„Institut für Ostrecht (Verein)“ – Versionsunterschied

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Das '''Institut für Ostrecht e. V.''' ist ein Verein zur Erforschung der Rechtsentwicklung in osteuropäischen Ländern. Der Verein hatte seinen Sitz zunächst in [[München]], seit 2007 ist [[Regensburg]] der Vereinssitz. Wissenschaftlicher Leiter des Instituts ist seit 1973 [[Friedrich-Christian Schroeder]].
Das '''Institut für Ostrecht e''' ist eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung zur Erforschung der Rechtsentwicklung, Rechtordnungen und Rechtskulturen in osteuropäischen Ländern. Das Institut hatte seinen Sitz zunächst in [[München]], seit 2007 ist [[Regensburg]] der Vereinssitz. Wissenschaftlicher Leiter des Instituts ist seit 1973 [[Friedrich-Christian Schroeder]].


== Geschichte ==
== Geschichte ==
Der Verein wurde am 1. Oktober 1957 als rechtsfähiger Verein auf Initiative von [[Reinhart Maurach]] gegründet. Maurach war Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht an der Universität München und vormals Direktor des Instituts für Ostrecht an der Universität Breslau. Unter den Gründungsmitgliedern waren neben Maurach zwei Professoren der Universität München, [[Murad Ferid]] und [[Eugen Ulmer (Jurist)|Eugen Ulmer]], sowie [[Bernhard Pfister (Wirtschaftswissenschaftler)|Bernhard Pfister]] von der Hochschule für Politische Wissenschaften München, der Präsident des Untersuchungsausschusses Freiheitlicher Juristen e. V. [[Horst Erdmann]] alias Theo Friedenau, der ehemalige Ministerialdirektor im bayerischen Justizministerium Hans Walther und der Vorsitzende des Allgemeinen Studentenausschusses der Universität München. Maurach und Horst Erdmann übernahmen den Vorstand. Maurach wurde zudem wissenschaftlicher Leiter des Instituts.<ref name="schroeder">[[Friedrich-Christian Schroeder]]: ''Das Institut für Ostrecht München im Wissenschaftszentrum Ost- und Südosteuropa Regensburg − Tätigkeit − Entwicklung − Perspektiven'' (Regensburg, ohne Jahr (ca. 2010)), ( https://web.archive.org/web/20140303023836/http://www.ostrecht.de/fileadmin/user_upload/IOR-Broschuere.doc )</ref>
Mit seinem Namen knüpft das Institut an die 1925 gegründete Zeitschrift „Ostrecht“ (später „Zeitschrift für osteuropäisches Recht“) an, mit seiner Organisationsform als eigenständige juristische Person in der Form eines e. V. an das 1918 gegründete und bis zu seiner Gleichschaltung 1938 hoch angesehene Osteuropa-Institut Breslau. Das Institut für Ostrecht München e.V. wurde 1957 gegründet. Er ist zum einen Träger des Instituts und fungiert zum anderen als dessen wissenschaftliches Kuratorium. Trägerverein des Instituts wurde durch Prof. Maurach in München geründet. Maurach war Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht an der Universität München und vormals Direktor des Instituts für Ostrecht an der Universität Breslau. Unter den Gründungsmitgliedern waren neben Maurach zwei Professoren der Universität München, [[Murad Ferid]] und [[Eugen Ulmer (Jurist)|Eugen Ulmer]], sowie [[Bernhard Pfister (Wirtschaftswissenschaftler)|Bernhard Pfister]] von der Hochschule für Politische Wissenschaften München, der Präsident des Untersuchungsausschusses Freiheitlicher Juristen e. V. [[Horst Erdmann]] alias Theo Friedenau, der ehemalige Ministerialdirektor im bayerischen Justizministerium Hans Walther und der Vorsitzende des Allgemeinen Studentenausschusses der Universität München. Maurach und Horst Erdmann übernahmen den Vorstand. Maurach wurde zudem wissenschaftlicher Leiter des Instituts.<ref name="schroeder">[[Friedrich-Christian Schroeder]]: ''Das Institut für Ostrecht München im Wissenschaftszentrum Ost- und Südosteuropa Regensburg − Tätigkeit − Entwicklung − Perspektiven'' (Regensburg, ohne Jahr (ca. 2010)), ( https://web.archive.org/web/20140303023836/http://www.ostrecht.de/fileadmin/user_upload/IOR-Broschuere.doc )</ref>


