„Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg“ – Versionsunterschied

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{{Infobox Organisation
{{Infobox Organisation
| Name = Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
| Name = Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
| Abkürzung = SPSG
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| Rechtsform = [[Stiftung]]
| Rechtsform = [[Stiftung des öffentlichen Rechts (Deutschland)|Stiftung des öffentlichen Rechts]]
| Gründungsdatum = 23. August 1994
| Zweck = Pflege, wissenschaftliche Erforschung und Vermittlung von Kultur
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| Vorsitz = [[Christoph Martin Vogtherr]]
| Stifter = Berlin und Brandenburg
| Gründungsdatum = 1. Januar 1995
| Sitz = [[Potsdam]]
| Gründer = Berlin, Brandenburg
| Sitz = Potsdam
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| Website = [http://www.spsg.de/ www.spsg.de]
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Die '''Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg''', kurz '''SPSG''', wurde nach der [[Deutsche Wiedervereinigung|Wiedervereinigung Deutschlands]] mit [[Staatsvertrag]] vom 23. August 1994 zwischen den Bundesländern [[Land Berlin|Berlin]] und [[Brandenburg]] als [[Stiftung (Deutschland)#Stiftungen des öffentlichen Rechts|Stiftung des öffentlichen Rechts]] errichtet. Am 1. Januar 1995 trat der Vertrag in Kraft. Die Stiftung ist unabhängig von der [[Stiftung Preußischer Kulturbesitz]].
| Zweck = Bewahrung und Pflege der Schlösser und Gärten des ehemaligen Landes Preußen
| Vorsitz = [[Christoph Martin Vogtherr]] (Generaldirektor)
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Die '''Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg''' (kurz: '''SPSG''') ist eine [[Stiftung des öffentlichen Rechts (Deutschland)|Stiftung des öffentlichen Rechts]] mit Sitz in [[Potsdam]]. Sie wurde am 23. August 1994 durch einen [[Staatsvertrag]] zwischen den Ländern [[Berlin]] und [[Brandenburg]] gegründet. Ihre Aufgabe ist die Bewahrung und Pflege der Schlösser und Gärten des ehemaligen Landes [[Preußen]]. Die SPSG ist unabhängig von der [[Stiftung Preußischer Kulturbesitz]].


== Geschichte ==
== Geschichte ==
Die SPSG ist ein Zusammenschluss der durch die [[Deutsche Teilung|Teilung Deutschlands]] entstandenen Verwaltungen der „Staatlichen Schlösser und Gärten Potsdam-Sanssouci“ ([[Deutsche Demokratische Republik|DDR]]) und der „Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten Berlin“ ([[West-Berlin]]). Diese Institutionen sind aus der preußischen „Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten“ hervorgegangen, die nach der Vermögensauseinandersetzung zwischen dem [[Haus Hohenzollern]] und dem [[Preußen|preußischen]] Staat am 1. April 1927 gegründet worden war und 1945 aufgelöst wurde.
Die SPSG ist ein Zusammenschluss der durch die [[Deutsche Teilung|Teilung Deutschlands]] entstandenen Verwaltungen der „Staatlichen Schlösser und Gärten Potsdam-Sanssouci“ ([[Deutsche Demokratische Republik|DDR]]) und der „Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten Berlin“ ([[West-Berlin]]). Diese Institutionen sind aus der preußischen „Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten“ hervorgegangen, die nach der Vermögensauseinandersetzung zwischen dem [[Haus Hohenzollern]] und dem [[Freistaat Preußen]] am 1. April 1927 gegründet worden war und bis 1947 existiert hatte, als ihre Aufgaben mit der Auflösung Preußens zu Angelegenheiten der Nachfolge-Länder [[Land Berlin|Berlin]] und [[Land Brandenburg|Brandenburg]] wurden.


Die Stiftung hat ihren Sitz in [[Potsdam]]. Träger sind die Bundesländer Berlin (21,35 %) und Brandenburg (36,60 %) sowie der [[Bundesebene (Deutschland)|Bund]] (42,05 %) (Stand: 2007). Weitere Unterstützung erhält die Stiftung durch zahlreiche [[Förderverein]]e und private Sponsoren.
Die Stiftung mit Sitz in [[Potsdam]] wurde am 23. August 1994 durch einen Staatsvertrag gegründet, der zum 1. Januar 1995 in Kraft trat. Träger sind die Bundesländer Berlin (21,35 %) und Brandenburg (36,60 %) sowie der [[Bundesebene (Deutschland)|Bund]] (42,05 %) (Stand: 2007).<ref name="Staatsvertrag">{{Internetquelle |url=https://bravors.brandenburg.de/de/vertraege-237638 |titel=Staatsvertrag über die Errichtung einer "Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg" |abruf=2020-08-07}}</ref> Weitere Unterstützung erhält die Stiftung durch zahlreiche [[Förderverein]]e und private Sponsoren.


