„Weißenburger Pogromprozess“ – Versionsunterschied

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Als '''Weißenburger Pogrommprozess''' bezeichnet man die [[Verurteilung]] der Verantwortlichen des [[Pogrom]]s 1938 gegen die [[Juden|jüdische Bevölkerung]] der Stadt [[Treuchtlingen]], die ein Teil der [[Novemberpogrome 1938|Novemberpogrome im Dritten Reich]] darstellen. Der [[Gerichtsprozess]] fand von 1946 bis 1947 in [[Weißenburg in Bayern]] statt. Es war das bis dahin größte Pogromprozess der [[Amerikanische Besatzungszone|Amerikanischen Besatzungszone]].
Im '''Weißenburger Pogrommprozess''' wurden die Verantwortlichen des [[Pogrom]]s 1938 gegen die [[Juden|jüdische Bevölkerung]] der Stadt [[Treuchtlingen]], das ein Teil der [[Novemberpogrome 1938|Novemberpogrome im Deutschen Reich]] war, verurteilt. Der [[Gerichtsprozess]] fand von 1946 bis 1947 in [[Weißenburg in Bayern]] statt. Es war der bis dahin größte Pogromprozess der [[Amerikanische Besatzungszone|Amerikanischen Besatzungszone]].


Insgesamt standen 57 Personen vor Gericht, darunter acht Frauen und mehrere Kinder.<ref>Wolfgang Benz: ''Die Geschichte des Dritten Reiches'', S. 142f, ISBN 3406467652</ref> Daran ist bemerkenswert, dass Frauen bei den Pogromen anderswo eine eher kleine Rolle spielten.<ref>[http://www.welt.de/print-welt/article628012/Kollektive-Barbarei.html ''"Kollektive Barbarei": Nicht nur SA bereitete das Pogrom vom 9. November 1938'']: www.welt.de, erschienen am 10. November 1998 in der [[Die Welt|Welt]], von Johann Althausr; Abgerufen am 18. März 2013</ref> Während elf Angeklagte freigesprochen wurden, bekamen 46 Personen Strafen zwischen unter einem und bis zu vier Jahren [[Zuchthaus]]. Zu den Hauptverantwortlichen gehörte [[Michael Gerstner]], Kreisleiter der NSDAP und Bürgermeister von Weißenburg, der seine Unschuld beteuerte, aber von dem Standartenführer der [[Sturmabteilung|SA]] Georg Sauber und dem [[Schutzstaffel|SS]]-Obersturmbannführer Wilhelm Dorner belastet wurde. Zu den weiteren Angeklagten gehörte Andreas Günter, den damaligen [[Bürgermeister]] Treuchtlingens.
Insgesamt standen 57 Personen vor Gericht, darunter acht Frauen und mehrere Kinder.<ref>Wolfgang Benz: ''Die Geschichte des Dritten Reiches'', S. 142f, ISBN 3406467652.</ref> Daran ist bemerkenswert, dass Frauen bei den Pogromen anderswo eine eher kleine Rolle spielten.<ref>[http://www.welt.de/print-welt/article628012/Kollektive-Barbarei.html ''"Kollektive Barbarei": Nicht nur SA bereitete das Pogrom vom 9. November 1938'']: www.welt.de, erschienen am 10. November 1998 in der [[Die Welt|Welt]], von Johann Althausr; Abgerufen am 18. März 2013.</ref> Während elf Angeklagte freigesprochen wurden, bekamen 46 Personen Strafen zwischen unter einem und bis zu vier Jahren [[Zuchthaus]]. Zu den Hauptverantwortlichen gehörte [[Michael Gerstner]], Kreisleiter der NSDAP und Bürgermeister von Weißenburg, der seine Unschuld beteuerte, aber von dem Standartenführer der [[Sturmabteilung|SA]] Georg Sauber und dem [[SS-Obersturmbannführer]] Wilhelm Dorner belastet wurde. Zu den weiteren Angeklagten gehörte Andreas Günter, damaliger [[Bürgermeister]] Treuchtlingens.


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[[Kategorie:Treuchtlingen]]
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[[Kategorie:Bayerische Geschichte (20. Jahrhundert)]]
[[Kategorie:Bayerische Geschichte (20. Jahrhundert)]]
[[Kategorie:NS-Prozess]]

Version vom 3. April 2013, 09:19 Uhr

Der NSDAP-Abgeordnete Michael Gerstner gehörte zu den Angeklagten des Prozesses

Im Weißenburger Pogrommprozess wurden die Verantwortlichen des Pogroms 1938 gegen die jüdische Bevölkerung der Stadt Treuchtlingen, das ein Teil der Novemberpogrome im Deutschen Reich war, verurteilt. Der Gerichtsprozess fand von 1946 bis 1947 in Weißenburg in Bayern statt. Es war der bis dahin größte Pogromprozess der Amerikanischen Besatzungszone.

Insgesamt standen 57 Personen vor Gericht, darunter acht Frauen und mehrere Kinder.[1] Daran ist bemerkenswert, dass Frauen bei den Pogromen anderswo eine eher kleine Rolle spielten.[2] Während elf Angeklagte freigesprochen wurden, bekamen 46 Personen Strafen zwischen unter einem und bis zu vier Jahren Zuchthaus. Zu den Hauptverantwortlichen gehörte Michael Gerstner, Kreisleiter der NSDAP und Bürgermeister von Weißenburg, der seine Unschuld beteuerte, aber von dem Standartenführer der SA Georg Sauber und dem SS-Obersturmbannführer Wilhelm Dorner belastet wurde. Zu den weiteren Angeklagten gehörte Andreas Günter, damaliger Bürgermeister Treuchtlingens.

Einzelnachweise

  1. Wolfgang Benz: Die Geschichte des Dritten Reiches, S. 142f, ISBN 3406467652.
  2. "Kollektive Barbarei": Nicht nur SA bereitete das Pogrom vom 9. November 1938: www.welt.de, erschienen am 10. November 1998 in der Welt, von Johann Althausr; Abgerufen am 18. März 2013.