„Heiligsprechung“ – Versionsunterschied

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[[Datei:Canonizzazione San Gaetano Errico.JPG|mini|Heiligsprechung von P. Gaetano Errico, Sr. Maria Bernarda Bütler, Sr. Alfonsa von der Unbefleckten Empfängnis und Sr. Narcisa de Jesús Martillo Morán am 12. Oktober 2008 auf dem Petersplatz]]
[[Datei:Canonizzazione San Gaetano Errico.JPG|mini|Heiligsprechung von [[Gaetano Errico|P. Gaetano Errico]], [[Bernarda Bütler|Sr. Maria Bernarda Bütler]], [[Alfonsa von der Unbefleckten Empfängnis|Sr. Alfonsa von der Unbefleckten Empfängnis]] und [[Narcisa de Jesús Martillo Morán|Sr. Narcisa de Jesús Martillo Morán]] am 12. Oktober 2008 auf dem Petersplatz]]
Eine '''Heiligsprechung''' ('''Kanonisation''', auch '''Kanonisierung'''; zu {{laS|canon}}‚ [[Kanones|Kanon]], verbindliches Verzeichnis‘ [gemeint ist das [[Martyrologium#Das Martyrologium Romanum|Martyrologium Romanum]]] von {{grcS|κανών|kanōn}} ‚Maßstab, Norm‘) ist in der [[Römisch-katholische Kirche|römisch-katholischen Kirche]] ein [[kirchenrecht]]licher und dogmatischer Akt, in dem der römische [[Papst]] erklärt, dass für die römisch-katholische Kirche nach entsprechender Prüfung die Gewissheit bestehe, dass ein bestimmter Verstorbener sich in der sogenannten „seligmachenden Gottesschau“ befinde und deswegen als [[Heiliger]] bezeichnet werden dürfe und als solcher [[Heiligenverehrung|verehrt]] werden soll. Voraussetzung dafür sind entweder das Erleiden des [[Märtyrer|Martyriums]] oder der Nachweis eines heroischen Tugendgrads des Betreffenden. Bei Kandidaten, die keine [[Märtyrer]] waren, wird zudem der Nachweis eines [[Wunder]]s gefordert. Die Heiligsprechung hat in der römisch-katholischen Kirche insofern [[Liturgie|liturgische]] Bedeutung, dass nun nicht mehr für den Betreffenden, sondern zu ihm um seine Fürsprache und mit ihm zu Gott gebetet werden könne. Als Synonym für die Seligsprechung oder die Heiligsprechung wird auch die Wendung „Erhebung zur Ehre der Altäre“ benutzt. Heiligsprechungen gelten in der römisch-katholischen Kirche als irreformable Sätze des feierlichen Lehramtes. Die Kanonisierungsformel entspricht daher in Anruf der Dreifaltigkeit und mit Bezugnahme auf die päpstliche Autorität der Formel, mit der ein Lehrsatz zum [[Dogma]] erhoben wird.
Eine '''Heiligsprechung''' ('''Kanonisation''', auch '''Kanonisierung'''; zu {{laS|canon|de=Kanon, verbindliches Verzeichnis}} [gemeint ist das [[Martyrologium#Das Martyrologium Romanum|Martyrologium Romanum]]] von {{grcS|κανών|kanōn|de=Maßstab, Norm}}) ist in der [[Römisch-katholische Kirche|römisch-katholischen Kirche]] ein [[kirchenrecht]]licher und dogmatischer Akt, in dem der römische [[Papst]] erklärt, dass für die römisch-katholische Kirche nach entsprechender Prüfung die Gewissheit bestehe, dass ein bestimmter Verstorbener sich in der sogenannten „seligmachenden Gottesschau“ befinde und deswegen als [[Heiliger]] bezeichnet werden dürfe und als solcher [[Heiligenverehrung|verehrt]] werden soll. Voraussetzung dafür sind entweder das Erleiden des [[Märtyrer|Martyriums]] oder der Nachweis eines heroischen Tugendgrads des Betreffenden. Bei Kandidaten, die keine [[Märtyrer]] waren, wird zudem der Nachweis eines [[Wunder]]s gefordert. Die Heiligsprechung hat in der römisch-katholischen Kirche insofern [[Liturgie|liturgische]] Bedeutung, als nun nicht mehr für den Betreffenden, sondern zu ihm um seine Fürsprache und mit ihm zu Gott gebetet werden könne. Als [[Synonym]] für die Seligsprechung oder die Heiligsprechung wird auch die Wendung „Erhebung zur Ehre der Altäre“ benutzt. Heiligsprechungen gelten in der römisch-katholischen Kirche als irreformable Sätze des feierlichen Lehramtes. Die Kanonisierungsformel entspricht daher in Anruf der Dreifaltigkeit und mit Bezugnahme auf die päpstliche Autorität der Formel, mit der ein Lehrsatz zum [[Dogma]] erhoben wird.


Der Begriff ''Heiligsprechung'' bezeichnet nur den formalen kirchenrechtlichen Akt, nicht etwa die [[Paulus von Tarsus|paulinische]] Anrede aller Getauften als „Heilige“ (vgl. {{B|1 Kor|1|2}}).
Der Begriff „Heiligsprechung“ bezeichnet nur den formalen kirchenrechtlichen Akt, nicht etwa die [[Paulus von Tarsus|paulinische]] Anrede aller Getauften als „Heilige“ (vgl. {{B|1 Kor|1|2}}).


== Geschichte des Verfahrens ==
== Geschichte des Verfahrens ==
Ursprünglich war es üblich, am Grab jedes Verstorbenen die [[Eucharistie]] zu feiern (vgl. den Bericht des heiligen [[Augustinus von Hippo|Augustinus]] aus dem frühen 5. Jahrhundert über die Bestattung seiner Mutter in den ''[[Confessiones]]''). Auch in den Verfolgungszeiten konnte dies am jeweiligen Jahrestag des Todes ungestört wiederholt werden, da Totenmahle an den Gräbern allgemein üblich waren und nicht auffielen. Man musste nur den Todestag eines bestimmten [[Märtyrer]]s wissen, um sicher zu sein, an diesem Tag andere Christen an dessen Grab anzutreffen. Der Brauch, an den Gräbern der Märtyrer die Eucharistie zu feiern, war schließlich so allgemein eingebürgert, dass man in den Wirren der Völkerwanderungszeit die Gebeine aus den Gräbern vor den Städten in die Kirchen der Innenstädte holte.
Ursprünglich war es üblich, am Grab jedes Verstorbenen die [[Eucharistie]] zu feiern (vgl. den Bericht des heiligen [[Augustinus von Hippo|Augustinus]] aus dem frühen 5. Jahrhundert über die Bestattung seiner Mutter in den ''[[Confessiones]]''). Auch in Zeiten der Verfolgung konnte dies am jeweiligen Jahrestag des Todes ungestört wiederholt werden, da Totenmahle an den Gräbern allgemein üblich waren und nicht auffielen. Man musste nur den Todestag eines bestimmten [[Märtyrer]]s wissen, um sicher zu sein, an diesem Tag auch andere Christen an dessen Grab anzutreffen. Der Brauch, an den Gräbern der Märtyrer die Eucharistie zu feiern, war schließlich so allgemein eingebürgert, dass man in den Wirren der Völkerwanderungszeit die Gebeine aus den Gräbern vor den Städten in die Kirchen der Innenstädte holte.


