„Diskussion:PayPal“ – Versionsunterschied

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von RayonDerDritte in Abschnitt Weitergabe der Verbraucherdaten zu Marketingzwecken
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== Weitergabe der Verbraucherdaten zu Marketingzwecken ==

Im Absatz zur Weitergabe von Verbraucherdaten steht, PayPal würde Daten zu Marketingzwecken auch an Dritte weitergeben. Das konnte ich nicht finden. In den [https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full?locale.x=de_DE#r6 Datenschutzrichtlinien] Nr.6 Abs. 4 steht "PayPal verkauft oder vermietet ohne Ihre Zustimmung keine persönlichen Daten an Dritte für deren Marketingzwecke.".
Wäre evtl. gut, wenn hier ein weiterer Verweis eingefügt würde.

Wenn ich in die [https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/third-parties-list?locale.x=de_DE Liste der Dritten] schaue, merke ich auch, dass die Unternehmen überwiegend nur Zahlungsabwickler sind. Im Wikipediaabsatz entstand bei mir der Eindruck, dass PayPal an über 80 Unternehmen personenbezogene Daten ''rein'' zu Marketingzwecken weitergibt. --[[Benutzer:RayonDerDritte|RayonDerDritte]] ([[Benutzer Diskussion:RayonDerDritte|Diskussion]]) 17:03, 27. Jun. 2016 (CEST)

Version vom 27. Juni 2016, 17:03 Uhr

Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „PayPal“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Gebühren in Österreich

Laut https://cms.paypal.com/at/cgi-bin/marketingweb?cmd=_render-content&content_ID=ua/UserAgreement_popup&locale.x=de_DE

3,4 % + 0,35 EUR innerhalb der EU bei Empfang von Euro. Ich hab das im Artikel so eingetragen. (anonym ohne Datum)

USA: "Verbot des bundesstaatenübergreifenden Überweisens im bargeldlosen Zahlungsverkehr"

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte.

Lässt sich dieses im Artikel genannte Verbot etwas konkretisieren? Verboten von wann bis wann und aufgrund welcher Rechtsvorschrift? -- Rosenzweig δ 18:46, 25. Jan. 2014 (CET)Beantworten

eBay-Transaktionen zwischen Privatkonten sind weiterhin NICHT kostenlos

In den AGB heißt es zwar:

https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?cmd=_render-content&content_ID=ua/UserAgreement_full&locale.x=de_DE#Schedule%201%20Table%20of%20Fees

a. Inländische persönliche Zahlungen Gebühren für vollständig über Bankkonto oder mit Guthaben finanzierte Zahlungen: Kostenlos (wenn keine Währungsumrechnung erforderlich ist) Gebühren für vollständig oder teilweise mit Kreditkarte finanzierte Zahlungen: 1,9% + Festgebühr

Aber in den AGB heißt es auch: Unsere Zahlungsgebühren richten sich danach, ob es sich bei der Zahlung um eine geschäftliche oder persönliche Zahlung handelt. Eine "geschäftliche Zahlung" ist eine Zahlung, die im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Waren oder Dienstleistungen geleistet wird. [...] Eine "persönliche Zahlung" ist eine Zahlung, der kein Kauf oder Verkauf zugrunde liegt (d.h., die Zahlung wird nicht für Waren oder Dienstleistungen geleistet), sondern die beispielsweise an Freunde oder Familienmitglieder [...] gesendet wird oder die Sie von Freunden oder Familienmitgliedern erhalten.

2. Geschäftliche Zahlungen Empfangen (Verkaufen) von inländischen Zahlungen: 1,9% + Festgebühr

Ich schlage daher vor, den Artikel wie folgt zu ändern: ALT Laut den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die seit dem 18. November 2013 in Kraft getreten sind, sind Transaktionen zwischen Privatkonten nun gänzlich kostenlos. Dies gilt jedoch nur, wenn Guthaben auf dem PayPal-Konto vorhanden ist oder die Einziehung mittels Bankeinzuges erfolgt. NEU Laut den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die seit dem 18. November 2013 in Kraft getreten sind, sind Transaktionen zwischen Privatkonten nun kostenlos sofern sie nicht im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Waren oder Dienstleistungen stehen. Dies gilt auch nur, wenn Guthaben auf dem PayPal-Konto vorhanden ist oder die Einziehung mittels Bankeinzuges erfolgt.

