„Volksbegehren „Nein zu Studiengebühren in Bayern““ – Versionsunterschied

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[[Datei:Volksbegehren 003a.jpg|mini|Plakat der Initiatoren des Volksbegehrens, München]] Das '''Volksbegehren „Nein zu Studiengebühren in Bayern“''' (Langbezeichnung ''„Grundrecht auf Bildung ernst nehmen – Studienbeiträge abschaffen!“'') ist ein zugelassenes [[Volksgesetzgebung in Bayern#Volksbegehren|Volksbegehren in Bayern]]. Initiiert wurde es von den [[Freie Wähler Bayern|Freien Wählern Bayern]]. Unterstützt wird es von [[SPD Bayern|SPD]] und [[Bündnis 90/Die Grünen Bayern|Grünen]], den beiden anderen Oppositionsparteien im [[Bayerischer Landtag|Bayerischen Landtag]], sowie der Partei [[Die Linke]], der [[Piratenpartei Deutschland|Piratenpartei]], der [[Ökologisch-Demokratische Partei|ÖDP]], dem [[DGB Bezirk Bayern|DGB Bayern]], dem [[Bayerischer Jugendring|Bayerischen Jugendring (BJR)]], weiteren Schüler-, Lehrer-, Eltern-, Studierenden- und Jugendverbänden sowie den Gewerkschaften ver.di und GEW. Ziel des Volksbegehrens ist die Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes zur Abschaffung der [[Studiengebühren in Deutschland|Studiengebühren]] in Bayern. Die Eintragungsfrist wurde für den 17. bis 30. Januar 2013 festgelegt.
[[Datei:Volksbegehren 003a.jpg|mini|Plakat der Initiatoren des Volksbegehrens, München]] Das '''Volksbegehren „Nein zu Studiengebühren in Bayern“''' (Langbezeichnung ''„Grundrecht auf Bildung ernst nehmen – Studienbeiträge abschaffen!“'') ist ein [[Volksgesetzgebung in Bayern#Volksbegehren|Volksbegehren in Bayern]]. Ziel des Volksbegehrens ist die Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes zur Abschaffung der [[Studiengebühren in Deutschland|Studiengebühren]] in Bayern. Während der Eintragungsfrist war vom 17. bis 30. Januar 2013 haben sich nach dem vorläufigen Ergebnis 14,4% der Stimmberechtigten eingetragen. Vorbehaltlich dem endgültigen Ergebnis wird das Volksbegehren damit ''rechtsgültig'' und muss dem [[Bayerischer Landtag|Bayerischen Landtag]] vorgelegt werden.

Initiiert wurde das Volksbegehren von den [[Freie Wähler Bayern|Freien Wählern Bayern]]. Unterstützt wird es von [[SPD Bayern|SPD]] und [[Bündnis 90/Die Grünen Bayern|Grünen]], den beiden anderen Oppositionsparteien im [[Bayerischer Landtag|Bayerischen Landtag]], sowie der Partei [[Die Linke]], der [[Piratenpartei Deutschland|Piratenpartei]], der [[Ökologisch-Demokratische Partei|ÖDP]], dem [[DGB Bezirk Bayern|DGB Bayern]], dem [[Bayerischer Jugendring|Bayerischen Jugendring (BJR)]], weiteren Schüler-, Lehrer-, Eltern-, Studierenden- und Jugendverbänden sowie den Gewerkschaften ver.di und GEW.


