„Geselle“ – Versionsunterschied
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Das Wort '''Geselle''' ''(althochdeutsch: "gisell(i)o" = [[Saalgenosse]], [[Hausgenosse]])'', im veralteten Umgangssdeutsch jemand, der mit einem zusammen aß ("Tischgesellschaft"), reiste ("Reisegesellschaft") und dergl. |
Das Wort '''Geselle''' ''(althochdeutsch: "gisell(i)o" = [[Saalgenosse]], [[Hausgenosse]])'', im veralteten Umgangssdeutsch jemand, der mit einem zusammen aß ("Tischgesellschaft"), reiste ("Reisegesellschaft") und dergl. |
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Im [[Industrie|industriellen Bereich]] vgl. den [[Facharbeiter]], der seine Prüfung jedoch vor der [[Industrie- und Handelskammer]] ablegt. |
Im [[Industrie|industriellen Bereich]] vgl. den [[Facharbeiter]], der seine Prüfung jedoch vor der [[Industrie- und Handelskammer]] ablegt. |
Version vom 30. Mai 2004, 00:47 Uhr
Das Wort Geselle (althochdeutsch: "gisell(i)o" = Saalgenosse, Hausgenosse), im veralteten Umgangssdeutsch jemand, der mit einem zusammen aß ("Tischgesellschaft"), reiste ("Reisegesellschaft") und dergl.
Heute meint es den Handwerker nach erfolgreich bestandener Gesellenprüfung in einem Handwerksberuf. In fast allen Berufszweigen wird außer einer schriftlichen Prüfung ein "Gesellenstück" angefertigt, das vom Gesellenprüfungsausschuss einer Handwerkskammer begutachtet wird.
Im industriellen Bereich vgl. den Facharbeiter, der seine Prüfung jedoch vor der Industrie- und Handelskammer ablegt.
Siehe auch: Auszubildender, Gesellschaft, Lehre, Lehrling