„Seefahrtbuch“ – Versionsunterschied

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In dem historischen deutschen Staat [[DDR]] wurde das Seefahrtsbuch für den jeweiligen [[Seefahrer]] ausgestellt vom [[Seefahrtsamt der DDR]] und es enthielt auf den dafür vorgesehenen Seiten 6–10 auch “Ärztliche Untersuchungen” durch “MDV” -[[Medizinischer Dienst des Verkehrswesens der DDR]]- über die notwendige Einstellungsuntersuchung und Wiederholungsuntersuchung zur [[Seediensttauglichkeit]] mit Datum und Tauglichkeitsgruppe “TGL” (stand für “[[Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen]]”) und ermöglichte somit die Einstellung sowie die [[Musterung (Seemannsgesetz)|An- und Abmusterungen]] der [[Seeleute]] für den jeweils erforderlichen [[Dienstrang]] in den zivilen [[Schiffsbesatzung]]en gemäß der jeweils geltenden Fassung einer “[[Schiffsbesetzungsverordnung]]”.
In dem historischen deutschen Staat [[DDR]] wurde das Seefahrtsbuch für den jeweiligen [[Seefahrer]] ausgestellt vom [[Seefahrtsamt der DDR]] und es enthielt auf den dafür vorgesehenen Seiten 6–10 auch “Ärztliche Untersuchungen” durch “MDV” -[[Medizinischer Dienst des Verkehrswesens der DDR]]- über die notwendige Einstellungsuntersuchung und Wiederholungsuntersuchung zur [[Seediensttauglichkeit]] mit Datum und Tauglichkeitsgruppe “TGL” (stand für “[[Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen]]”) und ermöglichte somit die Einstellung sowie die [[Musterung (Seemannsgesetz)|An- und Abmusterungen]] der [[Seeleute]] für den jeweils erforderlichen [[Dienstrang]] in den zivilen [[Schiffsbesatzung]]en gemäß der jeweils geltenden Fassung einer “[[Schiffsbesetzungsverordnung]]”.


