„Dekret“ – Versionsunterschied

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Ein '''Dekret''' (''{{laS|decretum}}'' „Beschluss“, „Verordnung“, zu ''{{lang|la|dēcernere}}'' „beschließen“, „entscheiden“) ist ein von einer [[Behörde]], [[Regierung]] oder einem [[Staatsoberhaupt]] erlassener [[Rechtsakt]], in der Regel in Form einer [[Verordnung]] oder Verfügung mit [[Gesetzeskraft]].
Ein '''Dekret''' ({{laS|decretum|de=Beschluss, Verordnung}}, zu ''{{lang|la|dēcernere}}'' ‚beschließen, entscheiden‘) ist ein von einer [[Behörde]], [[Regierung]] oder einem [[Staatsoberhaupt]] erlassener [[Rechtsakt]], in der Regel in Form einer [[Verordnung]] oder Verfügung mit [[Gesetzeskraft]].


In der deutschen [[Juristische Fachsprache|Rechtssprache]] wird das Dekret auch als [[Erlass (Verwaltungsrecht)|Erlass]] bezeichnet. In rechtssprachlich korrekter Ausdrucksweise wird ein Dekret (''von'' der zuständigen Stelle) ''erlassen'', während ein Erlass (''durch'' die zuständige Stelle) ''ergeht''.
In der deutschen [[Juristische Fachsprache|Rechtssprache]] wird das Dekret auch als [[Erlass (Verwaltungsrecht)|Erlass]] bezeichnet. In rechtssprachlich korrekter Ausdrucksweise wird ein Dekret (''von'' der zuständigen Stelle) ''erlassen'', während ein Erlass (''durch'' die zuständige Stelle) ''ergeht''.
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In [[Monarchie]]n und [[Präsidentielles Regierungssystem|präsidentiellen Systemen]] werden Gesetze (auch parlamentarisch verabschiedete) und Verordnungen häufig durch Dekrete des jeweiligen Staatsoberhauptes veröffentlicht und in Kraft gesetzt.
In [[Monarchie]]n und [[Präsidentielles Regierungssystem|präsidentiellen Systemen]] werden Gesetze (auch parlamentarisch verabschiedete) und Verordnungen häufig durch Dekrete des jeweiligen Staatsoberhauptes veröffentlicht und in Kraft gesetzt.


In Italien hat das Dekret ''(decreto)'' verschiedene Funktionen. Ein Dekret wird immer durch ein [[Monokratie|monokratisches Organ]], also nur durch eine einzelne natürliche Person, erlassen.
In [[Italien]] hat das Dekret ({{itS|decreto}}) verschiedene Funktionen. Ein Dekret wird immer durch ein [[Monokratie|monokratisches Organ]], also nur durch eine einzelne natürliche Person, erlassen.