Die Stiftung wurde in das im Jahr 2001 erschienene [[Blaubuch]] aufgenommen. Das Blaubuch ist eine Liste national bedeutsamer Kultureinrichtungen in Ostdeutschland und umfasst zurzeit 20 sogenannte [[Liste der kulturellen Leuchttürme|kulturelle Leuchttürme]]. Die Auswahl der Kulturstätten erfolgte auf Initiative des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Abstimmung mit den ostdeutschen Kultusministern.
Die Stiftung wurde in das im Jahr 2001 erschienene [[Blaubuch]] aufgenommen, einer Liste national bedeutsamer Kultureinrichtungen in Ostdeutschland, das 20 sogenannte [[Liste der kulturellen Leuchttürme|kulturelle Leuchttürme]] umfasst. Die Auswahl der Kulturstätten erfolgte auf Initiative des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Abstimmung mit den ostdeutschen Kultusministern.


== Die Aufgaben der Stiftung ==
== Die Aufgaben der Stiftung ==
In über dreihundertjähriger Bautätigkeit entstanden durch die brandenburg-preußischen Herrscher Schlösser und Gartenanlagen von internationaler Bedeutung. 1990 wurden die Schlösser und Gärten in Potsdam, die auf Berliner Gebiet liegende Pfaueninsel sowie Schloss und Park Glienicke als [[UNESCO-Welterbe|Welterbestätte]] unter den Schutz der [[UNESCO]] gestellt.
In über dreihundertjähriger Bautätigkeit entstanden durch die brandenburg-preußischen Herrscher Schlösser und Gartenanlagen von internationaler Bedeutung. 1990 wurden die Schlösser und Gärten in Potsdam, die auf Berliner Gebiet liegende Pfaueninsel sowie Schloss und Park Glienicke als [[UNESCO-Welterbe|Welterbestätte]] unter den Schutz der [[UNESCO]] gestellt.


Um die kulturhistorisch bedeutenden Anlagen und Gebäude zu erhalten, ist die SPSG nach dem Gesetz zum Staatsvertrag, Artikel 2 (1), verpflichtet, „die ihr übergebenen Kulturgüter zu bewahren, unter Berücksichtigung historischer, kunst- und gartenhistorischer und denkmalpflegerischer Belange zu pflegen, ihr Inventar zu ergänzen, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und die Auswertung dieses Kulturbesitzes für die Interessen der Allgemeinheit insbesondere in Wissenschaft und Bildung zu ermöglichen.“<ref>{{Internetquelle |url=https://bravors.brandenburg.de/de/vertraege-237638 |titel=Staatsvertrag über die Errichtung einer "Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg" |abruf=2020-08-07}}</ref>
Um die kulturhistorisch bedeutenden Anlagen und Gebäude zu erhalten, ist die SPSG nach § 1 Abs. 1 und 2 ihrer Satzung iVm dem Gesetz zum Staatsvertrag, Artikel 2 (1), verpflichtet, „die ihr übergebenen Kulturgüter zu bewahren, unter Berücksichtigung historischer, kunst- und gartenhistorischer und denkmalpflegerischer Belange zu pflegen, ihr Inventar zu ergänzen, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und die Auswertung dieses Kulturbesitzes für die Interessen der Allgemeinheit insbesondere in Wissenschaft und Bildung zu ermöglichen.“<ref name="Staatsvertrag"/><ref>[https://www.spsg.de/stiftung/satzung/ Satzung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg] vom 18. Februar 1998</ref>


Neben der denkmalpflegerischen Aufgabe und der Öffnung der Schlossanlagen für Besichtigungen werden jährlich Sonderveranstaltungen und Sonderausstellungen, vor allem zu Themen der preußischen Kulturgeschichte, durchgeführt. Konzerte, wie die „Potsdamer Schlössernacht“ in Potsdam-Sanssouci oder das Internationale Opernfestival junger Sänger „Kammeroper“ im Schloss Rheinsberg, gehören seit Jahren zu den gut besuchten Veranstaltungen in den Schlossanlagen.
Neben der denkmalpflegerischen Aufgabe und der Öffnung der Schlossanlagen für Besichtigungen werden jährlich Sonderveranstaltungen und Sonderausstellungen, vor allem zu Themen der preußischen Kulturgeschichte, durchgeführt. Konzerte, wie die „Potsdamer Schlössernacht“ in Potsdam-Sanssouci oder das Internationale Opernfestival junger Sänger „Kammeroper“ im Schloss Rheinsberg, gehören seit Jahren zu den gut besuchten Veranstaltungen in den Schlossanlagen.