Schließlich kam die Frage auf, ob auch andere besonders verehrte Gläubige unter dem Altar einer Kirche beigesetzt werden dürften, z. B. der heilige [[Martin von Tours|Martin]], der nicht als Märtyrer gestorben war. Da die Kirche dies bejahte, mussten Kriterien gefunden werden, die schließlich zur heutigen Form der Heiligsprechung führten, die letztlich nichts anderes bedeutet als die liturgische Verehrung der [[Reliquie]]n und die liturgische Anrufung der Verstorbenen zu gestatten. Dies hatte auch eine Änderung des römischen Rechts, nach dem sterbliche Überreste nicht ausgegraben werden durften, zur Folge.
Schließlich kam die Frage auf, ob auch andere besonders verehrte Gläubige unter dem Altar einer Kirche beigesetzt werden dürften, z. B. der heilige [[Martin von Tours|Martin]], der nicht als Märtyrer gestorben war. Da die Kirche dies bejahte, mussten Kriterien gefunden werden, die schließlich zur heutigen Form der Heiligsprechung führten, die letztlich nichts anderes bedeutet als die liturgische Verehrung der [[Reliquie]]n und die liturgische Anrufung der Verstorbenen zu gestatten. Diese Praxis hatte auch eine Änderung des [[Römisches Recht|römischen Rechts]], nach dem sterbliche Überreste nicht ausgegraben werden durften, zur Folge.


Gerade in der Übergangszeit zwischen der diözesanen Erhebung, in der der Ortsbischof eine Person heiligsprach (bis etwa 1000 n. Chr.), und der mittlerweile üblichen päpstlichen Erhebung (Kanonisierung, ab etwa 900), in der nur der Heilige Stuhl dazu berechtigt war, gab es erhebliche Differenzen über die Zuständigkeit. Die Heiligsprechungen durch den Papst waren zunächst noch die Ausnahme, Papst [[Alexander III. (Papst)|Alexander III.]] machte sie von 1170 an zur Regel. Papst [[Gregor IX.]] bestätigte das ausschließliche Recht des Papstes 1234 in einem Dekret.
Gerade in der Übergangszeit zwischen der diözesanen Erhebung, in der der Ortsbischof eine Person heiligsprach (bis etwa 1000 n.&nbsp;Chr.), und der mittlerweile üblichen päpstlichen Erhebung (Kanonisierung, ab etwa 900), in der nur der [[Heiliger Stuhl|Heilige Stuhl]] dazu berechtigt war, gab es erhebliche Differenzen über die Zuständigkeit. Die Heiligsprechungen durch den Papst waren zunächst noch die Ausnahme; Papst [[Alexander III. (Papst)|Alexander III.]] beanspruchte sie im [[Dekretale]] ''Audivimus'' von 1171 oder 1172 als päpstliches Vorrecht.<ref name="Wolfgang Beinert">[[Wolfgang Beinert (Theologe)|Wolfgang Beinert]]: ''Wie wird man ein Heiliger und was ist man dann?'' In: ''[[Stimmen der Zeit]]'', Bd. 220 (2002), S. 671–684, hier S. 677.</ref> Papst [[Gregor IX.]] bestätigte das ausschließliche Recht des Papstes im Jahr 1234 in einem Dekret. Allerdings hielten sich keineswegs alle Bischöfe daran. Erst durch die Gründung der [[Heilige Ritenkongregation|Ritenkongregation]] im Jahr 1588 konnte die Praxis der alleinigen Heiligsprechung durch den Papst tatsächlich durchgesetzt werden.<ref name="Wolfgang Beinert" />


Als erster durch eine Kanonisierung bestätigter Heiliger gilt [[Ulrich von Augsburg]]. Dessen Heiligsprechung soll am 3. Februar 993 von Papst [[Johannes&nbsp;XV.]] verkündet worden sein. Die Kanonisationsurkunde ist aber nur in späteren Abschriften überliefert, deren Glaubwürdigkeit von Historikern heute bezweifelt wird.<ref>Vgl. hierzu Bernhard Schimmelpfennig: ''Papsttum und Heilige.'' Neuried 2005, S. 418–422.</ref>
Als erster durch eine Kanonisierung bestätigter Heiliger gilt [[Ulrich von Augsburg]]. Dessen Heiligsprechung soll am 3. Februar 993 von Papst [[Johannes&nbsp;XV.]] verkündet worden sein. Die Kanonisationsurkunde ist aber nur in späteren Abschriften überliefert, deren Glaubwürdigkeit von Historikern heute bezweifelt wird.<ref>Vgl. hierzu Bernhard Schimmelpfennig: ''Papsttum und Heilige.'' Neuried 2005, S. 418–422.</ref>


Als erste Frau im römischen Verfahren wurde 1047 [[Wiborada]] durch Papst [[Clemens II.]] heiliggesprochen. Die von Papst Innozenz&nbsp;IV. und seinen Vorgängern vorangetriebene Heiligsprechung [[Hildegard von Bingen|Hildegards von Bingen]] wurde immer wieder durch den Mainzer Bischof verschleppt, der die Zuständigkeit der Kanonisierung gerne bei sich behalten hätte. Hildegard wurde vom Papst dadurch erst gegen Ende des 16.&nbsp;Jahrhunderts und ohne Kanonisierung in den [[Heiligenkalender]] aufgenommen.
Als erste Frau im römischen Verfahren wurde im Jahr 1047 [[Wiborada]] durch Papst [[Clemens II.]] heiliggesprochen. Die von Papst Innozenz&nbsp;IV. und seinen Vorgängern vorangetriebene Heiligsprechung [[Hildegard von Bingen|Hildegards von Bingen]] wurde immer wieder durch den Mainzer Bischof verschleppt, der die Zuständigkeit der Kanonisierung gerne bei sich behalten hätte. Hildegard wurde vom Papst dadurch erst gegen Ende des 16.&nbsp;Jahrhunderts und ohne Kanonisierung in den [[Heiligenkalender]] aufgenommen.