* Zum einen ist es eine Kundmachungsform allgemein-abstrakter Rechtsakte. Während der Präsident der Republik die Gesetze lediglich ''ausfertigt'', werden [[Verordnung]]en ''(regolamenti)'' und Akte mit Gesetzeskraft des Ministerrates (''Consiglio dei Ministri'', Regierung) durch sein Dekret ''erlassen'' (Art. 87 Abs. 5 Verfassung). Verordnungen im Geschäftsbereich der einzelnen Ministerien erlangen durch Dekret des jeweiligen Ministers Gültigkeit (zum Beispiel Dekret des Präsidenten des Ministerrats) (vgl. Art. 17 Abs. 3 Gesetz 400/1988). Im Regierungssystem der [[Italienische Regionen|Regionen und Autonomen Provinzen]] gibt es das Dekret des Präsidenten der Region ''(Presidente della Regione)'' bzw. des [[Landeshauptmann]]s ''(Presidente della Provincia)'' zum Erlass der Verordnungen von Region und Land (zum Beispiel Art. 43 Südtiroler Autonomiestatut).
* Zum einen ist es eine Kundmachungsform allgemein-abstrakter Rechtsakte. Während der Präsident der Republik die Gesetze lediglich ''ausfertigt'', werden [[Verordnung]]en ''({{lang|it|regolamenti}})'' und Akte mit Gesetzeskraft des Ministerrates ({{lang|it|''Consiglio dei Ministri''}}, Regierung) durch sein Dekret ''erlassen'' (Art. 87 Abs. 5 Verfassung). Verordnungen im [[Geschäftsbereich]] der einzelnen Ministerien erlangen durch Dekret des jeweiligen Ministers Gültigkeit (zum Beispiel Dekret des Präsidenten des Ministerrats) (vgl. Art. 17 Abs. 3 Gesetz 400/1988). Im Regierungssystem der [[Italienische Regionen|Regionen und Autonomen Provinzen]] gibt es das Dekret des Präsidenten der Region ''({{lang|it|Presidente della Regione}})'' bzw. des [[Landeshauptmann]]s ''({{lang|it|Presidente della Provincia}})'' zum Erlass der Verordnungen von Region und Land (zum Beispiel Art. 43 [[Autonomie Südtirols|Südtiroler Autonomiestatut]]).
* Zum anderen sind Dekrete Rechtsakte mit genau bestimmten Empfängerkreis der öffentlichen Verwaltung. Hier haben sie den Charakter von Verwaltungsvorschriften, die vom Leiter einer Organisation erlassen werden. In den Prozessordnungen finden sich Dekrete als Anordnungen des (vorsitzenden) Richters zur Gestaltung des Ablaufs des Verfahrens (zum Beispiel Art. 435 ZPO). Da die Vollstreckung einer Maßnahme oft durch Dekret des Richters angeordnet wird, kann es auch als ‚Bescheid‘ wiedergegeben werden (zum Beispiel ''decreto ingiuntivo'' – [[Mahnbescheid]], Art 641 ZPO). Im Verfahren per Dekret ''(procedimento per decreto)'', einem [[Strafbefehlsverfahren (Deutschland)|Strafbefehlsverfahren]], wird eine Geldstrafe für leichtere Vergehen durch Dekret verhängt, was das Gerichtsverfahren verkürzt (Art. 459 StPO).
* Zum anderen sind Dekrete Rechtsakte mit genau bestimmten Empfängerkreis der [[Öffentliche Verwaltung|öffentlichen Verwaltung]]. Hier haben sie den Charakter von Verwaltungsvorschriften, die vom Leiter einer Organisation erlassen werden. In den Prozessordnungen finden sich Dekrete als [[Anordnung (Recht)|Anordnungen]] des (vorsitzenden) Richters zur Gestaltung des Ablaufs des Verfahrens (zum Beispiel {{Art.|435|ZPO|juris|text=Art. 435 ZPO}}). Da die Vollstreckung einer Maßnahme oft durch Dekret des Richters angeordnet wird, kann es auch als ‚Bescheid‘ wiedergegeben werden (zum Beispiel {{lang|it|''decreto ingiuntivo''}} – [[Mahnbescheid]], {{Art.|641|ZPO|juris|text=Art. 641 ZPO}}). Im Verfahren per Dekret ''({{lang|it|procedimento per decreto}})'', einem [[Strafbefehlsverfahren (Deutschland)|Strafbefehlsverfahren]], wird eine Geldstrafe für leichtere Vergehen durch Dekret verhängt, was das Gerichtsverfahren verkürzt ({{Art.|459|StPO|dejure|text=Art. 459 StPO}}).


In [[Belgien]] bezeichnet man als Dekret ([[niederländische Sprache|niederl.]] ''{{lang|nl|decreet}}'', [[französische Sprache|frz.]] ''{{lang|fr|décret}}'') die [[Rechtsnorm]] mit Gesetzeswert, die vom Parlament einer [[Politisches System Belgiens#Gemeinschaften|Gemeinschaft]] oder einer [[Politisches System Belgiens#Regionen|Region]] verabschiedet wurde (außer in der [[Region Brüssel-Hauptstadt]], wo diese Normen ''Ordonnanzen'' genannt werden).
In [[Belgien]] wird als Dekret ({{nlS|decreet}}, {{frS|décret}}) die [[Rechtsnorm]] mit Gesetzeswert bezeichnet, die vom Parlament einer [[Politisches System Belgiens#Gemeinschaften|Gemeinschaft]] oder einer [[Politisches System Belgiens#Regionen|Region]] verabschiedet wurde (außer in der [[Region Brüssel-Hauptstadt]], wo diese Normen ''Ordonnanzen'' genannt werden).