== Liegenschaften ==
== Liegenschaften ==
Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten betreut und verwaltet mit etwa 550 Angestellten rund 30 Museumsschlösser und andere Museen, 800 [[Ar (Flächenmaß)|Hektar]] denkmalgeschützte Parkanlagen, 100.000 Einzelkunstwerke, 150 Denkmäler und 300 bauliche Anlagen. Im Mai 2018 wurde südöstlich des [[Potsdam Hauptbahnhof|Potsdamer Hauptbahnhofs]] das [[Zentrales Kunstgutdepot|Zentrale Kunstgutdepot]] der Stiftung bezogen.<ref>{{Literatur |Autor=Holger Catenhusen |Titel=Depot der Schlösserstiftung: 28 000 Kunstschätze beziehen neues Gebäude |Sammelwerk=Potsdamer Neueste Nachrichten |Datum=2018-05-10 |Online=http://www.pnn.de/potsdam/1282942/ |Abruf=2018-07-08}}</ref><ref>{{Internetquelle|autor = MAZ | titel = Ein Depot für 1700 wertvolle Gemälde | url = http://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam/Ein-Depot-fuer-1700-wertvolle-Gemaelde|zugriff = 2017-03-10}}</ref>
Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten betreut und verwaltet mit etwa 550 Angestellten rund 30 Museumsschlösser und andere Museen, 800 [[Hektar]] denkmalgeschützte Parkanlagen, 100.000 Einzelkunstwerke, 150 Denkmäler und 300 bauliche Anlagen. Im Mai 2018 wurde südöstlich des [[Potsdam Hauptbahnhof|Potsdamer Hauptbahnhofs]] das [[Zentrales Kunstgutdepot|Zentrale Kunstgutdepot]] der Stiftung bezogen.<ref>{{Literatur |Autor=Holger Catenhusen |Titel=Depot der Schlösserstiftung: 28 000 Kunstschätze beziehen neues Gebäude |Sammelwerk=Potsdamer Neueste Nachrichten |Datum=2018-05-10 |Online=http://www.pnn.de/potsdam/1282942/ |Abruf=2018-07-08}}</ref><ref>{{Internetquelle|autor = MAZ | titel = Ein Depot für 1700 wertvolle Gemälde | url = http://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam/Ein-Depot-fuer-1700-wertvolle-Gemaelde|zugriff = 2017-03-10}}</ref>


=== Potsdam ===
=== Potsdam ===
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* [[Villa Lepsius]]
* [[Villa Lepsius]]
* [[Villa Henckel]]
* [[Villa Henckel]]
* [[Villa Schlieffen]],
* [[Villa Schlieffen]]
* [[Villa Heydert|Thiemann-Haus]]
* [[Villa Heydert|Thiemann-Haus]]
* [[Schloss Sacrow|Schloss und Park Sacrow]] (38&nbsp;ha).
* [[Schloss Sacrow|Schloss und Park Sacrow]] (38&nbsp;ha).
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== Die Vermögensauseinandersetzung ==
== Die Vermögensauseinandersetzung ==
Nach dem [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] und dem Ende der Monarchie wurde im November 1918 das Vermögen, der Grundbesitz und die Immobilien des Hauses Hohenzollern von der neuen Regierung beschlagnahmt. Im Gegensatz zu Österreich, wo die [[Habsburg]]er ganz überwiegend enteignet wurden, betrachtete man in Deutschland die Vermögensauseinandersetzung nicht als politische, sondern als Rechtsfrage. Die von den einzelnen Ländern mit den jeweiligen Fürstenhäusern abzuschließenden Enteignungsverträge führten mit den Wittelsbachern schon 1923 im Wege einer gütlichen Einigung zur Errichtung des [[Wittelsbacher Ausgleichsfonds]]. Über einen Vergleichsentwurf von 1925 mit dem [[Haus Hohenzollern| Hohenzollern]], der ihnen rund drei Viertel des umstrittenen Grundbesitzes einräumte, wurde keine Einigung erzielt. Die überwiegend hohen Forderungen der Fürstenhäuser führten zu einem von den [[Sozialdemokratie|Sozialdemokraten]] und [[Kommunistische Partei Deutschlands|kommunistischen]] Parteien erstrebten [[Volksentscheid]], mit dem nach einem erfolgreichen Volksbegehren am 20. Juni 1926 die entschädigungslose [[Fürstenenteignung|Enteignung]] aller zweiundzwanzig Fürstenhäuser des [[Deutsches Reich|Deutschen Reichs]] gesetzlich geregelt werden sollte. Mit 14,5 Millionen Wahlstimmen, die sich für ein „Gesetz zur Enteignung des Fürstenvermögens“ aussprachen, erreichte der Volksentscheid die relative Mehrheit, aber nicht die – für das als verfassungsänderndes Gesetz eingestufte – geforderte Stimmenzahl von mindestens 20 Millionen Stimmen.
Nach dem [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] und dem Ende der Monarchie wurde im November 1918 das Vermögen, der Grundbesitz und die Immobilien des Hauses Hohenzollern von der neuen Regierung beschlagnahmt. Nach achtjähriger Verhandlung zwischen dem ehemaligen Königshaus und dem preußischen Staat mit dem Ziel eines [[Vergleich (Recht)|Vergleichs]] wurde am 26. Oktober 1926 ein „Gesetz über die Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Preußischen Staat und den Mitgliedern des vormals regierenden Preußischen Königshauses“ verabschiedet.