== Das Verfahren in der Gegenwart ==
== Das Verfahren in der Gegenwart ==
Der Heiligsprechung geht die [[Seligsprechung]] eines [[Ehrwürdiger Diener Gottes|ehrwürdigen Dieners Gottes]] (lat. ''venerabilis servus dei'') voraus. Der Ablauf des Verfahrens ist bei der Selig- und der Heiligsprechung weitgehend gleich. Seit [[Benedikt XVI.]] wird die Seligsprechung wieder, wie vor 1975 üblich, vom Präfekten der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse vorgenommen. Die Heiligsprechung obliegt jedoch auch weiterhin allein dem Papst. Der Kanonisation folgt der Eintrag in das [[Martyrologium]], das Verzeichnis der Heiligen.
Der Heiligsprechung geht die [[Seligsprechung]] eines [[Ehrwürdiger Diener Gottes|ehrwürdigen Dieners Gottes]] (lat. ''venerabilis servus dei'') voraus. Der Ablauf des Verfahrens ist bei der Selig- und der Heiligsprechung weitgehend gleich. Seit [[Benedikt XVI.]] wird die Seligsprechung wieder, wie vor 1975 üblich, vom Präfekten des [[Dikasterium für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse]] vorgenommen. Die Heiligsprechung obliegt jedoch auch weiterhin allein dem Papst. Der Kanonisation folgt der Eintrag in das [[Martyrologium]], das Verzeichnis der Heiligen.


Ausgangspunkt einer Heiligsprechung ist der Antrag einer [[Diözese]] oder [[Ordensgemeinschaft]]. Der oder die Antragsteller, der sogenannte Aktor, der immer eine natürliche Person sein muss, holt beim Apostolischen Stuhl eine Unbedenklichkeitserklärung (lat. ''nihil obstat'') ein. Steht der Aufnahme eines Verfahrens nichts entgegen, benennt der Aktor einen [[Postulator]] (lat. für „Forderer“), der mit Zustimmung des zuständigen Ortsbischofs eingesetzt wird. Dieser Postulator stellt biographische Informationen, Schriften der Person sowie schriftliche und mündliche Zeugnisse von Zeitgenossen zusammen und erteilt im Verfahren entsprechende Auskünfte. Das Resultat (lat. ''Transumptum'') wird bei der [[Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse]] eingereicht. Falls es sich um eine historisch bedeutsame Person handelt, werden zusätzlich Historiker konsultiert. Falls die Person kein [[Märtyrer]] war, muss zusätzlich ein Wunder vorliegen, meist ein Heilungswunder, welches von Medizinern geprüft wird.
Ausgangspunkt einer Heiligsprechung ist der Antrag einer [[Diözese]] oder [[Ordensgemeinschaft]], die auch die Kosten übernimmt. Der oder die Antragsteller, der sogenannte Aktor, der immer eine natürliche Person sein muss, holt beim Apostolischen Stuhl eine Unbedenklichkeitserklärung (lat. ''nihil obstat'') ein. Steht der Aufnahme eines Verfahrens nichts entgegen, benennt der Aktor einen [[Postulator]] (lat. für „Forderer“), der mit Zustimmung des zuständigen Ortsbischofs eingesetzt wird. Dieser Postulator stellt biographische Informationen, Schriften der Person sowie schriftliche und mündliche Zeugnisse von Zeitgenossen zusammen und erteilt im Verfahren entsprechende Auskünfte. Das Resultat (lat. ''Transumptum'') wird beim [[Dikasterium für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse]] eingereicht. Falls es sich um eine historisch bedeutsame Person handelt, werden zusätzlich Historiker konsultiert. Falls die Person kein [[Märtyrer]] war, muss zusätzlich ein Wunder vorliegen, meist ein Heilungswunder, welches von Medizinern geprüft wird.


Im Zuge eine Heiligsprechungsverfahrens wird, soferne dies möglich und nicht bereits im Zuge der [[Seligsprechung]] geschehen ist, ein [[Erheben der Gebeine]] bzw. eine [[Reliquientranslation]] durchgeführt.
In einer letzten Instanz muss zusätzlich ein [[Kirchenanwalt|Glaubensanwalt]], der selbst im Verfahren kein Stimmrecht hat, einen Bericht vorbereiten und als Sachverständiger seine Stellungnahme abgeben.<ref>''[[Divinus perfectionis magister]]'', II. 9)</ref> Wenn mindestens zwei Drittel der versammelten Theologen für die Heiligsprechung stimmen, liegt die letzte Entscheidung beim Papst. Sind alle Bedingungen erfüllt, steht der Heiligsprechung, dem ''Kanonisationsakt'', durch den Papst im Rahmen einer eigenen [[Liturgie]] nichts mehr im Wege.


In einer letzten Instanz muss zusätzlich ein [[Kirchenanwalt]] (auch „Teufelsanwalt“, ''advocatus diaboli'' genannt), der selbst im Verfahren kein Stimmrecht hat, die Akten einsehen, einen Bericht vorbereiten und als Sachverständiger seine Stellungnahme abgeben.<ref>''[[Divinus Perfectionis Magister]]'', II. 9)</ref><ref>{{Internetquelle | autor=Severina Bartonitschek | titel=Heilig: ja, nein, vielleicht? | url=https://www.katholisch.de/artikel/42522-heilig-ja-nein-vielleicht | werk=katholisch.de | datum=2022-12-13 | abruf=2022-12-13}}</ref> Wenn mindestens zwei Drittel der versammelten Theologen für die Heiligsprechung stimmen, liegt die letzte Entscheidung beim Papst. Sind alle Bedingungen erfüllt, steht der Heiligsprechung, dem ''Kanonisationsakt'', durch den Papst im Rahmen einer eigenen [[Liturgie]] nichts mehr im Wege.
{{Zitat|Zu Ehren der allerheiligsten Dreifaltigkeit, zum Ruhm des katholischen Glaubens und zur Förderung des christlichen Lebens entscheiden wir nach reiflicher Überlegung und Anrufung der göttlichen Hilfe, dem Rat vieler unserer Brüder folgend, kraft der Autorität unseres Herrn Jesus Christus, der heiligen Apostel Petrus und Paulus und in der Vollmacht des uns übertragenen Amtes, daß der (die) selige N. ein(e) Heilige(r) ist. Wir nehmen ihn (sie) in das Verzeichnis der Heiligen auf und bestimmen, daß er (sie) in der gesamten Kirche als Heilige(r) verehrt wird. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.|Quelle=Kanonisationsformel}}