Ferner ist zu berücksichtigen, dass PayPal auch für den Käufer gebührenpflichtig werden kann. Wenn der Verkäufer an ihn gesendetes Geld wieder an den Käufer sendet, z.B. weil dem Käufer die Ware nicht gefällt, werden Gebühren berechnet die der Käufer (weil jetzt Zahlungsempfänger) zu tragen hat. Nur wenn der Verkäufer die Zahlung korrekt als Rückzahlung deklariert, ist diese gebührenfrei. Die Aktion "Rückzahlung senden" steht nur 60 Tage lang zur Verfügung und die Rückzahlung darf auch niemals höher sein als die Zahlung, wodurch dann zumindest bei der vom Verkäufer evtl. zu erbringenden Rücksendekostenerstattung Gebühren für den Käufer anfallen. Man sollte daher grundsätzlich einen Antrag auf Käuferschutz stellen, bevor man Ware zurücksendet. (anonym ohne Datum)

Käufer, Verkäufer, Kontoinhaber...

Ich rege an, die Texte umzuformulieren bezüglich dieser Bezeichnungen. Formulierungen wie "Für den Käufer ist das Bezahlen kostenlos, auch das PayPal-Konto selbst ist gebührenfrei.[15] Für den Verkäufer ist..." sind sehr missverständlich, wenn man nicht weiß, wer hier Käufer oder Verkäufer ist. Beide können PaypalKonten haben. Es kommt drauf an, was für den Kontoinhaber zutrifft. Diese Formulierungen stammen wohl noch aus der Zeit, als Paypal fast nur von Online-Verkäufern verwendet wurde, aber das trifft nicht mehr zu und ist verwirrend. 47.64.205.165 13:00, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

PayPal AGB Änderung zum 1. Juli 2015

PayPal ändert AGB – Datenweitergabe inklusive, 5. Mai 2015 "PayPal räumt sich demnach selbst die Möglichkeit ein, neben Daten, die zur Nutzung des Dienstes erforderlich sind, auch weitere Daten an andere Unternehmen oder Behörden zu übermitteln. (...) Die von PayPal ebenfalls zur Verfügung gestellte Liste der potentiellen Empfänger von Daten füllt ein 57-seitiges PDF-Dokument. Es wird unter anderem eine Weitergabe von etwa Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Kontotyp, Art der angebotenen oder verwendeten PayPal-Funktionen und relevante(n) Transaktionsdaten an eine Vielzahl von Unternehmen im In- und Ausland zum Zwecke der Durchführung von Marktumfragen, Marketing-Postkampagnen oder um zusätzliche Benutzerinformationen zu sammeln und Marketingkampagnen besser ausrichten zu können. Es besteht daher grundsätzlich die Möglichkeit der Erstellung umfassender Nutzerprofile." --Atlasowa (Diskussion) 11:21, 9. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Und von 2014: Rechtsstreit gegen Paypal erfolgreich abgeschlossen - Zahlungsdienstleister lenkt nach vzbv-Klage zu Nutzungsbedingungen ein, VZBV 14.10.2014: "Strittig waren vor allem Klauseln, mit denen sich das Unternehmen vorbehielt, Zahlungen bis zum Abschluss einer Risikoprüfung zu blockieren. Der vzbv hatte moniert, dass viele Paypal-Bedingungen undurchsichtig seien und den Kunden unangemessen benachteiligten." --Atlasowa (Diskussion) 12:53, 9. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

URV

Wer hat denn hier ... geklaut  ? --kostenloses Arbeitspferd ... itu (Disk) 18:39, 9. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Hm, Duplication Detector aktueller Vergleich, November 2010 Vergleich. --Atlasowa (Diskussion) 07:34, 10. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Interessantes (,aber leicht verbesserungsfähiges) Tool. Mir ist konkret der obenangeführte Absatz aufgefallen, aber da zieht sich einiges durch und zwar über die fettgedruckten Wörter hinaus. Fragt sich jetzt: wer ist der Übeltäter? Dass es die Kanzlei war liegt nicht auf der Hand, wäre aber angenehmer in Bezug auf Bereinigung. --
Hier wurde der Absatz eingebracht(Suchwort: Omaha). --kostenloses Arbeitspferd ... itu (Disk) 08:51, 10. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Bzgl. "Sperrung des WikiLeaks-Spendenkontos"