Am 26. Oktober 1926 wurde das „Gesetz über die Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Preußischen Staat und den Mitgliedern des vormals regierenden Preußischen Königshauses“ verabschiedet.<ref>[https://wiki.hhu.de/display/HV/Dokumente?preview=/217022972/217022975/Vertrag%20Vermögensauseinandersetzung%201926.pdf#Dokumente-VertragüberdieVermögensauseinandersetzungzwischendemPreußischenStaatunddenMitgliederndesdesvormalsregierendenPreußischenKönigshausesvom26.10.1926 Gesetz über die Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Preußischen Staat und den Mitgliedern des vormals regierenden Preußischen Königshauses] Hohenzollern-Klage-Wiki, [[Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands]]</ref>
Dem voraus ging ein von [[Sozialdemokratie|sozialdemokratischen]] und [[Kommunistische Partei Deutschlands|kommunistischen]] Parteien angestrebter [[Volksentscheid]] mit dem Ziel der entschädigungslosen [[Fürstenenteignung|Enteignung]] aller zweiundzwanzig Fürstenhäuser des [[Deutsches Reich|Deutschen Reichs]]. Die am 20. Juni 1926 durchgeführte Abstimmung, die erste in der [[Weimarer Republik]], brachte 14,5 Millionen Wahlstimmen, die einem „Gesetz zur Enteignung des Fürstenvermögens“ zusagten. Eine für die Durchführung erforderliche Stimmenzahl von mindestens 20 Millionen wurde jedoch nicht erreicht.
Es räumte den Hohenzollern gut 60 Prozent des beschlagnahmten Vermögens an Grund und Boden, die Mehrzahl der Schlösser, weitere Vermögenswerte und Tausende von Kunstgegenständen ein, ungeachtet des während der langwierigen Verhandlungen mit 50 bis 60 Waggons und 142 Möbelwagen ins preußische Exil nach [[Haus Doorn]] transportierten beweglichen Vermögens.<ref>[[Martin Sabrow]]: [https://www.bpb.de/geschichte/zeitgeschichte/deutschlandarchiv/324774/die-hohenzollern-und-die-demokratie-nach-1918-i Die Hohenzollern und die Demokratie nach 1918 (I)], [[Bundeszentrale für politische Bildung]], 18. Dezember 2020</ref>


Zur Verwaltung und Instandhaltung der in Staatsbesitz übernommenen Gebäude und Gartenanlagen wurde am 1. April 1927 die preußische „Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten“ gegründet, die die Schlossanlagen als Museen der Öffentlichkeit zugänglich machte. Die Verluste durch Kriegseinwirkung, Gebietsverlust und Beutenahme von Kulturgut durch die [[Rote Armee|Sowjetarmee]] waren erheblich. Obwohl 1955 und 1957/58 Kunstschätze aus der [[Sowjetunion]] nach Deutschland zurückkamen, fehlen in den Schlössern der SPSG bis heute mehr als 3000 Ölgemälde, circa 1000 Skulpturen, Tausende von Porzellanen, Möbel, 80.000 Bände aus den königlichen Bibliotheken und mehrere tausend Grafiken.
Infolge weiterer Zugeständnisse vonseiten des Hauses Hohenzollern konnte im Oktober 1926 ein Vertrag zwischen dem ehemaligen Königshaus und der preußischen Regierung ratifiziert werden. Der als Eigentum verbliebene Immobilien- und Grundbesitz, der hauptsächlich im Osten des ehemaligen Deutschen Reichs lag, ging jedoch durch Zerstörung und Enteignung während und nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] verloren. Nur ein Bruchteil des durch den Vertrag zugesprochenen Besitzes blieb erhalten. Heute ist nur noch die [[Burg Hohenzollern]] bei [[Hechingen]] ([[Baden-Württemberg]]) Eigentum des Hauses Hohenzollern.

Zur Verwaltung und Instandhaltung der in Staatsbesitz gekommenen Gebäude und Gartenanlagen wurde am 1. April 1927 die preußische „Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten“ gegründet, die die Schlossanlagen als Museen der Öffentlichkeit zugänglich machten. Auch hier gab es durch Kriegseinwirkung, Gebietsverlust und Beutenahme von Kulturgut durch die [[Rote Armee|Sowjetarmee]] erhebliche Verluste. Obwohl 1955 und 1957/58 Kunstschätze aus der [[Sowjetunion]] nach Deutschland zurückkamen, fehlen in den Schlössern der SPSG bis heute mehr als 3000 Ölgemälde, circa 1000 Skulpturen, Tausende von Porzellanen, Möbel, 80.000 Bände aus den königlichen Bibliotheken und mehrere tausend Grafiken.