In Deutschland war der von der französischen Rechtssprache geprägte Ausdruck ''Dekret'' vor allem im 18. und 19. Jahrhundert geläufig, heute wird zur Bezeichnung von behördlichen oder richterlichen Anordnungen bzw. ministeriellen Verwaltungsvorschriften nur noch die Benennung ''Erlass'' verwendet. Für entsprechende Vorgänge in Rechtsordnungen anderer Länder werden (auch in Abhängigkeit von der ausgangssprachlichen Terminologie) beide Benennungen – oft auch [[synonym]] – verwendet.
In Deutschland war der von der [[Frankreich|französischen]] Rechtssprache geprägte Ausdruck ''Dekret'' vor allem im 18. und 19. Jahrhundert geläufig, heute wird zur Bezeichnung von behördlichen oder richterlichen Anordnungen bzw. ministeriellen Verwaltungsvorschriften nur noch die Benennung ''Erlass'' verwendet. Für entsprechende Vorgänge in Rechtsordnungen anderer Länder werden (auch in Abhängigkeit von der ausgangssprachlichen Terminologie) beide Benennungen – oft auch [[synonym]] – verwendet.


Im [[Kanonisches Recht|römisch-katholischen Kirchenrecht]] wird als Dekret ein rechtsetzender (gesetzesgleicher) Verwaltungsakt des kirchlichen Gesetzgebers oder der kirchlichen Verwaltung bezeichnet, der an alle Gläubigen (Allgemeines Dekret, [[Allgemeinverfügung]]) oder an einen oder mehrere Einzelne (Einzeldekret, [[Einzelfallentscheidung]]) gerichtet sein kann. Neben [[Papst|päpstlichen]] und [[Bischof|bischöflichen]] Dekreten sind auch Beschlüsse der [[Konzil]]ien in Form von Konzilsdekreten ergangen. Dabei sind Dekrete insbesondere von [[Instruktion]]en der kirchlichen Behörde zu unterscheiden, die als Auslegungsrichtlinien keine eigene Gesetzeskraft besitzen.
Im [[Kanonisches Recht|römisch-katholischen Kirchenrecht]] wird als Dekret ein rechtsetzender (gesetzesgleicher) Verwaltungsakt des kirchlichen Gesetzgebers oder der kirchlichen Verwaltung bezeichnet, der an alle Gläubigen (allgemeines Dekret, [[Allgemeinverfügung]]) oder an einen oder mehrere Einzelne (Einzeldekret, [[Einzelfallentscheidung]]) gerichtet sein kann. Neben [[Papst|päpstlichen]] und [[Bischof|bischöflichen]] Dekreten sind Beschlüsse der [[Konzil]]ien in Form von Konzilsdekreten ergangen. Dabei sind Dekrete insbesondere von [[Instruktion]]en der kirchlichen Behörde zu unterscheiden, die als Auslegungsrichtlinien keine eigene Gesetzeskraft besitzen.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Aktuelle Version vom 17. Dezember 2023, 09:18 Uhr

Ein Dekret (lateinisch decretum ‚Beschluss, Verordnung‘, zu dēcernere ‚beschließen, entscheiden‘) ist ein von einer Behörde, Regierung oder einem Staatsoberhaupt erlassener Rechtsakt, in der Regel in Form einer Verordnung oder Verfügung mit Gesetzeskraft.

In der deutschen Rechtssprache wird das Dekret auch als Erlass bezeichnet. In rechtssprachlich korrekter Ausdrucksweise wird ein Dekret (von der zuständigen Stelle) erlassen, während ein Erlass (durch die zuständige Stelle) ergeht.

Weitere Einzelheiten

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Viele Verfassungen lassen in bestimmten Fällen Dekrete zu, die ohne parlamentarische Mitwirkung von der Exekutive erlassen werden können, etwa nach Ausrufung des Notstandes (Notverordnung).