== Verfahren ==
== Verfahren ==
=== Antrag und Zulassung ===
Das Volksbegehren wurde am 12. Juni 2012 beim [[Bayerisches Staatsministerium des Innern|Bayerischen Staatsministerium des Innern]] beantragt. Die Prüfung des Innenministeriums ergab, dass mit 27.048 Unterschriften die notwendige Anzahl von 25.000 Unterzeichnern erreicht wurde, das Volksbegehren aber nicht zulässig sei, da nach Art. 73 der bayerischen Verfassung Volksbegehren über den Staatshaushalt ausgeschlossen sind. Gemäß dem Landeswahlgesetz wurde der Antrag zur Entscheidung dem [[Bayerischer Verfassungsgerichtshof|Bayerischen Verfassungsgerichtshof]] vorgelegt.<ref>Bayerisches Staatsministerium des Inneren: [http://www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2012/259.php Pressemitteilung Nr. 259/12] vom 24. Juli 2012 (abgerufen am 19. November 2012)</ref> Am 22. Oktober 2012 entschied der Verfassungsgerichtshof, dass das Volksbegehren zulässig sei, da die Studiengebühren nicht dem Staatshaushalt, sondern den [[Körperschaft|Körperschaftshaushalten]] der Hochschulen zuzurechnen seien, und daher Art. 73 BV dem Volksbegehren nicht entgegenstehe.<ref>Bayerischer Verfassungsgerichtshof: [http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/57-IX-12-Entscheidung.htm Entscheidung vom 22. Oktober 2012, Aktenzeichen Vf. 57-IX-12] (abgerufen am 19. November 2012)</ref>
Das Volksbegehren wurde am 12. Juni 2012 beim [[Bayerisches Staatsministerium des Innern|Bayerischen Staatsministerium des Innern]] beantragt. Die Prüfung des Innenministeriums ergab, dass mit 27.048 Unterschriften die notwendige Anzahl von 25.000 Unterzeichnern erreicht wurde, das Volksbegehren aber nicht zulässig sei, da nach Art. 73 der bayerischen Verfassung Volksbegehren über den Staatshaushalt ausgeschlossen sind. Gemäß dem Landeswahlgesetz wurde der Antrag zur Entscheidung dem [[Bayerischer Verfassungsgerichtshof|Bayerischen Verfassungsgerichtshof]] vorgelegt.<ref>Bayerisches Staatsministerium des Inneren: [http://www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2012/259.php Pressemitteilung Nr. 259/12] vom 24. Juli 2012 (abgerufen am 19. November 2012)</ref> Am 22. Oktober 2012 entschied der Verfassungsgerichtshof, dass das Volksbegehren zulässig sei, da die Studiengebühren nicht dem Staatshaushalt, sondern den [[Körperschaft|Körperschaftshaushalten]] der Hochschulen zuzurechnen seien, und daher Art. 73 BV dem Volksbegehren nicht entgegenstehe.<ref>Bayerischer Verfassungsgerichtshof: [http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/57-IX-12-Entscheidung.htm Entscheidung vom 22. Oktober 2012, Aktenzeichen Vf. 57-IX-12] (abgerufen am 19. November 2012)</ref>


Am 12. November 2012 wurde schließlich die Zulassung des Volksbegehrens vom Innenministerium bekanntgemacht. Daraufhin unterstützten auch die bayerischen Piraten, die bereits vor den Freien Wählern eine Initiative für ein Volksbegehren gegen die bayerischen Studiengebühren gestartet hatten,<ref>{{Internetquelle | hrsg=sueddeutsche.de | autor=Sebastian Krass | url=http://www.sueddeutsche.de/bildung/initiativen-gegen-studiengebuehren-allein-gegen-die-campusmaut-1.1268614 | titel=Allein gegen die "Campusmaut" | zugriff=2013-01-23}}</ref> dieses Volksbegehren. Die Webseite volksbegehren-studiengebuehren.de, die zuvor für die Initiative der Piraten geworben hatte, wurde zur Bündniswebseite umgestaltet.
Am 12. November 2012 wurde schließlich die Zulassung des Volksbegehrens vom Innenministerium bekanntgemacht und die Eintragungsfrist auf den 17. bis 30. Januar 2013 festgelegt.