== Bildrechte ==
== Bildrechte ==
[[Datei:15 03 21 Potsdam Sanssouci-90.jpg|mini|hochkant|Parkordnung an einem Tor von Sanssouci]]
[[Datei:15 03 21 Potsdam Sanssouci-90.jpg|mini|hochkant|Parkordnung an einem Tor von Sanssouci]]
Im Jahre 2010 gewann die Stiftung einen Rechtsstreit um die Verwertung von Fotografien ihrer Liegenschaften vor dem Bundesgerichtshof.<ref>BGH, Urteil vom 17. 12. 2010 - V ZR 44/10 - Sanssouci I = GRUR 2011, S. 323 mit ablehnender Anmerkung ''Lehment''</ref> Das viel kritisierte Urteil wurde in einem zweiten Revisionsverfahren 2013 vom Bundesgerichtshof bestätigt.<ref>BGH, Urteil vom 1. 3. 2013 – V ZR 14/12 - Sanssouci II = GRUR 2013, S. 623 mit ablehnender Anmerkung ''Elmenhorst''</ref> Die in diesem Prozess vertretene Position der Stiftung zur [[Panoramafreiheit]] wurde vom [[Deutscher Journalisten-Verband|Deutschen Journalisten-Verband]] scharf kritisiert, der dadurch die Pressefreiheit verletzt sieht.<ref>Deutscher Journalisten-Verband: [http://www.pro-panoramafreiheit.de/2010/02/18/details-zum-sanssouci-urteil/ Details zum Sanssouci-Urteil]</ref> In ihren Richtlinien über Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen erklärt die SPSG sämtliche Aufnahmen für zustimmungspflichtig. Ausgenommen sind nur „Aufnahmen von Gebäuden und Anlagen, die sich an öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen befinden (§ 59 UrhG) und Außenaufnahmen zu privaten Zwecken von geringem Umfang“.<ref>{{Internetquelle|autor = Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG)|titel = Richtlinien:&nbsp;Stiftung Preußische Schlösser und Gärten|url = http://www.spsg.de/presse-foto-film/kommerzielle-film-foto-anfragen-repros/richtlinien/|zugriff = 2015-08-24|werk = www.spsg.de}}</ref>
2010 gewann die Stiftung vor dem Bundesgerichtshof einen Rechtsstreit um die Herstellung und Verwertung von Fotografien ihrer Liegenschaften.<ref>BGH, Urteil vom 17. 12. 2010 - V ZR 44/10 - Sanssouci I = GRUR 2011, S. 323 mit ablehnender Anmerkung ''Lehment''</ref> Das viel kritisierte Urteil wurde in einem zweiten Revisionsverfahren 2013 vom Bundesgerichtshof bestätigt.<ref>BGH, Urteil vom 1. 3. 2013 – V ZR 14/12 - Sanssouci II = GRUR 2013, S. 623 mit ablehnender Anmerkung ''Elmenhorst''</ref> In ihren Richtlinien über Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen hatte die SPSG sämtliche Aufnahmen für zustimmungspflichtig erklärt, ausgenommen „Aufnahmen von Gebäuden und Anlagen, die sich an öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen befinden (§ 59 UrhG) und Außenaufnahmen zu privaten Zwecken von geringem Umfang“. Die in diesem Prozess vertretene Position der Stiftung zur [[Panoramafreiheit]] wurde vom [[Deutscher Journalisten-Verband|Deutschen Journalisten-Verband]] scharf kritisiert, der dadurch die Pressefreiheit verletzt sah.<ref>Deutscher Journalisten-Verband: [http://www.pro-panoramafreiheit.de/2010/02/18/details-zum-sanssouci-urteil/ Details zum Sanssouci-Urteil]</ref>

Mit Wirkung vom 3. Juni 2021 traten veränderte Richtlinien in Kraft. Seitdem sind nicht nur Außenaufnahmen, sondern nach Erwerb einer Eintrittskarte auch Innenaufnahmen sowie deren Veröffentlichung und Verwertung grundsätzlich ohne Zustimmung erlaubt, sofern weder zusätzliche Technik noch weiteres Personal zum Einsatz kommen.<ref>{{Internetquelle|autor = Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG)|titel = Richtlinien:&nbsp;Stiftung Preußische Schlösser und Gärten|url = http://www.spsg.de/presse-foto-film/kommerzielle-film-foto-anfragen-repros/richtlinien/|zugriff = 2021-07-05|werk = www.spsg.de}}</ref>


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* [[Schlösser und Gärten von Potsdam und Berlin]]
* [[Schlösser und Gärten von Potsdam und Berlin]]
* [[Fürstenenteignung#Weitere Behandlung der Enteignungsfrage|Fürstenenteignung]]


== Weblinks ==
== Weblinks ==
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* {{DNB-Portal|2150154-3}}
* [http://www.spsg.de/ Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg], abgerufen am 22. September 2014
* [http://www.spsg.de/ Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg], abgerufen am 22. September 2014
* [https://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata%2Fges%2FBln58148%2Fcont%2FBln58148%2EAnlage1%2Ehtm Staatsvertrag über die Errichtung einer Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg], abgerufen am 22. September 2014
* [https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-211537 Staatsvertrag über die Errichtung einer Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg], abgerufen am 1. Februar 2022
* [https://www.spsg.de/stiftung/satzung/ Satzung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg] vom 18. Februar 1998
* [https://www.spsg.de/stiftung/ueber-die-stiftung/geschichte/ Geschichte der Preußischen Schlösserverwaltung]
* Jahrbuch der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg 1–8 (1995–2006) ([http://www.perspectivia.net/content/publikationen/spsg-jb/ Digitalisat], abgerufen am 21. Februar 2013)
* Jahrbuch der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg 1–8 (1995–2006) ([http://www.perspectivia.net/content/publikationen/spsg-jb/ Digitalisat], abgerufen am 21. Februar 2013)
* [http://www.perspectivia.net/content/publikationen/friedrich300-colloquien SPSG: Friedrich 300 – Colloquien], abgerufen am 22. September 2014
* [http://www.perspectivia.net/content/publikationen/friedrich300-colloquien SPSG: Friedrich 300 – Colloquien], abgerufen am 22. September 2014
* [https://www.spsg.de/forschung-sammlungen/kriegsverluste/ SPSG: Kriegsverluste]
* [http://www.lostart.de/Webs/DE/Start/Index.html Lost Art Datenbank zur Erfassung von Kulturgütern], abgerufen am 22. September 2014
* [http://www.lostart.de/Webs/DE/Start/Index.html Lost Art Datenbank zur Erfassung von Kulturgütern] suche: Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, abgerufen am 1. Februar 2022
* [http://www.freunde-psg.de/ Freunde der Preußischen Schlösser und Gärten e.V], abgerufen am 22. September 2014
* [http://www.freunde-psg.de/ Freunde der Preußischen Schlösser und Gärten e.V], abgerufen am 22. September 2014
* [https://www.youtube.com/user/spsgKanal YouTube Channel der SPSG], abgerufen am 23. September 2014
* [https://www.youtube.com/user/spsgKanal YouTube Channel der SPSG], abgerufen am 23. September 2014
* [https://www.spsg.de/fileadmin/user_upload/Direktoren-und-Generaldirektoren.pdf SPSG, Direktoren und Generaldirektoren]
* [https://www.spsg.de/fileadmin/user_upload/Direktoren-und-Generaldirektoren.pdf SPSG, Direktoren und Generaldirektoren]
* [https://fotothek.spsg.de SPSG: Fotothek]
* [https://brandenburg.museum-digital.de/objects?&sv=Stiftung+preußische+Schlösser+und+Gärten Objekte der SPSG auf museum-digital:brandenburg]
* [https://geheimnis-der-bilder.zdf.de/stiftung-preussische-schlösser-und-gärten/ ZDF: Geheimnis der Bilder]


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
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[[Kategorie:Gegründet 1995]]
[[Kategorie:Gegründet 1995]]
[[Kategorie:Organisation (Potsdam)]]
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[[Kategorie:Denkmalpflege (Deutschland)]]
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[[Kategorie:Denkmalwesen (Brandenburg)]]
[[Kategorie:Kulturstiftung in Deutschland]]

Version vom 25. April 2024, 11:53 Uhr

Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
(SPSG)
Rechtsform Stiftung des öffentlichen Rechts
Gründung 23. August 1994
Stifter Berlin und Brandenburg
Sitz Potsdam
Zweck Bewahrung und Pflege der Schlösser und Gärten des ehemaligen Landes Preußen
Vorsitz Christoph Martin Vogtherr (Generaldirektor)
Umsatz 85.200.000 Euro (2022)
Beschäftigte 594 (2022)
Website www.spsg.de

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (kurz: SPSG) ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Potsdam. Sie wurde am 23. August 1994 durch einen Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg gegründet. Ihre Aufgabe ist die Bewahrung und Pflege der Schlösser und Gärten des ehemaligen Landes Preußen. Die SPSG ist unabhängig von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz.

Geschichte

Die SPSG ist ein Zusammenschluss der durch die Teilung Deutschlands entstandenen Verwaltungen der „Staatlichen Schlösser und Gärten Potsdam-Sanssouci“ (DDR) und der „Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten Berlin“ (West-Berlin). Diese Institutionen sind aus der preußischen „Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten“ hervorgegangen, die nach der Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Haus Hohenzollern und dem Freistaat Preußen am 1. April 1927 gegründet worden war und bis 1947 existiert hatte, als ihre Aufgaben mit der Auflösung Preußens zu Angelegenheiten der Nachfolge-Länder Berlin und Brandenburg wurden.

Die Stiftung mit Sitz in Potsdam wurde am 23. August 1994 durch einen Staatsvertrag gegründet, der zum 1. Januar 1995 in Kraft trat. Träger sind die Bundesländer Berlin (21,35 %) und Brandenburg (36,60 %) sowie der Bund (42,05 %) (Stand: 2007).[1] Weitere Unterstützung erhält die Stiftung durch zahlreiche Fördervereine und private Sponsoren.

Die Stiftung wurde in das im Jahr 2001 erschienene Blaubuch aufgenommen, einer Liste national bedeutsamer Kultureinrichtungen in Ostdeutschland, das 20 sogenannte kulturelle Leuchttürme umfasst. Die Auswahl der Kulturstätten erfolgte auf Initiative des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Abstimmung mit den ostdeutschen Kultusministern.

Die Aufgaben der Stiftung

In über dreihundertjähriger Bautätigkeit entstanden durch die brandenburg-preußischen Herrscher Schlösser und Gartenanlagen von internationaler Bedeutung. 1990 wurden die Schlösser und Gärten in Potsdam, die auf Berliner Gebiet liegende Pfaueninsel sowie Schloss und Park Glienicke als Welterbestätte unter den Schutz der UNESCO gestellt.

Um die kulturhistorisch bedeutenden Anlagen und Gebäude zu erhalten, ist die SPSG nach § 1 Abs. 1 und 2 ihrer Satzung iVm dem Gesetz zum Staatsvertrag, Artikel 2 (1), verpflichtet, „die ihr übergebenen Kulturgüter zu bewahren, unter Berücksichtigung historischer, kunst- und gartenhistorischer und denkmalpflegerischer Belange zu pflegen, ihr Inventar zu ergänzen, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und die Auswertung dieses Kulturbesitzes für die Interessen der Allgemeinheit insbesondere in Wissenschaft und Bildung zu ermöglichen.“[1][2]

Neben der denkmalpflegerischen Aufgabe und der Öffnung der Schlossanlagen für Besichtigungen werden jährlich Sonderveranstaltungen und Sonderausstellungen, vor allem zu Themen der preußischen Kulturgeschichte, durchgeführt. Konzerte, wie die „Potsdamer Schlössernacht“ in Potsdam-Sanssouci oder das Internationale Opernfestival junger Sänger „Kammeroper“ im Schloss Rheinsberg, gehören seit Jahren zu den gut besuchten Veranstaltungen in den Schlossanlagen.

Liegenschaften

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten betreut und verwaltet mit etwa 550 Angestellten rund 30 Museumsschlösser und andere Museen, 800 Hektar denkmalgeschützte Parkanlagen, 100.000 Einzelkunstwerke, 150 Denkmäler und 300 bauliche Anlagen. Im Mai 2018 wurde südöstlich des Potsdamer Hauptbahnhofs das Zentrale Kunstgutdepot der Stiftung bezogen.[3][4]

Potsdam

Schloss Sanssouci
Orangerieschloss
Belvedere auf dem Pfingstberg
Schloss Sacrow

Berlin

Schloss Charlottenburg

Ländlicher Raum

Schloss Caputh

Direktoren

Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten

  • Paul Hübner, 1927–1929
  • Ernst Gall, seit Ende 1929 kommissarisch, 1930–1946 (zwischen 1933 und 1934 kurzzeitig vom Amt suspendiert)

Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten Berlin (West-Berlin)

Staatliche Schlösser und Gärten Potsdam-Sanssouci (DDR)

Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg

Die Vermögensauseinandersetzung

Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Ende der Monarchie wurde im November 1918 das Vermögen, der Grundbesitz und die Immobilien des Hauses Hohenzollern von der neuen Regierung beschlagnahmt. Im Gegensatz zu Österreich, wo die Habsburger ganz überwiegend enteignet wurden, betrachtete man in Deutschland die Vermögensauseinandersetzung nicht als politische, sondern als Rechtsfrage. Die von den einzelnen Ländern mit den jeweiligen Fürstenhäusern abzuschließenden Enteignungsverträge führten mit den Wittelsbachern schon 1923 im Wege einer gütlichen Einigung zur Errichtung des Wittelsbacher Ausgleichsfonds. Über einen Vergleichsentwurf von 1925 mit dem Hohenzollern, der ihnen rund drei Viertel des umstrittenen Grundbesitzes einräumte, wurde keine Einigung erzielt. Die überwiegend hohen Forderungen der Fürstenhäuser führten zu einem von den Sozialdemokraten und kommunistischen Parteien erstrebten Volksentscheid, mit dem nach einem erfolgreichen Volksbegehren am 20. Juni 1926 die entschädigungslose Enteignung aller zweiundzwanzig Fürstenhäuser des Deutschen Reichs gesetzlich geregelt werden sollte. Mit 14,5 Millionen Wahlstimmen, die sich für ein „Gesetz zur Enteignung des Fürstenvermögens“ aussprachen, erreichte der Volksentscheid die relative Mehrheit, aber nicht die – für das als verfassungsänderndes Gesetz eingestufte – geforderte Stimmenzahl von mindestens 20 Millionen Stimmen.