Spezial:Beiträge/176.2.53.94

Übertragen aus dem Artikel. Bausteinschubsen als Wünsch-dir-was? --Atlasowa (Diskussion) 21:37, 15. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Treuhänder

Laut NDR ist Paypal ein Treuhänder. Wikipedia behauptet das Gegenteil. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 14:51, 31. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Einlagensicherung

Besteht nun eine Einlagensicherung nach der Umwandlung in eine ganz normale Bank? (nicht signierter Beitrag von 109.84.62.219 (Diskussion) 08:54, 11. Nov. 2015 (CET))Beantworten

Aussprache

"Pal" wird sowohl im Britischen wie auch im Amerikanischen (und Paypal ist ein US-Unternehmen) "Päl" und nicht "Pal" oder gar "Pohl" ausgesprochen, aber sogar in deren eigener Fernsehwerbung sagen die "Päypal". Ich krieg echt die Krise, die Verdummung durch falsches Englisch wird sogar vom Unternehmen selbst vorangetrieben. Nun die Frage: Die IPA-Schriftzeichen sind ja schon im Artikel, aber wie bekommt man diesen kleinen Lautsprecher dahinter, damit man beim Anklicken hören kann, wie das (korrekt) ausgesprichen wird? Kann mir das einer erklären oder sagen, wo ich das nachlesen kann? Vielen Dank. --85.177.125.184 12:56, 18. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Das geht mit Vorlage:IPA, Erklärung siehe dort. Allerdings muss die Tondatei, die beim Anklicken des Lautsprechersymbols abgespielt wird, erst existieren. Die müsste also jemand zunächst erzeugen und als ogg-Datei auf Wikimedia Commons hochladen. Evtl. lässt sich die Aussprache des Wortes aus File:En-Wikinews-Google planning PayPal rival.ogg ausschneiden. -- Rosenzweig δ 16:16, 18. Nov. 2015 (CET)Beantworten
PS: Der Sprecher der letzteren Datei scheint allerdings Schwede und kein Englisch-Muttersprachler zu sein. Vielleicht nicht so ideal. -- Rosenzweig δ 18:21, 18. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Warum die verblüffend verkehrte Aussprache "PäiPohl" so verbreitet zu sein scheint (als schriebe man "PayPaul", "PayPawl" oder, ikeanisch, "PäjPåhl"), ist einigermaßen mirakukös – aber zugleich evtl. auch ein Indiz, warum das Unternehmen die ungefähr einfachstdenkbare denglische Aussprache "PäiPahl" (statt richtig "PaiPäl") zu etablieren sucht. --88.64.94.194 20:52, 17. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Defekter Weblink

Leere oder vermutlich abgearbeitete URL-Liste; Einbindung kann dann entfernt werden

GiftBot (Diskussion) 09:22, 3. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Weitergabe der Verbraucherdaten zu Marketingzwecken

Im Absatz zur Weitergabe von Verbraucherdaten steht, PayPal würde Daten zu Marketingzwecken auch an Dritte weitergeben. Das konnte ich nicht finden. In den Datenschutzrichtlinien Nr.6 Abs. 4 steht "PayPal verkauft oder vermietet ohne Ihre Zustimmung keine persönlichen Daten an Dritte für deren Marketingzwecke.". Wäre evtl. gut, wenn hier ein weiterer Verweis eingefügt würde.

Wenn ich in die Liste der Dritten schaue, merke ich auch, dass die Unternehmen überwiegend nur Zahlungsabwickler sind. Im Wikipediaabsatz entstand bei mir der Eindruck, dass PayPal an über 80 Unternehmen personenbezogene Daten rein zu Marketingzwecken weitergibt. --RayonDerDritte (Diskussion) 17:03, 27. Jun. 2016 (CEST)Beantworten