=== Eintragung ===
Daraufhin unterstützten auch die bayerischen Piraten, die bereits vor den Freien Wählern eine Initiative für ein Volksbegehren gegen die bayerischen Studiengebühren gestartet hatten,<ref>{{Internetquelle | hrsg=sueddeutsche.de | autor=Sebastian Krass | url=http://www.sueddeutsche.de/bildung/initiativen-gegen-studiengebuehren-allein-gegen-die-campusmaut-1.1268614 | titel=Allein gegen die "Campusmaut" | zugriff=2013-01-23}}</ref> dieses Volksbegehren. Die Webseite volksbegehren-studiengebuehren.de, die zuvor für die Initiative der Piraten geworben hatte, wurde zur Bündniswebseite umgestaltet.
Die Eintragungsfrist wurde vom 17. bis 30. Januar 2013 festgesetzt. In diesem Zeitraum haben sich 1 354 984 der Stimmberechtigten in die amtlichen Listen eingetragen. Dies entspricht 14,4% aller Stimmberechtigten.<ref>[[Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung|Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung]]: [http://www.wahlen.bayern.de/volksentscheide/vob_studienbeitraege_vorl.htm Vorläufiges Ergebnis] (abgerufen am 31. Januar 2013)</ref> Damit wurde das vorgeschriebene [[Quorum (Politik)|Quorum]] von 10% (entspricht ca. 940.000 Stimmberechtigten) erreicht. Vorbehaltlich dem endgültigen Ergebnis wird das Volksbegehren damit rechtsgültig und der Gesetzesvorschlag muss dem Landtag vorgelegt werden.


Da die in Bayern mitregierende FDP einen Beschluss zur Aufhebung der Studiengebühren kategorisch ablehnt und als Bruch des Koalitionsvertrages betrachtet, wird es voraussichtlich im Sommer oder Herbst 2013 zu einem Volksentscheid kommen.<ref>[http://www.sueddeutsche.de/bayern/vorlaeufiges-amtliches-endergebnis-volksbegehren-gegen-studiengebuehren-erfolgreich-1.1587868 ''14,4 Prozent unterschreiben beim Volksbegehren''] sueddeutsche.de, 31. Januar 2013</ref>
== Eintragung ==
Innerhalb der festgesetzten Eintragungsfrist trugen sich mehr als 1,35 Millionen Menschen (bzw. 14,4 Prozent der bayerischen Wahlberechtigten) in die Unterschriftenlisten ein.<ref>Pressemitteilung des [[Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung|Bayerischen Landesamter für Statistik und Datenverarbeitung]] über das vorläufige amtliche Endergebnis am 31. Januar 2013</ref> Damit wurde das vorgeschriebene [[Quorum (Politik)|Quorum]] von 10 Prozent (entspricht 940.000 Unterschriften) übertroffen. Da die in Bayern mitregierende FDP einen Beschluss zur Aufhebung der Studiengebühren kategorisch ablehnt und als Bruch des Koalitionsvertrages betrachtet, wird es voraussichtlich im Sommer oder Herbst 2013 zu einem [[Volksentscheid]] kommen.<ref>[http://www.sueddeutsche.de/bayern/vorlaeufiges-amtliches-endergebnis-volksbegehren-gegen-studiengebuehren-erfolgreich-1.1587868 ''14,4 Prozent unterschreiben beim Volksbegehren''] sueddeutsche.de, 31. Januar 2013</ref>


== Weblinks ==
== Weblinks ==

Version vom 31. Januar 2013, 22:31 Uhr

Datei:Volksbegehren 003a.jpg
Plakat der Initiatoren des Volksbegehrens, München

Das Volksbegehren „Nein zu Studiengebühren in Bayern“ (Langbezeichnung „Grundrecht auf Bildung ernst nehmen – Studienbeiträge abschaffen!“) ist ein Volksbegehren in Bayern. Ziel des Volksbegehrens ist die Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes zur Abschaffung der Studiengebühren in Bayern. Während der Eintragungsfrist war vom 17. bis 30. Januar 2013 haben sich nach dem vorläufigen Ergebnis 14,4% der Stimmberechtigten eingetragen. Vorbehaltlich dem endgültigen Ergebnis wird das Volksbegehren damit rechtsgültig und muss dem Bayerischen Landtag vorgelegt werden.