Am 26. Oktober 1926 wurde das „Gesetz über die Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Preußischen Staat und den Mitgliedern des vormals regierenden Preußischen Königshauses“ verabschiedet.[5] Es räumte den Hohenzollern gut 60 Prozent des beschlagnahmten Vermögens an Grund und Boden, die Mehrzahl der Schlösser, weitere Vermögenswerte und Tausende von Kunstgegenständen ein, ungeachtet des während der langwierigen Verhandlungen mit 50 bis 60 Waggons und 142 Möbelwagen ins preußische Exil nach Haus Doorn transportierten beweglichen Vermögens.[6]

Zur Verwaltung und Instandhaltung der in Staatsbesitz übernommenen Gebäude und Gartenanlagen wurde am 1. April 1927 die preußische „Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten“ gegründet, die die Schlossanlagen als Museen der Öffentlichkeit zugänglich machte. Die Verluste durch Kriegseinwirkung, Gebietsverlust und Beutenahme von Kulturgut durch die Sowjetarmee waren erheblich. Obwohl 1955 und 1957/58 Kunstschätze aus der Sowjetunion nach Deutschland zurückkamen, fehlen in den Schlössern der SPSG bis heute mehr als 3000 Ölgemälde, circa 1000 Skulpturen, Tausende von Porzellanen, Möbel, 80.000 Bände aus den königlichen Bibliotheken und mehrere tausend Grafiken.

Bildrechte

Parkordnung an einem Tor von Sanssouci

2010 gewann die Stiftung vor dem Bundesgerichtshof einen Rechtsstreit um die Herstellung und Verwertung von Fotografien ihrer Liegenschaften.[7] Das viel kritisierte Urteil wurde in einem zweiten Revisionsverfahren 2013 vom Bundesgerichtshof bestätigt.[8] In ihren Richtlinien über Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen hatte die SPSG sämtliche Aufnahmen für zustimmungspflichtig erklärt, ausgenommen „Aufnahmen von Gebäuden und Anlagen, die sich an öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen befinden (§ 59 UrhG) und Außenaufnahmen zu privaten Zwecken von geringem Umfang“. Die in diesem Prozess vertretene Position der Stiftung zur Panoramafreiheit wurde vom Deutschen Journalisten-Verband scharf kritisiert, der dadurch die Pressefreiheit verletzt sah.[9]

Mit Wirkung vom 3. Juni 2021 traten veränderte Richtlinien in Kraft. Seitdem sind nicht nur Außenaufnahmen, sondern nach Erwerb einer Eintrittskarte auch Innenaufnahmen sowie deren Veröffentlichung und Verwertung grundsätzlich ohne Zustimmung erlaubt, sofern weder zusätzliche Technik noch weiteres Personal zum Einsatz kommen.[10]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Staatsvertrag über die Errichtung einer "Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg". Abgerufen am 7. August 2020.
  2. Satzung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg vom 18. Februar 1998
  3. Holger Catenhusen: Depot der Schlösserstiftung: 28 000 Kunstschätze beziehen neues Gebäude. In: Potsdamer Neueste Nachrichten. 10. Mai 2018 (pnn.de [abgerufen am 8. Juli 2018]).
  4. MAZ: Ein Depot für 1700 wertvolle Gemälde. Abgerufen am 10. März 2017.
  5. Gesetz über die Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Preußischen Staat und den Mitgliedern des vormals regierenden Preußischen Königshauses Hohenzollern-Klage-Wiki, Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands
  6. Martin Sabrow: Die Hohenzollern und die Demokratie nach 1918 (I), Bundeszentrale für politische Bildung, 18. Dezember 2020
  7. BGH, Urteil vom 17. 12. 2010 - V ZR 44/10 - Sanssouci I = GRUR 2011, S. 323 mit ablehnender Anmerkung Lehment
  8. BGH, Urteil vom 1. 3. 2013 – V ZR 14/12 - Sanssouci II = GRUR 2013, S. 623 mit ablehnender Anmerkung Elmenhorst
  9. Deutscher Journalisten-Verband: Details zum Sanssouci-Urteil
  10. Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG): Richtlinien: Stiftung Preußische Schlösser und Gärten. In: www.spsg.de. Abgerufen am 5. Juli 2021.

Koordinaten: 52° 24′ 1,3″ N, 13° 2′ 40,7″ O