== Ziele und Aufgaben ==
== Ziele und Aufgaben ==
Vornehmliche Ziele waren zunächst die Erforschung des Rechts osteuropäischer Staaten sowie die Förderung des wissenschaftlichen Erfahrungsaustauschs.<ref name="schroeder" />{{Rp|5}} Das Institut veröffentlichte zudem alle zwei Monate eine Zeitschrift namens „Recht in Ost und West“.
Vornehmliche Ziele waren zunächst die Erforschung des Rechts osteuropäischer Staaten sowie die Förderung des wissenschaftlichen Erfahrungsaustauschs.<ref name="schroeder" />{{Rp|5}} Das Institut veröffentlichte zudem alle zwei Monate eine Zeitschrift namens „Recht in Ost und West“.


Das Institut befasst sich bis heute mit der Rechtsentwicklung in osteuropäischen Ländern. Es erstellt Gutachten, Studien und gibt Rechtsauskünfte zu ausländischem Recht. Zu den Veröffentlichungen zählen das ''Jahrbuch für Ostrecht'' sowie die ''[[Zeitschrift für Wirtschaft und Recht in Osteuropa|Wirtschaft und Recht in Osteuropa]]''. Das Institut veranstaltet regelmäßig Seminare und internationale Konferenzen zum Thema.
Das Institut befasst sich bis heute mit der Rechtsentwicklung in osteuropäischen Ländern. Es erstellt Gutachten, Studien und gibt Rechtsauskünfte zu ausländischem Recht. Zu den Veröffentlichungen zählen das ''Jahrbuch für Ostrecht'' sowie die ''[[Zeitschrift für Wirtschaft und Recht in Osteuropa|Wirtschaft und Recht in Osteuropa]]''. Das Institut veranstaltet regelmäßig Seminare und internationale Konferenzen zum Thema. Eine zentrale Aufgabe des Instituts für Ostrecht besteht in der Sammlung rechtswissenschaftlicher Literatur aus und über Osteuropa. In mehr als fünf Jahrzehnten hat das IOR eine Sammlung aufgebaut, die zu den größten ihrer Art in der Bundesrepublik zählt und manche in Deutschland einmalige Werke aufweist.

Die Bibliothek des IOR umfasste Mitte 2010 insgesamt 23.600 bibliografische Ein­hei­ten Monographien und registrierte 6.300 zum Ostrecht meistens deutschsprachige Aufsätze. Ein Herzstück der Sammlungen bilden die Gesetz-, Verordnungs- und Verkündungsblätter.

==== Grundlagenforschung ====
Die kontinuierliche Beobachtung der Entwicklung des gesamten Rechts in den einzelnen Staaten Osteuropas ermöglicht es den Länderreferentinnen und -referenten, ein fast tagesaktuelles Wissen über den Stand des Rechts in „ihrem“ Land bereitzuhalten. Sie ist daher Ausgangspunkt für alle weiteren Forschungen des Instituts für Ostrecht.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IOR erforschen die Rechtsentwicklung in Osteuropa an Hand von Gesetzblättern, Sammlungen von Gerichtsentscheidungen, Zeitschriften und Buchpublikationen sowie durch Kontakte zu Institutionen, Wissenschaftlern und Praktikern in Osteuropa. Insbesondere der letztgenannte Aspekt ist wichtig, um die Rechtswirklichkeit jenseits wohlklingender Normtexte einzubeziehen. Gerade in den ehemals sozialistischen Staaten ist die Kluft zwischen Normtext und Wirklichkeit größer als in Westeuropa, sodass eine rein normative Herangehensweise ohne Einbeziehung der Rechtskultur zum Verständnis des Rechts der osteuropäischen Staaten nicht ausreicht.

Darüber hinaus ist seit Mitte der 1990er Jahre die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in den Ländern, die der EU beitreten wollen oder ihr mittlerweile beigetreten sind, ein zentraler Aspekt der Beobachtung der Rechtsentwicklung.
Zur Grundlagenforschung gehört auch, der deutschsprachigen Rechtswissenschaft und Rechtspraxis aktuelle Kenntnisse über das osteuropäische Recht in allgemeiner Form zugänglich zu machen.

==== Rechtsgutachten und Rechtsauskünfte ====
Seit seiner Gründung ist es eine Hauptaufgabe des Instituts für Ostrecht, Gerichten und Behörden Gutachten und Auskünfte über Fragen des Ostrechts zu erteilen. Von diesem Angebot machen nicht nur deutsche, sondern auch österreichische und Schweizer öffentliche Stellen Gebrauch. Auch jenseits des deutschen Sprachraums haben Gerichte wie der Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien oder das britische House of Lords um Gutachten des IOR nachgesucht. Außerdem erstellt das Institut Rechtsgutachten im Auftrag von Wirtschaftsunternehmen und Privatpersonen.

