„Amtsgericht Kassel“ – Versionsunterschied

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Das AG Kassel mit Sitz in Kassel ist örtlich zuständig für die Stadt Kassel sowie folgende Gemeinden des Landkreises Kassel:
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Aktuelle Version vom 19. Mai 2024, 10:06 Uhr

Außenstelle des AG Kassel in der Friedrichsstraße

Das Amtsgericht Kassel (AG Kassel) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der kreisfreien Stadt Kassel. Es ist eines von sechs selbständigen Präsidialamtsgerichten in Hessen. Die übrigen Amtsgerichte in Hessen sind dem jeweiligen Landgericht, in dessen Bezirk sie liegen, zugeordnet.

Gerichtssitz und -bezirk

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Lage des Amtsgerichtsbezirks Kassel in Hessen
Lage des Amtsgerichtsbezirks Kassel in Hessen

Der Sitz des Gerichtes ist in Kassel in der Frankfurter Straße 9. Eine Außenstelle befindet sich in der Friedrichsstraße 32–34, eine Zweigstelle in Hofgeismar. Das AG Kassel mit Sitz in Kassel ist örtlich zuständig für die Stadt Kassel sowie folgende Gemeinden des Landkreises Kassel: Ahnatal, Bad Emstal, Bad Karlshafen, Baunatal, Breuna, Calden, Espenau, Fuldabrück, Fuldatal, Grebenstein, Habichtswald, Helsa, Hofgeismar, Immenhausen, Kaufungen, Liebenau, Lohfelden, Naumburg, Nieste, Niestetal, Oberweser, Reinhardshagen, Schauenburg, Söhrewald, Trendelburg, Vellmar, Wahlsburg, Wolfhagen, Zierenberg und für das gemeindefreie Gebiet Gutsbezirk Reinhardswald.

Aufgrund Zuständigkeitskonzentration ist das AG Kassel mit Sitz in Kassel darüber hinaus örtlich zuständig für die Urheberrechtsstreitsachen, für die die Amtsgerichte zuständig sind, für die Bezirke der Landgerichte Fulda, Kassel und Marburg a. d. Lahn (VO vom 30. September 1974 – GVBl. I S. 467), in Verfahren nach dem Transsexuellengesetz vom 10. September 1980 (BGBl. I S. 1654) für die Bezirke der Landgerichte Fulda, Kassel und Marburg (VO vom 9. Dezember 1980 – GVBl. I S. 429) und Straßenverkehrsordnungswidrigkeitsverfahren gegen Erwachsenen für den Bezirk des Landgerichts Kassel.

Die Zweigstelle Hofgeismar des Amtsgerichts Kassel unterhält folgende eigene Abteilungen: Betreuungssachen, Beratungshilfesachen, Grundbuchsachen, Güterrechtsregistersachen, Hinterlegungssachen, Nachlasssachen, Strafsachen (mit Ausnahme der Schöffen- und Jugendschöffengerichtssachen und der Bußgeldsachen nach §§ 24 und 24a StVG gegen Erwachsene), Unterbringungssachen, Zivilsachen, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen und allgemeine Zwangsvollstreckungssachen. Sie tätigt alle amtsgerichtlichen Geschäfte in diesen Abteilungen für folgende Gemeinden: Calden, Grebenstein, Hofgeismar, Immenhausen, Bad Karlshafen, Liebenau, Oberweser, Reinhardshagen, Trendelburg, Wahlsburg sowie für das gemeindefreie Gebiet Gutsbezirk Reinhardswald.

Übergeordnete Gerichte

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Übergeordnetes Gericht im Instanzenzug ist, je nach gesetzlicher Regelung, das Landgericht Kassel oder das Oberlandesgericht Frankfurt am Main; letzte Instanz kann der Bundesgerichtshof sein.

In Kurhessen erfolgte 1821 die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung und für die Rechtsprechung wurden Justizämter eingerichtet. In Kassel trugen diese den Namen Stadtgericht Kassel und Landgericht Kassel (1822–1850). Sie war dem Obergericht für die Provinz Niederhessen zugeordnet.

Mit der Annexion Kurhessens durch Preußen 1866, wurden in der neuen Provinz Hessen-Nassau Amtsgerichte eingerichtet. Die Kasseler Eingangsgerichte waren nun das Amtsgericht Kassel I und das Amtsgericht Kassel II. Diese waren dem Kreisgericht Kassel zugeordnet.

Mit der Einführung der Reichsjustizgesetze entstanden 1879 reichsweit einheitlich Amtsgerichte. Die beiden Kasseler Amtsgerichte wurden zusammengelegt und erhielt die neuen Funktionen. Es war nun eines der 34 Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichtes Kassel.

Am Gericht bestanden 10 Richterstellen. Es war damit das mit Abstand größte Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[1]

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Stadtkreis Kassel und den Landkreis Kassel ohne die Teile, die dem Amtsgericht Oberkaufungen zugeordnet waren.[2]

Einzelnachweise

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  1. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 405 online
  2. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 535, Digitalisat

Koordinaten: 51° 18′ 38″ N, 9° 29′ 40,4″ O