Auf den für “[[Visum|Visa]]” vorgesehenen Seiten 11 bis 25 im DDR-Seefahrtbuch dokumentierte die [[Deutsche Volkspolizei]] im [[Bezirk Rostock]] als “Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei Rostock” einen sogenannten “Sichtvermerk zum Überschreiten der [[Seegrenze]] der DDR”, wobei der Einfluss des in der DDR allgegenwärtigen [[MfS]] auf die “[[Sichtvermerk]]s-Praxis” als “offenes Geheimnis” galt und z. B. bei einem [[Verdacht]] auf evtl. zu erwartende [[Republikflucht]] konnten der Sichtvermerk und damit das Seefahrtbuch entzogen werden – was somit eine [[Verdeckte Arbeitslosigkeit]] für DDR-Seeleute bedeuten konnte und später von 1989 bis 1994 im [[Gerechtigkeitsausschuss]] zur [[Rehabilitierung]] durch vom Entzug des Seefahrtsbuches betroffener Seeleute aufgearbeitet wurde.
Auf den für “[[Visum|Visa]]” vorgesehenen Seiten 11 bis 25 im DDR-Seefahrtbuch dokumentierte die [[Deutsche Volkspolizei]] im [[Bezirk Rostock]] als “Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei Rostock” einen sogenannten “Sichtvermerk zum Überschreiten der [[Seegrenze]] der DDR”, wobei der Einfluss des in der DDR allgegenwärtigen [[MfS]] auf die “[[Sichtvermerk]]s-Praxis” als “offenes Geheimnis” galt und z.&nbsp;B. bei einem [[Verdacht]] auf evtl. zu erwartende [[Republikflucht]] konnten der Sichtvermerk und damit das Seefahrtbuch entzogen werden – was somit eine [[Verdeckte Arbeitslosigkeit]] für DDR-Seeleute bedeuten konnte und später von 1989 bis 1994 im [[Gerechtigkeitsausschuss]] zur [[Rehabilitierung]] durch vom Entzug des Seefahrtsbuches betroffener Seeleute aufgearbeitet wurde. Auf Initiative des [[Runder Tisch|Runden Tisches]] wurde 1990 in [[Rostock]] der Gerechtigkeitsausschuss gebildet und tausende Seeleute rehabilitiert. Auch der damals 60-jährige [[Chief Engineer]] Kurt Reuter aus [[Hohenkirchen (Mecklenburg)]] hatte die Hoffnung auf den [[Rechtsstaat]] nicht aufgegeben: in seinem exemplarischen Fall führten arbeits- und somit berufsbedingte Kontakte mit norwegischen und westdeutschen Firmenmonteuren bei Reparaturarbeiten auf einem Schiff in [[Saßnitz]] wegen seinem menschlichem Umgang, was ihm als “Westkontakt zum [[Klassenfeind]]” nachteilig ausgelegt wurde, ab 1973 zum Entzug des Seefahrtbuches und auch eine Berufungsklage 1977 blieb erfolglos, so dass er als Seefahrer an Land bleiben musste und daher auf dem festliegenden Ausbildungsschiff [[Georg Büchner (Schiff)|Georg Büchner]] arbeitete. In 1991 verband Chief Reuter mit seiner angestrebten Rehabilitierung, dass er mit neuem westdeutschen Seefahrtbuch noch einmal zur See fahren könne und seine Fahrtzeit zum Umtausch bzw. Verlängerung für sein altes [[Befähigungszeugnis (Schifffahrt)]] C6 in ein westdeutsches Dokument zusammenbekäme. Das [[Arbeitsamt]] würde sogar Dreiviertel seiner [[Heuer (Schifffahrt)|Heuer]] für mehrere Jahre übernehmen, wenn ihn jemand musterte.<ref>''Hoffen auf den[[ Rechtsstaat]]: Rehabilitation für [[Seeleute]]?'' In: ''DAG Schiffahrt'', Zeitschrift für Seeleute – Zeitschrift der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft, 45.Jahrgang, Ausgabe Nr. 6, 1. Oktober 1992, [[Deutsche Angestellten-Gewerkschaft]], Bundesberufsgruppe Schiffahrt (Hrsg.), Hamburg 1992, Seite 85, {{DNB|014530600}}.</ref>


Auf den Seiten 26 bis 64 im DDR-Seefahrtsbuch erfolgte durch das Seefahrsamt der DDR die Dokumentation der An- und Abmusterungen entsprechend [[Musterrolle]] und die Dienstzeit auf dem jeweiligen Schiff.
Auf den Seiten 26 bis 64 im DDR-Seefahrtsbuch erfolgte durch das [[Seefahrtsamt der DDR]] die Dokumentation der An- und Abmusterungen entsprechend [[Musterrolle]] und die Dienstzeit auf dem jeweiligen Schiff.


Gemäß [[Einigungsvertrag]] Anlage 1 Kapitel XI Sachgebiet D Abschnitt III 17 erkannte die bundesdeutsche [[Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord]] die vom Seefahrtsamt der DDR ausgestellten Seefahrtsbücher mit einem auf der ersten Innenseite eingeklebten und abgestempelten Zusatzeintrag mit zeitlich befristeter Geltungsdauer bis zum 2. Oktober 1993 als “Seefahrtbuch der Bundesrepublik Deutschland” an.
Gemäß [[Einigungsvertrag]] Anlage 1 Kapitel XI Sachgebiet D Abschnitt III 17 erkannte die bundesdeutsche [[Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord]] die vom Seefahrtsamt der DDR ausgestellten Seefahrtsbücher mit einem auf der ersten Innenseite eingeklebten und abgestempelten Zusatzeintrag mit zeitlich befristeter Geltungsdauer bis zum 2. Oktober 1993 als “Seefahrtbuch der Bundesrepublik Deutschland” an.

Version vom 18. Mai 2024, 17:22 Uhr

Deutsches Seefahrtbuch

Das Seefahrtbuch ist in manchen Ländern anerkannter Ausweis und dient unter anderem der Identifikation des Inhabers und berechtigt zum Grenzübertritt. In bestimmten Ländern dient das Seefahrtbuch zudem auch als Nachweis für Rentenansprüche.