==== Internationale rechtliche Zusammenarbeit ====
Die internationale rechtliche Zusammenarbeit – d.h. die Beratung der Staaten des Forschungsraums bei der Gesetzgebung und der Rechtsanwendung – ist seit dem Ende des Sozialismus in Osteuropa zu einem wichtigen Thema in der Arbeit des Instituts für Ostrecht geworden. Im Bereich der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit arbeitet das Institut für Ostrecht eng mit der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ-Stiftung) und vergleichbaren Institutionen zusammen. 2008 schloss sich das Institut dem Bündnis für das deutsche Recht an. Dieser Zusammenschluss von Institutionen der Rechtspolitik, der Gesetzgebungsberatung, der rechtsberatenden Berufe, der Justiz und der Rechtswissenschaft, hat unter der Ägide des Bundesministeriums der Justiz das Ziel, die deutsche Gesetzgebungsberatung im Ausland durch Koordination schlagkräftiger zu machen. Als primäre Zielregion deutscher Gesetzgebungsberatung und rechtlicher Zusammenarbeit definierte das „Bündnis für das deutsche Recht“ Osteuropa.

==== Grenzüberschreitender Wissenschaftsaustausch ====
Eine wichtige Aufgabe des Instituts für Ostrecht ist seine Brückenfunktion zwischen der deutschen Rechtswissenschaft und den Rechtswissenschaften des Forschungsraums. Das IOR ist für viele Rechtswissenschaftler aus Osteuropa erste Anlaufstelle bei Kontakten zu oder Aufenthalten in Westeuropa. Zudem ist das IOR Kontaktstelle für deutsche Rechtswissenschaftler, die im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Kontakte Netzwerke auch mit osteuropäischen Kollegen aufbauen wollen. Solche Kontakte werden in der Praxis oft erst durch die im IOR vorhandenen Sprachkenntnisse und persönlichen Verbindungen ermöglicht, denn in der eher personal als institutionell geprägten Wissenschaftswelt Osteuropas finden westliche Wissenschaftler ohne besondere Regionalkenntnisse nur schwer Zugang zu Kollegen. Diese Brücken bauende Funktion des IOR und vergleichbarer Einrichtungen hat der deutschen Rechtswissenschaft den ersten Platz in den wissenschaftlichen Auslandskontakten Osteuropas beschert.

==== Lehre ====
Das Institut für Ostrecht ist eine außeruniversitäre Einrichtung und damit primär der Forschung verpflichtet. Dennoch spielt die Lehre in vielfältiger Weise eine Rolle für die Arbeit des IOR. Der Wissenschaftliche Leiter und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IOR halten regelmäßig Lehrveranstalten an in- und ausländischen Universitäten ab. Auch in der Ausbildung von Rechtsreferendaren und Praktikanten sowie in der Betreuung von Dissertationen, Masterarbeiten und ähnlichen wissenschaftlichen Werken ist das IOR aktiv.

==== Drittmittelforschung ====
Neben seinen Kernaufgaben der Grundlagenforschung und der Erstellung von Rechtsgutachten wirbt das Institut für Ostrecht auch Drittmittel für weitere Projekte ein. Rein rechtswissenschaftliche Drittmittelprojekte sollen v.a. die Vernetzung der rechtsvergleichenden Tätigkeit des IOR mit der deutschen und der osteuropäischen Rechtswissenschaft fördern, während die Teilnahme an interdisziplinären Projekte mit nicht juristischen Einrichtungen der Osteuropaforschung der Einbindung des IOR in die Regionalstudien Ost- und Südosteuropa dienen.


== Publikationen ==
== Publikationen ==

Version vom 22. Juli 2020, 17:59 Uhr

Das Institut für Ostrecht e ist eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung zur Erforschung der Rechtsentwicklung, Rechtordnungen und Rechtskulturen in osteuropäischen Ländern. Das Institut hatte seinen Sitz zunächst in München, seit 2007 ist Regensburg der Vereinssitz. Wissenschaftlicher Leiter des Instituts ist seit 1973 Friedrich-Christian Schroeder.

