html |titel=Gesundheitsministerium informiert in Innen- und Rechtsausschuss zum Pilotprojekt einer neuen Bestattungsform |sprache=de |abruf=2023-11-23}}</ref>

Die Bestattungsform wird auch in weiteren Medien diskutiert.<ref>{{Internetquelle |autor=Jörn Straehler-Pohl |url=https://www.deutschlandfunkkultur.de/reerding-bestattung-100.html |titel=Auf einem Bett aus Stroh zu Erde werden |hrsg=Deutschlandfunk |datum=2022-03-17 |abruf=2023-08-09}}</ref><ref>{{Internetquelle |autor=Bettina Mittelacher |url=https://www.abendblatt.de/hamburg/article236763713/reerdigung-in-40-tagen-zu-humus-beerdigung-tod.html |titel=Reerdigung: In 40 Tagen zu Humus – ethisch vertretbar? |hrsg=Hamburger Abendblatt |datum=2022-10-27 |abruf=2023-08-09}}</ref><ref>{{Internetquelle |autor=Michael Althaus (KNA) |url=https://www.muensterschezeitung.de/mz-kna/bei-neuer-bestattungsform-reerdigung-wird-leichnam-kompostiert-2861604 |titel=Bei neuer Bestattungsform "Reerdigung" wird Leichnam kompostiert |sprache=de |abruf=2023-11-23}}</ref>

Das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein informierte am 15. November 2023 den Innen- und Rechtsausschuss des Landtages zum Stand des Pilotprojekts: “Die bisher vorliegenden Ergebnisse sind überzeugend. (...) Um weitere Erkenntnisse zu gewinnen, plant die Universität Leipzig (...) eine Folgestudie, für die bereits ein positives Votum der dortigen Ethikkommission vorliegt.”<ref>{{Internetquelle |url=https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/II/Presse/PI/2023/Gesundheit/231115_reerdigung.html |titel=Gesundheitsministerium informiert in Innen- und Rechtsausschuss zum Pilotprojekt einer neuen Bestattungsform |sprache=de |abruf=2023-11-23}}</ref>


== Kontroverse Debatte in den Medien ==
== Kontroverse Debatte in den Medien ==

Version vom 13. Mai 2024, 15:07 Uhr

Reerdigung ist eine alternative Bestattungsform. Der Neologismus „Reerdigung“ verbindet die Rückkehr zur Erde mit dem Prozess der Beerdigung. Bei dieser Form der Erdbestattung wird der tote Körper durch die körpereigenen termophilen Mikroorganismen in einem sargähnlichen Behältnis innerhalb von 40 Tagen in Humus mit einem erdigen Geruch[1] verwandelt.

Im englischsprachigen Raum wird der Begriff “natural organic reduction (NOR)”, “human composting” und “terramation” verwendet.

Eine juristische Definition der Reerdigung gab 2023 das Justizministerium Schleswig-Holstein ab: „Eine Reerdigung ist die beschleunigte Verwesung unter der Zufügung natürlicher Stoffe und Sauerstoff in einem wiederverwendbaren sargähnlichen Behältnis innerhalb von maximal drei Monaten und Beisetzung der menschlichen Überreste.“[2]

Prozess

Der Leichnam wird in einem 2,50 m langen, sargähnlichen Kokon auf pflanzliche Materialien (Grünschnitt und Stroh) gebettet. Luftzufuhr sorgt für genügend Sauerstoff. Natürliche Mikroorganismen transformieren den Körper im biochemischen Prozess der Humifizierung innerhalb von 40 Tagen in humusartige Erde.[3]

Die Erde wird anschließend aus dem Behältnis entnommen. Ähnlich wie bei der Kremierung werden verbleibende Zähne und Knochenfragmente in einer Knochenmühle zermahlen. Außerdem werden chirurgische Metallteile entfernt und je nach Gesetzeslage recycelt oder beigesetzt.[3]

In Deutschland muss die Erde gemäß der geltenden Friedhofspflicht auf einem Friedhof bestattet werden.

Sicherheit

Die bei der Reerdigung beteiligten Mikroorganismen erzeugen Temperaturen von rund 70° Celsius. Die Hygienisierung des Humus erfolgt durch die hohen Temperaturen innerhalb des Kokons. Im Kokon werden über längere Zeiträume Temperaturen von 55–75 °C erreicht. Auf diesem Wege findet eine natürliche Sterilisation statt.[4] Das Erdsubstrat enthält keine individualtypischen DNA-Fragmente mehr[5]

Nachhaltigkeit

Bei der Zersetzung wird der Kohlenstoff im Humus gebunden und nicht in die Luft freigegeben. Der eigentliche Reerdigungsprozess vollzieht sich ohne Einsatz von externer Energie.