Initiiert wurde das Volksbegehren von den Freien Wählern Bayern. Unterstützt wird es von SPD und Grünen, den beiden anderen Oppositionsparteien im Bayerischen Landtag, sowie der Partei Die Linke, der Piratenpartei, der ÖDP, dem DGB Bayern, dem Bayerischen Jugendring (BJR), weiteren Schüler-, Lehrer-, Eltern-, Studierenden- und Jugendverbänden sowie den Gewerkschaften ver.di und GEW.

Verfahren

Antrag und Zulassung

Das Volksbegehren wurde am 12. Juni 2012 beim Bayerischen Staatsministerium des Innern beantragt. Die Prüfung des Innenministeriums ergab, dass mit 27.048 Unterschriften die notwendige Anzahl von 25.000 Unterzeichnern erreicht wurde, das Volksbegehren aber nicht zulässig sei, da nach Art. 73 der bayerischen Verfassung Volksbegehren über den Staatshaushalt ausgeschlossen sind. Gemäß dem Landeswahlgesetz wurde der Antrag zur Entscheidung dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorgelegt.[1] Am 22. Oktober 2012 entschied der Verfassungsgerichtshof, dass das Volksbegehren zulässig sei, da die Studiengebühren nicht dem Staatshaushalt, sondern den Körperschaftshaushalten der Hochschulen zuzurechnen seien, und daher Art. 73 BV dem Volksbegehren nicht entgegenstehe.[2]

Am 12. November 2012 wurde schließlich die Zulassung des Volksbegehrens vom Innenministerium bekanntgemacht. Daraufhin unterstützten auch die bayerischen Piraten, die bereits vor den Freien Wählern eine Initiative für ein Volksbegehren gegen die bayerischen Studiengebühren gestartet hatten,[3] dieses Volksbegehren. Die Webseite volksbegehren-studiengebuehren.de, die zuvor für die Initiative der Piraten geworben hatte, wurde zur Bündniswebseite umgestaltet.

Eintragung

Die Eintragungsfrist wurde vom 17. bis 30. Januar 2013 festgesetzt. In diesem Zeitraum haben sich 1 354 984 der Stimmberechtigten in die amtlichen Listen eingetragen. Dies entspricht 14,4% aller Stimmberechtigten.[4] Damit wurde das vorgeschriebene Quorum von 10% (entspricht ca. 940.000 Stimmberechtigten) erreicht. Vorbehaltlich dem endgültigen Ergebnis wird das Volksbegehren damit rechtsgültig und der Gesetzesvorschlag muss dem Landtag vorgelegt werden.

Da die in Bayern mitregierende FDP einen Beschluss zur Aufhebung der Studiengebühren kategorisch ablehnt und als Bruch des Koalitionsvertrages betrachtet, wird es voraussichtlich im Sommer oder Herbst 2013 zu einem Volksentscheid kommen.[5]

Einzelnachweise

  1. Bayerisches Staatsministerium des Inneren: Pressemitteilung Nr. 259/12 vom 24. Juli 2012 (abgerufen am 19. November 2012)
  2. Bayerischer Verfassungsgerichtshof: Entscheidung vom 22. Oktober 2012, Aktenzeichen Vf. 57-IX-12 (abgerufen am 19. November 2012)
  3. Sebastian Krass: Allein gegen die "Campusmaut". sueddeutsche.de, abgerufen am 23. Januar 2013.
  4. Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung: Vorläufiges Ergebnis (abgerufen am 31. Januar 2013)
  5. 14,4 Prozent unterschreiben beim Volksbegehren sueddeutsche.de, 31. Januar 2013