Geschichte

Mit seinem Namen knüpft das Institut an die 1925 gegründete Zeitschrift „Ostrecht“ (später „Zeitschrift für osteuropäisches Recht“) an, mit seiner Organisationsform als eigenständige juristische Person in der Form eines e. V. an das 1918 gegründete und bis zu seiner Gleichschaltung 1938 hoch angesehene Osteuropa-Institut Breslau. Das Institut für Ostrecht München e.V. wurde 1957 gegründet. Er ist zum einen Träger des Instituts und fungiert zum anderen als dessen wissenschaftliches Kuratorium. Trägerverein des Instituts wurde durch Prof. Maurach in München geründet. Maurach war Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht an der Universität München und vormals Direktor des Instituts für Ostrecht an der Universität Breslau. Unter den Gründungsmitgliedern waren neben Maurach zwei Professoren der Universität München, Murad Ferid und Eugen Ulmer, sowie Bernhard Pfister von der Hochschule für Politische Wissenschaften München, der Präsident des Untersuchungsausschusses Freiheitlicher Juristen e. V. Horst Erdmann alias Theo Friedenau, der ehemalige Ministerialdirektor im bayerischen Justizministerium Hans Walther und der Vorsitzende des Allgemeinen Studentenausschusses der Universität München. Maurach und Horst Erdmann übernahmen den Vorstand. Maurach wurde zudem wissenschaftlicher Leiter des Instituts.[1]

Ziele und Aufgaben

Vornehmliche Ziele waren zunächst die Erforschung des Rechts osteuropäischer Staaten sowie die Förderung des wissenschaftlichen Erfahrungsaustauschs.[1]:5 Das Institut veröffentlichte zudem alle zwei Monate eine Zeitschrift namens „Recht in Ost und West“.

Das Institut befasst sich bis heute mit der Rechtsentwicklung in osteuropäischen Ländern. Es erstellt Gutachten, Studien und gibt Rechtsauskünfte zu ausländischem Recht. Zu den Veröffentlichungen zählen das Jahrbuch für Ostrecht sowie die Wirtschaft und Recht in Osteuropa. Das Institut veranstaltet regelmäßig Seminare und internationale Konferenzen zum Thema. Eine zentrale Aufgabe des Instituts für Ostrecht besteht in der Sammlung rechtswissenschaftlicher Literatur aus und über Osteuropa. In mehr als fünf Jahrzehnten hat das IOR eine Sammlung aufgebaut, die zu den größten ihrer Art in der Bundesrepublik zählt und manche in Deutschland einmalige Werke aufweist.

Die Bibliothek des IOR umfasste Mitte 2010 insgesamt 23.600 bibliografische Ein­hei­ten Monographien und registrierte 6.300 zum Ostrecht meistens deutschsprachige Aufsätze. Ein Herzstück der Sammlungen bilden die Gesetz-, Verordnungs- und Verkündungsblätter.

Grundlagenforschung

Die kontinuierliche Beobachtung der Entwicklung des gesamten Rechts in den einzelnen Staaten Osteuropas ermöglicht es den Länderreferentinnen und -referenten, ein fast tagesaktuelles Wissen über den Stand des Rechts in „ihrem“ Land bereitzuhalten. Sie ist daher Ausgangspunkt für alle weiteren Forschungen des Instituts für Ostrecht.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IOR erforschen die Rechtsentwicklung in Osteuropa an Hand von Gesetzblättern, Sammlungen von Gerichtsentscheidungen, Zeitschriften und Buchpublikationen sowie durch Kontakte zu Institutionen, Wissenschaftlern und Praktikern in Osteuropa. Insbesondere der letztgenannte Aspekt ist wichtig, um die Rechtswirklichkeit jenseits wohlklingender Normtexte einzubeziehen. Gerade in den ehemals sozialistischen Staaten ist die Kluft zwischen Normtext und Wirklichkeit größer als in Westeuropa, sodass eine rein normative Herangehensweise ohne Einbeziehung der Rechtskultur zum Verständnis des Rechts der osteuropäischen Staaten nicht ausreicht.

Darüber hinaus ist seit Mitte der 1990er Jahre die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in den Ländern, die der EU beitreten wollen oder ihr mittlerweile beigetreten sind, ein zentraler Aspekt der Beobachtung der Rechtsentwicklung. Zur Grundlagenforschung gehört auch, der deutschsprachigen Rechtswissenschaft und Rechtspraxis aktuelle Kenntnisse über das osteuropäische Recht in allgemeiner Form zugänglich zu machen.