{{Zitat
|Text=Zu Ehren der allerheiligsten Dreifaltigkeit, zum Ruhm des katholischen Glaubens und zur Förderung des christlichen Lebens entscheiden wir nach reiflicher Überlegung und Anrufung der göttlichen Hilfe, dem Rat vieler unserer Brüder folgend, kraft der Autorität unseres Herrn Jesus Christus, der heiligen Apostel Petrus und Paulus und in der Vollmacht des uns übertragenen Amtes, daß der (die) selige N. ein(e) Heilige(r) ist. Wir nehmen ihn (sie) in das Verzeichnis der Heiligen auf und bestimmen, daß er (sie) in der gesamten Kirche als Heilige(r) verehrt wird. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.
|Quelle=Kanonisationsformel}}


=== Zahlen ===
=== Zahlen ===
Während des Pontifikats von [[Johannes Paul II.]] (1978–2005) wurden 482 Personen heiliggesprochen.<ref>[http://www.vatican.va/news_services/press/documentazione/documents/pontificato_gpii/pontificato_dati-statistici_en.html Statistische Angaben des Vatikans zum Pontifikat von Johannes Paul&nbsp;II.] (englisch).</ref> Am 12.&nbsp;Mai 2013 sprach Papst [[Franziskus (Papst)|Franziskus]] bei der ersten Heiligsprechung seines [[Pontifikat]]s Antonio Primaldo und seine Gefährten – die 800 [[Märtyrer von Otranto]] – heilig.<ref>[http://www.archivioradiovaticana.va/storico/2013/05/12/papst_franziskus_nimmt_erste_heiligsprechungen_vor/ted-691371 Radio Vatikan, 12. Mai 2013].</ref>
Während des Pontifikats von [[Johannes Paul II.]] (1978–2005) wurden 482 Personen heiliggesprochen.<ref>[https://www.vatican.va/news_services/press/documentazione/documents/pontificato_gpii/pontificato_dati-statistici_en.html Statistische Angaben des Vatikans zum Pontifikat von Johannes Paul&nbsp;II.] (englisch).</ref> Er sprach mehr Personen heilig als alle seine Vorgänger zusammen, die insgesamt 293 Frauen und Männer heiliggesprochen hatten.<ref>[[Wolfgang Beinert (Theologe)|Wolfgang Beinert]]: ''Wie wird man ein Heiliger und was ist man dann?'' In: ''[[Stimmen der Zeit]]'', Bd. 220 (2002), S. 671–684, hier S. 673.</ref> Am 12.&nbsp;Mai 2013 sprach Papst [[Franziskus (Papst)|Franziskus]] bei der ersten Heiligsprechung seines [[Pontifikat]]s Antonio Primaldo und seine Gefährten – die 800 [[Märtyrer von Otranto]] – heilig.<ref>[http://www.archivioradiovaticana.va/storico/2013/05/12/papst_franziskus_nimmt_erste_heiligsprechungen_vor/ted-691371 Radio Vatikan, 12. Mai 2013].</ref>


Die Kosten für das Verfahren müssen von den Antragstellern ([[Diözese]]n, [[Ordensgemeinschaft]]en) aufgebracht werden. Schätzungen zufolge muss hierfür ein Betrag von mindestens 50.000&nbsp;Euro angesetzt werden, der sich aus Gebühren und Taxen bei der [[Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse]], Honoraren für (z.&nbsp;B. medizinische) Gutachter, Bezahlung des [[Postulator]]s, Kostenersatz für Zeugen, Erstellung der Dokumentation, Übersetzungsarbeiten, Druckkosten, Dekoration während der Feierlichkeiten etc. ergibt.
Die Kosten für das Verfahren müssen von den Antragstellern ([[Diözese]]n, [[Ordensgemeinschaft]]en) aufgebracht werden. Schätzungen zufolge muss hierfür ein Betrag von mindestens 50.000&nbsp;Euro angesetzt werden, der sich aus Gebühren und Taxen beim [[Dikasterium für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse]], Honoraren für (z.&nbsp;B. medizinische) Gutachter, Bezahlung des [[Postulator]]s, Kostenersatz für Zeugen, Erstellung der Dokumentation, Übersetzungsarbeiten, Druckkosten, Dekoration während der Feierlichkeiten etc. ergibt.