In Monarchien und präsidentiellen Systemen werden Gesetze (auch parlamentarisch verabschiedete) und Verordnungen häufig durch Dekrete des jeweiligen Staatsoberhauptes veröffentlicht und in Kraft gesetzt.

In Italien hat das Dekret (italienisch decreto) verschiedene Funktionen. Ein Dekret wird immer durch ein monokratisches Organ, also nur durch eine einzelne natürliche Person, erlassen.

  • Zum einen ist es eine Kundmachungsform allgemein-abstrakter Rechtsakte. Während der Präsident der Republik die Gesetze lediglich ausfertigt, werden Verordnungen (regolamenti) und Akte mit Gesetzeskraft des Ministerrates (Consiglio dei Ministri, Regierung) durch sein Dekret erlassen (Art. 87 Abs. 5 Verfassung). Verordnungen im Geschäftsbereich der einzelnen Ministerien erlangen durch Dekret des jeweiligen Ministers Gültigkeit (zum Beispiel Dekret des Präsidenten des Ministerrats) (vgl. Art. 17 Abs. 3 Gesetz 400/1988). Im Regierungssystem der Regionen und Autonomen Provinzen gibt es das Dekret des Präsidenten der Region (Presidente della Regione) bzw. des Landeshauptmanns (Presidente della Provincia) zum Erlass der Verordnungen von Region und Land (zum Beispiel Art. 43 Südtiroler Autonomiestatut).
  • Zum anderen sind Dekrete Rechtsakte mit genau bestimmten Empfängerkreis der öffentlichen Verwaltung. Hier haben sie den Charakter von Verwaltungsvorschriften, die vom Leiter einer Organisation erlassen werden. In den Prozessordnungen finden sich Dekrete als Anordnungen des (vorsitzenden) Richters zur Gestaltung des Ablaufs des Verfahrens (zum Beispiel Art. 435 ZPO). Da die Vollstreckung einer Maßnahme oft durch Dekret des Richters angeordnet wird, kann es auch als ‚Bescheid‘ wiedergegeben werden (zum Beispiel decreto ingiuntivo – Mahnbescheid, Art. 641 ZPO). Im Verfahren per Dekret (procedimento per decreto), einem Strafbefehlsverfahren, wird eine Geldstrafe für leichtere Vergehen durch Dekret verhängt, was das Gerichtsverfahren verkürzt (Art. 459 StPO).

In Belgien wird als Dekret (niederländisch decreet, französisch décret) die Rechtsnorm mit Gesetzeswert bezeichnet, die vom Parlament einer Gemeinschaft oder einer Region verabschiedet wurde (außer in der Region Brüssel-Hauptstadt, wo diese Normen Ordonnanzen genannt werden).

In Deutschland war der von der französischen Rechtssprache geprägte Ausdruck Dekret vor allem im 18. und 19. Jahrhundert geläufig, heute wird zur Bezeichnung von behördlichen oder richterlichen Anordnungen bzw. ministeriellen Verwaltungsvorschriften nur noch die Benennung Erlass verwendet. Für entsprechende Vorgänge in Rechtsordnungen anderer Länder werden (auch in Abhängigkeit von der ausgangssprachlichen Terminologie) beide Benennungen – oft auch synonym – verwendet.

Im römisch-katholischen Kirchenrecht wird als Dekret ein rechtsetzender (gesetzesgleicher) Verwaltungsakt des kirchlichen Gesetzgebers oder der kirchlichen Verwaltung bezeichnet, der an alle Gläubigen (allgemeines Dekret, Allgemeinverfügung) oder an einen oder mehrere Einzelne (Einzeldekret, Einzelfallentscheidung) gerichtet sein kann. Neben päpstlichen und bischöflichen Dekreten sind Beschlüsse der Konzilien in Form von Konzilsdekreten ergangen. Dabei sind Dekrete insbesondere von Instruktionen der kirchlichen Behörde zu unterscheiden, die als Auslegungsrichtlinien keine eigene Gesetzeskraft besitzen.

Wiktionary: Dekret – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen