„Lehrerrat“ – Versionsunterschied

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Der '''Lehrerrat''' bildet in einigen [[Bundesland (Deutschland)|Bundesländern]] in [[Deutschland]] ein drei- bis fünfköpfiges Gremium, das in einer [[Gesamtkonferenz|Lehrerkonferenz]] geheim und unmittelbar gewählt wird.
Der '''Lehrerrat''' bildet in einigen [[Bundesland (Deutschland)|Bundesländern]] in [[Deutschland]] ein drei- bis fünfköpfiges Gremium, das in einer [[Gesamtkonferenz|Lehrerkonferenz]] geheim und unmittelbar gewählt wird.


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Die rechtlichen Grundlagen sind in den [[Schulrecht#Schulrecht in Deutschland|Schulgesetzen]] der einzelnen Länder festgehalten.<ref>[http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Lehrer/Lehrerrat/Auszug_SchulG.pdf Auszug für das Land Nordrhein-Westfalen]{{Toter Link|url=http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Lehrer/Lehrerrat/Auszug_SchulG.pdf |date=2019-04 |archivebot=2019-04-25 09:05:32 InternetArchiveBot }} (PDF; 36&nbsp;kB)</ref>


== Aufgaben ==
== Aufgaben ==


Der Lehrerrat berät den [[Schulleiter]] in Angelegenheiten, die das Kollegium betreffen, und vermittelt zwischen Vorgesetzten und Lehrern. Der Schulleiter ist verpflichtet, dem Lehrerrat zu berichten und ihn anzuhören. Bei Einstellung eines Lehrers mit befristetem Arbeitsverhältnis ist die Zustimmung des Lehrerrats erforderlich.
Der Lehrerrat berät den [[Schulleiter]] in Angelegenheiten, die das [[Lehrerkollegium]] betreffen, und vermittelt zwischen Vorgesetzten und Lehrern. Der Schulleiter ist verpflichtet, dem Lehrerrat zu berichten und ihn anzuhören. Bei Einstellung eines Lehrers mit [[Befristetes Arbeitsverhältnis|befristetem Arbeitsvertrag]] ist die Zustimmung des Lehrerrats erforderlich.


== Siehe auch ==
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*[http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Lehrer/Lehrerrat/Beilage_Abl_02_09.pdf Aufgaben, Rechte und Pflichten des LR am Beispiel NRW] (PDF; 803&nbsp;kB)
*[http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Lehrer/Lehrerrat/Beilage_Abl_02_09.pdf Aufgaben, Rechte und Pflichten des LR am Beispiel NRW] (PDF; 0,8&nbsp;MB)


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Aktuelle Version vom 15. Mai 2024, 05:44 Uhr

Der Lehrerrat bildet in einigen Bundesländern in Deutschland ein drei- bis fünfköpfiges Gremium, das in einer Lehrerkonferenz geheim und unmittelbar gewählt wird.

Die rechtlichen Grundlagen sind in den Schulgesetzen der einzelnen Länder festgehalten.[1]

Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Lehrerrat berät den Schulleiter in Angelegenheiten, die das Lehrerkollegium betreffen, und vermittelt zwischen Vorgesetzten und Lehrern. Der Schulleiter ist verpflichtet, dem Lehrerrat zu berichten und ihn anzuhören. Bei Einstellung eines Lehrers mit befristetem Arbeitsvertrag ist die Zustimmung des Lehrerrats erforderlich.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wiktionary: Lehrerrat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Auszug für das Land Nordrhein-Westfalen@1@2Vorlage:Toter Link/www.schulministerium.nrw.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 36 kB)