Im Jahr 1997 wurden etwa 1500 Selig- und Heiligsprechungsverfahren bearbeitet, wobei pro Verfahren etwa 250.000&nbsp;Euro an Kosten anfielen. Sollte jedoch so viel nicht aufgebracht werden können, ist bei der Kongregation für die Heiligsprechungen ein Fonds eingerichtet, um immer auch Verfahren aus armen Kirchenregionen zu ermöglichen.
Im Jahr 1997 wurden etwa 1500 Selig- und Heiligsprechungsverfahren bearbeitet, wobei pro Verfahren etwa 250.000&nbsp;Euro an Kosten anfielen. Sollte jedoch so viel nicht aufgebracht werden können, ist bei der Kongregation für die Heiligsprechungen ein Fonds eingerichtet, um immer auch Verfahren aus armen Kirchenregionen zu ermöglichen.
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== Kritik an Selig- und Heiligsprechungen ==
== Kritik an Selig- und Heiligsprechungen ==
=== Einwände aus Politik und Gesellschaft ===
=== Moralische und politische Einwände ===
Die Heiligsprechung von [[Gianna Beretta Molla]] und die Seligsprechung [[Elisabetha Canoni Mora]]s als „Vorbilder christlicher Vollkommenheit“ wurden verschiedentlich kritisiert. Molla hatte ihr eigenes Leben geopfert, indem sie sich gegen einen operativen Eingriff in der Schwangerschaft wehrte, da er den Tod des Kindes zur Folge gehabt hätte. Mora blieb ihrem Ehemann treu, der sie psychisch und physisch misshandelte. [[Josemaría Escrivá]]s Heiligsprechung wurde kritisiert, da der Gründer des [[Opus Dei]] offen Bewunderung für die [[Franquismus|Diktatur Francos]] gezeigt und den [[Putsch in Chile 1973|Sturz des chilenischen Präsidenten]] Allende durch Pinochet als „nötiges Blutvergießen“ bezeichnet hatte. Auch die Seligsprechung von Papst [[Pius IX.]] (1792–1878), der nach Aussage einiger jüdischer Verbände antisemitische Haltungen an den Tag gelegt habe, wurde kritisiert.<ref name="spo">[http://www.spiegel.de/einestages/papst-johannes-paul-ii-und-seine-selig-und-heiliggsprechungen-a-959623.html Spiegel Online: Johannes Paul II. Turbo-Heiligsprechung für den Rekord-Papst]. Abgerufen am 22. April 2014.</ref>
* Die Heiligsprechung von [[Gianna Beretta Molla]] (1922–1962) und die Seligsprechung [[Elisabetha Canoni Mora]]s als „Vorbilder christlicher Vollkommenheit“ wurden verschiedentlich kritisiert.<sup>Quelle?</sup> Molla hatte ihr eigenes Leben geopfert, indem sie sich gegen einen operativen Eingriff in der Schwangerschaft wehrte, da er den Tod des Kindes zur Folge gehabt hätte. Mora blieb ihrem Ehemann treu, der sie psychisch und physisch misshandelte.<sup>Quelle?</sup>
* [[Josemaría Escrivá]]s Heiligsprechung wurde kritisiert, da der Gründer des [[Opus Dei]] offen Bewunderung für die [[Franquismus|Diktatur Francos]] gezeigt und den [[Putsch in Chile 1973|Sturz des chilenischen Präsidenten]] Allende durch Pinochet als „nötiges Blutvergießen“ bezeichnet hatte.
* Auch die Seligsprechung von Papst [[Pius IX.]] (1792–1878), der nach Aussage einiger jüdischer Verbände antisemitische Haltungen an den Tag gelegt habe, wurde kritisiert.<ref name="spo">[https://www.spiegel.de/einestages/papst-johannes-paul-ii-und-seine-selig-und-heiliggsprechungen-a-959623.html Spiegel Online: Johannes Paul II. Turbo-Heiligsprechung für den Rekord-Papst]. Abgerufen am 22. April 2014.</ref>


=== Kritik aus den reformatorischen Kirchen ===
=== Kritik aus den reformatorischen Kirchen ===
{{Siehe auch|Heilig#Christentum|titel1=„Christentum“ im Artikel: Heilig}}
{{Siehe auch|Heilig#Christentum|titel1=„Christentum“ im Artikel: Heilig}}
Kritik aus reformatorischen Kirchen ist hauptsächlich durch [[Martin Luther]] überliefert, der die Funktion der Heiligen als Mittler zwischen Gott und den Menschen, sowie die dadurch implizierte Vorbildfunktion ablehnte (vgl. {{B|1 Tim|2|5|LUT}}): „Es ist ein Gott und ein Mittler zwischen Gott und den Menschen, nämlich der Mensch Christus Jesus, der sich selbst gegeben hat für alle zur Erlösung.“ Teil dieser Erkenntnis war, dass auch Heilige nicht frei von Sünde sind.<ref>[https://www.evangelisch.de/inhalte/94083/26-04-2014/warum-protestanten-keine-heiligen-brauchen ''Warum Protestanten keine Heiligen brauchen.''] Artikel auf der Website des Medienzentrums der Ev. Kirche in Deutschland: evangelisch.de</ref> Andere Reformatoren gingen noch weiter und lehnten wie Johannes Calvin und Ulrich Zwingli jede Heiligenverehrung als Teufelswerk und Verstoß gegen das Bilderverbot ab. Die gemeinsame Überzeugung aller reformatorischen Bewegungen (und späteren Kirchen) ist es deshalb, dass es keine Heiligsprechung durch die Kirche geben könne.
Kritik aus reformatorischen Kirchen ist hauptsächlich durch [[Martin Luther]] überliefert, der die Funktion der Heiligen als Mittler zwischen Gott und den Menschen ablehnte (vgl. {{B|1 Tim|2|5|LUT}}): „Es ist ein Gott und ein Mittler zwischen Gott und den Menschen, nämlich der Mensch Christus Jesus, der sich selbst gegeben hat für alle zur Erlösung.“ Teil dieser Erkenntnis war, dass auch Heilige nicht frei von Sünde sind.<ref>[https://www.evangelisch.de/inhalte/94083/26-04-2014/warum-protestanten-keine-heiligen-brauchen ''Warum Protestanten keine Heiligen brauchen.''] Artikel auf der Website des Medienzentrums der Ev. Kirche in Deutschland: evangelisch.de</ref> Andere Reformatoren gingen noch weiter und lehnten wie Johannes Calvin und Ulrich Zwingli jede Heiligenverehrung als Teufelswerk und Verstoß gegen das Bilderverbot ab. Die gemeinsame Überzeugung aller reformatorischen Bewegungen (und späteren Kirchen) ist es deshalb, dass es keine Heiligsprechung durch die Kirche geben könne.

Im [[Neues Testament|Neuen Testament]] gibt es drei Wörter, die mit „heilig“ übersetzt werden: ''hagios'' (der [[Heiliger Geist|Heilige Geist]] und die von Gott berufenen Heiligen), ''hosios'' (bezieht sich auf die Heiligung des Lebenswandels) und ''hieros'' (das zur göttlichen Macht gehörige oder von ihr erfüllte). In allen Fällen geht die Berufung oder der Lebenswandel zur Heiligkeit die innere Einstellung der Gläubigen voraus: „… Ein Mensch sieht, was vor Augen ist; der HERR aber sieht das Herz an.“ ({{B|1 Sam|16|7|LUT}})