Deutschland

Deutsche Seefahrtbücher waren bereits seit der Neufassung der Passverordnung 2007 keine Passersatzpapiere mehr.[1]

In dem historischen deutschen Staat DDR wurde das Seefahrtsbuch für den jeweiligen Seefahrer ausgestellt vom Seefahrtsamt der DDR und es enthielt auf den dafür vorgesehenen Seiten 6–10 auch “Ärztliche Untersuchungen” durch “MDV” -Medizinischer Dienst des Verkehrswesens der DDR- über die notwendige Einstellungsuntersuchung und Wiederholungsuntersuchung zur Seediensttauglichkeit mit Datum und Tauglichkeitsgruppe “TGL” (stand für “Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen”) und ermöglichte somit die Einstellung sowie die An- und Abmusterungen der Seeleute für den jeweils erforderlichen Dienstrang in den zivilen Schiffsbesatzungen gemäß der jeweils geltenden Fassung einer “Schiffsbesetzungsverordnung”.

Auf den für “Visa” vorgesehenen Seiten 11 bis 25 im DDR-Seefahrtbuch dokumentierte die Deutsche Volkspolizei im Bezirk Rostock als “Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei Rostock” einen sogenannten “Sichtvermerk zum Überschreiten der Seegrenze der DDR”, wobei der Einfluss des in der DDR allgegenwärtigen MfS auf die “Sichtvermerks-Praxis” als “offenes Geheimnis” galt und z. B. bei einem Verdacht auf evtl. zu erwartende Republikflucht konnten der Sichtvermerk und damit das Seefahrtbuch entzogen werden – was somit eine Verdeckte Arbeitslosigkeit für DDR-Seeleute bedeuten konnte und später von 1989 bis 1994 im Gerechtigkeitsausschuss zur Rehabilitierung durch vom Entzug des Seefahrtsbuches betroffener Seeleute aufgearbeitet wurde. Auf Initiative des Runden Tisches wurde 1990 in Rostock der Gerechtigkeitsausschuss gebildet und tausende Seeleute rehabilitiert. Auch der damals 60-jährige Chief Engineer Kurt Reuter aus Hohenkirchen (Mecklenburg) hatte die Hoffnung auf den Rechtsstaat nicht aufgegeben: in seinem exemplarischen Fall führten arbeits- und somit berufsbedingte Kontakte mit norwegischen und westdeutschen Firmenmonteuren bei Reparaturarbeiten auf einem Schiff in Saßnitz wegen seinem menschlichem Umgang, was ihm als “Westkontakt zum Klassenfeind” nachteilig ausgelegt wurde, ab 1973 zum Entzug des Seefahrtbuches und auch eine Berufungsklage 1977 blieb erfolglos, so dass er als Seefahrer an Land bleiben musste und daher auf dem festliegenden Ausbildungsschiff Georg Büchner arbeitete. In 1991 verband Chief Reuter mit seiner angestrebten Rehabilitierung, dass er mit neuem westdeutschen Seefahrtbuch noch einmal zur See fahren könne und seine Fahrtzeit zum Umtausch bzw. Verlängerung für sein altes Befähigungszeugnis (Schifffahrt) C6 in ein westdeutsches Dokument zusammenbekäme. Das Arbeitsamt würde sogar Dreiviertel seiner Heuer für mehrere Jahre übernehmen, wenn ihn jemand musterte.[2]

Auf den Seiten 26 bis 64 im DDR-Seefahrtsbuch erfolgte durch das Seefahrtsamt der DDR die Dokumentation der An- und Abmusterungen entsprechend Musterrolle und die Dienstzeit auf dem jeweiligen Schiff.

Gemäß Einigungsvertrag Anlage 1 Kapitel XI Sachgebiet D Abschnitt III 17 erkannte die bundesdeutsche Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord die vom Seefahrtsamt der DDR ausgestellten Seefahrtsbücher mit einem auf der ersten Innenseite eingeklebten und abgestempelten Zusatzeintrag mit zeitlich befristeter Geltungsdauer bis zum 2. Oktober 1993 als “Seefahrtbuch der Bundesrepublik Deutschland” an.