Akzeptanz und Rechtslage in Deutschland

Die erste deutsche Reerdigung im Februar 2022 statt.[6] Im Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts erscheint die Reerdigung seit 2021 als Gattungsbegriff.[7]

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat in einer Rundmail vom August 2023 an die Bezirksregierungen klargestellt, dass die Reerdigung gemäß dem Bestattungsgesetz NRW aktuell keine zulässige Bestattungsart ist.[8] Im Oktober 2023 untersagte auch der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek in einem Schreiben an den Bestatterverband Bayern das Verfahren.[9]

Kontroverse Debatte in den Medien

Die Reerdigung wird seit knapp Dezember 2021 als Pilotprojekt vom Land Schleswig-Holstein behördlich geduldet. Medial wird das Projekt kontrovers diskutiert.

So bespricht die Süddeutsche Zeitung Zitate von Geheimniskrämerei der Betreiber, aber auch von Mitgliedern der Branche, die “um ihre Pfründe” fürchteten.[10] Das Hamburger Abendblatt hinterfragt die Beschreibung der Reerdigung durch die anbietende Firma. Zentral sind Meinungen wie: Die Reerdigung habe „nichts mit Ruhe und Frieden zu tun“. Es handele sich dabei eher um „technische Prozesse und nicht natürliche Abläufe“.[11] Die Meine Kirchenzeitung zitiert den Leiter des Katholischen Büros in Sachsen-Anhalt mit den Worten „Die öffentliche Signalwirkung der Reerdigung finden wir höchst bedenklich. Eine Wahrnehmung persönlicher Identität im Tod ist hier anders als bei Sarg oder Urnenbestattung nicht gegeben.“[12] Monsignore Prof. Peter Schallenberg von der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle befürwortet die Reerdigung in einer katholisch-theologischen Einordnung. Sie sei der Feuerbestattung sogar vorzuziehen. Pröpstin Almut Witt vom ev.-luth. Kirchenkreis Altholstein erklärt in einem Interview im Domradio: “Diejenigen, die das miterlebt haben, sind sehr überzeugt davon und haben diesen Prozess als sehr würdevoll erlebt.”[13]. In einem längeren Spiegelartikel werden die Kritikpunkte einiger Rechtsmediziner und Bestatter an die Reerdigung angeführt. Zudem wird die Struktur, die Erfahrung und die Compliance-Vorstellungen der Betreiber der Reerdigungen kritisch hinterfragt.[14] In einem weiteren Artikel mit dem Titel Dubiose Probe wird die Ernsthaftigkeit der wissenschaftlichen Begleitung bemängelt.[15] Diesen Berichten widerspricht der forensische Entomologe Marcus Schwarz, der die Begleitforschung des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Leipzig leitet: „Wir haben sämtliche Verfahren durchgeführt, die bei uns im Institut möglich sind, sogar andere Wissenschaftsdisziplinen hinzugezogen.“ Neun Wissenschaftler der Universität Leipzig seien an den Untersuchungen beteiligt gewesen, darunter auch drei Rechtsmediziner. An den Knochen habe man kein Weichgewebe mehr gefunden.[5][16]

Weiterhin werden die rechtlichen Grundlagen für das Pilotprojekt bzw. für die Reerdigung diskutiert.[17][18] Eine größere Studie des Gesundheitsrates der Niederlande hat die Reerdigung im Gegensatz zur alkalischen Hydrolyse als nicht zulassungsfähig für die Niederlande eingestuft.[19] Die Studie datiert auf das Jahr 2020, als es noch keinen europäischen Anbieter mit entsprechenden wissenschaftlichen Datenerhebungen auf dem Markt gab. Die Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern haben mittlerweile die Reerdigung explizit ausgeschlossen, weil der Gesundheitsschutz noch nicht ausreichend belegt sei.[20] Eine umfassende Prüfung der zuständigen Behörden in den beiden Bundesländern hat bisher jedoch nicht stattgefunden. Hamburger Behörden prüfen die Duldung eines Pilotprojektes in ihrem Bundesland. Die Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas lenkte anfangs den Blick auf die unklaren Verfahren mit den übrig gebliebenen Knochen („Ein Zermahlen oder Schreddern eines Schädels“ entspräche nicht unbedingt der gebotenen Würde und Achtung vor Verstorbenen) und verweist auf die Frage der Totenruhe.[21] Der Friedhofszwang wird mit der Beisetzung der Erde aus der Reerdigungsmethode auf Friedhöfen erfüllt.

Verbreitung

Die neuzeitliche Idee der Reerdigung geht auf die US-Amerikanerin Katrina Spade zurück, die 2014 die gemeinnützigen Organisation Urban Death Project und 2017 darauf aufbauend die gemeinnützige Gesellschaft Recompose gründete. Washington wurde 2020 der erste Bundesstaat der USA, der das Prinzip der Reerdigung legalisierte,[22] und mehrere Staaten sind seitdem gefolgt.[23] Die erste Reerdigung in Deutschland wurde im Februar 2022 in Mölln (Schleswig-Holstein) vorgenommen,[24] wo die Pastorin der Kirchengemeinde die Form der Beisetzung eine gute Alternative für alle nannte, „bei denen eine Bestattung im Sarg oder eine Feuerbestattung Unbehagen auslösen“.[25] Beisetzungen der entstandenen Humus-Erde wurden von zahlreichen Friedhöfen in den Bundesländern Schleswig-Holstein, z. B. im November 2022 in Stockelsdorf (Kreis Ostholstein)[26] oder auf dem Friedhof Ohlsdorf in Hamburg bekannt.[10]