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
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== Literatur ==
== Literatur ==
<small>in der Reihenfolge des Erscheinens</small>
* {{LThK|[[Winfried Schulz (Theologe)|Winfried Schulz]]|Heiligsprechung|3|4|1328–1331}}
* {{LThK|[[Winfried Schulz (Theologe)|Winfried Schulz]]|Heiligsprechung|3|4|1328–1331}}
* [[Rupert Berger (Liturgiewissenschaftler)|Rupert Berger]]: Pastoralliturgisches Handlexikon, Freiburg, Herder 2008, s.v. ''Heiligsprechung, Seligsprechung'', S. 200–201.
* Marcus Sieger: ''Die Heiligsprechung. Geschichte und heutige Rechtslage.'' Würzburg 1995, ISBN 3-429-01746-7.
* Marcus Sieger: ''Die Heiligsprechung. Geschichte und heutige Rechtslage.'' Würzburg 1995, ISBN 3-429-01746-7.
* [[Stefan Samerski]]: ''„Wie im Himmel, so auf Erden“? Selig- und Heiligsprechung in der Katholischen Kirche 1740 bis 1870.'' Kohlhammer, Stuttgart 2002, ISBN 3-17-016977-7.
* [[Stefan Samerski]]: ''„Wie im Himmel, so auf Erden“? Selig- und Heiligsprechung in der Katholischen Kirche 1740 bis 1870.'' Kohlhammer, Stuttgart 2002, ISBN 3-17-016977-7.
* [[Georg Gresser]]: ''Päpstliche Kanonisationspolitik im 11. Jahrhundert.'' In: Wilhelm Rees, Sabine Demel, Ludger Müller (Hrsg.): ''Im Dienst von Kirche und Wissenschaft. Festschrift für Alfred E. Hierold zur Vollendung des 65. Lebensjahres'' (= Kanonistische Studien und Texte 53). Berlin 2007, S. 97–112, ISBN 978-3-428-12478-7.
* [[Georg Gresser]]: ''Päpstliche Kanonisationspolitik im 11. Jahrhundert.'' In: Wilhelm Rees, Sabine Demel, Ludger Müller (Hrsg.): ''Im Dienst von Kirche und Wissenschaft. Festschrift für Alfred E. Hierold zur Vollendung des 65. Lebensjahres'' (= Kanonistische Studien und Texte 53). Berlin 2007, ISBN 978-3-428-12478-7, S. 97–112.
* [[Rupert Berger (Liturgiewissenschaftler)|Rupert Berger]]: Pastoralliturgisches Handlexikon, Freiburg, Herder 2008, s.&nbsp;v. ''Heiligsprechung, Seligsprechung.'' S. 200–201.
* Jerome Anciberro: ''Presque saints! Canonisations ratées et autres causes delicates''. Editions Tallandier, Paris 2020, ISBN 979-10-210-3631-4 (zur Geschichte und zum Verfahren der Heiligsprechungen).


== Weblinks ==
== Weblinks ==
{{Wiktionary}}
{{Wiktionary}}
* [http://www.bistum-regensburg.de/borPage000092.asp Überblick zum Selig- und Heiligsprechungsverfahren] auf der Website des Bistums Regensburg
* {{Internetquelle |offline= |abruf=2022-07-21 |url=https://bistum-regensburg.de/seligsprechung-heiligsprechung |titel= Seligsprechung & Heiligsprechung}} auf der Website des Bistums Regensburg
* [http://www.heiligenlexikon.de/Grundlagen/Heiligsprechung_kath.htm weitere Verfahrensinformationen] – Eintrag im heiligenlexikon.de
* [https://www.heiligenlexikon.de//Grundlagen/Heiligsprechung_kath.htm weitere Verfahrensinformationen] – Eintrag im heiligenlexikon.de
* [http://info.uibk.ac.at/c/c2/theol/leseraum/kommentar/385.html Überblick über das Selig- und Heiligsprechungsverfahren der katholischen Kirche] bei uibk.ac.at
* {{Internetquelle |offline= |abruf=2022-07-21 |url=https://www.uibk.ac.at/theol/leseraum/texte/385.html |titel= Überblick über das Selig- und Heiligsprechungsverfahren der katholischen Kirche}} bei uibk.ac.at
* [http://www.ewtn.com/library/HOMELIBR/CEBEACAN.TXT Beatification and Canonization] – detaillierte Verfahrensbeschreibung (englisch) bei ewtn.com
* {{Internetquelle |offline= |abruf=2022-07-21 |url=https://www.ewtn.com/catholicism/library/process-of-beatification-and-canonization-13747|titel= The Process of Beatification and Canonization}} – detaillierte Verfahrensbeschreibung (englisch) bei ewtn.com
* [http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/csaints/ Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse] bei vatican.va
* {{Internetquelle |offline= |abruf=2022-07-21 |url=https://www.vatican.va/content/romancuria/de/congregazioni/congregazione-delle-cause-dei-santi.index.html |titel= Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse}} bei vatican.va


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
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Version vom 1. Mai 2024, 00:16 Uhr

Heiligsprechung von P. Gaetano Errico, Sr. Maria Bernarda Bütler, Sr. Alfonsa von der Unbefleckten Empfängnis und Sr. Narcisa de Jesús Martillo Morán am 12. Oktober 2008 auf dem Petersplatz

Eine Heiligsprechung (Kanonisation, auch Kanonisierung; zu lateinisch canon ‚Kanon, verbindliches Verzeichnis‘ [gemeint ist das Martyrologium Romanum] von altgriechisch κανών kanōn, deutsch ‚Maßstab, Norm‘) ist in der römisch-katholischen Kirche ein kirchenrechtlicher und dogmatischer Akt, in dem der römische Papst erklärt, dass für die römisch-katholische Kirche nach entsprechender Prüfung die Gewissheit bestehe, dass ein bestimmter Verstorbener sich in der sogenannten „seligmachenden Gottesschau“ befinde und deswegen als Heiliger bezeichnet werden dürfe und als solcher verehrt werden soll. Voraussetzung dafür sind entweder das Erleiden des Martyriums oder der Nachweis eines heroischen Tugendgrads des Betreffenden. Bei Kandidaten, die keine Märtyrer waren, wird zudem der Nachweis eines Wunders gefordert. Die Heiligsprechung hat in der römisch-katholischen Kirche insofern liturgische Bedeutung, als nun nicht mehr für den Betreffenden, sondern zu ihm um seine Fürsprache und mit ihm zu Gott gebetet werden könne. Als Synonym für die Seligsprechung oder die Heiligsprechung wird auch die Wendung „Erhebung zur Ehre der Altäre“ benutzt. Heiligsprechungen gelten in der römisch-katholischen Kirche als irreformable Sätze des feierlichen Lehramtes. Die Kanonisierungsformel entspricht daher in Anruf der Dreifaltigkeit und mit Bezugnahme auf die päpstliche Autorität der Formel, mit der ein Lehrsatz zum Dogma erhoben wird.

Der Begriff „Heiligsprechung“ bezeichnet nur den formalen kirchenrechtlichen Akt, nicht etwa die paulinische Anrede aller Getauften als „Heilige“ (vgl. 1 Kor 1,2 EU).