Seit Inkrafttreten des Seearbeitsgesetzes 2013 stellt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie statt dem Seefahrtbuch den Seeleute-Ausweis aus. Er dient als Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt und ist ebenfalls kein Passersatz oder amtlicher Identitätsnachweis. Bestehende Seefahrtbücher durften bis 31. Mai 2019 durch eine Übergangsregelung (§ 64 Abs. 6 der Seeleute-Befähigungsverordnung) weiterhin für diesen Zweck eingesetzt werden. In einigen Ländern, wie zum Beispiel Hongkong, ist die Vorlage eines deutschen Seefahrtbuches nach wie vor Voraussetzung für einen unkomplizierten Landgang der Seeleute.

Daneben geben die Reeder statt des Eintrags im Seefahrtbuch Dienstbescheinigungen nach dem Internationalen Seearbeitsgesetz beziehungsweise der Umsetzung im Seearbeitsgesetz[3] aus.[4]

Seefahrtsbuch der DDR

Besitz

Jede Person, die der Schiffsbesatzung angehörte, musste ein Seefahrtbuch besitzen, in das jede An- und Abmusterung eingetragen wird. Es ist dabei auch ein Beleg für geleistete Sozialversicherungszeiten zusammen mit der, vom Seemannsamt beglaubigten, Sozialversicherungsnummer. Des Weiteren werden Visa und Vermerke eingetragen. Seefahrtbücher werden durchlaufend nummeriert. Das erste ausgehändigte Seefahrtbuch erhält die Nr. 1.

Angaben im Seefahrtbuch

Auf Seite 2 des Dokumentes befindet sich das beglaubigte Lichtbild des Inhabers, zusammen mit der Bescheinigung des Seemannsamtes, dass das Lichtbild die dargestellte Person zeigt. Auf Seite 3 befindet sich die Personenbeschreibung.

Anmustern

Zur Musterung auf einem Schiff (Anheuern) wurden folgende Daten ab Seite 12 eingetragen:

Abmustern

Zur Abmusterung von einem Schiff wurden folgende Daten ab Seite 13 eingetragen:

  • Funktion an Bord
  • Schiffsname
  • Fahrtgebiet (z. B. Mittlere oder Große Fahrt)
  • Zeitraum der Fahrt (von … bis …)
  • gesamte Fahrtzeit in Monaten und Tagen
  • Urlaubsanspruch
  • Ort und Tag der Abmusterung
  • Unterschrift des Kapitäns oder eines anderen Bevollmächtigten

Die Abmusterung wurde auf Seite 13 vom Seemannsamt beglaubigt.

Siehe auch

Literatur

  • Einführung in den Schiffsbetrieb. Zentralstelle für Bildung des Ministeriums für Verkehrswesen, Berlin 1983
  • Friedrich Boer: Alles über ein Schiff und seine Ladung. 1962, Freiburg; Herder Verlag
  • Ulrich Scharnow: Lexikon Seefahrt. 5. Auflage. Transpress VEB Verlag für Verkehrswesen, Berlin 1988, ISBN 3-344-00190-6, S. 524.

Einzelnachweise

  1. vgl. § 2 Nr. 3 der aufgehobenen Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes und § 7 der neuen Passverordnung
  2. Hoffen auf denRechtsstaat: Rehabilitation für Seeleute? In: DAG Schiffahrt, Zeitschrift für Seeleute – Zeitschrift der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft, 45.Jahrgang, Ausgabe Nr. 6, 1. Oktober 1992, Deutsche Angestellten-Gewerkschaft, Bundesberufsgruppe Schiffahrt (Hrsg.), Hamburg 1992, Seite 85, DNB 014530600.
  3. § 33 SeeArbG - Einzelnorm. Abgerufen am 31. Januar 2023.
  4. Eine Ära geht unter. In: Die Zeit 43/2013. Abgerufen am 15. Februar 2014.