Rechtsgutachten und Rechtsauskünfte

Seit seiner Gründung ist es eine Hauptaufgabe des Instituts für Ostrecht, Gerichten und Behörden Gutachten und Auskünfte über Fragen des Ostrechts zu erteilen. Von diesem Angebot machen nicht nur deutsche, sondern auch österreichische und Schweizer öffentliche Stellen Gebrauch. Auch jenseits des deutschen Sprachraums haben Gerichte wie der Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien oder das britische House of Lords um Gutachten des IOR nachgesucht. Außerdem erstellt das Institut Rechtsgutachten im Auftrag von Wirtschaftsunternehmen und Privatpersonen.

Internationale rechtliche Zusammenarbeit

Die internationale rechtliche Zusammenarbeit – d.h. die Beratung der Staaten des Forschungsraums bei der Gesetzgebung und der Rechtsanwendung – ist seit dem Ende des Sozialismus in Osteuropa zu einem wichtigen Thema in der Arbeit des Instituts für Ostrecht geworden. Im Bereich der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit arbeitet das Institut für Ostrecht eng mit der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ-Stiftung) und vergleichbaren Institutionen zusammen. 2008 schloss sich das Institut dem Bündnis für das deutsche Recht an. Dieser Zusammenschluss von Institutionen der Rechtspolitik, der Gesetzgebungsberatung, der rechtsberatenden Berufe, der Justiz und der Rechtswissenschaft, hat unter der Ägide des Bundesministeriums der Justiz das Ziel, die deutsche Gesetzgebungsberatung im Ausland durch Koordination schlagkräftiger zu machen. Als primäre Zielregion deutscher Gesetzgebungsberatung und rechtlicher Zusammenarbeit definierte das „Bündnis für das deutsche Recht“ Osteuropa.

Grenzüberschreitender Wissenschaftsaustausch

Eine wichtige Aufgabe des Instituts für Ostrecht ist seine Brückenfunktion zwischen der deutschen Rechtswissenschaft und den Rechtswissenschaften des Forschungsraums. Das IOR ist für viele Rechtswissenschaftler aus Osteuropa erste Anlaufstelle bei Kontakten zu oder Aufenthalten in Westeuropa. Zudem ist das IOR Kontaktstelle für deutsche Rechtswissenschaftler, die im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Kontakte Netzwerke auch mit osteuropäischen Kollegen aufbauen wollen. Solche Kontakte werden in der Praxis oft erst durch die im IOR vorhandenen Sprachkenntnisse und persönlichen Verbindungen ermöglicht, denn in der eher personal als institutionell geprägten Wissenschaftswelt Osteuropas finden westliche Wissenschaftler ohne besondere Regionalkenntnisse nur schwer Zugang zu Kollegen. Diese Brücken bauende Funktion des IOR und vergleichbarer Einrichtungen hat der deutschen Rechtswissenschaft den ersten Platz in den wissenschaftlichen Auslandskontakten Osteuropas beschert.

Lehre

Das Institut für Ostrecht ist eine außeruniversitäre Einrichtung und damit primär der Forschung verpflichtet. Dennoch spielt die Lehre in vielfältiger Weise eine Rolle für die Arbeit des IOR. Der Wissenschaftliche Leiter und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IOR halten regelmäßig Lehrveranstalten an in- und ausländischen Universitäten ab. Auch in der Ausbildung von Rechtsreferendaren und Praktikanten sowie in der Betreuung von Dissertationen, Masterarbeiten und ähnlichen wissenschaftlichen Werken ist das IOR aktiv.

Drittmittelforschung

Neben seinen Kernaufgaben der Grundlagenforschung und der Erstellung von Rechtsgutachten wirbt das Institut für Ostrecht auch Drittmittel für weitere Projekte ein. Rein rechtswissenschaftliche Drittmittelprojekte sollen v.a. die Vernetzung der rechtsvergleichenden Tätigkeit des IOR mit der deutschen und der osteuropäischen Rechtswissenschaft fördern, während die Teilnahme an interdisziplinären Projekte mit nicht juristischen Einrichtungen der Osteuropaforschung der Einbindung des IOR in die Regionalstudien Ost- und Südosteuropa dienen.

Publikationen

Weblink

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b Friedrich-Christian Schroeder: Das Institut für Ostrecht München im Wissenschaftszentrum Ost- und Südosteuropa Regensburg − Tätigkeit − Entwicklung − Perspektiven (Regensburg, ohne Jahr (ca. 2010)), ( https://web.archive.org/web/20140303023836/http://www.ostrecht.de/fileadmin/user_upload/IOR-Broschuere.doc )