Geschichte des Verfahrens

Ursprünglich war es üblich, am Grab jedes Verstorbenen die Eucharistie zu feiern (vgl. den Bericht des heiligen Augustinus aus dem frühen 5. Jahrhundert über die Bestattung seiner Mutter in den Confessiones). Auch in Zeiten der Verfolgung konnte dies am jeweiligen Jahrestag des Todes ungestört wiederholt werden, da Totenmahle an den Gräbern allgemein üblich waren und nicht auffielen. Man musste nur den Todestag eines bestimmten Märtyrers wissen, um sicher zu sein, an diesem Tag auch andere Christen an dessen Grab anzutreffen. Der Brauch, an den Gräbern der Märtyrer die Eucharistie zu feiern, war schließlich so allgemein eingebürgert, dass man in den Wirren der Völkerwanderungszeit die Gebeine aus den Gräbern vor den Städten in die Kirchen der Innenstädte holte.

Schließlich kam die Frage auf, ob auch andere besonders verehrte Gläubige unter dem Altar einer Kirche beigesetzt werden dürften, z. B. der heilige Martin, der nicht als Märtyrer gestorben war. Da die Kirche dies bejahte, mussten Kriterien gefunden werden, die schließlich zur heutigen Form der Heiligsprechung führten, die letztlich nichts anderes bedeutet als die liturgische Verehrung der Reliquien und die liturgische Anrufung der Verstorbenen zu gestatten. Diese Praxis hatte auch eine Änderung des römischen Rechts, nach dem sterbliche Überreste nicht ausgegraben werden durften, zur Folge.

Gerade in der Übergangszeit zwischen der diözesanen Erhebung, in der der Ortsbischof eine Person heiligsprach (bis etwa 1000 n. Chr.), und der mittlerweile üblichen päpstlichen Erhebung (Kanonisierung, ab etwa 900), in der nur der Heilige Stuhl dazu berechtigt war, gab es erhebliche Differenzen über die Zuständigkeit. Die Heiligsprechungen durch den Papst waren zunächst noch die Ausnahme; Papst Alexander III. beanspruchte sie im Dekretale Audivimus von 1171 oder 1172 als päpstliches Vorrecht.[1] Papst Gregor IX. bestätigte das ausschließliche Recht des Papstes im Jahr 1234 in einem Dekret. Allerdings hielten sich keineswegs alle Bischöfe daran. Erst durch die Gründung der Ritenkongregation im Jahr 1588 konnte die Praxis der alleinigen Heiligsprechung durch den Papst tatsächlich durchgesetzt werden.[1]

Als erster durch eine Kanonisierung bestätigter Heiliger gilt Ulrich von Augsburg. Dessen Heiligsprechung soll am 3. Februar 993 von Papst Johannes XV. verkündet worden sein. Die Kanonisationsurkunde ist aber nur in späteren Abschriften überliefert, deren Glaubwürdigkeit von Historikern heute bezweifelt wird.[2]

Als erste Frau im römischen Verfahren wurde im Jahr 1047 Wiborada durch Papst Clemens II. heiliggesprochen. Die von Papst Innozenz IV. und seinen Vorgängern vorangetriebene Heiligsprechung Hildegards von Bingen wurde immer wieder durch den Mainzer Bischof verschleppt, der die Zuständigkeit der Kanonisierung gerne bei sich behalten hätte. Hildegard wurde vom Papst dadurch erst gegen Ende des 16. Jahrhunderts und ohne Kanonisierung in den Heiligenkalender aufgenommen.

Das Verfahren in der Gegenwart

Der Heiligsprechung geht die Seligsprechung eines ehrwürdigen Dieners Gottes (lat. venerabilis servus dei) voraus. Der Ablauf des Verfahrens ist bei der Selig- und der Heiligsprechung weitgehend gleich. Seit Benedikt XVI. wird die Seligsprechung wieder, wie vor 1975 üblich, vom Präfekten des Dikasterium für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse vorgenommen. Die Heiligsprechung obliegt jedoch auch weiterhin allein dem Papst. Der Kanonisation folgt der Eintrag in das Martyrologium, das Verzeichnis der Heiligen.

Ausgangspunkt einer Heiligsprechung ist der Antrag einer Diözese oder Ordensgemeinschaft, die auch die Kosten übernimmt. Der oder die Antragsteller, der sogenannte Aktor, der immer eine natürliche Person sein muss, holt beim Apostolischen Stuhl eine Unbedenklichkeitserklärung (lat. nihil obstat) ein. Steht der Aufnahme eines Verfahrens nichts entgegen, benennt der Aktor einen Postulator (lat. für „Forderer“), der mit Zustimmung des zuständigen Ortsbischofs eingesetzt wird. Dieser Postulator stellt biographische Informationen, Schriften der Person sowie schriftliche und mündliche Zeugnisse von Zeitgenossen zusammen und erteilt im Verfahren entsprechende Auskünfte. Das Resultat (lat. Transumptum) wird beim Dikasterium für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse eingereicht. Falls es sich um eine historisch bedeutsame Person handelt, werden zusätzlich Historiker konsultiert. Falls die Person kein Märtyrer war, muss zusätzlich ein Wunder vorliegen, meist ein Heilungswunder, welches von Medizinern geprüft wird.

Im Zuge eine Heiligsprechungsverfahrens wird, soferne dies möglich und nicht bereits im Zuge der Seligsprechung geschehen ist, ein Erheben der Gebeine bzw. eine Reliquientranslation durchgeführt.

In einer letzten Instanz muss zusätzlich ein Kirchenanwalt (auch „Teufelsanwalt“, advocatus diaboli genannt), der selbst im Verfahren kein Stimmrecht hat, die Akten einsehen, einen Bericht vorbereiten und als Sachverständiger seine Stellungnahme abgeben.[3][4] Wenn mindestens zwei Drittel der versammelten Theologen für die Heiligsprechung stimmen, liegt die letzte Entscheidung beim Papst. Sind alle Bedingungen erfüllt, steht der Heiligsprechung, dem Kanonisationsakt, durch den Papst im Rahmen einer eigenen Liturgie nichts mehr im Wege.

