„Kurienkardinal“ – Versionsunterschied

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Als '''Kurienkardinal''' bezeichnet man die obersten Mitarbeiter der Zentralverwaltung der [[römisch-katholische Kirche|römisch-katholischen Kirche]] ([[römische Kurie]]), die den Rang eines [[Kardinal]]s bekleiden (insbesondere die Vorsteher der verschiedenen [[Römische Kurie#Dikasterien|Kongregationen]], die [[Kardinalpräfekt]]en und den [[Kardinalstaatssekretär]].<ref>[[Andreas Englisch]]: [https://www.welt.de/print-wams/article609068/Mit-roten-Socken-zum-Papst.html ''Mit roten Socken zum Papst''] Welt am Sonntag, 4. Februar 2001.</ref><ref>[https://www.dbk.de/kirche-a-z/k Kirche von A–Z: ''Kardinal''] dbk.de</ref>
Als '''Kurienkardinal''' bezeichnet man die obersten Mitarbeiter der Zentralverwaltung der [[römisch-katholische Kirche|römisch-katholischen Kirche]] ([[römische Kurie]]), die den Rang eines [[Kardinal]]s bekleiden, insbesondere die Vorsteher der verschiedenen [[Römische Kurie#Dikasterien|Kongregationen]], die [[Kardinalpräfekt]]en und den [[Kardinalstaatssekretär]].<ref>[[Andreas Englisch]]: [https://www.welt.de/print-wams/article609068/Mit-roten-Socken-zum-Papst.html ''Mit roten Socken zum Papst''] Welt am Sonntag, 4. Februar 2001.</ref><ref>[https://www.dbk.de/kirche-a-z/k Kirche von A–Z: ''Kardinal''] dbk.de</ref>


In {{CIC|354}} ist geregelt, dass „Kardinäle, die Dikasterien oder anderen ständigen Einrichtungen der Römischen Kurie oder des Vatikanstaates vorstehen“ mit Vollendung des fünfundsiebzigsten Lebensjahres gebeten sind, dem [[Papst]] den Amtsverzicht anzubieten. Das entspricht der Regelung für Bischöfe mit diözesanen Aufgaben.
In {{CIC|354}} ist geregelt, dass „Kardinäle, die Dikasterien oder anderen ständigen Einrichtungen der Römischen Kurie oder des Vatikanstaates vorstehen“ mit Vollendung des fünfundsiebzigsten Lebensjahres gebeten sind, dem [[Papst]] den Amtsverzicht anzubieten. Das entspricht der Regelung für Bischöfe mit diözesanen Aufgaben.

Version vom 11. Juni 2023, 13:17 Uhr

Als Kurienkardinal bezeichnet man die obersten Mitarbeiter der Zentralverwaltung der römisch-katholischen Kirche (römische Kurie), die den Rang eines Kardinals bekleiden, insbesondere die Vorsteher der verschiedenen Kongregationen, die Kardinalpräfekten und den Kardinalstaatssekretär.[1][2]

In can. 354 CIC ist geregelt, dass „Kardinäle, die Dikasterien oder anderen ständigen Einrichtungen der Römischen Kurie oder des Vatikanstaates vorstehen“ mit Vollendung des fünfundsiebzigsten Lebensjahres gebeten sind, dem Papst den Amtsverzicht anzubieten. Das entspricht der Regelung für Bischöfe mit diözesanen Aufgaben.

Einzelnachweise

  1. Andreas Englisch: Mit roten Socken zum Papst Welt am Sonntag, 4. Februar 2001.
  2. Kirche von A–Z: Kardinal dbk.de