„Ferman“ – Versionsunterschied

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Ein '''Ferman''' ist ein [[Erlass (Verwaltungsrecht)|Erlass]], ein [[Dekret]], eine [[Vollmacht]] oder eine [[Verordnung]] eines [[Souverän]]s in [[Islam|islamischen]] Ländern. Die Urkunde wird von ihm oder einem seiner damit beauftragten Minister unterzeichnet. Der Begriff hat seinen Ursprung im [[Persische Sprache|persischen]] {{FaF|d=farmān|فرمان}} und bedeutet so viel wie „Befehl“, „Verordnung“ oder „Auftrag“.
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Aktuelle Version vom 25. November 2023, 23:23 Uhr

Ein Ferman ist ein Erlass, ein Dekret, eine Vollmacht oder eine Verordnung eines Souveräns in islamischen Ländern. Die Urkunde wird von ihm oder einem seiner damit beauftragten Minister unterzeichnet. Der Begriff hat seinen Ursprung im persischen فرمان / farmān und bedeutet so viel wie „Befehl“, „Verordnung“ oder „Auftrag“.

Fermane gab es häufiger im Osmanischen Reich, im indischen Mogulreich und im Iran unter Schah Mohammad Reza Pahlavi. Das türkische Wort Ferman ist ins Deutsche übernommen worden. Auch auf Bewilligungen oder Pässe wird der Begriff angewandt.

Fermane des osmanischen Sultans mit historischer Bedeutung

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Der Ferman zur Errichtung des Exarchats in bulgarischer, osmanischer und griechischer Sprache

Einzelnachweise

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  1. Murray Gordon: L'Esclavage dans le monde arabe – VIIe–XXe siècle. In: Collection Texto. Éditions Tallandier, Paris 2009, ISBN 978-2-84734-633-6, S. 169.
  2. a b Philippe Pétriat: Aux pays de l’or noir – Une histoire arabe du pétrole. In: Martine Allaire (Hrsg.): Collection folio histoire inédit. Nr. 306. Éditions Gallimard, Paris 2021, ISBN 978-2-07-282739-6, S. 26.