„Zu Ehren der allerheiligsten Dreifaltigkeit, zum Ruhm des katholischen Glaubens und zur Förderung des christlichen Lebens entscheiden wir nach reiflicher Überlegung und Anrufung der göttlichen Hilfe, dem Rat vieler unserer Brüder folgend, kraft der Autorität unseres Herrn Jesus Christus, der heiligen Apostel Petrus und Paulus und in der Vollmacht des uns übertragenen Amtes, daß der (die) selige N. ein(e) Heilige(r) ist. Wir nehmen ihn (sie) in das Verzeichnis der Heiligen auf und bestimmen, daß er (sie) in der gesamten Kirche als Heilige(r) verehrt wird. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“

Kanonisationsformel

Zahlen

Während des Pontifikats von Johannes Paul II. (1978–2005) wurden 482 Personen heiliggesprochen.[5] Er sprach mehr Personen heilig als alle seine Vorgänger zusammen, die insgesamt 293 Frauen und Männer heiliggesprochen hatten.[6] Am 12. Mai 2013 sprach Papst Franziskus bei der ersten Heiligsprechung seines Pontifikats Antonio Primaldo und seine Gefährten – die 800 Märtyrer von Otranto – heilig.[7]

Die Kosten für das Verfahren müssen von den Antragstellern (Diözesen, Ordensgemeinschaften) aufgebracht werden. Schätzungen zufolge muss hierfür ein Betrag von mindestens 50.000 Euro angesetzt werden, der sich aus Gebühren und Taxen beim Dikasterium für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, Honoraren für (z. B. medizinische) Gutachter, Bezahlung des Postulators, Kostenersatz für Zeugen, Erstellung der Dokumentation, Übersetzungsarbeiten, Druckkosten, Dekoration während der Feierlichkeiten etc. ergibt.

Im Jahr 1997 wurden etwa 1500 Selig- und Heiligsprechungsverfahren bearbeitet, wobei pro Verfahren etwa 250.000 Euro an Kosten anfielen. Sollte jedoch so viel nicht aufgebracht werden können, ist bei der Kongregation für die Heiligsprechungen ein Fonds eingerichtet, um immer auch Verfahren aus armen Kirchenregionen zu ermöglichen.

Heiligsprechungen in der Orthodoxie

Die orthodoxen Kirchen kennen kein einheitliches Verfahren der Heiligsprechung. Dies wird von Teilkirche zu Teilkirche unterschiedlich gehandhabt. Teilweise bildet sich die Verehrung durch das Volk spontan heraus, ohne jemals offiziell anerkannt worden zu sein.

Kritik an Selig- und Heiligsprechungen

Moralische und politische Einwände

  • Die Heiligsprechung von Gianna Beretta Molla (1922–1962) und die Seligsprechung Elisabetha Canoni Moras als „Vorbilder christlicher Vollkommenheit“ wurden verschiedentlich kritisiert.Quelle? Molla hatte ihr eigenes Leben geopfert, indem sie sich gegen einen operativen Eingriff in der Schwangerschaft wehrte, da er den Tod des Kindes zur Folge gehabt hätte. Mora blieb ihrem Ehemann treu, der sie psychisch und physisch misshandelte.Quelle?
  • Josemaría Escrivás Heiligsprechung wurde kritisiert, da der Gründer des Opus Dei offen Bewunderung für die Diktatur Francos gezeigt und den Sturz des chilenischen Präsidenten Allende durch Pinochet als „nötiges Blutvergießen“ bezeichnet hatte.
  • Auch die Seligsprechung von Papst Pius IX. (1792–1878), der nach Aussage einiger jüdischer Verbände antisemitische Haltungen an den Tag gelegt habe, wurde kritisiert.[8]

Kritik aus den reformatorischen Kirchen

Kritik aus reformatorischen Kirchen ist hauptsächlich durch Martin Luther überliefert, der die Funktion der Heiligen als Mittler zwischen Gott und den Menschen ablehnte (vgl. 1 Tim 2,5 LUT): „Es ist ein Gott und ein Mittler zwischen Gott und den Menschen, nämlich der Mensch Christus Jesus, der sich selbst gegeben hat für alle zur Erlösung.“ Teil dieser Erkenntnis war, dass auch Heilige nicht frei von Sünde sind.[9] Andere Reformatoren gingen noch weiter und lehnten wie Johannes Calvin und Ulrich Zwingli jede Heiligenverehrung als Teufelswerk und Verstoß gegen das Bilderverbot ab. Die gemeinsame Überzeugung aller reformatorischen Bewegungen (und späteren Kirchen) ist es deshalb, dass es keine Heiligsprechung durch die Kirche geben könne.

Siehe auch

Literatur

in der Reihenfolge des Erscheinens

  • Winfried Schulz: Heiligsprechung. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 4. Herder, Freiburg im Breisgau 1995, Sp. 1328–1331.
  • Marcus Sieger: Die Heiligsprechung. Geschichte und heutige Rechtslage. Würzburg 1995, ISBN 3-429-01746-7.
  • Stefan Samerski: „Wie im Himmel, so auf Erden“? Selig- und Heiligsprechung in der Katholischen Kirche 1740 bis 1870. Kohlhammer, Stuttgart 2002, ISBN 3-17-016977-7.
  • Georg Gresser: Päpstliche Kanonisationspolitik im 11. Jahrhundert. In: Wilhelm Rees, Sabine Demel, Ludger Müller (Hrsg.): Im Dienst von Kirche und Wissenschaft. Festschrift für Alfred E. Hierold zur Vollendung des 65. Lebensjahres (= Kanonistische Studien und Texte 53). Berlin 2007, ISBN 978-3-428-12478-7, S. 97–112.
  • Rupert Berger: Pastoralliturgisches Handlexikon, Freiburg, Herder 2008, s. v. Heiligsprechung, Seligsprechung. S. 200–201.
  • Jerome Anciberro: Presque saints! Canonisations ratées et autres causes delicates. Editions Tallandier, Paris 2020, ISBN 979-10-210-3631-4 (zur Geschichte und zum Verfahren der Heiligsprechungen).
Wiktionary: Heiligsprechung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. a b Wolfgang Beinert: Wie wird man ein Heiliger und was ist man dann? In: Stimmen der Zeit, Bd. 220 (2002), S. 671–684, hier S. 677.
  2. Vgl. hierzu Bernhard Schimmelpfennig: Papsttum und Heilige. Neuried 2005, S. 418–422.
  3. Divinus Perfectionis Magister, II. 9)
  4. Severina Bartonitschek: Heilig: ja, nein, vielleicht? In: katholisch.de. 13. Dezember 2022, abgerufen am 13. Dezember 2022.
  5. Statistische Angaben des Vatikans zum Pontifikat von Johannes Paul II. (englisch).
  6. Wolfgang Beinert: Wie wird man ein Heiliger und was ist man dann? In: Stimmen der Zeit, Bd. 220 (2002), S. 671–684, hier S. 673.
  7. Radio Vatikan, 12. Mai 2013.
  8. Spiegel Online: Johannes Paul II. Turbo-Heiligsprechung für den Rekord-Papst. Abgerufen am 22. April 2014.
  9. Warum Protestanten keine Heiligen brauchen. Artikel auf der Website des Medienzentrums der Ev. Kirche in Deutschland: evangelisch.de