Einzelnachweise

  1. Gesundheitsministerium informiert in Innen- und Rechtsausschuss zum Pilotprojekt einer neuen Bestattungsform. Abgerufen am 23. November 2023.
  2. Gesundheitsministerium informiert in Innen- und Rechtsausschuss zum Pilotprojekt einer neuen Bestattungsform. In: schleswig-holstein.de. Abgerufen am 23. November 2023.
  3. a b Reerdigung – ein neuer Trend im hohen Norden?. bestatterdeutschland.de, abgerufen am 9. August 2023.
  4. Anhang 2 BioAbfV - Einzelnorm. Abgerufen am 23. November 2023.
  5. a b Marcus Schwarz, Lisa Höfert, Ludwig Kutschera, Neele Dreißig, Susen Becker, Michael Kohl, Sven Baumann, Carsten Babian, Jan Dreßler: Die „Reerdigung“ - Eine neue Bestattungsform aus forensischer Sicht. In: Rechtsmedizin. 17. Januar 2024, doi:10.1007/s00194-023-00681-6.
  6. Jörn Straehler-Pohl: Bestattungsform Reerdigung – Auf einem Bett aus Stroh zu Erde werden. deutschlandfunkkultur.de, 17. März 2022, abgerufen am 26. Oktober 2022.
  7. Jürgen Gaedke, Bearbeitung: Torsten F. Barthel (Hrsg.): Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts. 13. Auflage. Carl Heymanns, Köln 2021, ISBN 978-3-452-29697-9, S. 207 f.
  8. Kirchliches Amtsblatt des Erzbistums Paderborn 2023, Stück 8, Nr. 88 (S. 103). (PDF) 18. August 2023, abgerufen am 17. September 2023.
  9. Reerdigung verboten. Spiegel Online, 27. Oktober 2023, abgerufen am 27. Oktober 2023.
  10. a b Ulrike Nimz: Reerdigung: Pietät und Profit. 18. Oktober 2023, abgerufen am 1. November 2023.
  11. Bettina Mittelacher: Friedhof Hamburg: Vorbereitungen für Reerdigung laufen – doch es gibt Bedenken. 11. Oktober 2023, abgerufen am 1. November 2023 (deutsch).
  12. Sachsen-Anhalt plant Reform des Bestattungsrechts: Letzte Ruhe im Kokon. 2. Oktober 2023, abgerufen am 1. November 2023.
  13. Kieler Friedhof bietet Beerdigung durch Verkompostierung an. 7. Oktober 2023, abgerufen am 23. November 2023.
  14. Gunther Latsch: (S+) Bestattungsgesetz in Schleswig-Holstein: Leichen als Kompost. In: Der Spiegel. 23. September 2023, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 1. November 2023]).
  15. Gunther Latsch: Kompostierung von Leichen: Dubiose Probe in der Begleitforschung. In: Der Spiegel. 6. Oktober 2023, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 1. November 2023]).
  16. letsflip.de: Nachhaltig sterben? In: Flip. 29. September 2023, abgerufen am 23. November 2023 (deutsch).
  17. Kompostierung von Leichen: Experte bezeichnet „Reerdigung“ als „komplett irren Vorgang“. In: Der Tagesspiegel Online. 23. September 2023, ISSN 1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 1. November 2023]).
  18. Pilotprojekt Reerdigung. In: Fachverlag des deutschen Bestattungsgewerbes (Hrsg.): Bestattungskultur. Bestattungskultur, Sonderbeilage 09/23. Fachverlag des deutschen Bestattungsgewerbes, Düsseldorf September 2023.
  19. Welzijn en Sport Ministerie van Volksgezondheid: Admissibility of new techniques of disposing of the dead - Advisory report - The Health Council of the Netherlands. 25. Mai 2020, abgerufen am 1. November 2023 (britisches Englisch).
  20. Kirchliches Amtsblatt. In: Kirchliches Amtsblatt für die Erzdiözese Paderborn, Klarstellender Erlaß des MAGS NRW zum Thema „Reerdigung“, Nr. 88, Seite 108, erschienen am 18. August 2023. Abgerufen am 1. November 2023 (deutsch).
  21. Neue Stellungnahme zu den 2023 geplanten Änderungen des schleswig-holsteinischen Bestattungsgesetzes. 19. Juni 2023, abgerufen am 1. November 2023 (deutsch).
  22. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen seattle.
  23. Tracker: Where Is Human Composting Legal. In: Earth. Abgerufen am 20. April 2023 (amerikanisches Englisch).
  24. Christoph Koch: Erde zu Erde. In: brand eins. Abgerufen am 17. November 2022.
  25. Klimaneutral bestatten: „Reerdigung“ wird im Norden erprobt. In: Die Zeit. 5. März 2022, abgerufen am 17. November 2022.
  26. Ilka Schmidt-Martens: Erste Reerdigung in Stockelsdorf. In: Lübecker Nachrichten online. 19. November 2022, abgerufen am 19. November 2022.