„Benutzer:Escla/Artikelwerkstatt/Klage Nicaraguas gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof“ – Versionsunterschied

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== Termine ==
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In einer ersten Entscheidung lehnte das Gericht am 30. April 2024 die Eilanträge Nicaraguas mit 16:1 Stimmen ab. Nur der entsprechend den Statuten des Gerichts von Nicaragua als sogenannter Ad-hoc-Richter für das Verfahren benannte ehemalige Ministerpräsident Jordaniens, [[Aun Schaukat al-Chasauneh]], stimmte dafür. Die Entscheidung im Hauptverfahren steht noch aus.<ref>https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/igh-weist-eilantraege-gegen-deutschland-zurueck-vorwurf-beihilfe-zum-genozid-19689045.html</ref>
Die Verkündung einer ersten Entscheidung des Gerichts im Verfahren ist für Dienstag, 30. April 2024, ab 15 Uhr MESZ angesetzt.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.barrons.com/news/top-un-court-to-rule-on-germany-nicaragua-gaza-genocide-case-1bab56d7 |titel=Top UN Court To Rule On Germany/Nicaragua Gaza Genocide Case |datum=2024-04-26 |abruf=2024-04-29}}</ref> Die öffentliche Sitzung wird auch aufgezeichnet und auf der Webseite des Gerichts<ref>https://www.icj-cij.org/home</ref> und auf auf UN Web TV<ref>https://webtv.un.org/en</ref> gestreamt.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/193/193-20240426-pre-01-00-en.pdf |titel=lleged Breaches of Certain International Obligations in respect of the Occupied
Palestinian Territory (Nicaragua v. Germany) – Request for the indication of provisional measures: The Court to deliver its Order on Tuesday 30 April 2024 at 3 p.m |werk=www.icj-cij.org |datum=2024-04-26 |abruf=2024-04-29}}</ref>


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 30. April 2024, 18:27 Uhr

Am 1. März 2024 leitete Nicaragua vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) ein Verfahren gegen Deutschland ein[1] wegen „schwerer Verstöße gegen zwingende Grundsätze des Völkerrechts, die in den besetzten palästinensischen Gebiete, insbesondere im Gazastreifen stattfinden“ (in Originaltext auf Englisch: serious breaches of peremptory norms of international law taking place in the Occupied Palestinian Territory, particularly in the Gaza Strip).[2]:2

Dem vorausgegangen war ein verbaler Notenaustausch zwischen beiden Ländern, in dem Nicaragua seine Anschuldigungen formulierte.[3]:Annex 1[3]:Annex 2

Der Fall

Gestützt auf die Völkermordkonvention und den Beschluss auf vorläufige Maßnahmen vom 26. Januar 2024 im Verfahren Südafrika gegen Israel, in dem der IGH die Behauptung Südafrikas über einen Genozid in Gaza als „plausibel“ anerkannte,[4] :35–38 wirft Nicaragua Deutschland vor, durch seine politische, finanzielle und militärische Unterstützung Israels in seinem Krieg mit Hamas sowie mit dem Zahlungsstopp an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) Beihilfe zu diesem Genozid zu leisten.

Des Weiteren beantragt Nicaragua die Verhängung vorläufiger Maßnahmen gegen Deutschland, wie die Anordnung der Wiederaufnahme der ausgesetzten deutschen Finanzierung der UNRWA und der Einstellung deutscher Militärhilfe an Israel.[2]:101

Verfahren

Nicaragua argumentiert, dass Deutschland von Anfang an von den von Israel begangenen Rechtsverletzungen wusste, einschließlich der angeblichen Absicht Israels, die Zivilbevölkerung Gazas ins Visier zu nehmen, ein klarer Akt der kollektiven Bestrafung.[2]:39–40 Nicaragua behauptet weiter, Deutschland habe die Mittel an die UNRWA eingestellt unter Bezugnahme auf bisher nicht bestätigte israelische Behauptungen, wonach UNRWA-Personal in den Angriff der Hamas vom 7. Oktober verwickelt gewesen sei.[5][6] Des Weiteren macht Nicaragua geltend, dass die Finanzierung des UNRWA für die Fortsetzung seiner Arbeit nicht nur in Gaza, sondern auch in Syrien, Libanon und der Westbank, u. a. in den Bereichen Gesundheitsdienste, Umweltschutz, Schädlingsbekämpfung, Wasserqualität, Bildung und Mikrofinanzierung, unabdingbar sei. Nicaragua beruft sich dabei auf die Warnung des UNRWA, dass eine Aussetzung der Finanzierung zur Einstellung seiner Tätigkeit führen könnte, obwohl nach UN-Berichten in der Bevölkerung des Gazastreifens weit verbreiteter Hunger herrsche.[2]:60–64

Maßnahmen

Deshalb beantragt Nicaragua eine gerichtliche Entscheidung über folgende Anklagepunkte:[2]:67

  • Deutschland verstößt gegen seine Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention, indem es in voller Kenntnis der Sachlage den andauernden Völkermord an der palästinensischen Bevölkerung im Gazastreifens nicht verhindert.
  • Deutschland hat durch die Aussetzung der Finanzierung des UNRWA gegen seine Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention, dem humanitären Völkerrecht und der Vierten Genfer Konvention verstoßen.
  • Deutschland muss die oben genannten Verstöße einstellen sowie sicherstellen, dass sie sich nicht wiederholen und den Schaden, den seine international unrechtmäßigen Handlungen verursacht haben, in vollem Umfang wiedergutmachen.

Vorläufige Maßnahmen

Nicaragua ersucht das Gericht außerdem, folgende vorläufige Maßnahmen gemäß seinen eigenen Verpflichtungen erga omnes zu ergreifen, um die unmittelbare Gefahr einer humanitären Katastrophe im Gazastreifen abzuwenden:[2]:68,101

  • Die sofortige Aussetzung der deutschen militärischen Unterstützung Israels, soweit diese unter Verletzung der Völkermordkonvention oder des Völkerrechts verwendet werden könnte.
  • Die Wiederaufnahme der deutschen Finanzierung des UNRWA.
  • Deutschland muss unverzüglich alles tun, um seinen Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht nachzukommen.
  • Deutschland muss mithelfen, die schwerwiegenden Verstöße gegen zwingende Normen des Völkerrechts zu beenden.

Mündliche Verhandlung

Am 8. und 9. April 2024 fand eine mündliche Verhandlung vor dem IGH statt, wo Nicaragua seine Anklagepunkte bekräftigte, während Deutschland für die Einstellung des Verfahrens plädierte.[7]

Termine

In einer ersten Entscheidung lehnte das Gericht am 30. April 2024 die Eilanträge Nicaraguas mit 16:1 Stimmen ab. Nur der entsprechend den Statuten des Gerichts von Nicaragua als sogenannter Ad-hoc-Richter für das Verfahren benannte ehemalige Ministerpräsident Jordaniens, Aun Schaukat al-Chasauneh, stimmte dafür. Die Entscheidung im Hauptverfahren steht noch aus.[8]

Siehe auch

Einzelnachweise