„Liste der politischen Parteien in Österreich“ – Versionsunterschied

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== Weitere Parteien ==
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=== Weitere Parteien in Parteienverzeichnis ===
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Eine Partei muss zur Gründung ihre Satzung im [[Bundesministerium für Inneres]] hinterlegen. Da es nicht viele gesetzliche Auflagen gibt, sind dort bereits über 1000 Satzungen politischer Parteien hinterlegt (Stand Jänner 2015).<ref>http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Service/parteienverz/files/Parteienverzeichnis_Stand_2015_01_22.pdf</ref>
Eine Partei muss zur Gründung ihre Satzung im [[Bundesministerium für Inneres]] hinterlegen. Da es nicht viele gesetzliche Auflagen gibt, sind dort bereits über 1000 Satzungen politischer Parteien hinterlegt (Stand September 2016).<ref>http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Service/parteienverz/files/Parteienverzeichnis_gemae_1_Abs_4_PartG_Stand_2016_09_29.pdf</ref>


Von diesen Parteien traten folgende Parteien zwischen 2013 und 2016 zu Landtags-, Nationalrats-, oder Europawahlen an (in alphabetischer Reihenfolge):
Von diesen Parteien traten folgende Parteien zwischen 2013 und 2016 zu Landtags-, Nationalrats-, oder Europawahlen an (in alphabetischer Reihenfolge):

Version vom 2. Oktober 2016, 09:23 Uhr

Das Wesen der Verfassung der Republik Österreich bringt es mit sich, dass politische Parteien zwar im Bundes-Verfassungsgesetz erwähnt, dort aber nicht definiert werden. Dies geschieht im Parteiengesetz[1], dessen §1 im Verfassungsrang steht:

(1) Die Existenz und Vielfalt politischer Parteien sind wesentliche Bestandteile der demokratischen Ordnung der Republik Österreich.
(2) Eine politische Partei ist eine dauernd organisierte Verbindung, die durch gemeinsame Tätigkeit auf eine umfassende Beeinflussung der staatlichen Willensbildung, insbesondere durch die Teilnahme an Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern und dem Europäischen Parlament, abzielt und deren Satzung beim Bundesministerium für Inneres hinterlegt ist.
(3) Die Gründung politischer Parteien ist frei, sofern bundesverfassungsgesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Ihre Tätigkeit darf keiner Beschränkung durch besondere Rechtsvorschriften unterworfen werden.

Eine verfassungsrechtliche Beschränkung besteht freilich nach dem Verbotsgesetz.

Mit der Hinterlegung der Satzung beim Bundesministerium für Inneres erlangt die politische Partei Rechtspersönlichkeit. Die Satzungen müssen dabei enthalten: Organe der Partei und deren Vertretungsbefugnis (es muss dabei mindestens eine Mitgliederversammlung, ein Leitungsorgan und ein Kontrollorgan definiert werden), Rechte und Pflichten der Mitglieder, die Gliederung der Partei, Bestimmungen über die freiwillige Auflösung der Partei.[2]

In Parlamenten vertretene Parteien

Folgende Parteien sind im Nationalrat (NR), im Europäischen Parlament (EP) oder in zumindest einem Landtag (LT) vertreten:

Logo Partei Kürzel Mitglieder Landes-
organ.
Nationalrats-
mandate
Europaparl.-
mandate
Landtags-
mandate
Gründungs-
jahr
Sozialdemokratische Partei Österreichs SPÖ
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1888
Datei:OEVP Logo.svg Österreichische Volkspartei ÖVP
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1945
Freiheitliche Partei Österreichs FPÖ
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1955
Datei:Gruene Logo.svg Die Grünen – Die Grüne Alternative GRÜNE
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1986
Team Stronach für Österreich Team Stronach
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-
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2012
NEOS – Das Neue Österreich und Liberales Forum NEOS
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2012
Bündnis Zukunft Österreich BZÖ
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- -
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2005
Impuls-tirol ?
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- -
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2015
Kommunistische Partei Österreichs KPÖ
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- -
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1918
Liste Fritz Dinkhauser FRITZ ?
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- -
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2008
Liste Burgenland LBL ?
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- -
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2010
Freie Partei Salzburg FPS ?
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-
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2015

Weitere Parteien

Weitere Parteien in Parteienverzeichnis

Eine Partei muss zur Gründung ihre Satzung im Bundesministerium für Inneres hinterlegen. Da es nicht viele gesetzliche Auflagen gibt, sind dort bereits über 1000 Satzungen politischer Parteien hinterlegt (Stand September 2016).[3]

Von diesen Parteien traten folgende Parteien zwischen 2013 und 2016 zu Landtags-, Nationalrats-, oder Europawahlen an (in alphabetischer Reihenfolge):

Wahlbündnisse und Listen

Neben Parteien können auch Wählergruppen Listen zu Wahlen einreichen:

Weitere Parteien

Folgende noch aktive Parteien traten früher zu Landtags-, Nationalrats-, oder Europawahlen an:

Historische Parteien

Historische Parteien, die in der Republik Österreich oder ihrem Vorgängerstaat Cisleithanien tätig waren:

Literatur

Einzelnachweise

  1. Parteiengesetz 2012 - PartG, BGBl. I 2012/56, ersetzt ab 1. Juli 2013 das bis dahin gültige BGBl. Nr. 404/1975, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010
  2. PartG 2012, §1 (4)
  3. http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Service/parteienverz/files/Parteienverzeichnis_gemae_1_Abs_4_PartG_Stand_2016_09_29.pdf
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